16:30 Uhr Anmeldung zur Kernzeitenbetreuung an der Friedrich-Silcher-Grundschule in Böblingen Ansprechpartner: Andrea Grund Handynr.: 0171 1766996 e-mail: grund@kernzeit-fsg.de homepage: www.kernzeit-fsg.de Martina Albus Handynr.: 0151-57247398 Ich / wir melde/n mein / unser Kind: Name: Vorname: Geburtstag: Klasse: Krankenkasse: Bekannte Allergien: Sonstige wichtige Informationen: zur Kernzeitbetreuung bis 16:30 Uhr verbindlich an.
Anschrift des / der Erziehungsberechtigen: Name: Vorname: Straße: Ort: Telefon privat: Telefon beruflich Mama: Telefon beruflich Papa: Handynummer Mama: Handynummer Papa: e-mail: Weitere Telefonnummern: Name: Wer ist das: Telefonnummer: Mein Kind darf von Bekannten / Freunden / Verwandten abgeholt werden. Mein Kind darf nur von mir oder nachfolgenden Personen abgeholt werden:
Ich / wir benötigen die Kernzeitbetreuung an: 5 Wochentage 4 Wochentage 3 Wochentage 2 Wochentage 1 Wochentag EUR 175,00 monatlich EUR 140,00 monatlich EUR 105,00 monatlich EUR 70,00 monatlich EUR 40,00 monatlich an folgenden Wochentagen: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Ab (Datum): In diesem Betrag ist das Mittagessen bereits enthalten. Das Essen wird ab 12:10 Uhr bis 13:15 Uhr in der Schulcafeteria ausgegeben. Von 14.15 Uhr bis 15.45 Uhr werden in der Kernzeit Hausaufgaben gemacht. Jedoch sind den Betreuerinnen nur die Hausaufgaben bekannt, die die Kinder ihnen mitteilen. Es werden keine Informationen über Hausaufgaben von den Lehrern an die Kernzeitbetreuung weitergegeben. Um die Konzentration der Kinder zu unterstützen wird von 15.00 Uhr bis 15.15 Uhr ein Imbiss gereicht. Ab 15.45 Uhr bis 16.30 Uhr darf gespielt werden. Bitte überprüfen Sie, ob Ihrem Kind diese Zeit ausgereicht hat um mit ALLEN Hausaufgaben fertig zu werden..
Zahlungsweise: Ich / Wir zahlen(n) per Einzugsermächtigung. Am einfachsten ist es, eine Einzugsermächtigung zu erteilen, dann wird der Betrag von uns von Ihrem Girokonto eingezogen. Kontoinhaber. Kontonummer... Bankleitzahl... Bei... Name und Sitz des Geldinstituts Anfallende Gebühren wegen Nichteinlösung der Lastschrift werden an den Zahlungspflichtigen weitergegeben. Dauerauftrag zum ersten des Monats im Voraus. Bankverbindung: Kernzeiten Andrea Grund, Bank: VOBA Böblingen, Kto.Nr: 467 909 008, Blz: 603 900 00 Ab einem Rückstand von 2 Monatsbeiträgen ist der Träger berechtigt, die Kinder aus der Betreuung und vom Essen auszuschließen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Von den beigefügten Regelungen, die für den Vertragsabschluß verbindlich sind habe(n) ich / wir Kenntnis genommen. Datum:...Unterschrift:...
