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Transkript:

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/4991 17.09.2012 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten König (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Innenministeriums Neonazistischer Überfall auf Kunstausstellung in Erfurt Die Kleine Anfrage 2470 vom 18. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut: Am 13. Juli 2012 wurden im Erfurter Kunsthaus mehrere Personen nach der Eröffnung der Ausstellung "miss painting" durch mindestens acht Personen angegriffen. Besucher der Galerie berichteten, dass die Angreifer-Gruppe zunächst mit neonazistischen und antisemitischen Parolen sowie "Sieg-Heil"-Rufen provozierte. Als sie zum Gehen aufgefordert wurden, attackierten die Neonazis, unter ihnen einer mit Horst- Wessel-T-Shirt bekleidet, sowohl Besucher als auch Betreiber auf brutale Art und Weise. Der Kurator der Ausstellung erlitt einen Nasenbeinbruch, die Leiterin des Kunsthauses ebenso leichte Verletzungen, als ihr eine volle Bierflasche auf dem Kopf zerschlagen wurde. Neben den Veranstaltern wurden auch Besucher verletzt, unter ihnen eine Frau, deren Kopf die Angreifer auf die Motorhaube eines parkenden Autos schlugen. Bei der Festnahme der Täter wurde auch eine Polizistin verletzt und musste wie die vier anderen Opfer zur Notaufnahme ins Krankenhaus. In der ersten Pressemitteilung der Erfurter Polizei fand sich kein Hinweis auf einen neonazistischen Tatzusammenhang. Hier heißt es schlicht, es sei "aus bisher nicht bekannten Gründen" zu den Übergriffen gekommen. Auf Nachfrage der "Thüringer Allgemeinen" sagte die Polizei, dass "derzeit nicht von einer Verbindung zur rechtsextremen Szene ausgegangen werde". Auch eine Verbindung zwischen einem Übergriff auf alternative Jugendliche Mitte Juni schließe die Polizei aus. Am 16. Juli 2012 wurde seitens der Polizei ergänzt, dass die Polizei nun doch in der rechten Szene ermittelt, da zwei der acht Tatverdächtigen als rechtsextreme Straftäter bekannt seien. Wie Betroffene berichteten, fanden in den letzten Wochen vermehrt neonazistische Gewalttaten in Erfurt statt. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum hat nach Kenntnissen der Landesregierung die Erfurter Polizei den Überfall zunächst nicht als möglicherweise neonazistische Straftat bewertet? 2. Wie begründet die Landesregierung die polizeiliche Einstufung, wonach zunächst "nicht von einer Verbindung zur rechtsextremen Szene ausgegangen werde", angesichts der Tatsache, dass auch ohne Personalienüberprüfung der Täter neonazistische Bezüge gegeben waren (antisemitische Parolen, "Sieg- Heil"-Rufe, rechte Symboliken)? 3. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die kurzzeitig festgenommenen Tatverdächtigen? Sind diese bereits durch neonazistische Handlungen oder Straftaten in Erscheinung getreten und wenn ja, in welcher Form? 4. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, aus welchen Ortschaften die Tatverdächtigen stammen und liegen Informationen vor, wonach der Kreis der Täterinnen und Täter über einen gemeinsamen Treffpunkt verfügt, wenn ja, um welchen handelt es sich? Druck: Thüringer Landtag, 26. September 2012

