Die Anforderungen der neuen EnEV 2014 /2016 Meppen, 18.03.2014 Dr.-Ing. Norbert Wilezich - Energieberatungszentrum Nord ing-buero@ebznord.de Quelle: bmvbs (August 2011)
Inhalt: Veränderungen - Anspruch der EnEV, Neue Anforderungen Q P und H T, Primärenergiefaktoren, Aushangpflichten, Registrierung und Kontrollsystem Sommerlicher Wärmeschutz (DIN 4108-2:2013) QS in der Modernisierung und im Neubau KfW-Effizienzhäuser Aus der Praxis - Anspruch und Wirklichkeit Energiebedarf und Energieverbrauch Mängel
Entwicklung des energieeffizienten Bauens EnEV 2009 EnEV 2016 Quelle: Erhorn
Forderungen/Wünsche der Bauherrenschaft an moderne Wohnungen: finanzierbar in der Anschaffung und günstig im Unterhalt mollig warm ausreichend Warmwasser, einfach in der Handhabung, schick, hochwertige Innenausstattung frei von Restriktionen, (im Kontext mit kein Mensch will Probleme ) über viele Jahrzehnte
Alle reden vom steigenden Strompreis
MUSS DAS ALLES SEIN? Wir erinnern uns:
Wohnen - FRÜHER Hohe Belegungsdichte Bsp. 11 Personen, ein Hund, in einem Raum Am Samstag war Badetag!
Früher war alles besser? Wohnen damals im Rauchhaus
Die Alten bauten besser? Kälte im Rauchhaus Quelle: Niedersächsisches Freilichtmuseum Cloppenburg, Museumsführer, Kapitel: Wärmeprobleme im Rauchhaus Cloppenburg, Cloppenburg 1998
Die Alten bauten besser? Beheizungsprobleme im Jahrhunderte lang genutzten Rauchhaus Kein überbelichtetes Foto, sondern die Rauchdichte und -verteilung im Rauchhaus (Tenne) bei einem Brennversuch 1999. Der Rauch zieht durch das gesamte Gebäude. Rauch begann man erst im 19.Jhdt. als schädlich einzustufen, als die Kohlenfeuerung aufkam und die Entwicklung der Chemie zur Wissenschaft Erkenntnisse lieferte. Foto: Eicke-Hennig; die eiserne Feuerstülpe über der Glut verhindert, dass sich Haustiere in der Nacht an der waremn Glut schlafend selbst anzünden und auf der Flucht das Haus anstecken - ein ganz besonderes Beheizungsproblem.
Erkenntnis: Früher war doch nicht alles besser! Einsparpotenzial im Steildach
Einsparpotenzial im Steildach Steildach-Konstruktionen
Was ist zu beachten? z. B. 3 Haupt- und 46 Begleitnormen DIN V 18599 DIN V 4108-6 + DIN V 4701-10 Nur für Wohngebäude ohne Kühlung!
Normative Anforderungen Begleitnormen - Beispiele: DIN 4108-2 Mindestwärmeschutz nach Tabelle 3 mit R 1,2 m 2 K/W, sommerlicher Wärmeschutz DIN 4108-3 Feuchteschutz Abschnitt 4.3.3 Dächer (genormte Konstruktionen) + Abschnitt 6 Hinweise zur Luftdichtheit Zitat: Wände und Dächer müssen luftdicht sein, um eine Durchströmung und Mitführung von Raumluftfeuchte, die zur Tauwasserbildung in der Konstruktion führen kann, zu unterbinden. DIN 4108-7 Luftdichtheit von Gebäuden Planungs- und Ausführungsempfehlungen
Luftdichtheit der Gebäudehülle Eine seit Jahrzehnten geschuldete Leistung! Frage: Wo kommt die frische Luft her?
Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6, Ausgabe Mai 2009 Für Neubau oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen! Eine Modernisierung eines Gebäudes ist lüftungstechnisch relevant, wenn im EFH/MFH Austausch von mehr als 1/3 der Fenster EFH Abdichtung von mehr als 1/3 der Dachfläche
Lüftungskonzept Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen von Gebäuden tätig ist.
