1. Schriftliche Arbeiten / Klassenarbeiten

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Transkript:

Leistungskonzept für die Sekundarstufe I (Französisch ab Klasse 6) Die Kriterien zur Leistungsmessung und -bewertung sind in Auszügen dem Kernlehrplan für das Gymnasium Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen: Französisch (008) entnommen. Die Leistungsbewertung im Französischunterricht der Sekundarstufe I orientiert sich maßgeblich an den im Kernlehrplan neben den interkulturellen und methodischen Kompetenzen ausgewiesenen systematisch zu entwickelnden kommunikativen Kompetenzen (Hörverstehen/Hör-Sehverstehen, Sprechen, Leseverstehen, Schreiben und Sprachmittlung). Bei der Leistungsbeurteilung sind die von Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen in den Beurteilungsbereichen Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen im Unterricht angemessen mit gleichem Stellenwert zu berücksichtigen. 1. Schriftliche Arbeiten / Klassenarbeiten Klassenarbeiten beziehen sich auf die komplexen Lernsituationen des handlungsorientierten Französischunterrichts. Sie geben den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, Gelerntes in sinnvollen thematischen und inhaltlichen Zusammenhängen anzuwenden. Dies erfolgt in der Regel dadurch, dass rezeptive und produktive Leistungen mit mehreren Teilaufgaben überprüft werden, die in einem thematischinhaltlichen Zusammenhang (vergleichbar etwa mit den Themen der Einheiten des Lehrwerks) stehen. Einmal im Schuljahr kann pro Fach eine Klassenarbeit durch eine andere gleichwertige Form der Leistungsüberprüfung ersetzt werden (APO-S I 6 Abs. 8). In den modernen Fremdsprachen kann dies auch in Form einer mündlichen Leistungsüberprüfung erfolgen, wenn im Laufe des Schuljahres die Zahl von vier schriftlichen Klassenarbeiten nicht unterschritten wird. a) 1. -. Lernjahr / Klassen 6 und 7 In den ersten beiden Lernjahren werden drei Klassenarbeiten pro Halbjahr von bis zu einstündiger Dauer geschrieben. Es können geschlossene, halboffene und offene Aufgabenformen verwendet werden. Die Aufgaben werden gemäß ihres Schwierigkeitsgrads und der nötigen Bearbeitungszeit mit Punkten belegt, die zu einer Gesamtpunktzahl zusammengefasst werden. Textproduktionsaufgaben werden, sobald es Umfang und Komplexität zulassen, sprachlich und inhaltlich bewertet. Dann entfallen ca. 60% der zu vergebenden Punkte auf die sprachliche Leistung und ca. 40% der Punkte auf den Bereich Inhalt. Eine Leistung gilt in der Regel dann als noch ausreichend, wenn 45% der Gesamtpunktzahl erreicht sind. (vgl. Bewertungstabelle unten) b) 3. - 4. Lernjahr: / Klassen 8 und 9

In Jahrgang 8 werden fünf einstündige Klassenarbeiten geschrieben, davon zwei im ersten Halbjahr. In Jahrgang 9 werden pro Halbjahr zwei Klassenarbeiten von bis zu zweistündiger Dauer geschrieben. Im Laufe der Lernjahre nimmt die Anzahl geschlossener Aufgabenformate zugunsten (halb-) offener Aufgaben ab, d.h. Textproduktionsaufgaben gewinnen zunehmend an Bedeutung. Alle Teilaufgaben der Klassenarbeit werden mit einer angemessenen Punktzahl belegt. Die Gewichtung der Aufgaben untereinander ist abhängig von unterrichtlichen Schwerpunkten, dem jeweiligen Anforderungsniveau der Aufgaben und dem zeitlichen Bearbeitungsaufwand. Bei Textproduktionsaufgaben wird sowohl die sprachliche Darstellungsleistung, als auch der Inhalt bewertet. Bei der Bewertung solcher offener Aufgaben sind im inhaltlichen Bereich der Umfang und die Genauigkeit der Kenntnisse und im sprachlichen Bereich der Grad der Verständlichkeit angemessen zu berücksichtigen. In die Bewertung der sprachlichen Leistung werden neben der orthographischen, lexikalischen und grammatischen Korrektheit (Sprachrichtigkeit) zunehmend die Reichhaltigkeit und Differenziertheit des Vokabulars, die Komplexität und Variation des Satzbaus sowie die sprachliche Klarheit, gedankliche Stringenz und inhaltliche Strukturiertheit einbezogen. Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit werden auch daraufhin beurteilt, in welchem Maße sie die Kommunikation beeinträchtigen. Bei der Notenbildung für offene Aufgaben kommt der sprachlichen Leistung ein höheres Gewicht zu als der inhaltlichen Leistung. Eine Leistung gilt i.d.r. dann als noch ausreichend, wenn 45% der Gesamtpunktzahl erreicht sind. Bewertungstabelle für die Zuordnung von Punkten und Noten: Note Prozent Note Prozent 1+ 100-95 4+ 54-50 1 sehr gut 94-90 4 ausreichend 49-45 1-89 - 85 4-44 39 + 84-80 5+ 38-33 gut 79 75 5 mangelhaft 3-7 - 74-70 5-6 0 3+ 69-65 6 ungenügend 19-0 3 befriedigend 64-60 3-59 55. Sonstige Mitarbeit In Anlehnung an den Kernlehrplan Französisch und das allgemeine Leistungskonzept der Schule vereinbart die Fachschaft Französisch für den Bereich der Sonstigen Mitarbeit die unten aufgeführten Formen der Leistungsbewertung und der Leistungsrückmeldung. Darüber hinaus können weitere aus dem Unterricht erwachsene Instrumente der Leistungsbewertung Anwendung finden. Diese sind den