Allgemeines: Träger der Kernzeitenbetreuung ist der Verein Freunde und Förderer der Friedrich- Silcher-Grundschule. Die Kernzeitenbetreuung ist grundsätzlich für die Schüler der Friedrich-Silcher-Schule eingerichtet. Öffnungszeiten Kernzeitbetreuung: Morgens: 7:00 Uhr bis 8:30 Uhr Mittags: 11:20 Uhr - 17:30 Uhr (Anmeldungen bis 14:00 Uhr, 16:30 Uhr oder 17:30 Uhr). Aufnahme, Abmeldung, Ausschluss, Kündigung 1. Die Anmeldung in die Kernzeitbetreuung ist jederzeit möglich. Allerdings werden immer ganze Monate abgerechnet. 2. Eine Aufnahme erfolgt, soweit Plätze vorhanden sind. Vorrangig aufgenommen werden Kinder von Alleinerziehenden und berufstätigen Eltern. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. 3. Die Kündigung des Betreuungsvertrages durch die Sorgeberechtigten ist nur zum Monatsende möglich. Hierbei ist eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende des Kalendermonats einzuhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist das Betreuungsentgelt auch noch für den folgenden Kalendermonat zu entrichten. 4. Der Betreuungsvertrag kann aus wichtigem Grund vom Träger außerordentlich ohne Einhaltung einer Freist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: a) Bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Kindes über einen längeren Zeitraum als vier Wochen. b) Bei Zahlungsrückständen des Betreuungsentgeltes von mehr als zwei aufeinander folgenden Monaten nach erfolgter schriftlicher Mahnung. c) Wenn Kinder sich nicht in die Ordnung der Betreuung einfügen und Verhaltensauffälligkeiten aufweisen, die den Rahmen und die Möglichkeiten der Betreuungskräfte übersteigen und eine erhebliche Belästigung und Gefährdung anderer Kinder verursachen. d) Bei wiederholter Nichtbeachtung der in dieser Benutzungsordnung für die Sorgeberechtigten festgesetzten Verpflichtungen. 5. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 6. Der Betreuungsvertrag endet auch, wenn das Kind die Friedrich-Silcher- Grundschule verlässt
Aufsicht, Haftung 1. Aufsichtspflicht: Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme der Schüler/- innen durch die Betreuungskräfte der Einrichtung. Während der Betreuungszeiten sind die Betreuungskräfte grundsätzlich für die Schüler/- innen verantwortlich. Sie entlassen daher die Schüler/-innen unmittelbar nach Ende der Betreuung an der Türe der Einrichtung. Schüler/-innen die nicht abgeholt werden, werden zu den festgelegten Zeiten entlassen. Eine weitere Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals besteht danach nicht. Für Schüler/- innen, die sich ohne Abmeldung von der Kernzeitbetreuung entfernen, wird keine Verantwortung übernommen. 2. Haftung: Der Träger haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Schüler/-innen, die in die Kernzeitbetreuung mitgebracht werden. Elternbeiträge 1. Der Beitrag ist elf Mal im Jahr zum Anfang des Monats fällig. Es werden immer ganze Monate abgerechnet. Die Zahlungspflicht entsteht mit der Anmeldung unabhängig von der tatsächlichen Nutzung des Betreuungsangebots. Die Pflicht zur Entrichtung der Beiträge endet zum Ende des Monats, zu dem das Kind unsere Schule und damit die Kernzeitenbetreuung verlässt. 2. Die monatlichen zu entrichtenden Beiträge sind ohne Kürzung am 1. jeden Kalendermonats zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei Beginn oder Beendigung der Betreuung im Laufe eines Monats und bei Unterbrechung der Betreuung durch Schulferien, durch Krankheit oder durch Fernbleiben eines Schülers bzw. einer Schülerin. 3. Schuldner des Betreuungsentgelts sind die Sorgeberechtigten des Schülers bzw. der Schülerin 4. Inhaber des städtischen Familienpasses können bei der Stadt eine Ermäßigung von höchstens 50% der Betreuungskosten beantragen. Ebenfalls kann eine Essensermäßigung bei der Stadt beantragt werden. Anerkennung Mit der Unterzeichung der Anmeldung durch den/die Sorgeberechtigten wird diese Benutzungsordnung als verbindlich anerkannt.
Kontakt: Andrea Grund Lichtensteinstr. 16 71032 Böblingen Telnr. / Fax: 07031 / 27 66 97 Handynr.: 0171 1766996 e-mail: grund@kernzeit-fsg.de homepage: www.kernzeit-fsg.de Bankverbindung: Bank: Volksbank Böblingen Kontonummer: 467 909 008 Bankleitzahl: 603 900 00 Kontoinhaber: Andrea Grund