Anwendungen der Vorschriften bei Umbauten

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gestützt auf 2 des kantonalen Energiegesetzes vom 16. September 2009, 2

Transkript:

1 Anwendungen der Vorschriften bei Umbauten

Anwendungen der Vorschriften bei Umbauten Einzelbauteilanforderungen Höchstanteil an nichterneuerbaren Energien Systemanforderungen Häufige Fragen 2

Nachweisarten Die zwei Verfahren für den Energienachweis Einzelbauteilnachweis Alle Bauteile wie Aussenwand, Boden, Dach, Fenster, Tür, Tor erfüllen die Grenzwerte Alle Wärmebrücken erfüllen den Grenzwert Systemnachweis Der berechnete Heizwärmebedarf pro m 2 Energiebezugsfläche ist kleiner gleich dem Grenzwert 3

Grenzwerte für Neubau Bauteil opake Bauteile - Dach, Decke, - Wand, Boden opake Bauteile mit Flächenheizungen Bauteil gegen Grenzwerte U li in W/(m 2 K) mit Wärmebrückennachweis Aussenklima oder weniger als 2 m im Erdreich 0,20 unbeheizte Räume oder mehr als 2 m im Erdreich 0,25 0,28 Grenzwerte U li in W/(m 2 K) ohne Wärmebrückennachweis Aussenklima oder weniger als 2 m im Erdreich unbeheizte Räume oder mehr als 2 m im Erdreich 0,17 0,25 0,20 0,25 0,17 0,25 Fenster, Fenstertüren und Türen 1,3 1,6 1,3 1,6 Fenster mit vorgelagerten Heizkörpern 1,0 1,3 1,0 1,3 Tore (Türen grösser als 6 m 2 ) 1,7 2,0 1,7 2,0 Storenkasten 0,50 0,50 0,50 0,50 4

Grenzwerte für Umbauten/Umnutzungen Bauteil opake Bauteile - Dach, Decke, - Wand, Boden opake Bauteile mit Flächenheizungen Bauteil gegen Grenzwerte U li in W/(m 2 K) Aussenklima oder weniger als 2 m im Erdreich 0,25 0,25 unbeheizte Räume oder mehr als 2 m im Erdreich 0,28 0,30 0,25 0,28 Fenster, Fenstertüren und Türen 1,3 1,6 Fenster mit vorgelagerten Heizkörpern 1,0 1,3 Tore (Türen grösser als 6 m 2 ) 1,7 2,0 Storenkasten 0,50 0,50 5

Abgrenzung Neubau / Umbau Anbauten und neubauartige Umbauten: Anbauten, Aufstockung und neubauartige Umbauten wie Auskernungen und der gleichen gelten als Neubau. Grundprinzip Höchstanteil: Anforderung ist beim Neubau einzuhalten Grundprinzip Wärmedämmung: Bestehende Bauteile Umbau Neue Bauteile Neubau 6

Ausgangsbeispiel innerhalb Gebäudevolumen u = bisher unbeheizt (nicht aktiv beheizt) b = beheizt 7

Neues Fenster Fenster werden prinzipiell als ganzes Bauteil ausgetauscht Neubaugrenzwert = Umbaugrenzwert Fenster: 1.3 Anforderungen Bauteile: Fenster: Neubau = Umbau 8

Neue, beheizte Wohnraumerweiterung neues Volumen neue Bauteile Neubaugrenzwerte Dach, Decke, Boden, Wand: 0.20 (mit WB) Fenster: 1.3 Anforderungen Bauteile: rot: Neubau blau: Umbau grün: Höchstanteil 9

Ausbau unbeheizter in beheizte Räume bestehendes Volumen betroff. Bauteile dämmen Umbaugr. Dach, Decke, Wand, Boden : 0.25 bzw. 0.28 / 0.30 Fenster: 1.3 Anforderungen Bauteile: rot: Neubau blau: Umbau 10