Schülern im Vorfeld mitzuteilen. Die sprachliche Qualität hat grundsätzlich im Verhältnis zu den weiteren Kriterien ein besonderes Gewicht. a) Kontinuierliche Leistungsentwicklung im Unterricht: - Beteiligung am Unterrichtsgeschehen im Hinblick auf Kontinuität sowie vor allem inhaltliche und sprachliche Qualität (siehe auch die Beispiele von Aufgabentypen) - Mitarbeit in Partner- bzw. Gruppenarbeitsphasen und Teilnahme an kommunikativen Handlungssituationen - schriftliche Sprachproduktionen - sonstige Beiträge wie z.b. Projekte oder Referate

Beispiele von Aufgabentypen zur Überprüfung einzelner Kompetenzen im Unterricht: Kommunikative Aufgabentypen Kompetenzen Hör-/Hör-Sehverstehen - Notizen anfertigen (mit Hilfe eines Rasters) - Zuordnungsaufgaben - Multiple-Choice-Aufgaben - Richtig-/Falsch-Aufgaben, inkl. Begründung - Kombinierte Angebote (z.b. Zuordnung & Notizen) Zusammenhängendes - Freies materialgestütztes Sprechen Sprechen - Freies bild- oder materialgestütztes Sprechen, u. a. Personenportrait An Gesprächen teilnehmen - Freies, ggf. durch Notizen vorbereitetes Sprechen - Freies notizengestütztes Sprechen / Rollenspiel - Freies auf Rollenkarten gestütztes dialogisches Sprechen Leseverstehen - Multiple-Choice-Aufgaben - Notizen anfertigen (mit Hilfe eines Rasters) - Markierungen vornehmen und Notizen anfertigen - Mit Hilfe eines vorgefertigten Rasters den Text aus einem bestimmten Verwertungsinteresse heraus lesen - Zusammenstellung einer Materialsammlung - Eintragen bestimmter Informationen in Raster mit vorgegebenen Stichworten und Fragen Schreiben - Impuls- oder fragegestütztes Schreiben (z.b. kurze Infotexte, E-Mail) - Freies meinungsbetontes Schreiben - Freies argumentatives Schreiben Sprachmittlung - Notizen auf Deutsch anfertigen - Schlüsselwörter notieren - Schriftlich vorliegende Informationen, ggf. mit Hilfe von Notizen mündlich zusammenfassend übertragen b) Punktuelle Überprüfungen einzelner Kompetenzen: - kurze schriftliche Übungen und Wortschatzkontrollen Das Verfahren zu Wortschatzkontrollen und Grammatiktests wird den SchülerInnen zu Beginn des Lernjahres von der einzelnen Lehrkraft mitgeteilt. In der Regel erfordern die Überprüfungen die Vorbereitung in Form einer Hausaufgabe. Ein Vokabeltest umfasst den Wortschatz von bis zu einer Unité und besteht aus ca. 10-15 Ausdrücken. Wortschatzkontrollen überprüfen Rechtschreibfähigkeit, Wortverständnis, die grammatische Umgebung des Wortes auf der Ebene des Einzelwortes und der Kollokation. Grammatiktests überprüfen die Fähigkeit, grammatische Strukturen korrekt schriftlich zu rezipieren und zu produzieren.

