BAUORT: Anzahl der förderbaren Wohneinheiten pro Block. Nicht förderbare Wohneinheiten pro Block (Anzahl / Top-Bezeichnung) / Top-Nr...

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Transkript:

WOHNUNGSFÖRDERUNG WOHNUNGSBAU FÖRDERUNGSDATENBLATT NÖ WOHNUNGSFÖRDERUNGSRICHTLINIEN 2011 ab 6. ÄNDERUNG GZ:. BAUORT:.. FÖRDERUNGSWERBER:. KURZBEZEICHNUNG DES BAUVORHABENS (Strasse Block Stiegenbezeichnung. Basisdaten des Förderungsfalles Bezeichnung Block / Stiege Wohneinheiten / Einrichtungen zur Gesundheitsversorgung Anzahl der Gesamteinheiten Anzahl der förderbaren Wohneinheiten Anzahl der Einrichtungen zur Gesundheitsversorgung Nicht förderbare Wohneinheiten (Anzahl / Top-Bezeichnung) Gebäudedatenblatt Energiekennzahl Referenzklima spezifisch Summe der aus Energiekennzahl und Nachhaltigkeit Stand: Februar 2015 WBWS 14

WBWS 14 Seite 2 Zusatzförderungen Zusätzlich zur Förderung aus dem Gebäudedatenblatt / WB 12 (Energiekennzahl + Nachhaltigkeit bis max. 100 ) beantragen wir die Zuerkennung von n für folgende Maßnahmen: Barrierefreies Bauen (gem. Informationsblatt zu den Kriterien für die Zuerkennung von Zusatzpunkten für Barrierefreies Bauen und der Wohnform Betreutes Wohnen / WBWS 13) Aufzug für folgende Stiegen:... Barrierefreie / Maisonettewohnungen Gesamtanzahl der beantragten förderbaren / Maisonettewohnungen. Reihenhäuser barrierefrei für folgende förderbaren Wohneinheiten_Top Nr.:.............. Gesamtanzahl der beantragten förderbaren Reihenhäuser..... 5 5 8 Lagequalität (Für Betreutes Wohnen und Junges Wohnen nicht zuerkennbar) Lagequalität, Infrastruktur und Bebauungsweise (bis zu 15 n) Baulückenverbauung zu fremden Nachbargrundstücken (5 ) für folgende Stiegen / Reihenhäuser Bauvorhaben in der Zentrumszone (15 ) für folgende Stiegen / Reihenhäuser Bauvorhaben im Bauland Kerngebiet (15 )... für folgende Stiegen / Reihenhäuser Wohnungseigentum in der Zentrumszone oder im Bauland/Kerngebiet für folgende förderbaren Wohneinheiten_Top Nr.:...... Gesamtanzahl der beantragten förderbaren / Maisonettewohnungen / Reihenhäuser 20

WBWS 14 Seite 3 Zusatzförderungen Passivhaus Errichtung eines Wohnhauses in Passivhausbauweise mit einer errechneten Energiekennzahl von 10 kwh/m².a (Referenzklima) für folgende Stiegen / Reihenhäuser:. Hinweis: Für die Errichtung eines energieoptimierten Gebäudes in Passivhausbauweise ist eine weiterführende gewissenhafte Gebäudeenergieplanung unerlässlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nach dem OIB-Verfahren berechnete Energiekennzahl (EKZ) von 10 kwh/m².a von der mit detaillierten Simulations- oder Passivhausberechnungen ausgewiesenen EKZ abweicht und möglicherweise optimistischere Ergebnisse liefert. Ausgewiesene Passivhäuser erfordern daher zum Nachweis der Passivhaustauglichkeit des Gebäude- und Haustechnikentwurfs in weiterer Folge die Berechnung mit geeigneten Passivhausdimensionierungsprogrammen. 10 Kleinteiligkeit Errichtung einer Wohnhausanlage mit bis zu 12 Wohneinheiten Bei der Berechnung der 12 Wohneinheiten zählen je Förderfall die zuzusichernden und nicht geförderten. 10 Evaluierung Überwachung und Regulierung des Heiz- und Warmwasser- Bereitstellungssystems über 3 Jahre nach Benützbarkeit durch ein externes Unternehmen Den Bestandsunterlagen ist die Erklärung zur Evaluierung (Drucksorte WBWS 16) anzuschließen. 3

