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Transkript:

Allgemeine Hinweise Vertragsgrundlagen Betriebstankstellen AHB ANLAGEN B Allgemeine Versicherungsbedingungen Umwelthaftpflichtanlagen Folgende Informationen sind zwingend zur Vorlage erforderlich : zusätzlich - sofern vereinbart -: USV-ANL Umweltschadensversicherung für Anlagen Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung Anwendbarkeit Versicherungsschutz kann ausschließlich in Verbindung mit einer Betriebs- / Berufshaftpflichtversicherung, bei Versicherung der Umweltschadensversicherung (Naturschutzpolice) zusätzlich in Verbindung mit einer Umwelthaftpflichtversicherung, geboten werden. Der Tarif gilt für alle Kundengruppen mit Ausnahme der Landwirtschaft, den Genossenschaften und den öffentlichen Tankstellen. Der gilt ausschließlich für Umweltanlagen zur Lagerung von: - Heizöl zum Eigenverbrauch bis 100.000 l je Betriebsstätte, - sonstige Stoffe (Diesel, Benzin, Rapsöl / Biodiesel, Schmier- und Hydrauliköl, Laugen, Säuren und sonstige wassergefährdende Stoffe zum Eigenverbrauch) bis 50.000 l je Betriebsstätte - Altöl bis 5.000 l je Betriebsstätte sowie - Leichtstoffabscheider nach DIN 1999. Betriebsstätten deren Fassungsvermögen die o.g. Mengen übersteigen sind anfragepflichtig. Zeichnungskriterien Heizöl / sonstige Stoffe / Altöl: Unterirdische einwandige Tanks sind nicht versicherbar. Oberirdische einwandige Tanks sind nur versicherbar, wenn sie in einer ausrechend dimensionierten Auffangwanne stehen oder sonstige Rückhaltemöglichkeiten vorhanden sein. Leichtstoffabscheider Leichtstoffabscheider, die nicht der DIN 1999 entsprechen, sind nicht versicherbar. a) Umrüstungsnachweis gem. Tankstellenverordnung (z.b. Hessen) oder vergleichbarer Ländervorschriften (Abnahmeprotokoll der Gesamtanlage). Hinweis: Alle Bundesländer haben Anforderungen an Abfüllanlagen für Tankstellen erlassen. Diese Vorschriften sind jedoch in unterschiedlichen gesetzlichen Regelwerken niedergelegt. In jedem Fall gibt es aber ein Abnahmeprotokoll der Gesamtanlage. Falls im Zuge der Umrüstung ein Bodengutachten erstellt wurde ( in der Regel der Fall, wenn Kontaminationen vorhanden waren, oder der Verdacht bestand ), Vorlage des Gutachtens. b) Vorlage der aktuellen TÜV-Protokolle der Tankanlagen. Fragebogen Bei folgenden Risiken ist der Risikoerfassungsbogen für Umweltrisiken - UHV / USV detailliert aufzunehmen: - galvanische Betriebe, Gerbereien sowie Steinbrüche - öffentliche Tankstellen / Heizölhandel (mit Lagerung) - Lagerung / Zwischenlagerung von Gefahrstoffen / CKW - Betriebe der Abfallbranche Versicherungssummen Die Versicherungssummen zur UHV und USV stehen jeweils getrennt zur Verfügung. Die vereinbarte Versicherungssumme ist jeweils je Versicherungsjahr auf das 1-fache maximiert. Die Ersatzleistung für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles beträgt jeweils EUR 400.000 Tarifierung Die Beitragsberechnung erfolgt nach dem Gesamtvolumen der jeweiligen Stoffgruppe je Betriebsstätte. Beitragsberechnungsgrundlage ist das Fassungsvermögen in Litern (l). Dabei entsprechen 1.000 l einer Tonne (t) bzw. einem Kubikmeter (cbm). Bei der Beitragsberechnung bleibt das spezifische Gewicht des jeweiligen Stoffes außer Acht! Für die Kalkulation werden die jeweiligen Stoffmengen eines gesamten Betriebes zusammengefasst (dies gilt auch für Betriebe mit mehreren Betriebsstätten). U 1-1

