O R D E N S S T A T U T. des Landesverbandes. der Bürgergarden, Schützenkompanien und Traditionsverbände. Oberösterreichs. Reglement.

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Transkript:

O R D E N S S T A T U T des Landesverbandes der Bürgergarden, Schützenkompanien und Traditionsverbände Oberösterreichs Reglement für die Handhabung der Ordensverleihung Dieses Ordensstatut wurde in der JHV am 22.04.2006 in Kefermarkt beschlossen.

A) Allgemeines: 1. Auszug aus den Statuten des LV: 8: Organe des Vereins (1) Organe des Vereins sind die Generalversammlung ( 9 und 10), der Vereinsvorstand ( 11, 12 und 13), der Vereinsausschuss ( 14), das Ordenskapitel ( 15), der Landeskommandant ( 16), das Schiedsgericht ( 17) und die Rechnungsprüfer ( 19). (2) Sämtliche Funktionsstellen des Vereines sind unbesoldete Ehrenstellen. Über die Entschädigung der auflaufenden Auslagen der Funktionäre bestimmt die Generalversammlung. 9: Generalversammlung (1) Die Generalversammlung ist die Mitgliederversammlung im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt. (4) Anträge zur Generalversammlung sind mind. eine Woche vor dem Termin der Generalversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich, mittels Tele-Fax oder per E-Mail einzureichen (5) Gültige Beschlüsse - ausgenommen solche über einen Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Generalversammlung - können nur zur Tagesordnung gefasst werden. 10: Aufgaben der Generalversammlung (1) Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten: k) Bestellung des Ordenskapitels m) Beschluss des Ordensstatutes 14: Vereinsausschuss (4) Dem Vereinsausschuss obliegen: h) Erstellung eines Ordensstatutes 15: Ordenskapitel (1) Für langjährige Zugehörigkeit und für besondere Verdienste um das Verbands-, Korps- und Schützenwesen können die vom Landesverband der Bürgergarden, Schützenkompanien und Traditionsverbände Oberösterreichs aufgelegten Orden und Auszeichnungen verliehen werden. Die Handhabung der Ordensverleihung richtet sich nach dem von der Generalversammlung zu beschließenden Ordensstatut. (2) Das Ordenskapitel besteht aus dem Ordenskanzler und zwei Kommandanten von Mitgliedsvereinen. Das Ordenskapitel ist von der Generalversammlung zu bestellen. Beschlüsse im Ordenskapitel werden einstimmig gefasst, Stimmenthaltung wird als Gegenstimme gezählt. Den Vorsitz im Ordenskapitel führt der Ordenskanzler. 2. Vorgangsweise:

a) Der Antrag für die Verleihung jedes Ordens (Auszeichnung) ist mit dem entsprechenden Formblatt an das Landeskommando (Adresse lt. Beiblatt Orden ) zu richten. Das Landeskommando versendet, nach Veranlassung und Durchführung der im einzelnen notwendigen Genehmigungen, die entsprechenden Orden mit den zugehörigen Urkunden an das ordentliche Mitglied (Garde, Schützenkompanie). Die Beschriftung der Urkunden wird vom ordentlichen Mitglied (Garde, Schützenkompanie) selbst durchgeführt. b) Sollte ein Ansuchen abgewiesen werden, so ist das ordentliche Mitglied (Garde, Schützenkompanie) sofort zu verständigen. Das ordentliche Mitglied (Garde, Schützenkompanie) verpflichtet sich, die in einer Rechnung angegebenen Kosten für Orden, Auszeichnungen und Urkunden sofort zu bezahlen. c) posthume Ehrungen: Eine Ehrung posthum ist dann möglich, wenn der begründete Antrag bereits zu Lebzeiten des zu Ehrenden beim LV eingegangen ist. Die Auszeichnung ist nach Rücksprache mit den Hinterbliebenen in entsprechender und würdiger Form den Hinterbliebenen zu überreichen. 3. Änderungen: Ordenszeichen und Ordensbänder dürfen vom Träger oder anderen nicht verändert werden. Der Träger ist außerdem verpflichtet, die Ordenszeichen und Ordensbänder sorgsam zu behandeln und in gutem Zustand zu erhalten. 4. Aberkennung: Orden des Oberst Franz Schick Ordens und das Goldene Ehrenkreuz können auf Grund schwerer Verfehlungen gegen die Statuten des LV aberkannt werden. Dazu ist ein Beschluss der Generalversammlung mit 2/3 Mehrheit notwendig. 5. Rückgabe: Werden Orden, die vom LV nach diesem Ordensstatut verliehen wurden, vom Träger zurückgegeben, so verwirkt dies die Erlaubnis zum Tragen aller Auszeichnungen des Landesverbandes. Personen, die einen vom Landesverband verliehenen Orden zurückgeben, sind für einen Zeitraum von zehn Jahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Rückgabe, von einer Verleihung von Orden des Landesverbandes auszuschließen. 6. Kosten: Die Kosten für Orden, Auszeichnungen und Urkunden werden von der engeren Landesleitung (Vorstand) jährlich festgelegt. (s. Beiblatt Orden )