Lüftungstechnische Maßnahme geplante Einrichtung zur freien oder ventilatorgestützten Lüftung zur Sicherstellung eines nutzerunabhängigen Luftaustausches also KEINE Fensterlüftung!
Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 Auswahl eines Lüftungssystems: Quer- und Schachtlüftung (Wind und Thermik) Abluftsystem (ventilatorgestützt) Zuluftsysteme (ventilatorgestützt) Zu- u. Abluftsystem (ventilatorgestützt) Bemessung des Lüftungssystems auf der Grundlage der DIN 1946 6 durch Tabellen bzw. durch Nutzung des Auslegungsprogramms.
Anforderungen des Gesetzgebers EnEV - Abschnitt 2 Zu errichtende Gebäude Begrenzung des Jahres-Primärenergiebedarfs sowie Anforderungen an die Bauwerkshülle 6 Dichtheit Zitat: Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die Wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist. Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEwärmeG) Anforderungen, Ersatzmaßnahmen
Nachweise EnEV - NEUBAU Wohnungsbau 2 Nachweise sind notwendig: 1. Primärenergiebedarf Q p Wärmebilanz des Gebäudes Verluste Anlagentechnik Berücksichtigung des Energieträgers durch den Primärenergiefaktor f p 2. spezifischer Transmissionswärmebedarf H T Wärmeverlust der Gebäudehülle (gemittelter U-Wert)
Nachweis Referenzgebäude-Verfahren 1. eigener Entwurf mit Ausrichtung, Geometrie und Bauteilflächen 2. vorgeschriebene U-Werte und Anlagentechnik in eigenen Entwurf 3. gewünschte U-Werte und Anlagentechnik in zukünftiges Gebäude Q P,max Q P,vorh 4. Nachweis Q P,max Q P,vorh
U = 0,35 W/(m²K) U = 0,28 W/(m²K)
U = 0,20 W/(m²K)
EnEV 2014 /2016 Was gibt es Neues zu berichten? Was hat sich (kurzfristig) verändert?
Verschärfung des Anforderungsniveaus der EnEV Entwicklung/Veränderungen in den vergangenen 12 Monaten Neubau: Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen ab 2014: EnEV2009 12,5 % ab 2016: EnEV2009 25 % Verschärfung der baulichen Nebenanforderungen Wechsel zur Ankerwertmethode H T, vorh H T, Ref.-Geb. *1,1 H T, vorh H T, Ref.-Geb. ab 2014: EnEV2009 10 % ab 2016: EnEV2009 20 % Änderung des Primärenergiefaktors für Strom ab 2014: Netzmix Strom f P = 2,0 ab 2016: Netzmix Strom f P = 1,8 Verdrängungsmix Strom 2,8 H T, EnEV Anl. 1, Tab. 2 ab 01.05.2014 Strom f P = 2,4 in das Netz eingespeister Strom
H T,max = H T,Ref. x 1,0
EnEV 2014 Anforderungen an Gebäude im Bestand keine Verschärfungen bei der Modernisierung der Außenbauteile und keine neuen Nachrüstpflichten! Eigentlich
Eigentlich = kleine Einschränkung Gebäude im Bestand Die bisherigen in Anlage 3, Tabelle 1 aufgeführten U-Werte haben Bestand aber Die Regelungen zum Dämmstoffeinbau der höchstmöglichen Dämmstoffdicke fordern die WLG 035! Ausnahme: Einblasdämmung und Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen (λ=0,045 W/(m K). Überarbeitete Nachrüstverpflichtungen für Standardheizkessel bis Baujahr 1985 im 10 (1)
EnEV 2014 Erweiterungen/An- und Ausbauten 9, Abs. 4 und 5 EnEV: Überarbeitungen bei den Definitionen/Verfahren EnEV 2009 (alt): a) Mit zusammenhängend mindestens 15 m² und maximal 50 m² A N Bauteilnachweis a) Mit zusammenhängend mehr als 50 m² A N Nachweis wie Neubau EnEV 2014 (neu): a) für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird Bauteilnachweis b) für die kein Wärmeerzeuger eingebaut wird und mehr als 50 m² A N Bauteilnachweis + Nachweis sommerlicher Wärmeschutz c) für die ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut wird Nachweis wie Neubau