Allgemeine Hinweise Hinweis zu Gastanks: Flüssiggastanks (Propan/Butan): Die üblichen Tankgrößen sind 2.700l, 4.800 l und 6400 l. Umrechnungstabelle: Behältertyp Nennvolumen Max. Inhalt (Füllgrad 85%) 1.200 kg (1,2t) 2700 l 2.340 l 2.100 kg (2,1t) 4.850 l 4.120 l 2.900 kg (2,9t) 6.400 l 5.440 l Gastanks mit einem Fassungsvermögen von weniger als 3 t unterliegen der Basisdeckung. Gastanks mit einem Fassungsvermögen von 3 t oder mehr unterliegen der Genehmigungspflicht und unterliegen dem UHG. Diese sind daher anfragepflichtig. Manifestationstheorie (UHV / USV) Klare Definition des Versicherungsfalles als erste nachprüfbare Feststellung des Schadens. Normalbetrieb (nur UHV) Eingeschlossen ist das Normalbetriebsrisiko bei Einhaltung des jeweils aktuellen Standes der Technik. Nachhaftung (UHV / USV) Dauer 3 Jahre vom Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses an gerechnet. Versicherungsumfang 1. Umwelthaftpflicht Der Versicherungsschutz umfasst die aus Umwelteinwirkungen resultierenden Personen- und Sachschäden, sowie bestimmte Vermögensschäden, die wie Sachschäden behandelt werden. Es gelten die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen für die Versicherung der Haftpflicht wegen Schäden durch Umwelteinwirkung (Umwelthaftpflichtmodell für Anlagen; BBR ANLAGEN B). 2. Umweltschadensversicherung (USV) Im Gegensatz zur Umwelthaftpflichtversicherung, die Drittschäden privatrechtlicher Art über die Umweltpfade Boden, Wasser, Luft abdeckt, bietet die Umweltschadensversicherung Versicherungsschutz für Ansprüche öffentlichrechtlicher Art wegen Sanierungskosten an der Natur (geschützte Lebensräume, Tiere, Pflanzen, Gewässer, Böden und Grundwasser). Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensversicherung von Umweltanlagen (BBR USV-ANL). Selbstbeteiligung (UHV / USV) Die Selbstbeteiligung beträgt 10 %, höchstens EUR 5.000 je Versicherungsfall in der UHV, 10 %, mindestens EUR 1.000, höchstens EUR 5.000 in der USV. Dies gilt auch für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles. U 1-2

Allgemeine Hinweise Umweltschadensversicherung (Naturschutzpolice) Zusatzbausteine Zusatzbaustein 1: Versicherungsschutz wird gewährt für Schäden 1. auf eigenem Grund und Boden, d. h. bei - Verunreinigungen des eigenen, gemieteten, gepachteten Bodens, soweit diese eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen (Teilsanierung), - Schäden an geschützten Tieren, Pflanzen, Lebensräumen auf eigenem Boden, - Schäden an eigenen Gewässern (z. B. bei einer Kontamination eines eigenen Löschteichs). 2. am Grundwasser. Zusatzbaustein 2: Versicherungsschutz wird gewährt für 1. Verunreinigungen des eigenen, gemieteten, gepachteten Bodens, die nach dem Bundesbodenschutzgesetz zu beseitigen sind und somit über die Gefahr für die menschliche Gesundheit weit hinaus gehen (Vollsanierung), 2. Schäden an den eigenen Gebäuden (z. B. Bodenbelag, Wände) und für die Wiederherstellung des Betriebsgeländes nach Durchführung einer Bodensanierung (z. B. wenn im Zuge der Sanierungsarbeiten der Hof aufgerissen worden war und nun neu gepflastert werden muss. Voraussetzung zur Zeichnung der Zusatzbausteine: Die Vereinbarung der Zusatzbausteine für Umweltanlagen setzt stets den Abschluss der Zusatzbausteine in der Umweltschadensbasisversicherung voraus! Der Risikoerfassungs- und Beitragsberechnungsbogen für Umweltrisiken (UHV/USV) ist stets erforderlich. Ersatzleistung / Selbstbeteiligung: Die Ersatzleistung für die Zusatzbausteine beträgt EUR 500.000 je Versicherungsfall und ist 1-fach maximiert. Bei Vereinbarung beider Zusatzbausteine gilt die Ersatzleistung für beide Zusatzbausteine zusammen. Die Selbstbeteiligung beträgt 10 %, mindestens EUR 1.000 höchstens EUR 10.000 je Versicherungsfall. Die Tarifierung erfolgt individuell. Zuschläge Höhere Versicherungssummen - Umwelthaftpflicht und Umweltschadensversicherung ohne Zusatzbausteine EUR 5.000.000 pauschal für Personen- und Sachschäden (UHV) EUR 5.000.000 für Vermögensschäden (USV) Umweltschadensversicherung (Naturschutzpolice) Zusatzbausteine (Der Risikoerfassungs- und Berechnungsbogen für Umweltrisiken UHV / USV (Kurzfragebogen) ist stets erforderlich. BBR 17,5% U 1-3