B) Trageweise: 1. Allgemeines: Orden und Ehrenzeichen werden in folgenden Dekorationsformen verliehen: Banddekorationen, Sterndekorationen, Halsdekorationen, Steckdekorationen und Brustdekorationen. Diese Orden und Ehrenzeichen können zur Uniform in Form der Volldekoration oder an der Ordensspange getragen werden. Keinesfalls sind jedoch Volldekoration und Ordensspange gemeinsam zu tragen. 1. Banddekoration an einem breiten Schulterband zu dem stets der dazugehörende Stern angelegt werden muss. Ob das Schulterband von rechts nach links unten oder umgekehrt angelegt werden muss, richtet sich nach dem Ordensstatut. Inhaber von mehreren Bandorden tragen nur einen Orden (dem Anlass entsprechend), von den anderen Orden nur die Bruststerne. 2. Sterndekoration als Halsdekoration mit Stern. Das Tragen von Sterndekorationen ist auf eine Dekoration zu beschränken. 3. Halsdekoration am Band um den Hals. Das Tragen von Halsdekorationen ist auf eine Dekoration zu beschränken. 4. Steckdekoration an der linken Brustseite; die ranghöchste an oberster Stelle, die zweite bzw. dritte nebeneinander unter der ersten Steckdekoration. In seltenen Fällen werden Steckdekorationen auch auf der rechten unteren Brustseite getragen, wenn es das Ordensstatut erfordert (z.b. Stern des Großoffiziers der Ehrenlegion/Frankreich). Steckdekorationen sind auf höchstens drei zu beschränken. Dabei ist auf den jeweiligen Anlass des Tragens Rücksicht zu nehmen. 5. Brustdekoration (Ehrenzeichen, Verdienstzeichen und Medaillen) an der linken Brustseite; sie sind in einer Reihe zu tragen und, soweit erforderlich, einander überdeckend. Keinesfalls dürfen Auszeichnungen am Dreiecksband zweireihig getragen werden. Ein weiteres Kriterium für den Rang einer Dekoration sind die Verleihungsklassen in Gold, Silber oder Bronze. 2. Ordensspange: Als Ordensspange können in Form von Bändern an der linken Brustseite alle im Teil 1 angeführten Dekorationsformen getragen werden. Die Breite entspricht der Originalbreite der dreieckig gefalteten Bänder der Volldekoration, die Höhe beträgt 10 Millimeter. Die Bänder sind auf einem schwarzen Filz so aufzunähen, dass die Filzunterlage auf jeder Seite des