Drucksache 5/4991 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 5. Welche Ermittlungsverfahren wurden gegen wie viele Personen wegen des o. g. Überfalls eingeleitet? 6. Wie viele Polizeibeamte aus welchen Dienststellen waren nach Kenntnissen der Landesregierung an dem Einsatz beteiligt? 7. Warum traf nach Kenntnissen der Landesregierung erst beim dritten oder vierten Notruf der Betroffenen die Polizei mit einem Einsatzwagen am Tatort ein? 8. Zu welchen Uhrzeiten gingen nach Kenntnis der Landesregierung Notrufe bei der Erfurter Polizei im Zusammenhang mit dem Überfall ein und welche polizeilichen Maßnahmen waren die Folge (bitte Einzelauflistung)? 9. Wie bewertet die Landesregierung den Polizeieinsatz, besonders hinsichtlich der Dauer bis zum Eintreffen, der Anzahl der eingesetzten Kräfte und der fehlenden Zuordnung eines neonazistischen Tatzusammenhangs? 10. Über wie viele neonazistische Gewalttaten in Erfurt hat die Landesregierung seit Jahresbeginn 2011 Kenntnis (bitte Einzelauflistung nach Datum, Ort, Straftat, Anzahl der Tatverdächtigen, Anzahl der Verletzten bzw.höhe des Sachschadens, Ermittlungsstand)? 11. Liegen der Landesregierung Erkennisse vor, wonach ein Zusammenhang zwischen dem Täterkreis des Kunsthaus-Überfalls am 13. Juli 2012 und einem Übergriff vor einigen Wochen an selber Stelle besteht? 12. Ist der Landesregierung darüberhinaus bekannt, ob ein Zusammenhang zwischen dem Täterkreis des Kunsthaus-Überfalls am 13. Juli 2012 und dem Überfall auf die "Offene Arbeit" am 15. Juni 2012 besteht? 13. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über eine bestimmte Gaststätte in der Erfurter Michaelisstraße, welche nach Angaben verschiedener Betroffener in den vergangenen Monaten als Ausgangspunkt für den Überfall auf das Kunsthaus und für andere Gewalttaten diente? 14. Liegen der Landesregierung Informationen vor, wonach dort neonazistische Personenkreise verkehren? Welche Straftaten wurden im Zusammenhang mit dem Objekt bzw. davon ausgehend seit dem Jahr 2011 bekannt? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 13. September 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In den ersten Pressemeldungen der Landespolizeiinspektion Erfurt wurden die Tathintergründe sowie das Vorliegen eines rechtsmotivierten Zusammenhangs nicht genannt und auf Nachfrage dementiert. Diese unzutreffende Aussage wurde am 17. Juli 2012 durch eine Pressemitteilung der Landespolizeiinspektion Erfurt richtiggestellt. Die Leitung der Landespolizeiinspektion Erfurt wertete in einem Kritikgespräch mit allen Beteiligten die fehlerhafte Information an die Medien aus. Zu 2.: Die Öffentlichkeitsarbeit, hier insbesondere die herausgegebenen Presseinformationen, entsprach nicht der polizeilichen Lageeinschätzung, der Beweisaufnahme sowie den Ermittlungen vor Ort. Dies wurde mit der Pressemitteilung der Landespolizeiinspektion vom 17. Juli 2012 richtiggestellt. Ungeachtet dessen wurde von Beginn an hinsichtlich eines politisch motivierten Straftatverdachts ermittelt. Zu 3.: Zwei der an dem Übergriff beteiligten Personen sind der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen. Sie sind einschlägig vorbestraft. 2

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4991 Sechs der acht wegen der Übergriffe beschuldigten Personen sind bereits wegen Straftaten verurteilt worden: eine Person viermal zu Geldstrafen wegen Verkehrs-, Vermögens- und Urkundsdelikten, eine weitere Person einmal zu einer Geldstrafe wegen Erschleichung von Leistungen, eine weitere Person neunmal und zwar zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen mit Bewährung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Körperverletzungs-, Waffen- und Eigentumsdelikten, eine weitere Person zweimal zu Geldstrafen wegen Körperverletzung, eine weitere Person einmal zu einer Freiheitsstrafe mit Bewährung wegen Körperverletzung, eine weitere Person dreimal, teils jugendrechtlich, zu Geldstrafen wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verstoßes gegen das Wehrstrafrecht und Diebstahls. Zu 4.: Die acht Tatverdächtigen stammen alle aus Erfurt. Davon sind sieben im Stadtteil Roter Berg und ein Tatverdächtiger im Stadtteil Rieth wohnhaft. Es liegen keine Informationen vor, wonach dieser Personenkreis einen regelmäßigen und gemeinsamen Treffpunkt nutzt. Zu 5.: Die Ermittlungen werden in drei Ermittlungskomplexen geführt. Ermittlungskomplex 1 Gegen alle acht Tatverdächtige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeleitet. Ermittlungskomplex 2 Ein gesondertes Verfahren wird gegen einen Tatverdächtigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geführt. Ermittlungskomplex 3 Ein weiteres gesondertes Verfahren wird gegen einen Tatverdächtigen wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tatmehrheit mit Körperverletzung geführt. Zu 6.: An den polizeilichen Einsatzmaßnahmen waren insgesamt 39 Polizeibeamte beteiligt. Davon entsendete die: - LPI Erfurt, Inspektionsdienst Nord 10 Beamte, - LPI Erfurt, Inspektionsdienst Süd 6 Beamte, - LPI Erfurt, Einsatzunterstützung 4 Beamte, - KPI Erfurt 4 Beamte, - BP Thüringen 15 Beamte. Zu 7.: Nach Entgegennahme des ersten Notrufs (23:54 Uhr) wurden Funkstreifenwagenbesatzungen aus ihren allgemeinen Einsatzaufgaben herausgelöst und zum Einsatzort entsandt. Nach etwa fünf Minuten trafen die ersten Kräfte am Tatort ein und stellten dort den Erstkontakt mit einer Geschädigten her. Zeitgleich wurde ein Tatverdächtiger verfolgt, der sich den polizeilichen Maßnahmen entziehen wollte. Nachweislich um 00:02 Uhr wurde ein Funkspruch über den Angriff auf eine Beamtin abgesetzt und aufgezeichnet. In der Folge trafen weitere Kräfte aus unterschiedlichen Anfahrtsrichtungen am Einsatzort ein. In einem Zeitfenster von weniger als vier Minuten gingen weitere Notrufe bei der Polizei ein. Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Zu 8.: In der Einsatzzentrale der Landespolizeiinspektion (LPI) Erfurt gingen folgende Notrufe ein; entsprechende Maßnahmen wurden veranlasst: 23:54 Uhr 1. Notruf 23:55 Uhr Funkspruch an den Inspektionsdienst Nord Auftrag zum Einsatz verfügbarer Kräfte 23:56 Uhr 2. Notruf 23:57 Uhr 3. Notruf 3