Vertragslaufzeit: Kostenrabatt: 3 Jahre entfällt Versicherungssummen: Umwelthaftpflicht: Personen- / Sachschäden pauschal EUR 3.000.000 Umweltschadensversicherung (ohne Zusatzbausteine) Vermögensschäden EUR 3.000.000 Risiko Wagnisnummer Mengeneinheit Beitrag EUR WHG-Anlagen (Versicherungsumfang gemäß Deckungsbaustein 2.1) Beitragsberechnung nach dem Gesamtfassungsvermögen je Betriebsstätte Heizöl zum Eigenverbrauch 8733.00 Wagnis bis 1.000 Liter 93,77 bis 3.000 Liter 122,85 bis 5.000 Liter 153,62 bis 10.000 Liter 226,38 bis 15.000 Liter 299,15 bis 20.000 Liter 373,49 bis 25.000 Liter 446,25 bis 30.000 Liter 520,70 bis 40.000 Liter 667,80 bis 50.000 Liter 815,01 bis 60.000 Liter 865,10 bis 70.000 Liter 915,18 bis 80.000 Liter 965,37 bis 90.000 Liter 1.015,46 bis 100.000 Liter 1.065,65 über 100.000 Liter Sonstige Stoffe - Eigenverbrauch von Diesel, Benzin, Rapsöl/Biodiesel, Schmier- und Hydrauliköl, Laugen, Säuren und sonstige wassergefährdenden Stoffen - Umwelthaftpflicht 8733.07 Wagnis - Umweltschadensversicherung (Naturschutzpolice) ohne Zusatzbausteine 4800.21 Wagnis - Handel mit Schmier- und Hydrauliköl, Laugen, Säuren und sonstige wassergefährdenden Stoffen, ausgenommen Heizöl, Diesel, Benzin, Rapsöl und Biodiesel bis 1.000 Liter 130,94 bis 3.000 Liter 173,04 bis 5.000 Liter 215,04 bis 10.000 Liter 316,89 bis 15.000 Liter 418,85 bis 20.000 Liter 522,27 bis 25.000 Liter 625,80 bis 30.000 Liter 727,65 bis 40.000 Liter 934,61 bis 50.000 Liter 1.139,99 bis 100.000 Liter 1.448,69 über 100.000 Liter Zeichnungskriterien siehe "Allgemeine Hinweise" zu diesem Tarif (Seite U1-1) U 1-4

Vertragslaufzeit: Kostenrabatt: 3 Jahre entfällt Versicherungssummen: Umwelthaftpflicht: Personen- / Sachschäden pauschal EUR 3.000.000 Umweltschadensversicherung (ohne Zusatzbausteine) Vermögensschäden EUR 3.000.000 Risiko Wagnisnummer Mengeneinheit Beitrag EUR - Handel mit Heizöl, Diesel, Benzin, Rapsöl/Biodiesel - Umwelthaftpflicht 8733.08 Wagnis - Umweltschadensversicherung (Naturschutzpolice) ohne Zusatzbausteine 4800.21 Wagnis Betriebstankstellen Allgemeine Hinweise / Zeichnungskriterien öffentliche Tankstellen Altöl 8733.02 Wagnis bis 1.000 Liter 187,53 bis 2.000 Liter 216,72 bis 3.000 Liter 245,81 bis 4.000 Liter 276,47 bis 5.000 Liter 305,66 über 5.000 Liter Abwasseranlagen- und Einwirkungsrisiko (Versicherungsumfang gemäß Deckungsbaustein 2.4) Leichtstoffabscheider 8780.06 Anlage 165,00 Sonstige Abwasseranlagen 8780.07 Anlage UHG-Anlagen (Anhang 1 und 2) Sonstige deklarierungspflichtige Anlagen (Versicherungsumfang gemäß Deckungsbaustein 2.2, 2.3 und 2.5) Sonstige Umweltanlagen Zeichnungskriterien siehe "Allgemeine Hinweise" zu diesem Tarif (Seite U1-1) U 1-5

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