www.smkp.de Kulturzentrum ehrenhof Düsseldorf schenken und stiften
schenken und stiften 3 unterstützung Der stiftung MuseuM KunstpALAst sie möchten sich nachhaltig und langfristig für die förderung der Kulturlandschaft in Deutschland engagieren? Die stiftung Museum Kunstpalast bietet ihnen zahlreiche Möglichkeiten der finanziellen unterstützung. Als formen des engagements kommen unter anderem die so genannte Zustiftung und die spende in Betracht. Daneben bestehen die Möglichkeiten der unternehmenspartnerschaft und der testamentarischen Zuwendung. sie sind mit jedem Beitrag, welcher der stiftung Museum Kunstpalast zu gute kommt, willkommen.
4 Schenken und Stiften Schenken und Stiften 5 1. Zustiftung Bei einer Zustiftung geht Ihre Zuwendung in das Stiftungsvermögen der Stiftung Museum Kunstpalast ein. Dadurch erhöht sich das Stiftungsvermögen und die Leistungsfähigkeit der Stiftung wird langfristig gestärkt. Als Zustiftungen eignen sich insbesondere Barvermögen und Kunstgegenstände, aber auch Wertpapiere und Immobilien. Gerade bei der Zustiftung von Kunstgegenständen bieten sich attraktive steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. Zustiftungen sind daher das geeignete Mittel, um das Stiftungskapital zu erhalten und eine langfristige Finanzierung sicherzustellen. Sie sind dann sinnvoll, wenn Sie sich für einen bestimmten Zweck engagieren und dauerhaft und wirkungsvoll fördern möchten, Ihnen jedoch der Aufwand für die Gründung einer eigenen Stiftung zu hoch ist. Über Ihre Zustiftung erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung. 2. Spenden Spenden sind freiwillige, unentgeltliche Zuwendungen, welche die Stiftung Museum Kunstpalast für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwendet. Anders als Zustiftungen gehen Spenden nicht in das Stiftungsvermögen der Stiftung Museum Kunstpalast ein, sondern werden von dieser alsbald für den Stiftungszweck ausgegeben, z. B. zur Finanzierung aktueller Ausstellungen. Verwenden Sie für Spenden bitte einen Überweisungsträger und tragen Sie in den Verwendungszweck: Spende, Ihren Namen und Ihre Adresse ein. Spendenüberweisungen sind zu richten an das Konto der Stiftung Nr. 10 15 94 81 bei der Stadtsparkasse Düsseldorf (BLZ 300 501 10). Sie erhalten umgehend eine Spendenbescheinigung. Zustiftungen können einfach durch Überweisung erfolgen. Tragen Sie in den Verwendungszweck Zustiftung, Ihren Namen und Ihre Adresse ein. Die Zahlung ist zu richten an das Konto der Stiftung Nr. 10 15 94 81 bei der Stadtsparkasse Düsseldorf (BLZ 300 501 10). Sie erhalten umgehend eine Zuwendungsbescheinigung.
6 Schenken und Stiften Schenken und Stiften 7 3. partnerschaft/ Sponsoring Als Stiftungspartner unterstützen Sie nachhaltig die Ziele und Aufgaben der Stiftung Museum Kunstpalast. Durch einen Kooperations- oder Sponsoringvertrag verpflichten Sie sich zu bestimmten finanziellen Leistungen. Als Gegenleistung räumt Ihnen die Stiftung das Recht ein, den Namen und das Logo der Stiftung Museum Kunstpalast für Ihre Werbung zu nutzen. So profitieren Sie von dem hohen Bekanntheitsgrad der Stiftung Museum Kunstpalast und der gemeinsamen Öffentlichkeitsarbeit, indem Sie deutlich Ihr kulturelles Engagement zeigen und so zum Erfolg Ihres Unternehmens beitragen. Sie denken, eine Partnerschaft oder Sponsoring könnte für Sie interessant sein? Dann rufen Sie uns bitte an oder schreiben uns eine E-Mail: Barbara Wiench Leiterin Marketing, Sponsoring, Mäzenat barbara.wiench@smkp.de T +49 (0)211-892 41 91 4. Testamentsgestaltung Wenn Sie die Stiftungsarbeit fördern möchten, können Sie die Stiftung auch in einem Testament als Erbin bzw. Miterbin einsetzen oder die Stiftung mit einem Vermächtnis bedenken. Der Unterschied zwischen einer Erbeinsetzung und einem Vermächtnis besteht darin, dass im Falle einer Erbeinsetzung das vererbte Vermögen mit dem Ableben unmittelbar auf die Stiftung übergeht wohingegen die Stiftung bei einem Vermächtnis lediglich das Recht erwirbt, von den Erben den Vermächtnisgegenstand (beispielsweise einen bestimmten Geldbetrag, eine Sache oder auch eine Immobilie) zu verlangen.