Neue Lukarne neues Volumen neue Bauteile Neubaugrenzwerte Dach, Wand: 0.20 (mit WB) Fenster: 1.3 Anforderungen Bauteile: rot: Neubau blau: Umbau 11

Aufstockung eines bestehenden Gebäudes neues Volumen neue Bauteile Neubaugrenzwerte Dach, Decke, Boden, Wand: 0.20 (mit WB) Fenster: 1.3 Anforderungen Bauteile: rot: Neubau blau: Umbau grün: Höchstanteil 12

Umnutzung mit Raumtemperaturänderung bestehendes Volumen aber Änderung der Raumtemperatur betroffene Bauteile dämmen Umbaugrenzwert Dach, Decke, Wand, Boden: 0.25 bzw. 0.28 / 0.30 Fenster: 1.3 Erhöhung Raumtemperatur: Garage zu Wohnraum umgebende Bauteile müssen Umbaugrenzwert erfüllen Absenkung Raumtemperatur: alte Werkstatt zu Garage umgebende Bauteile müssen Umbaugrenzwert erfüllen 13

Ersatzneubauten neues Volumen Neubaugrenzwerte Anforderungen Bauteile: rot: Neubau blau: Umbau grün: Höchstanteil 14

Energetisch nicht relevante Vorhaben Sanierungen von Bädern oder Küchen: keine Veränderung der Raumtemperatur, keine Änderungen an der therm. Gebäudehülle keine energetische Sanierung Verschieben von Innenwänden: keine Veränderung der Raumtemperatur, keine Änderungen an der therm. Gebäudehülle keine energetische Sanierung Umnutzung von Wohnraum in Büroraum: keine Veränderung der Raumtemperatur, keine Änderungen an der therm. Gebäudehülle keine energetische Sanierung 15

Höchstanteil nichterneuerbarer Energien Umbau: Beim Umbau von bestehenden Gebäuden sind keine Anforderungen an den Höchstanteil zu erfüllen. Neubau: Als Neubauten gelten auch Erweiterungen von bestehenden Bauten (Aufstockungen oder Anbauten), sofern die neue geschaffene Energiebezugsfläche (EBF) mindestens 50 m 2 und gleichzeitig entweder - mehr als 20% der EBF des bestehenden Gebäudeteils - oder mehr als 1000 m 2 beträgt. 16

Höchstanteil nichterneuerbarer Energien: Beispiele EBF bestehendes Gebäude EBF Anbau / Aufstockung Anforderungen an den Höchstanteil < 50 m 2 keine, da EBF neu < 50 m 2 z.b. 100 m 2 50 m 2 einzuhalten, da EBF neu > 20% z.b. 300 m 2 50 m 2 keine, da EBF neu < 20% > 1000 m 2 einzuhalten, da EBF neu > 1000 m 2 17

Systemnachweis Neubau: Für Neubauten ist der Grenzwert des Heizwärmebedarfs für Neubauten einzuhalten. Umbau: Alle betroffenen Bauteile müssen im Systemnachweis enthalten sein. 18

Häufige Fragen Umbau: Was ist, wenn ich nicht soviel dämmen möchte, wie für die Erfüllung des Grenzwerts nötig wäre? Ein bisschen ist doch besser als gar nichts? Nein. Sowie die Massnahme das Dämmen der thermischen Gebäudehülle bedingt, sind die Anforderungen einzuhalten. Fenster: Ist ein Energienachweis beim Fensterersatz notwendig? Abhängig. Aber gemäss 2, Abs. 2 der BVV (ZH) entbindet die Befreiung von der Bewilligungspflicht nicht von der Pflicht, die Vorschriften des materiellen Rechts einzuhalten. 19

Umbau: Sommerlicher Wärmeschutz Umnutzungen / Umbauten: Wenn bei einer Umnutzung oder einem Umbau eine Klimaanlage eingebaut wird, ist ein Sonnenschutz notwendig. Die Anforderungen an den sommerlichen Wärmschutz müssen erfüllt werden. 20

EN 2a Einzelbauteilnachweis 21

KT ZH: Energienutzungsdeklaration 22