Bandes hinausragt; die Bänder sind jedoch an den Nahtstellen unmittelbar aneinander zu fügen, so dass dort die Filzunterlage nicht sichtbar ist. Die in dieser Form angelegten Ordensspangen sind mit Hafteln (Häkchen) zu versehen, die in Schlaufen aus einem mehrfach gedrehten feldgrauen Zwirn auf dem Uniformrock eingehakt werden. Die Ordensspangen können auch mit Nadeln zwecks Anbringung versehen werden. Dem Rang entsprechend sind Orden von innen nach außen, von oben nach unten zu ordnen. Zur Gardeuniform ist die Ordensspange nicht erwünscht. 3. Volldekoration: Bei Volldekoration werden die verliehenen Orden und Ehrenzeichen (lt. 1) im Original getragen. a) Brustdekorationen: Werden in Österreich traditionell am Dreiecksband getragen. Wenn möglich ist die dreieckige Form des Bandes aber auch bei ausländischen Dekorationen zu wählen. Sollte eine ausländische Auszeichnung an einem rechteckigem Band getragen werden, so gilt dieselbe Tragweise wie bei einem Dreiecksband. Eine Ordensschnalle (=Metallbügel auf dem die einzelnen Orden aneinander gereiht werden) bzw. auch einzelne Dekorationen werden in der Höhe des ersten Knopfes unter dem Halsabschluss (1 cm unterhalb des Kragenabschlusses) und 1,5 cm von der Mitte der Brust nach außen getragen. Keinesfalls jedoch tiefer. Bei Uniformen mit offenem Kragen (A-Uniform des Bundesheeres, Schützenuniform) sind die Dekorationen am Dreiecksband 1 2 cm oberhalb der Brusttaschennaht (ebenfalls nur eine Reihe, evtl. überdeckend) zu tragen. b) Steckdekorationen: Leistungsabzeichen, Offizierskreuze, Ehrenkreuze sind an der linken unteren Brustseite auf der Höhe zwischen 4. und 6. Knopf zu tragen. c) Kriegsauszeichnungen: Tragen die Schützen und Gardisten bei allen Festen. Die Kriegsauszeichnungen wollen jedoch bei reinen Unterhaltungsveranstaltungen nicht getragen werden. d) Festabzeichen: Am Tag der Veranstaltung kann das betreffende Festabzeichen getragen werden. e) Schützenschnüre: Nach den Bestimmungen der ehemaligen Österreichischen Armee, deren Tradition wir auch pflegen, werden die sog. Schützenschnüre in z w e i Klassen verliehen: Die zweite Klasse ist in grüner, roter oder grauer Farbe ausgeführt und wird nach alter Gepflogenheit in den Bürgergarden von allen Gardisten getragen.

Die erste Klasse wird erst nach Erbringung bestimmter Leistungen im Sport- bzw. Übungsschießen verliehen. Die Schnüre sind goldfarben. Die Trageweise der Schützenschnüre wird vom ordentlichen Mitglied geregelt. e) Damenschleife: Es gibt auch für Damen, welche mit Dekorationen bedacht wurden, die sog. Damenschleife. An der Schleife werden das Kleinod bzw. die Medaille im Original getragen. Die Damenschleife wird etwa eine Handbreite unterhalb der linken Schulter getragen. 4. Rang des Ordens: Im Folgenden wird eine Rangliste der Orden festgelegt, die zum Großteil mit der Tragevorschrift im Österreichischen Bundesheer übereinstimmt. 1. Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich (1952) GrSt - Großstern des Ehrenzeichens GrGE/B - Großes Goldenes Ehrenzeichen am Bande GrSE/B - Großes Silbernes Ehrenzeichen am Bande GrGE/St - Großes Goldenes Ehrenzeichen mit dem Stern GrSE/St - Großes Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern GrGE - Großes Goldenes Ehrenzeichen GrSE - Großes Silbernes Ehrenzeichen MVZ - Militärverdienstzeichen EKWuK I.Kl.- Ehrenkreuz I. Klasse für Wissenschaft u. Kunst (1955) GrE - Großes Ehrenzeichen EKWuK - Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst (1955) GE - Goldenes Ehrenzeichen SE - Silbernes Ehrenzeichen BefrEZ - Ehrenzeichen um die Befreiung Österreichs (Befreiungsehrenzeichen 1976) GV - Goldenes Verdienstzeichen der Republik Österreich SV - Silbernes Verdienstzeichen der Republik Österreich GMarB - Goldene Medaille am roten Band (Lebensrettungsm. ab 68) GM - Goldene Medaille SmarB - Silberne Medaille am roten Band (bis 1968) SM - Silberne Medaille BM - Bronzene Medaille 2. Das Österreichische Bundesehrenzeichen 3. Einsatzmedaillen des österr. Bundesheeres 4. Verwundetenmedaille 1. Klasse, 2. Klasse (1975) 5. Exekutivdienstzeichen