WBWS 14 Seite 4 Zielgruppenspezifische Förderungen Betreutes Wohnen Wohnform Betreutes Wohnen, welche insbesondere Menschen mit besonderen Bedürfnissen und Menschen die altersbedingt Einschränkungen in Kauf nehmen müssen, eine selbstständige Lebensführung ermöglicht. Barrierefreie Ausführung des Gebäudes und des Aufzuges (gem. Informationsblatt zu den Kriterien für die Zuerkennung von Zusatzpunkten für Barrierefreies Bauen und der Wohnform Betreutes Wohnen / WBWS 13), Aufenthalts-/Gemeinschaftsraum für die Bewohner (beispielsweise: Lese-, Internet- und Fernsehraum); Mindestgröße: 3 m²/we, mindestens jedoch 20 m² Raum für Betreuer und allenfalls für einfache ärztliche Versorgung Notrufsystem (nachrüstbar innerhalb 24 Stunden) die Wohnungsgröße sollte 45 m² bis 65 m² betragen Geeignete Infrastruktur, Gemeindeamt, behördliche Einrichtungen, Nahversorgung und Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung sind ausreichend vorhanden und gut erreichbar die Vergabe darf nur in Miete erfolgen Abstimmung einer geeigneten Betreuungsorganisation mit dem zuständigen Regierungsmitglied der NÖ Landesregierung für Soziales; Bekanntgabe dieser Organisation vor Zusicherung; Abschluss einer Vereinbarung über ein Betreuungsgrundpaket durch den zukünftigen Nutzer einer Wohnung 40 Gesamtanzahl der beantragten förderbaren Junges Wohnen Junges Wohnen die Wohnungsgröße beträgt maximal 60 m²; die Verbindung von 2 gemäß 32 NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien 2011 ist nicht möglich die Vergabe darf nur in Miete erfolgen der Finanzierungsbeitrag darf höchstens 4.000,00 betragen das Objekt muss auf einem Baurechtsgrund errichtet werden Die Bewohner dürfen zum Zeitpunkt der Anmietung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei Ehepartnern oder Lebenspartnerschaften muss mindestens einer der Partner die Anforderung erfüllen. 20 Gesamtanzahl der beantragten förderbaren

WBWS 14 Seite 5 Erklärungen und Fertigung Der Förderungswerber und die befugte Person (örtliche Bauaufsicht) erklären rechtsverbindlich, dass sie sich über die Kriterien Barrierefreies Bauen und Betreutes Wohnen (gem. Informationsblatt zu den Kriterien für die Zuerkennung von Zusatzpunkten für Barrierefreies Bauen und der Wohnform Betreutes Wohnen / WBWS 13) ausreichend informiert haben und diese in der Planung/Ausführung des Bauvorhabens vollständig umgesetzt werden/wurden. dass für allfällige Ausführungsänderungen, zur Erfüllung der Kriterien (gem. Informationsblatt zu den Kriterien für die Zuerkennung von Zusatzpunkten für Barrierefreies Bauen und der Wohnform Betreutes Wohnen / WBWS 13), der baubehördliche Konsens eingeholt wurde bzw. geprüft wurde, dass dies gem. 17 der NÖ Bauordnung 2014 nicht erforderlich ist. Bescheidmässige Erledigungen der Baubehörde sind angeschlossen. Der Förderungswerber und die befugte Person (örtliche Bauaufsicht) nehmen außerdem zur Kenntnis, dass Sonderwünsche die den Kriterien (gem. Informationsblatt zu den Kriterien für die Zuerkennung von Zusatzpunkten für Barrierefreies Bauen und der Wohnform Betreutes Wohnen / WBWS 13) widersprechen, zum anteiligen Verlust der für Barrierefreies Bauen und/oder Betreutes Wohnen führen. dass Abänderungen im Zuge der Bauausführung, die den vorangeführten Angaben widersprechen, eine Förderungsabänderung bzw. den Verlust der Förderung bewirken können.... Datum örtliche Bauaufsicht Datum firmen- satzungsmäßige Fertigung des (Name und Unterschrift) Förderungswerbers (Name und Unterschrift)