Drucksache 5/4991 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 23:57 Uhr 4. Notruf 23:58 Uhr 5. Notruf 00:02 Uhr Funkspruch über den Angriff auf eine Beamtin Nach Entgegennahme des ersten Notrufs wurde der Sachverhalt um 23:55 Uhr an den örtlich zuständigen Inspektionsdienst per Funk übermittelt. Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen vor Ort wurden folgende Maßnahmen veranlasst und durchgeführt: - Anfahrt zum Einsatzort unter Wahrnahme von Sonder- und Wegerechten (ab 23:55 Uhr), - Feststellung und Befragung von Zeugen und Geschädigten zum Sachverhalt, Tatablauf und Tatverdächtigen und deren Personenbeschreibung, - Tatortbereichsfahndung nach den flüchtigen Tatverdächtigen, - Täterfeststellung, - Zuführung weiterer Einsatzkräfte zum Einsatzort (ab 00:02 Uhr), - Identitätsfeststellung und Lichtbildfertigung der Tatverdächtigen, - Ermittlungen von Zeugen und Durchführung von Befragungen/Vernehmungen zur Klärung und Beweissicherung der Tatbeteiligung, - Gegenüberstellung zwischen Tatverdächtigen, Zeugen und Geschädigten, - Identifizierung der Tatverdächtigen durch Zeugen vor Ort, - Durchführung von Atemalkoholtests bei allen Tatverdächtigen, - Tatortübernahme durch die Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Erfurt zum Zwecke einer gerichtsverwertbaren Spurensicherung am Tatort (u. a. Spurensicherung an Tatverdächtigen, Sicherstellung von Oberbekleidungsstücken), - Verbringung einer Tatverdächtigen zur erkennungsdienstlichen Behandlung in die KPI Erfurt, - Durchsetzung von Platzverweisungen für alle Tatverdächtigen mit zeitlicher und räumlicher Beschränkung auf die Erfurter Innenstadt. Zu 9.: Der polizeiliche Einsatz wurde unmittelbar nach Eingang des ersten Notrufs ausgelöst. Einsatzkräfte des Inspektionsdienstes Erfurt-Nord begaben sich sofort zum Einsatzort. Im Weiteren wird auf die Antworten zu den Fragen 7 und 8 verwiesen. Der Landespolizeiinspektion Erfurt standen ausreichend Einsatzkräfte zur Verfügung, um die notwendigen Maßnahmen vor Ort zur Sicherung des Strafverfahrens sowie zur Gefahrenabwehr zu treffen. Zur Kräftebilanz wird auf die Antwort zur Frage 6 verwiesen. Der Einsatz wird insgesamt als angemessen bewertet. Der Verdacht hinsichtlich politisch motivierter Straftaten wurde von Beginn an berücksichtigt. Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen. Es erfolgte eine umfangreiche Einsatzauswertung. Schlussfolgerungen für eine grundsätzliche Optimierung des polizeilichen Handelns, insbesondere der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit, wurden gezogen. 12.01. 2011 30.05. 2011 Erfurt Erfurt * Strafgesetzbuch Zu 10.: Der Landesregierung sind folgende Straftaten der politisch motivierten Gewaltkriminalität - Rechts - bekannt: Anzahl Tatzeit Ort Straftat Paragraf Tatverdächtige Verletzte Schaden Ermittlungsstand Körperverletzung (Versuch) Gefährliche Körperverletzung (Versuch) 223 StGB* 1 0 0 TH1150-000248-11/7, Abgabe StA Erfurt 620 Js 7983/11 224 StGB 1 0 0 TH1105-014660-11/6, Abgabe StA Erfurt 590 Js 18468/11 40 TS je 10,00 Euro 4

Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/4991 Zu 11.: Am 16. Juni 2012 kam es zu tätlichen und verbalen Auseinandersetzungen zwischen 24 Personen des rechten (20) und des linken (4) Spektrums in der Michaelisstraße und der Pergamentergasse in Erfurt. Bislang haben zwei mit Reizgas besprühte Angehörige des rechten Spektrums Anzeige wegen Körperverletzung erstattet. Ein aufgeführter Beschuldigter beim Übergriff auf die Besucher der Kunstausstellung am 14. Juli wurde durch die Polizei ebenso in Tatortnähe des Geschehens vom 16. Juni festgestellt. Bei dieser Person handelt es sich um eine Auskunftsperson, nicht um einen Tatbeteiligten. Weitere Aussagen können nach gegenwärtigen Erkenntnissen nicht getroffen werden. Zu 12.: Ein Überfall auf die "Offene Arbeit" am 15. Juni 2012 ist der Landesregierung nicht bekannt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Zu 13.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass eine Gaststätte oder Lokal im Umfeld der Michaelisstraße ein typischer Treffpunkt von Personen der rechtsextremistischen Szene ist. Zu 14.: Der Polizei sind keine rechtsmotivierten Straftaten bekannt, die im Zusammenhang mit dem genannten Objekt stehen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Geibert Minister 5