6. Wehrdienstzeichen 1. Klasse, 2. Klasse und 3. Klasse 7. Wehrdienstmedaille in Gold, Silber und Bronze 8. Dekorationen, Ehren- und Erinnerungszeichen des Bundeslandes Oberösterreich 9. Dekorationen, Ehren- und Erinnerungszeichen anderer Bundesländer 10. Medaille für die Vorbereitung und Durchführung der IX. Olympischen Winterspiele in Innsbruck 1964 11. Medaille für die Vorbereitung und Durchführung der XII. Olympischen Winterspiele in Innsbruck 1976 12. Kriegsauszeichnungen des WK 2 (in der Ausführung ohne Hakenkreuz) 13. Ausländische staatliche Orden und Ehrenzeichen in der Reihenfolge ihrer Klassen bzw. bei gleichen Klassen nach dem Anfangsbuchstaben des verleihenden Staates in französischer Sprache 14. Orden des Oberst Franz Schick Ordens 15. Goldenes Ehrenkreuz des Landesverbandes der Bürgergarden und Schützenkompanien OÖ. 16. Verdienstkreuz des Landesverbandes der Bürgergarden und Schützenkompanien OÖ. 17. Verdienstmedaille des Landesverbandes der Bürgergarden und Schützenkompanien OÖ. 18. Gardedienstzeichen des Landesverbandes der Bürgergarden und Schützenkompanien OÖ. 19. Ehren- und Verdienstzeichen sowie Verdienstmedaillen der Österr. Gesellschaft vom Roten Kreuz Kameradschaftsbundes 20. Ehren- und Verdienstzeichen sowie Verdienstmedaillen der Bundesfeuerwehrverbandes sowie d. Landesfeuerwehrverbände 21. Ehren- und Verdienstzeichen sowie Verdienstmedaillen des Österr. Kameradschaftsbundes

22. Ehren- und Verdienstzeichen sowie Verdienst- und Erinnerungsmedaillen anderer Mitgliedsvereine in OÖ. LV 23. Ehren- und Verdienstzeichen sowie Verdienstmedaillen des Österr. Blasmusikverbandes 24. Ehren- und Verdienstzeichen der Österr. Offiziersgesellschaften und Unteroffiziersgesellschaften 25. Auszeichnungen von internationalen Organisationen (UN, NATO, EU) in der nachstehenden Reihenfolge: Medaille In the Service of Peace NATO-Medaille ECMM-Medaille EUFOR-Medaille 26. Ehren- und Verdienstzeichen sowie Leistungsabzeichen und Leistungsmedaillen der Sportverbände und Sportvereine 27. Strahlenschutz-Verdienstzeichen der Österr. Studiengesellschaft für Atomenergie 28. Österr. und ausländische Marsch- und Laufabzeichen 29. Teilnahmeabzeichen und Teilnahmemedaillen an besonderen Veranstaltungen C) Die Orden des LV der Bürgergarden, Schützenkompanien und Traditionsverbände OÖ Die Orden des Landesverbandes der Bürgergarden, Schützenkompanien und Traditionsverbände OÖ. gliedern sich wie folgt: 1. Oberst Schick Orden a) Stern zum Kommandantenkreuz b) Kommandantenkreuz c) Offizierskreuz (3 Klassen) d) Ehrenzeichen (3 Klassen) 2. Goldenes Ehrenkreuz 3. Verdienstkreuze (3 Klassen) 4. Verdienstmedaillen (3 Klassen) 5. Gardedienstzeichen (nach Zugehörigkeitsdauer)