Verordnungsermächtigung für Richtlinienumsetzung in der EnEV Stichprobenartige Kontrolle von Energieausweisen / Berechnungen und Inspektionsberichten von Klimaanlagen Kontrollmaßnahmen bei der Gebäudeerrichtung Verpflichtung zur Errichtung von Niedrigstenergiegebäuden Streichung der Außerbetriebnahmeregelung von elektrischen Speicherheizsystemen ( 10a EnEV)
Definition Niedrigstenergiegebäude gem. Art.9 EU-Gebäuderichtlinie Gebäude mit sehr hoher Gesamtenergieeffizienz und sehr geringem Energiebedarf Deckung des Energiebedarfs zum überwiegenden Teil aus erneuerbaren Energien Effizienzkriterien sind national festzulegen Deutschland: Umsetzung mit dem neuen 2a EnEG (vor dem 01.01.2017 bei behördlicher Nutzung bzw. vor dem 01.01.2019)
Die EnEV 2014 Kontrollsystem für Energieausweise Alle neu ausgestellten Ausweise eines Kalenderjahres sind zu erfassen: Registriernummer kontrolliert werden sollen repräsentative Stichproben mit 3 Kontrollstufen Plausibilitätskontrolle Nachrechnung Vor-Ort Kontrollen (Übereinstimmung EA mit Gebäude)
EnEV 2014 Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen Pflicht zur Übergabe des Energieausweises an Käufer und neue Mieter Erweiterung der Aushangpflichten (Gebäude mit Publikumsverkehr)
EnEV 2014 Klima Potsdam Vereinfachung des Nachweisverfahrens für neue Wohngebäude (EnEV-easy Modellgebäudeverfahren 5 Kategorien, kombiniert mit jeweils zehn marktgängigen Anlagensystemen)
EnEV easy außerhalb des Verordnungstextes gemäß Bekanntmachung Deutlich vereinfachte (wirklich einfacher?) Nachweismethode unter dem Arbeitstitel "EnEVeasy untersucht vom Fraunhofer-Institut für Bauphysik im Auftrag des Landes Baden-Württemberg Ergebnis: IPB-Bericht WB150/2009 und Internettool: http://eneveasy.org/eneveasy/0_start.html
Beschluss EnEV Oktober 2013, Anlage 1: 4 Ausführung auf der Grundlage standardisierter Berechnungen Modellgebäudeverfahren (zu 3 Absatz 5) 4.1 Anwendungsvoraussetzungen Das Modellgebäudeverfahren ist auf Wohngebäude anwendbar, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Gebäudenutzfläche 100 m² A N 2.000 m², bei Anwendung der Ausstattungsvariante Elektromotorische Luft-Wasser- Wärmepumpe mit dezentraler elektrischer Warmwasserbereitung und Lüftungsanlage A N 500 m². Geschosshöhe für alle Geschosse 2,5 m h 3 m sein Der Umfang u [m] der Grundfläche A [m²] jedes beheizten Geschosses muss folgende Bedingung erfüllen: u² 20 x A Bei Gebäuden mit beheizten Räumen in mehreren Geschossen müssen sich die beheizten Grundflächen der Geschosse überdecken, wobei nur das oberste Geschoss eine kleinere beheizte Grundfläche als das darunter liegende Geschoss haben darf.
ENEV 2013 Anlage 1: 4 Ausführung auf der Grundlage standardisierter Berechnungen Modellgebäudeverfahren (zu 3 Absatz 5)1; 4.1 Anwendungsvoraussetzungen (Fortsetzung) Das Gebäude darf nicht mit Anlagen zur Raumkühlung unter Einsatz nicht erneuerbarer Energien ausgestattet sein. Der Anteil der Fensterfläche an allen Fassadenflächen, die zu derselben Himmelsrichtung ausgerichtet sind, darf jeweils nicht mehr als 30 % dieser Fassadenflächen betragen. Der Anteil der Fläche von Dachflächenfenstern und Lichtkuppeln an allen waagrechten und geneigten Dachflächen darf nicht mehr als 15 % betragen. Die Flächen von Bauteilen mit U > 1,2 W/(m² K), wie Haustüren oder Lichtkuppeln, dürfen insgesamt 8 m² nicht übersteigen. Die Wärmebrücken sind so auszuführen, dass sie mindestens gleichwertig mit den Musterlösungen nach DIN 4108 Beiblatt 2: 2006-03 sind; 7 Absatz 3 Satz 2 bleibt unberührt. Die Dichtheit des Gebäudes ist nach Anlage 4 zu prüfen und muss die dort genannten Grenzwerte einhalten.