Hinweis zur Leistungsbewertung: Die Note ausreichend wird bei Wortschatzkontrollen und Grammatiktests noch erteilt, wenn mindestens 50% der Gesamtpunktzahl erreicht sind. - Überprüfungen des Hör- und Leseverstehens in Einzelarbeit oder im Plenum (z.b. mit der Ampelmethode) - vorgetragene Hausaufgaben - Protokolle / Präsentationen von Einzel- oder Gruppenarbeitsphasen c) Längerfristig gestellte komplexere Projektaufgaben wie z.b. ein lektürebegleitendes Portfolio oder produktorientierte Aufgaben. Bei längerfristig gestellten Aufgaben müssen die Regeln für die Durchführung und die Beurteilungskriterien den Schülerinnen und Schülern im Voraus transparent gemacht werden.

Leistungskonzept für die Sekundarstufe II (Gk, fortgeführte Fremdsprache) Die Kriterien zur Leistungsmessung und -bewertung sind in Auszügen dem Kernlehrplan für die Sekundarstufe II Gymnasium / Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen: Französisch (013) entnommen. Das Gutenberg-Gymnasium bietet ggf. in Kooperation mit den benachbarten Gymnasien Französisch als fortgeführte Fremdsprache im Grundkurs (dreistündig) an. Der Grundkurs Französisch in der fortgeführten Fremdsprache wird in der Einführungsphase schriftlich belegt. In der Qualifikationsphase muss mindestens eine fortgeführte Fremdsprache schriftlich belegt werden (vgl. APO-GOSt). Die Leistungsbewertung im Französischunterricht der Sekundarstufe II orientiert sich maßgeblich an der im Kernlehrplan neben der interkulturellen kommunikativen Kompetenz und der Text- und Medienkompetenz ausgewiesenen und funktionalen kommunikativen Kompetenz (Hör-/Hörsehverstehen, Leseverstehen, Schreiben, Sprechen, Sprachmittlung, Verfügen über sprachliche Mittel und kommunikative Strategien). Bei der Leistungsbewertung insgesamt sind die von Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen in den Beurteilungsbereichen Schriftliche Arbeiten/Klausuren sowie Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit zu gleichen Teilen zu berücksichtigen. Die Leistungsbewertung bezieht sich somit auf alle im Zusammenhang mit dem Unterricht erworbenen Kompetenzen und nutzt unterschiedliche Formen der Lernerfolgsüberprüfung. Die Schülerinnen und Schüler werden über die Überprüfungsformen, die im Rahmen von Lernerfolgsüberprüfungen eingesetzt werden rechtzeitig sowie hinreichend informiert und haben Gelegenheit, sie anzuwenden. 1. Beurteilungsbereich Schriftliche Arbeiten / Klausuren a) Anzahl und zeitlicher Umfang der Klausuren Halbjah Grundkurs Hinweise r Anzahl Dauer (Unterrichts stunden) EF/I EF/II Q1/I Q1/II Q/I Q/II 1-3 -3 3 3 Die 1. Klausur kann durch eine Facharbeit ersetzt werden. Nur für SchülerInnen mit Französisch als 3. Abiturfach.