Name der Auszeichnung: Stern zum Kommandantenkreuz Auszeichnungsziel: Besonders verdiente Kdt. und Mitglieder des Stabs des LV Grund: Hervorragende Arbeit als Kdt. bzw. im Stab des Landesverbandes Voraussetzung: Kommandantenkreuz Vergabe: Antrag an die erweiterte Landesleitung Beschluss der erweiterten Landesleitung (Ausschuss), ¾ Mehrheit Buchführung im Ordensbuch des LV Bemerkung: Höchste Auszeichnung des Landesverbandes

Name der Auszeichnung: Kommandantenkreuz Auszeichnungsziel: Leitende Offiziere der Garden und Schützenkompanien bzw. des LV Grund: Besonders hervorragende Arbeit als Offizier Voraussetzung: Besitz des Offizierskreuzes 1. Klasse Vergabe: Antrag an das Ordenskapitel (Formblatt 1) Beschluss durch die engere Landesleitung (Vorstand), ¾ Mehrheit Verleihung durch den Landeskommandanten Buchführung im Ordensbuch des LV Bemerkung: Halsorden am weiß-roten Band Bei der Verleihung des Kommandantekreuzes sind Offizierskreuze abzulegen

Name der Auszeichnung: Ehrenzeichen Auszeichnungsziel: Alle uniformtragenden Mitglieder der OÖ. Garden und Schützenkompanien Verdiente Frauen, die dem LV nahestehen Grund: Besondere Leistungen für die Garde und Schützenkompanie, die über die normal zu leistenden Dienste weit hinausgehen. Voraussetzung: Mindestens 5-jährige Gardezugehörigkeit Nach Verleihung der niedrigeren Klasse soll ein Zeitraum von mindestens 5 Jahren bis zur Verleihung der nächsthöheren Klasse verstreichen. Ein Überspringen von Klassen ist nicht möglich. Vergabe: Antrag des Kommandanten an das Ordenskapitel (Formblatt 1) Beschluss durch das Ordenskapitel Verleihung durch ein Mitglied der erweiterten LL (Ausschuss) Buchführung im Ordensbuch des Landesverbandes Bemerkung: Es wird in 3 Klassen verliehen; Nur die jeweils höchste Klasse soll getragen werden. Das Ordensband in Dreieckform ist weiß rot. Bei der Verleihung an Frauen ist statt des Dreieckbandes das Ordenszeichen an einer weiß-roten Masche zu tragen. Die mit den Ehrenzeichen übergebene Nadel darf nur auf Zivilkleidung getragen werden.

Name der Auszeichnung: Offizierskreuz Auszeichnungsziel: Alle Offiziere der OÖ. Garden und Schützenkompanien Grund: Hervorragende Arbeit als Offizier Voraussetzung: Nach Verleihung der niedrigeren Klasse soll ein Zeitraum von mindestens 3 5 Jahren bis zur Verleihung der nächsthöchsten Klassen verstreichen. Das Überspringen von Klassen ist nicht gestattet. Vergabe: Antrag an das Ordenskapitel (Formblatt 1) Beschluss durch das Ordenskapitel Verleihung durch ein Mitglied der erweiterten LL (Ausschuss) Buchführung im Ordensbuch des LV Bemerkung: Wird in 3 Klassen verliehen. Wird als Steckkreuz eine Handbreite von der Brustmitte an der linken Körperseite getragen. Nach Verleihung einer höheren Klasse ist die niedrigere abzulegen. Die mit dem Offizierskreuz übergebene Nadel darf nur auf Zivilkleidung getragen werden.

