Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main Mit neuem Punktesystem! Infos zu den Folgen von Alkohol-, Medikamenten- und Drogenkonsum im Straßenverkehr
Foto: westehartung photocase.com Lass nach Alkoholund Drogenkonsum die Finger vom Lenkrad. Denn Du gefährdest nicht nur Dich, sondern auch Deine Mitfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer.
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Für jeden Fahranfänger und Führer eines Kfz bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gilt: Wer als Fahrer unter der Wirkung von Drogen oder alkoholischen Getränken steht, muss 250 zahlen und bekommt einen Punkt ins Fahreignungsregister. Gefährdest Du andere Verkehrsteilnehmer oder Sachwerte, besteht sogar der Verdacht einer Verkehrsstraftat. Das Gericht entscheidet, wie hoch die Geld- Freiheitsstrafe ist. 6
Das Strafmaß hängt von der Schwere der zu verhandelnden Straftat ab. Bist Du Fahranfänger, musst Du schon ab dem ersten Verstoß ein Aufbauseminar besuchen. Bei Nichtteilnahme droht Dir der Führerscheinentzug. Die Probezeit kann um zwei Jahre verlängert werden. Auch für die Verlängerungsjahre gilt absolutes Alkoholverbot. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen können Sperrfristen für den Wiedererwerb des Führerscheins ausgesprochen werden. Auch wenn Du keinen Schaden verursachst, drohen Strafen und der Entzug der Fahrerlaubnis! Für alle Fahrzeugführer ab 0,5 Promille gilt: Der Erstverstoß wird in der Regel mit 500, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkten geahndet. Beim zweiten Verstoß beträgt das Bußgeld bereits 1000, 3 Monate Fahrverbot und 2 Punkte. Jeder weitere Verstoß kostet 1500, 3 Monate Fahrverbot, weitere 2 Punkte und Anordnung einer MPU. 7
bei Fahruntüchtigkeit Zeigst Du aufgrund Deines Alkoholkonsums Ausfallerscheinungen, begehst Fahrfehler oder verursachst einen Unfall, liegt bereits ab 0,3 Promille eine Straftat vor (relative Fahruntüchtigkeit). Ab 1,1 Promille wird von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Die Sanktionen sind dann deutlich höher: Führerscheinentzug Geldstrafe Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren 3 Punkte Ab 1,6 Promille wird eine MPU gefordert Meist darfst du erst nach 6 Monaten eine neue Fahrerlaubnis beantragen Bei Vorsatz können 3000 fällig werden Foto: hello.susi photocase.com 8
9 Unfallschäden bei Fahrten unter Alkohol-/Drogeneinfluss musst Du aus eigener Tasche begleichen. Versicherungen zahlen in der Regel nichts. Bei Personenschäden muss man mit einer Rente für die Opfer und Schmerzensgeldzahlungen rechnen.
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Kaum bist Du losgefahren, klingelt das Handy, musst Du schnell eine WhatsApp lesen Augen für den Straßenverkehr? Nur bedingt, und das kann gefährlich werden. So wie Du Dich vorm Abfahren anschnallst, solltest Du Dir folgende Punkte auch gleich angewöhnen: Navi einstellen, Bluetooth aktivieren und Musik aussuchen Während der Fahrt nur mit Freisprechanlage telefonieren Unterwegs keine Nachrichten lesen oder schreiben. Weitere Infos findest Du auf www.checkwerfaehrt.de 12
13 Fotohintergrund: et_engineer Thinkstock by Getty Images
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Räuschermischungen, Badesalze usw. mit psychoaktiver Wirkung auch diejenigen die noch nicht vom BtMG erfasst sind haben unbekannte und nicht kalkulierbare Auswirkungen auf das Fahrverhalten. In den meisten Fällen ist die Folge Fahruntüchtigkeit. 15