b) Allgemeine Hinweise: Die Anforderungen im Beurteilungsbereich Schriftliche Arbeiten/Klausuren nehmen in komplexer Weise auf die Kompetenzbereiche des Kernlehrplans Bezug. Die Erstellung eines zusammenhängenden französischsprachigen Textes ist Bestandteil jeder schriftlichen Arbeit/Klausur. Eine Klausur kann auch mündliche Teile enthalten. Die Überprüfung der Teilkompetenz Schreiben wird in der Regel ergänzt durch die Überprüfung von zwei weiteren Teilkompetenzen aus dem Bereich der funktionalen kommunikativen Kompetenz. Es ist auch möglich, je einmal in der Einführungs- wie auch in der Qualifikationsphase die Teilkompetenz Schreiben durch nur eine weitere Teilkompetenz zu ergänzen. Insgesamt werden im Verlauf der Qualifikationsphase alle funktionalen kommunikativen Teilkompetenzen (Hör-/Hörsehverstehen, Leseverstehen, Schreiben, Sprechen, Sprachmittlung, Verfügen über sprachliche Mittel und kommunikative Strategien) mindestens einmal in einer schriftlichen Arbeit/KIausur überprüft. Die funktionale kommunikative Teilkompetenz Sprechen wird in der Qualifikationsphase gemäß APO-GOSt im Rahmen einer gleichwertigen mündlichen Prüfung anstelle einer schriftlichen Arbeit/Klausur überprüft. Dies ist auch in der Einführungsphase möglich. c) Drei Anforderungsbereiche In den schriftlichen Arbeiten/Klausuren sind die drei Anforderungsbereiche zu berücksichtigen. - Anforderungsbereich I umfasst das Wiedergeben von Sachverhalten und Kenntnissen im gelernten Zusammenhang, die Verständnissicherung sowie das Anwenden und Beschreiben geübter Arbeitstechniken und Verfahren. - Anforderungsbereich II umfasst das selbstständige Auswählen, Anordnen, Verarbeiten, Erklären und Darstellen bekannter Sachverhalte unter vorgegebenen Gesichtspunkten in einem durch Übung bekannten Zusammenhang und das selbstständige Übertragen und Anwenden des Gelernten auf vergleichbare neue Zusammenhänge und Sachverhalte. - Anforderungsbereich III umfasst das Verarbeiten komplexer Sachverhalte mit dem Ziel, zu selbstständigen Lösungen, Gestaltungen oder Deutungen, Folgerungen, Verallgemeinerungen, Begründungen und Wertungen zu gelangen. Dabei wählen die Schülerinnen und Schüler selbstständig geeignete Arbeitstechniken und Verfahren zur Bewältigung der Aufgabe, wenden sie auf eine neue Problemstellung an und reflektieren das eigene Vorgehen. d) Aufgabenstellung In schriftlichen Arbeiten/Klausuren wird sowohl eine inhaltliche Leistung als auch eine sprachliche Leistung/Darstellungsleistung erbracht. Die Ausgangsmaterialien für schriftliche Arbeiten/Klausuren sind jeweils authentische Texte bzw. Medien. Der Gebrauch ein- und zweisprachiger Wörterbücher ist zugelassen und im vorausgehenden Unterricht hinreichend gründlich zu üben.

Klausuren bestehen aus den verpflichtenden Teilen Schreiben und bis zu zwei weiteren Teilkompetenzen der funktionalen kommunikativen Kompetenz (Leseverstehen, Hörverstehen bzw. Hörsehverstehen, Sprachmittlung in die jeweils andere Sprache, Sprechen). Es ist auch möglich, je einmal in der Einführungs- wie auch in der Qualifikationsphase die Teilkompetenz Schreiben durch nur eine weitere Teilkompetenz zu ergänzen. Da die schriftlichen Arbeiten/Klausuren im Verlauf der gymnasialen Oberstufe zunehmend auf die Anforderungen der schriftlichen Abiturprüfung vorbereiten müssen, geben die im Folgenden aufgeführten möglichen Aufgabenvarianten eine Orientierung für die Aufgabenarten in den Klausuren der Sekundarstufe II. Die Überprüfung des Leseverstehens ist Gegenstand jeder schriftlichen Prüfung.

Übersicht über mögliche Aufgabenarten in der Abiturprüfung: Aufgabenart 1: Schreiben mit einer weiteren integrierten Teilkompetenz (Klausurteil A) Eine weitere Teilkompetenz in isolierter Überprüfung (Klausurteil B) Gewichtung: Klausurteil A ca. 70-80% Klausurteil B ca. 30-0% Klausurteil A: Schreiben mit einer weiteren integrierten Teilkompetenz Schreiben Leseverstehen - schriftliche französischsprachige Textgrundlage(n), ggf. ergänzt um visuelle Materialien - mehrgliedrige Aufgabenstellung, darunter mindestens eine Aufgabe zum integrierten Leseverstehen - ggf. Aufgabe mit Bezug auf die Textgrundlage(n) des Klausurteils B (Sprachmittlung oder Hör- /Hörsehverstehen) Schreiben Hör-/Hörsehverstehen - auditive/audiovisuelle französischsprachige Textgrundlage(n) - mehrgliedrige Aufgabenstellung, darunter mindestens eine Aufgabe zum integrierten Hör-/Hörsehverstehen - ggf. Aufgabe mit Bezug auf die Textgrundlage(n) des Klausurteils B (Leseverstehen) Klausurteil B: Eine weitere Teilkompetenz Sprachmittlung - schriftliche oder auditive Textgrundlage(n) - aufgabengeleitete Wiedergabe eines oder mehrerer schriftlicher oder mündlicher Texte in der jeweils anderen Sprache Hör-/Hörsehverstehen - auditive/audiovisuelle französischsprachige Textgrundlage(n), - Überprüfung des Hör- /Hörsehverstehens (mittels halboffener und/oder geschlossener Aufgaben) Sprechen - ein oder mehrere kurze französischsprachige schriftliche, auditive / audiovisuelle oder visuelle Impulse - aufgabengeleitete Überprüfung des Sprechens (zusammenhängendes Sprechen und/oder an Gesprächen teilnehmen) Leseverstehen - schriftliche französischsprachige Textgrundlage(n) - Überprüfung des Leseverstehens (mittels halboffener und/oder geschlossener Aufgaben Aufgabenart : Schreiben mit zwei weiteren integrierten Teilkompetenzen Schreiben Leseverstehen Hör-/Hörsehverstehen - schriftliche französischsprachige sowie auditive/audiovisuelle französischsprachige Textgrundlage(n) - mehrgliedrige Aufgabenstellung, darunter mindestens eine Aufgabe zum integrierten Leseverstehen und eine Aufgabe zum integrierten Hör- /Hörsehverstehen