Name der Auszeichnung: Goldenes Ehrenkreuz Auszeichnungsziel: Besonders verdiente Offiziere aber auch Mannschaftsdienstgrade In Ausnahmefällen Repräsentanten anderer Formationen und verdiente Zivilisten Grund: Besondere Leistungen und Unterstützungen für die Bürgergarden und Schützenkompanien Voraussetzung: - Vergabe: Antrag des Kommandanten an das Ordenskapitel (Formblatt 1) Beschluss durch das Ordenskapitel Verleihung durch ein Mitglied der erweiterten LL (Ausschuss) Buchführung im Ordensbuch des LV Bemerkung: Einzelauszeichnung Wird an der linken Brustseite neben dem Offizierskreuz des Oberst Schick Ordens getragen.

Name der Auszeichnung: Verdienstkreuz Auszeichnungsziel: Alle Mitglieder der Garden und Schützenkompanien sowie in Ausnahmefällen Repräsentanten anderer Formationen und verdiente Zivilisten. Grund: Besondere Leistungen und Unterstützungen im Dienste der Garden. Voraussetzung: Mindestens 10-jährige Zugehörigkeit für 3. Klasse Mindestens 20-jährige Zugehörigkeit für 2. Klasse Mindestens 30-jährige Zugehörigkeit für 1. Klasse Vergabe: Antrag des Kommandanten an das Ordenskapitel (Formblatt 2) Beschluss durch das ordentliche Mitglied (Garde, Schützenkompanie) Verleihung durch ein Mitglied der erweiterten LL (Ausschuss) Buchführung in Garde und Schützenkompanie Bemerkung: Wird in 3 Klassen verliehen 3. Klasse: rot-goldenes Dreieckband 1. u. 2. Klasse: Steckkreuz Wird an der linken Brustseite getragen Nur die zuletzt verliehene Auszeichnung soll getragen werden

Name der Auszeichnung: Verdienstmedaille Auszeichnungsziel: Alle Mitglieder Garden und Schützenkompanien Grund: Besondere Leistungen im Dienste der Garden Voraussetzung: - Vergabe: Antrag des Kommandanten an das Ordenskapitel (Formblatt 2) Beschluss durch das ordentliche Mitglied (Garde, Schützenkompanie) Verleihung durch ein Mitglied der erweiterten LL (Ausschuss) Buchführung in Garde und Schützenkompanie Bemerkung: Wird in 3 Klassen verliehen Rot weißes Dreiecksband Wird an der linken Brustseite getragen Nur die höchste Klasse soll getragen werden

Name der Auszeichnung: Gardedienstzeichen Auszeichnungsziel: Alle unformtragenden Mitglieder Grund: Dauer der Zugehörigkeit zum Landesverband Voraussetzung: 25-, 40- und 50-jährige Zugehörigkeit zu einer Garde Vergabe: Antrag des Kommandanten an das Ordenskapitel (Formblatt 2) Beschluss durch das ordentliche Mitglied (Garde, Schützenkompanie) Verleihung durch ein Mitglied der erweiterten LL (Ausschuss) Buchführung in Garde und Schützenkonmpanie Bemerkung: Rot-weißes Dreiecksband Trageweise an der linken Brustseite Nur die zuletzt verliehene Auszeichnung soll getragen werden

ORDENSANTRAG (Formblatt 1) Name des ordentlichen Mitgliedes (Garde, Schützenkompanie) Wir beantragen für: (Dienstgrad, Titel, Vor- und Nachname) die Auszeichnung: Bezeichnung des Ordens (Auszeichnung) Bereits vorliegende Auszeichnungen: Begründung: Stempel......... Unterschrift von drei Vorstandmitgliedern

Formblatt 2 Das Kommando des (der) hat in seiner Vorstandssitzung am:... beschlossen, folgende Orden (Auszeichnungen) zu verleihen: Name Orden (Auszeichnung) Für das Kommando...... Major Vorstandmitglied