Tabelle 4 Varianten des baulichen Wärmeschutzes 1 Bauteile 1 2 3 4 5 6 7 Außenwände, Geschossdecke gegen Außenluft Eigenschaft Wärmeschutzvariante A B C D E 0,36 0,33 0,26 0,24 0,22 2 Außenwände gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen Höchstwert des Wärmedurchgangskoeffizienten [W/(m² K)] 0,39 0,36 0,28 0,26 0,24 3 Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten 0,26 0,24 0,19 0,17 0,16 1,2 1,1 0,9 0,83 0,76 4 Fenster, Fenstertüren Mindestwert des Gesamtenergiedurchlassgrades der Verglasung (g ) [-] 0,60 0,55 Für alle Varianten sind Dachflächenfenster und Lichtkuppeln mindestens entsprechend der Referenzausführung nach Tabelle 1 Zeile 1.5 und 1.6 auszuführen.
Prinzip des Modellgebäudeverfahrens Je besser und regenerativer die Gebäudetechnik ist, desto schlechter dürfen die U-Werte der Gebäudehülle sein oder umgekehrt. Je nach verwendeter Haustechnik werden Klassen mit Mindestwerten für den Wärmedurchgangskoeffizient der Bauteile definiert, die eingehalten werden müssen (Variante A: schlechter Wärmeschutz, bis Variante E mit gutem Wärmeschutz). Beispiele: Gebäude mit Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne Solaranlage und einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung benötigen Gebäudehüllen-Variante C, D, oder E je nach Gebäudegröße Gebäude mit Brennwertkessel Öl oder Gas, Solarunterstützung benötigen mindestens Gebäudehüllen-Variante C Gebäude mit Pelletskessel und Pufferspeicher ohne Solaranlage, oder alternativ Gebäude mit einer Fernwärmeversorgung benötigen mindestens Gebäudehülle-Variante A
Sommerlicher Wärmeschutz Neufassung DIN 4108-2 (2013) zweite Nebenanforderung neben der Begrenzung des spezifischen Transmissionswärmeverlusts EnEV 2014 Anlage 1 Nr. 3 und Anlage 2 Nr. 4
Ziel: Schutz der Gebäudenutzer vor hohen Raumtemperaturen sowie zur Energieeinsparung durch Vermeidung von Klimatisierungsbedarf Regelung gilt gleichermaßen für Wohn- und Nichtwohngebäude Grundsätzlich steht dem Planer nach DIN 4108-2: 2013-02 frei, einen ausreichenden sommerlichen Wärmeschutz entweder über Begrenzung der Sonneneintragskennwerte (vereinfachtes Verfahren) oder über eine dynamische Gebäudesimulation (ausführliches Verfahren) nachzuweisen
Wesentliche Änderungen in der DIN 4108-2:2013-02 gegenüber DIN 4108-2:2003-07 Anforderungen an neue Klimadaten angepasst Verbesserter Abgleich zwischen vereinfachtem Verfahren und Simulation (Unterschiede geringer) Unterscheidung zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden auch im vereinfachten Verfahren Einführung einer weiteren Nachtlüftungsklasse Neue anteilige Sonneneintragskennwerte: Zusammenfassung von Klimaregion, Bauart, Nachtlüftung und Nutzung zu einem anteiligen Sonneneintragskennwert zusätzlicher anteiliger Sonneneintragskennwert für passive Kühlung