Aufgabenart 3: Schreiben sowie zwei weitere Teilkompetenzen in isolierter Überprüfung Gewichtung: Klausurteil A ca. 50% Klausurteil B ca. 50% (je ca. 0-30%) Klausurteil A: Schreiben - Aufgabe mit Bezug auf die Textgrundlage(n) des Klausurteils B (Leseverstehen und/oder Sprachmittlung bzw. Leseverstehen und/oder Hör-/Hörsehverstehen) oder - Aufgabe ausgehend von einem oder mehreren kurzen französischsprachigen schriftlichen, auditiven/audiovisuellen oder visuellen Impulsen Klausurteil B: Zwei weitere Teilkompetenzen Leseverstehen - schriftliche französischsprachige Textgrundlage(n) - Überprüfung des Leseverstehens (mittels halboffener und/oder geschlossener Aufgaben) UND entweder : Sprachmittlung - schriftliche oder auditive Textgrundlage(n) - aufgabengeleitete Wiedergabe in einem oder mehreren schriftlichen oder mündlichen Texten in der jeweils anderen Sprache oder : Hör-/Hörsehverstehen - auditive/audiovisuelle französischsprachige Textgrundlage(n) - Überprüfung des Hör- /Hörsehverstehens (mittels halboffener und/oder geschlossener Aufgaben) oder : Sprechen - ein oder mehrere kurze französischsprachige schriftliche, auditive/audiovisuelle oder visuelle Impulse e) Bewertung der Klausuren Die Bewertung der Klausuren orientiert sich an den Bewertungsgrundsätzen des Kernlehrplans sowie des Zentralabiturs im Fach Französisch in NRW. Übergreifende Bewertungskriterien für die erbrachten Leistungen sind dabei - die Selbstständigkeit und Klarheit in Aufbau und Sprache, - die Sicherheit im Umgang mit der Fremdsprache sowie die Erfüllung fremdsprachlicher Normen, - die sachliche Richtigkeit und die Schlüssigkeit der Aussagen, - die Vielfalt der Gesichtspunkte und ihre jeweilige Bedeutsamkeit, - die Differenziertheit des Verstehens und Darstellens, - das Herstellen geeigneter Zusammenhänge, - die Eigenständigkeit der Auseinandersetzung mit Sachverhalten und Problemstellungen, - die argumentative Begründung eigener Urteile, Stellungnahmen und Wertungen. Um den Bewertungsvorgang für Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Eltern