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Gekaufte Mixgetränke mit Bier oder Spirituosen beinhalten je nach Mischungsverhältnis 1,5-4 % Alkoholgehalt. Da sie Aromastoffe, Zucker und Limonade enthalten, schmeckst Du den Alkoholgehalt nicht. Auf der Seite www.checkwerfaehrt.de findest Du einen Alkoholrechner, mit dem Du den Promillewert ziemlich genau berechnen kannst. Hier kannst Du Dich auch darüber informieren, wie viel Zeit vergehen muss, bis Du wieder fahrtüchtig bist. Selbst gemischte alkoholische Getränke haben oft einen unbekannten Alkoholgehalt und sind in der Wirkung nur schwer einzuschätzen. Wodka, Rum oder Likör enthalten bis zu 42 % Alkohol. Eine Flasche Mixgetränk enthält etwa genauso viel Alkohol wie eine Flasche Bier. Das bedeutet, wenn Du eine Flasche Mixgetränk oder Bier trinkst und ein Körpergewicht von etwa 75 kg hast, musst Du mit 0,35 Promille im Blut rechnen. Bei einem Körpergewicht von 50 kg ergibt eine Flasche Mixgetränk der gleichen Sorte bereits 0,5 Promille. Dies sind Richtwerte, verschiedene Personen reagieren unterschiedlich auf Alkoholgenuss. 18
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Legal Highs Da die Inhaltsstoffe von Legal Highs und deren Wirkungen unbekannt sind, sind die Wechselwirkungen mit anderen Substanzen völlig unkalkulierbar. Hast Du weitere Fragen? Willst Du mehr wissen? Aktuelle Informationen, Literaturhinweise und Links findest Du unter checkwerfaehrt.de. 21
Am 01.05.2014 sind die neuen Beurteilungskriterien zur Fahreignungsprüfung in Kraft getreten. Dort ist verbindlich geregelt, dass Beratungsstellen und MPU-Vorbereitungsstellen keine Abstinenzkontrollprogramme mehr anbieten dürfen. Diese müssen extern durch akkreditierte Labore durchgeführt werden. Foto: gschpænli photocase.com Die folgenden Drogenberatungsstellen bieten weiterhin die Beratung und Vorbereitung auf die MPU an. Zur Durchführung der Abstinenzkontrollen können sie an ein externes, akkreditiertes Labor vermitteln. Jugendberatung und Suchthilfe Am Merianplatz 60316 Frankfurt Musikantenweg 39 Tel. 0 69-9 43 30 30 E-Mail jbsmerian@jj-ev.de Jugendberatung und Suchthilfe Sachsenhausen 60594 Frankfurt Wallstraße 25 Tel. 0 69-610 90 20 E-Mail jbssachsenhausen@jj-ev.de 22
Hast Du Fragen zur MPU, kannst Du Dich an alle Drogenberatungsstellen wenden. Frage vor allem nach, ob sie die neuen Kriterien der Vorbereitung und bei Drogentests einhalten können. In der Regel sind die Jugend- und Drogenberatungsstellen Montag bis Freitag von 9-17 Uhr geöffnet. Wir empfehlen, vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Drop In Fachstelle Nord für Suchtfragen 60433 Frankfurt Eschersheimer Landstr. 599 Tel. 069-9510 32 50 E-Mail dropin@vae-ev.de Jugend- und Drogenberatung Höchst 65929 Frankfurt Gebeschusstraße 35 Tel. 0 69-3 39 9870 E-Mail beratunghoechst@vae-ev.de Auf Wunsch kann in arabischer Sprache beraten werden. Suchthilfezentrum Wildhof 63067 Offenbach Löwenstr. 4-8 Tel. 069-9 8195 30 Öffnungszeiten 9-18 Uhr. Psychosoziale Beratung und Behandlung Dietzenbach 63128 Dietzenbach Offentahler Straße 75 Tel. 0 60 74-6 94 96 16 Telefonisch erreichbar Mo.-Do. 9-17 Uhr, Fr. 9-14 Uhr. Foto: Ina Kerckhoff 23
Info und Kontakt Fachstelle Prävention (vae) Gebeschusstraße 35 65929 Frankfurt Telefon 0 69-97 38 39 30 E-Mail praevention@vae-ev.de www.fachstelle-praevention.de Bestellungen in größeren Mengen Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main Telefon 0 69-21 23 01 24 E-Mail drogenreferat@stadt-frankfurt.de Impressum Herausgeber Drogenreferat der Stadt Frankfurt am Main Text Drogenreferat, Fachstelle Prävention (vae) Konzept und Gestaltung Connect Agentur für soziale Kommunikation Nachdruck von Texten, auch auszugsweise für unkommerzielle Zwecke kostenfrei mit Quellenangabe 11. überarbeitete Auflage 2014 Foto Titel: hxdyl Thinkstock; Foto diese Seite: Michael Blann Thinkstock by Getty Images