Sonneneintragskennwerte-Verfahren gemäß DIN 4108-2:2013-02 Nachweis: S vorh S zul (unverändert) - Bestimmung S vorh unverändert (Formel) Abminderungsfaktoren F C verändert - Bestimmung S zul Neuerungen
Bestimmung des vorhandenen Sonneneintragskennwertes S vorh A w,j [m²] Fensterfläche des Raumes g total,j [-] Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung inkl. Sonnenschutz (g total = g F C ) g [-] Gesamtenergiedurchlassgrad Verglasung F C [-] Minderungsfaktor infolge Sonnenschutz A G [m²] Grundfläche des Raumes
DIN 4108-2:2003-07 DIN 4108-2:2013-02
Anteile am zulässigen Sonneneintragskennwert S zul gemäß DIN 4108-2:2013-02 S 1 Klimaregion, Bauart und Nachtlüftung S 2 Fensterflächenanteil S 3 Sonnenschutzglas S 4 Fensterneigung S 5 Orientierung S 6 passive Kühlung
Klimakarte DIN 4108-2:2003-07 Klimakarte DIN 4108-2:2013-02
DIN 4108-2:2003-07 DIN 4108-2:2013-02 neu
Voraussetzungen für einen Verzicht der Nachweisführung gemäß DIN 4108-2:2013-02
Beispielrechnung Der dargestellte Raum befindet sich im Erdgeschoß eines Einfamilienhauses. - Leichte Bauart - Standort Kassel - Fenster mit Dreifachverglasung U W = 1,0 W/(m²K) und Gesamtenergiedurchlassgrad g = 0,50 - Keine Sonnenschutzvorrichtung vorhanden Fensterfläche: A W = 3,00*2,40 = 7,20 m² Nettogrundfläche: A G = 5,45*4,95 = 26,98 m² Außenwandfläche (Außenmaß): A AW = 6,00*2,85 + 5,50*2,85-7,20 = 25,575 m² Fläche Bodenplatte: A D = 6,00*5,50 = 33,0 m²
Ermittlung vorhandener Sonneneintragskennwert S mit g total = g * F c F c Abminderungsfaktor Sonnenschutzvorrichtung keine Sonnenschutzvorrichtung: F c = 1,0 g total = g = 0,50 A * g A 7,20*0,50 (5,45*4,95) S vorh = W total = 0,133 (für alte und neue Norm gleich) G
Ermittlung zulässiger Sonneneintragskennwert S zul S x Kassel Klimaregion A S 1 = 0,04 DIN 4108-2:2003-07 DIN 4108-2:2013-02 Kassel Klimaregion B + leichte Bauweise + erhöhte Nachtlüftung S 1 = 0,088 Bauart leicht S 2 = 0,06*f gew AW mit f gew 0,3* AAW 0,1* A A S 2 = 0,06 * 0,674 = 0,04 G D Grundflächenbezogener Fensterflächenanteil: f WG = A W /A G = 0,267 S 2 = a-(b*f WG ) = 0,06 - (0,231*0,267) S 2 = - 0,001677 (bei Fensterflächenanteil > 25 % S 2 negativ) Erhöhte Nachtlüftung: Einfamilienhaus, leichte Bauweise S 3 = 0,02 S 4, S 5 und S 6 entfallen bei diesem Bsp. (Sonnenschutzglas, Fensterneigung 0-60, Orientierung n/o-n-n/w) S 3, S 4, S 5 und S 6 entfallen bei diesem Bsp. (Sonnenschutzglas, Fensterneigung 0-60, Orientierung n/o-n-n/w, passive Kühlung) S zul = 0,04 + 0,04 + 0,02 = 0,10 S zul = 0,088-0,0017 = 0,0863 Anforderung nicht erfüllt: S vorh = 0,133 > S zul Zusatzmaßnahmen erforderlich!
