Fördermittel Kommunales Energiemanagement. Natur- und Umweltakademie des Landes Nordrhein Westfalen 29.03.2011



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Transkript:

Fördermittel Kommunales Energiemanagement Natur- und Umweltakademie des Landes Nordrhein Westfalen 29.03.2011

Fördermittel EU, Bund und NRW EEA-European Energy Award Klimaschutzinitiative des BMU NRW-Bank / KfW Investitionsprogramm progres.nrw

European Energy Award European Energy Award ist das Programm für umsetzungsorientierte Klimaschutzpolitik in Kommunen. Es ist prozessorientiert angelegt und dient der Energieeinsparung, der effizienten Nutzung von Energie und der Steigerung des Einsatzes regenerativer Energien. Die Energieteams der Kommune werden durch einen akkreditierten eea-berater begleitet und unterstützt. Die Zertifizierung erfolgt mittels eines Audits durch einen akkreditierten eea-auditor

Klimaschutzinitiative des BMU Gefördert werden: Klimaschutzkonzepte, die verschiedene Handlungsfelder berücksichtigen Teilkonzepte, die sich auch wichtige Schwerpunkte beziehen Maßnahmen, die kurzfristig zu einer nachhaltigen Reduzierung der Treibhausgasemission führen, z.b. effiziente Straßen- und Außenbeleuchtung Energie- & CO2-Bilanzen, sowie Potentialabschätzungen und Maßnahmen als wesentliche Bestandteile Fördervoraussetzung: geeignete Projektgröße Zuschuss bis zu 65% der zuwendungsfähigen Kosten (Beratungs- und Begleitungsleistungen, Klimaschutz in Schulen und Bildungseinrichtungen)

Klimaschutzinitiative des BMU Sanierung der Außen- / Straßenbeleuchtung (1/3) Einbau effizienter Lampen und Leucht mit lichtlenkenden Spiegeln und hoher Lichtausbeute Installation von LED-Leuchten Installation effizienter Lampen für bestehende Leuchtsysteme mit geeigneter Steuerungseinheit Förderungsvoraussetzungen: Planung, Bewertung und Umsetzung durch Fachbetrieb oder fachkundige Person Reduzierung CO 2 um mind. 60% Installation eines Lichtmanagements Automatische Ein- und Ausschaltung über Dämmerungsmelder

Klimaschutzinitiative des BMU Sanierung der Außen- / Straßenbeleuchtung (2/3) Umfang der Förderung: Bis zu 40% der Kosten (Investition und Installation) Kumulierung mit Zuschussförderung des Bundes nicht möglich, aber mit Förderkrediten und Mitteln aus Landesprogrammen Contracting-Projekte, gebrauchte Anlagen, Eigenbauanlagen, Eigenleistungen, laufende Kosten und Instandhaltungsarbeiten sind nicht förderfähig

Klimaschutzinitiative des BMU Sanierung der Außen- / Straßenbeleuchtung (3/3) Wer wird gefördert? Gemeinden, Städte und Landkreise sowie die von diesen gebildeten Verbänden und sonstige Zusammenschlüsse, öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, Kirchen Antragsverfahren: Anträge sind in schriftlicher und elektronischer Form an den Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich Umwelt, Forschungszentrum Jülich GmbH, Zimmerstraße 26-27, 10969 Berlin zu richten. Kontakt:: Tel. 030/20 199 577, Fax 030/20 199 470, E-Mail ptjksi@fz-juelich.de

Beispiel LED Beleuchtung Bei 148 Leuchten 7 x Leuchtenkopf gegen LED gewechselt 141 x Leuchteneinsatz gegen LED getauscht Energieeinsparung: 38.980 kwh/a CO 2 Einsparung: 19,9 to/a Investition: 53.850 Förderung durch BMU: 21540

NRW-Bank / KfW Investitionsprogramm 148 Kommunal investieren Für Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund (>50%) Alle Investitionen in kommunale Infrastruktur Laufzeit max. 30 Jahre Zinssatz ab 3,85% bis 8,83% eff. p.a., abhängig von GA-Gebiet Keine Kombination mit KfW Programm Erneuerbare Energien

NRW-Bank / KfW Investitionsprogramm 208 Investitionskredit Kommune Alle Investitionen in kommunale & soziale Infrastruktur werden finanziert Zinssatz tagesaktuell auf www.kfw-foerderbank.de 218 Energieeffizient sanieren Nur für Gebäude aus Kinder- und Jugendarbeit, Schulen, Sport, etc. Gilt für Komplettsanierungen oder Einzelmaßnahmen Kreditvariante

progres.nrw Zuwendungsempfänger 3.1 Antragsberechtigt sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe Kommunen, kommunale Einrichtungen und kommunale Unternehmen sowie vergleichbare Gebietskörperschaften, Kirchen, Schulen, Krankenhäuser, eingetragene Vereine, Hochschulen, Forschungsinstitute und Ingenieurbüros, wenn diese das Vorhaben gemeinsam mit Unternehmen oder Unternehmensverbänden umsetzen Einrichtungen der technologischen und wissenschaftlichen Infrastruktur, Gemeinschaftseinrichtungen der Wirtschaft und der Arbeitnehmer.

progres.nrw Wer wird gefördert? U.a. Gemeinden, Städte und Landkreise sowie die von diesen gebildeten Verbänden und sonstige Zusammenschlüsse öffentliche, gemeinnützige und kirchliche Träger von Kindertagesstätten, Schulen und Hochschulen, Kirchen Antragsverfahren: Anträge sind in schriftlicher und elektronischer Form an den Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereich Umwelt, Forschungszentrum Jülich GmbH, Zimmerstraße 26-27, 10969 Berlin zu richten. Kontakt:: Tel. 030/20 199 577, Fax 030/20 199 470, E-Mail ptjksi@fz-juelich.de

progres.nrw 2 Gegenstand der Förderung Gefördert werden die Ausgaben für Errichtung, Reaktivierung und Ausbau unter Einsatz folgender, fabrikneuer Anlagen: 2.1 Anlagen zur Verwertung von Abwärme: 2.1.1 Wohnungslüftungsgeräte mit Wärmerück-gewinnung für eine Wohneinheit, 2.1.2 Zentrale Wohnungslüftungsgeräte mit Wärme-rückgewinnung für mehrere Wohneinheiten, 2.1.3 Gewerbliche Anlagen zur Verwertung von Abwärme; 2.2 Regeltechnische Einrichtungen computergestützter Mess-, Regel- und Speichersysteme, die zu einer mindestens fünfzehnprozentigen Verbesserung der Energienutzung beitragen (außer Energieschirme);

Fragen? Vielen Unklarheiten Dank für? die Aufmerksamkeit! Anregungen? Am Förderturm 1 44575 Castrop-Rauxel Tel 0 23 05 63 99 66 Fax 0 23 05-639967