Hilfen für pflegende Angehörige

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Transkript:

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Zukunftsministerium Was Menschen berührt. Hilfen für pflegende Angehörige Niedrigschwellige Betreuungsangebote

Sehr geehrte Damen und Herren, zwei von drei Pflegebedürftigen werden in Deutschland zuhause gepflegt. Die Hauptlast bei der Pflege tragen die Angehörigen, vor allem die Frauen. Sie leisten einen unschätzbar wertvollen Beitrag für die Gesellschaft und erfüllen den Wunsch vieler älterer Menschen, möglichst lange zuhause bleiben zu können. Die aufopferungsvolle Pflege durch die Angehörigen, insbesondere wenn die Alltagskompetenz aufgrund einer Demenzerkrankung eingeschränkt ist, bringt die Pflegenden oft an ihre Grenzen und ist häufig eine enorme seelische und körperliche Belastung. Nicht selten wird die Pflege zum Vollzeitjob. Die Entlastung und Unterstützung der pflegenden Angehörigen im Alltag ist uns ein wichtiges Anliegen. In Bayern fördern wir rund 100 Fachstellen für pflegende Angehörige, die Rat geben und unterstützen, und rund 500 niedrigschwellige Betreuungsangebote. Leider gibt es aber immer noch Regionen in Bayern, in denen solche Angebote fehlen. Deshalb hat das Bayerische Sozialministerium und die soziale und private Pflegeversicherung die Agentur zum Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote ins Leben gerufen. Sie soll gezielt solche Angebote initiieren und aufbauen, aber auch Angehörigen bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien alles Gute. Christine Haderthauer, MdL Staatsministerin Markus Sackmann, MdL Staatssekretär

Welche Hilfen gibt es? Tages- und Nachtpflege In Tagespflegeeinrichtungen können ältere Menschen bei Bedarf tagsüber betreut werden. Wer nachts eine Betreuung benötigt, kann Nachtpflege in Anspruch nehmen. Kurzzeitpflege Wenn Sie sich wegen Urlaub, Krankheit oder Kuraufenthalt zeitweise nicht um Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern können oder Sie Entlastung benötigen, stehen Ihnen Kurzzeitpflegeeinrichtungen zur Verfügung. Dort können pflegebedürftige Menschen zeitlich befristet vollstationär versorgt werden. Auch in vielen Pflegeheimen gibt es Kurzeit-, Tages- und auch Nachtpflegeplätze als gesondertes Kurzzeitangebot. Näheres können Sie dort vor Ort erfragen. Besondere Angebote zugelassener Pflegedienste Auch viele Pflegedienste bieten Betreuungsleistungen für Menschen mit Demenz an. Niedrigschwellige Betreuungsangebote Wenn Sie stundenweise Entlastung benötigen, um z. B. zum Arzt zu gehen oder um ein paar Stunden für sich zu haben, übernehmen geschulte Ehrenamtliche die Betreuung. Dabei werden diese von einer Fachkraft unterstützt. Niedrigschwellige Angebote können Sie schnell, unbürokratisch (z.b. keine langen vertraglichen Bindungen) und zu moderaten Preisen in Anspruch nehmen.

Welche niedrigschwelligen Betreuungsangebote gibt es? Betreuungsgruppe In Betreuungsgruppen erfahren Menschen mit einer Demenz gemeinsam für mehrere Stunden Gemeinschaft in familiärer Umgebung. Eine Fachkraft leitet die i.d.r. wöchentlich oder 14-tägig stattfindende Gruppe, unterstützt von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern. Ehrenamtliche Helferkreise Um Sie zu entlasten und Ihnen zu ermöglichen, das Haus für kurze Zeit zu verlassen, übernehmen geschulte Ehrenamtliche die stundenweise Betreuung Ihres pflegebedürftigen Familienmitglieds zuhause. Die Besuche werden nach Ihren individuellen Bedürfnissen gestaltet.

Wie finde ich ein Angebot? Sie finden eine Liste mit allen anerkannten niedrigschwelligen Betreuungsangeboten auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (http://www.stmas.bayern.de/pflege/ambulant/hilfen/index.php). Auskünfte erhalten Sie auch bei Fachstellen für pflegende Angehörige oder der Agentur zum Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote.