Ermittlung des vorhandenen Sonneneintragskennwertes S unter Berücksichtigung von Verschattungsvorrichtungen g total = g * F c DIN 4108-2:2003-07 DIN 4108-2:2013-02 S zul = 0,04 + 0,04 + 0,02 = 0,10 S zul = 0,088-0,0017 = 0,0863 Innenliegende Sonnenschutzvorrichtung Weiß oder reflektierende Oberfläche mit geringer Transparenz F C = 0,75 g total = 0,75*0,50 = 0,375 S vorh = 0,100 S vorh S zul Anforderung erfüllt! Innenliegende Sonnenschutzvorrichtung Weiß oder hoch reflektierende Oberfläche mit geringer Transparenz, Verglasung dreifach und g > 0,40 F C = 0,70 g total = 0,70*0,50 = 0,350 S vorh = 0,093 Anforderung nicht erfüllt! Außenliegende Sonnenschutzvorrichtung Fensterläden, Rollläden, ¾ geschlossen Verglasung dreifach und g > 0,40 F C = 0,30 g total = 0,30*0,50 = 0,150 S vorh = 0,040 S vorh S zul Anforderung erfüllt!
Die neuen Energieausweisformulare (Auszug)
Diesen Hinweis beachten
Die EnEV 2014 - Einführung von Effizienzklassen im Energieausweis
Ordnungswidrigkeit Wer vorsätzlich oder leichtfertig die Anforderungen der EnEV nicht entsprechend erfüllt, dem drohen Bußgelder, die bis zu 50.000 Euro betragen können.
KfW-Effizienzhäuser Neubau Förderung energiesparendes Bauen Neubau KfW EH 70 Q P,max - 30 % und H T, Ref.-Geb. - 15 % KfW EH 55 (seit 01.07.2010 inkl. Nachweis QS) Q P,max - 45 % und H T, Ref.-Geb. - 30 % KfW EH 40 (seit 01.07.2010 inkl. Nachweis QS) Q P,max - 60 % und H T, Ref.-Geb. - 45 %
KfW-Förderung Energieeffizient Bauen und Sanieren Energieeffizient Sanieren Energieeffizient Bauen Förderstufe KfW-Effizienzhaus Denkmal 115 100 85 70 55 40 Q p in % Q p,ref 160% 115% 100% 85% 70% 55% 40% H T in % H T,REF - 130% 115% 100% 85% 70% 55%
U-Wert-Empfehlungen bei Außenbauteilen für KfW-Effizienzhäuser 55 (2 Beispiele) [bei ΔU WB = 0,05 W/(m²K) Achtung: Gleichwertigkeitsnachweis KfW!] Hinweis: Bei detailliert ermitteltem ΔU WB und guten Anschlussdetails durchaus KfW-EH40-tauglich.
Bodenplatte U = 0,15 W/(m²K) Außenwand U = 0,13 W/(m²K)
1. Feststellung: Aufgrund der festgelegten Randbedingungen und der normierten Nachweisverfahren (bedienerfreundliche Software) sind der EnEV-Nachweis sowie der KfW- Nachweis eigentlich einfach zu führen!
2. Feststellung: Häufig wird bei EnEV-Nachweisen mit einem pauschalen ΔU WB von 0,05 W/(m²K) gerechnet. (im Bestand ΔU WB von 0,10 bzw. 0,15 W/(m²K)) Hinweis: Dieser Malus muss im EnEV-Nachweis bauseitig kompensiert werden. Die KfW erkennt bei den EH 55 und 40 den Gleichwertigkeitsnachweis nach 7, Absatz 3 EnEV nicht an! Das Prädikat KfW-EH 40 ist nur mit gut geplanten Anschlussdetails und einem deutlich reduzierten Wärmebrückenkorrekturwert erreichbar!