transparent zu machen, wird neben der Note auch ein Beurteilungsbogen/Erwartungshorizont für die Hand des Lernenden erstellt. Dieser soll den Schülerinnen und Schülern auch vor Augen führen, welche Lösungen möglich waren und hilft ihnen, die eigenen Defizite zu erkennen und aufzuarbeiten. Die zu erbringenden Teilleistungen werden i.d.r. je nach Anforderungsbereich / Schwierigkeit / unterrichtlicher Relevanz angemessen bepunktet. Der Bewertung der Klausur liegt i.d.r. die unten dargestellte Bewertungstabelle zugrunde. Da eine rein rechnerische Ermittlung der Noten nicht zulässig ist, werden in Zweifelsfällen auch pädagogische Erwägungen zur Notenbildung herangezogen. Note Prozent Note Prozent 1+ 100-95 4+ 54-50 1 sehr gut 94-90 4 ausreichend 49-45 1-89 - 85 4-44 39 + 84-80 5+ 38-33 gut 79 75 5 mangelhaft 3-7 - 74-70 5-6 0 3+ 69-65 6 ungenügend 19-0 3 befriedigend 64-60 3-59 55. Sonstige Leistungen im Unterricht / Sonstige Mitarbeit Der Beurteilungsbereich Sonstige Leistungen im Unterricht/Sonstige Mitarbeit erfasst die im Unterrichtsgeschehen durch mündliche und schriftliche Beiträge erkennbare Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler. In Anlehnung an den Kernlehrplan Französisch und das allgemeine Leistungskonzept der Schule vereinbart die Fachschaft Französisch für den Bereich der Sonstigen Mitarbeit die unten aufgeführten Formen der Leistungsbewertung und der Leistungsrückmeldung. Darüber hinaus können weitere aus dem Unterricht erwachsene Instrumente der Leistungsbewertung Anwendung finden. Diese sind den Schülern im Vorfeld mitzuteilen. Bei der Sonstigen Mitarbeit wird die Kompetenzentwicklung sowohl durch kontinuierliche Beobachtung während des Schuljahres (Prozess der Kompetenzentwicklung) als auch durch punktuelle Überprüfungen (Stand der Kompetenzentwicklung) festgestellt. Die sprachliche Qualität hat grundsätzlich im Verhältnis zu den weiteren Kriterien ein besonderes Gewicht. a) Kontinuierliche Leistungsentwicklung im Unterricht: - Formen der selbstständigen und kooperativen Aufgabenbearbeitung - fremdsprachliche Beiträge zum Unterrichtsgeschehen:

- Die Qualität der inhaltlichen Leistungen gewinnt vor dem Hintergrund der komplexeren Anforderungen und im Sinne der Hinführung zum Abitur zunehmend an Bedeutung. In diesem Sinne wird die Bereitschaft zur französischsprachigen Kommunikation auch in Gruppenarbeitsphasen erwartet und fließt in die Beurteilung ein. Dabei werden Ideenreichtum, Spontaneität und Risikobereitschaft in allen Beiträgen positiv bewertet. Zur Verdeutlichung möglicher Aufgabentypen zur Überprüfung einzelner Kompetenzen im Unterricht siehe die Tabelle für die Sekundarstufe I. - Regelmäßiges eigenständiges Anfertigen und Einbringen von Hausaufgaben, insbesondere wenn diese den Unterrichtsfortgang vorbereiten. - Heftführung / Unterrichtsmitschrift: In der Dokumentation von Unterrichtsinhalten wird zunehmende Selbständigkeit erwartet. Dies gilt insbesondere für die systematische Sammlung und Aneignung von themenspezifischem Vokabular und grammatischen Phänomenen. Zur Leistungsbeurteilung können neben der Kontrolle der Mitschriften Überprüfungen von Wortschatz und Grammatik stattfinden. b) Punktuelle Überprüfungen einzelner Kompetenzen: - kurze schriftliche Übungen und Wortschatzkontrollen Das Verfahren zu Wortschatzkontrollen und Grammatiktests wird den SchülerInnen zu Beginn des Lernjahres von der einzelnen Lehrkraft mitgeteilt. In der Regel erfordern die Überprüfungen die Vorbereitung in Form einer Hausaufgabe. Ein Vokabeltest umfasst den aktuellen thematischen Wortschatz und umfasst i.d.r. 10-15 Ausdrücke. Wortschatzkontrollen überprüfen Rechtschreibfähigkeit, Wortverständnis, die grammatische Umgebung des Wortes auf der Ebene des Einzelwortes und der Kollokation. Grammatiktests überprüfen die Fähigkeit, grammatische Strukturen korrekt schriftlich zu rezipieren und zu produzieren. Hinweis zur Leistungsbewertung: Die Note ausreichend wird bei Wortschatzkontrollen und Grammatiktests noch erteilt, wenn mindestens 50% der Gesamtpunktzahl erreicht sind. - Überprüfungen des Hör- und Leseverstehens in Einzelarbeit oder im Plenum (z.b. mit der Ampelmethode) - Vorgetragene Hausaufgaben - (Ggf. längerfristig) vorbereitete Präsentationen, Protokolle, Referate, Portfolios: Präsentationen sind in der Fremdsprache zu verfassen und zu halten. Dabei wird erwartet, dass die/der Referent/in den Lernstand der Gruppe berücksichtigt und das Thema inhaltlich wie lexikalisch adressatengerecht aufbereitet.