Welche Leistungen erbringt die Pflegekasse? Menschen, die von Demenz oder einer anderen psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung betroffen sind, haben oft einen erheblichen Bedarf an Unterstützung oder Betreuung. Um dies zu finanzieren, können bei den Pflegekassen zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt werden. Dafür stehen jährlich 1.200 (Grundbetrag) oder 2.400 (erhöhter Betrag) zur Verfügung. Dieser Betrag wird nicht ausbezahlt, sondern dient dazu, die entstandenen Kosten für die Nutzung von qualitätsgesicherten Betreuungsangeboten zu erstatten. Diese Leistung erhalten Sie unter der Voraussetzung, dass ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung (gem. 45a SGB XI) festgestellt wird und der Betroffene zuhause lebt. Eine Pflegestufe muss dafür nicht vorliegen. Zur Feststellung reichen Sie einen Antrag bei Ihrer Pflegekasse ein. Bei der Begutachtung zur Einstufung in eine Pflegestufe wird in der Regel auch beurteilt, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. (Dies wird auch im Bescheid der Pflegekasse vermerkt.)

Welche Angebote gibt es sonst für pflegende Angehörige? Viele pflegende Angehörige empfinden es als entlastend, sich mit anderen über den Pflegealltag auszutauschen. Auch hierfür gibt es passende Angebote. Angehörigengruppen Bei monatlich stattfindenden Treffen können Sie sich mit Menschen in einer ähnlichen Lebenssituation austauschen und Rat erhalten. Fachkräfte leiten die Gruppen an. Fachstellen für pflegende Angehörige Bei Fachstellen für pflegende Angehörige erhalten Sie kostenlos Information und Beratung, insbesondere zu Hilfsangeboten und deren Finanzierung. Häufig bieten die Fachstellen auch niedrigschwellige Betreuungsangebote an. Eine Liste der Fachstellen finden Sie unter: http://www.stmas.bayern.de/pflege/ambulant/hilfen/ ang-fachst.php

www.zukunftsministerium.bayern.de Agentur zum Auf- und Ausbau niedrigschwelliger Betreuungsangebote (Freie Wohlfahrtspflege Bayern) Telefon: 0911-37775326 E-Mail: lisa.distler@freie-wohlfahrtspflege-bayern.de Web: www.niedrigschwellig-betreuung-bayern.de Aufbruch Bayern. Für Ihre Zukunft. Im Mittelpunkt unserer Politik stehen die Menschen in Bayern. Wir stärken die Familien. Wir sorgen für beste Bildung. Wir setzen auf Innovation. Für die Arbeitsplätze von morgen. Für eine erfolgreiche und lebenswerte Heimat. Für beste Chancen überall in Bayern. www.aufbruch.bayern.de Dem Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen wurde durch die berufundfamilie gemeinnützige GmbH die erfolgreiche Durchführung des audits berufundfamilie bescheinigt: www.beruf-und-familie.de. Wollen Sie mehr über die Arbeit der Bayerischen Staatsregierung erfahren? BAYERN DIREKT ist Ihr direkter Draht zur Bayerischen Staatsregierung. Unter Telefon 089 12 22 20 oder per E-Mail unter direkt@bayern.de erhalten Sie Informationsmaterial und Broschüren, Auskunft zu ak tuel len Themen und Inter - netquellen sowie Hinweise zu Behörden, zuständigen Stellen und Ansprechpartnern bei der Bayerischen Staatsregierung. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Winzererstr. 9, 80797 München E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@stmas.bayern.de Gestaltung: CMS Cross Media Solutions GmbH Bildnachweis: Stefan Ernst Druck: Druckerei Schmerbeck GmbH Gedruckt auf umweltzertifiziertem Papier (FSC, PEFC oder vergleichbares Zertifikat) Stand: April 2013 Artikelnummer: 1001 0450 Bürgerbüro: Tel.: 089 1261-1660, Fax: 089 1261-1470 Mo. bis Fr. 9.30 bis 11.30 Uhr, Mo. bis Do. 13.30 bis 15.00 Uhr E-Mail: Buergerbuero@stmas.bayern.de Hinweis: Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staatsregierung herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien, sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.