Beispiel: Einfluss ΔU WB EFH mit 145 m² Wohnfläche Q P,max = 80,7 kwh/(m²a) V e = 553,85 m³, A N = 177,23 m², ohne Keller H T, Ref. Geb. = 0,389 W/(m²K) Anlagentechnik: S/W-WP, LA mit WRG ( Luft auf Luft ) ΔU WB pauschal 0,05 W/(m²K) Q P, vorh = 47,6 kwh/(m²a) H T = 0,310 W/(m²K) KfW-EH 70 ΔU WB detailliert = 0,01 W/(m²K) Q P, vorh = 43,9 kwh/(m²a) H T = 0,270 W/(m²K) KfW-EH 55
Frage/Entscheidung: Was ist wirtschaftlicher - energieoptimiert planen oder ingenieurmäßige Vereinfachungen durch mehr baulichen Aufwand zu kompensieren? Beispiel aus Beiblatt 2 DIN 4108 verbesserte Lösungen
Energieoptimiert Planen Grundsätzlich erforderlich für KfW-EH 40 Passivhäuser
Zukünftige Entwicklungen mit Blick auf die Energiewende Über die EnEV 2014 zum Energie-Plus-Haus
Das Effizienzhaus-Plus
Effizienzhaus-Plus - Definition Quelle: Info-Broschüre bmvbs (August 2011) Das Effizienzhaus-Plus wird umgangssprachlich auch Plus-Energie-Haus genannt. 2 Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Vergabe von Zuwendungen für Modellprojekte im Effizienzhaus-Plus-Standard
Bewertungsmethode: erweiterter EnEV-Nachweis nach DIN V 18599(Ausgabe 2011)
Kennwerte für ein Beispielhaus Quelle: Info-Broschüre bmvbs (August 2011)
Anspruch und Wirklichkeit Energiebedarf und Energieverbrauch Erfahrungen mit realisierten Projekten Beispiele aus Norddeutschland
Anspruch EnEV - Energieausweis - Seite 1 Energieausweis Seite 2 Energieausweis
Grundlagen für die Berechnung, Bsp. EnEV Ti 18,2 C (19 C und Einrechnung Nachtabsenkung) nutzflächenbezogen 1 m² Wfl. 1,25 m² Nfl. mittl. Klima Deutschl. Int. Wärmegewinne 5 W/m² Warmwasser 12,5 kwh/(m²a) WB meist pauschal Prognose praxisnäher Ti = 20 C (ohne Nachtabsenkung) wohnflächenbezogen 1 m² Wfl. = 1,00 m² Wfl. regionale Klimadaten reduzierte interne Wärmegewinne 2 W/m² Warmwasser Durchschnittshaushalt Wärmebrücken detailliert
Vergleich EnEV und Verbrauchsprognose kwh/a Unterschied EnEV und Prognose 37 42 %!
Verbrauchsprognose Vergleich Referenzgebäude mit KfW- EH 70, 55 und 40 kwh/a 15.920 4.272
Ref.-Geb. KfW-EH 70 KfW-EH 55 KfW-EH 40 Jahres-Energiekosten für H, Ww, Lftg. (Stand I/2013) 1.800 1.600 1.400 1.626 268 1.200 1.000 800 600 400 1.358 876 811 626 Strom Heizöl EL Stand per 15.02.2013 Hausstrom 0,2866 /kwh Heizöl EL 0,0906 /kwh WP-Strom 0,2050 /kwh 200 0 Einsparungen/a bzgl. Ref.-Geb. bzgl. KfW-EH 70 bzgl. KfW-EH 55-750 /a -815 /a -1.000 /a -65 /a -250 /a -185 /a
Licht und Schatten
Mängel - Vorsorge Planung + Abstimmung der Bau- und Anlagentechnik Umsetzung/Bauablauf Identität von Planung/EnEV-Nachweis und Ausführung Beginn des Innenausbaus Bauen im Winter (Beheizung während der Bauphase) Betriebssicherheit dauerhafte Funktionstüchtigkeit sicherer Umgang (Einweisung + Wartung)
Bedeutung Bemessungswert Den Bemessungswert findet man in den Unterlagen der Hersteller, in DIN V 4108 Teil 4 sowie DIN EN 12524
Gelieferter Dämmstoff eines Fertighausherstellers aus der EU
Begehung der Baustelle Dringende Empfehlung: Beachtung der Arbeitssicherheitsvorschriften!!! - Schutzhelm, - Sicherheitsschuhe, Warnweste - Arbeitskleidung (Verschmutzung/Beschädigung, z. B. Bitumen), - Vorsicht beim Begehen von Baugerüsten oder Dachgeschossen ( Wippen, fehlende Treppen/Leitern oder Absperrungen/Abdeckungen, beim Fotografieren nicht rückwärts gehen, nicht die Hände in die Hosentaschen stecken, )
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? ing-buero@ebznord.de