8 Schenken und Stiften Schenken und Stiften 9 4.1 Was muss ich bei der Errichtung eines Testaments beachten? Bei der Errichtung eines Testaments sind einige Anforderungen zu beachten. Dabei gibt es für die Errichtung eines wirksamen Testaments grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Das eigenhändig geschriebene Testament Wichtig ist, dass das gesamte Testament eigenhändig, d. h. von Ihnen selbst handschriftlich und nicht maschinenschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein Testament, das Sie mit dem Computer oder der Schreibmaschine schreiben, ist unwirksam. Das Testament muss außerdem den genauen Zeitpunkt (Tag, Monat und Jahr) sowie den Ort der Niederschrift angeben. Schließlich soll das Testament mit Vor- und Zunamen unterzeichnet sein. Bei einem gemeinschaftlichen Testament, d. h. ein Testament, das Sie mit Ihrem Ehegatten zusammen errichten, genügt es, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig schreibt und beide Ehegatten mit vollständigem Namen unterschreiben. Bei einem eigenhändigen Testament können Sie den Ort der Aufbewahrung selbst bestimmen. Am sichersten ist die Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht, weil so die spätere Bekanntgabe Ihres letzten Willens absolut sicher ist. Hierfür zahlen Sie eine geringe Gebühr. Das öffentliche Testament Für die Errichtung eines öffentlichen Testaments müssen Sie sich an einen Notar wenden. Er berät Sie unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche über die Abfassung Ihres letzten Willens und nimmt darüber eine Niederschrift auf. Der Notar stellt sicher, dass das Testament von dem zuständigen Amtsgericht in amtliche Verwahrung genommen wird. Das notariell errichtete Testament gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr letzter Wille rechtlich einwandfrei abgefasst ist und nicht verloren gehen kann. Das Testament wird nach dem Ableben von Amts wegen ohne besonderes Zutun eröffnet und den im Testament genannten Personen bzw. Organisationen zur Kenntnis gegeben. 4.2 Wie setze ich die Stiftung als Erben oder Miterben ein? Wenn Sie die Stiftung Museum Kunstpalast als Erben oder Miterben einsetzen möchten, könnte eine mögliche Formulierung in Ihrem Testament lauten: Zu meiner Alleinerbin bestimme ich die Stiftung Museum Kunstpalast, Ehrenhof 4 5, 40479 Düsseldorf oder Zu meinen Erben bestimme ich: 1. Herrn N. N. zu % 2. Frau N. N. zu % 2. Die Stiftung Museum Kunstpalast, Ehrenhof 4 5, 40479 Düsseldorf zu %.
10 schenken und stiften 4.3 Wie WenDe ich Der stiftung einen teil Meines nachlasses ALs VerMächtnis Zu? Möchten sie die stiftung Museum Kunstpalast nicht als erbin einsetzen, sondern ihr lediglich das recht einräumen von den erben etwas zu verlangen, so können sie dies mit einem Vermächtnis tun. eine mögliche formulierung im testament lautet dann: Die Stiftung Museum Kunstpalast, Ehrenhof 4 5, 40479 Düsseldorf erhält als Vermächtnis Euro und/oder Wertpapiere und/oder % meines Vermögens und/oder meine Gemäldesammlung der Künstlerin.
12 Schenken und Stiften Schenken und Stiften 13 5.1 Abzugsfähigkeit von Spenden Gemäß 10b Abs. 1 Einkommenssteuergesetz können Spenden an die Stiftung Museum Kunstpalast bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Spenders steuermindernd geltend machen. Soweit Spenden diesen Höchstbetrag überschreiten, können sie vorgetragen und in den Folgejahren genutzt werden. Vereinfachtes Beispiel: Herr X verfügt über laufende Einkünfte von EUR 200.000,00. Er kann damit Spenden bis zu dem Betrag von EUR 40.000,00 steuermindernd geltend machen. Spendet er im Jahr 2011 EUR 50.000,00, werden hiervon im Jahr 2011 EUR 40.000,00 und EUR 10.000,00 im Jahr 2012 steuermindernd berücksichtigt. Spenden und Zustiftungen können zudem gleichzeitig geltend gemacht werden. 5. Steuerliche Aspekte Die Stiftung Museum Kunstpalast ist vom Finanzamt als gemeinnützig und förderungswürdig anerkannt. Daher kann das Engagement für die Stiftung Museum Kunstpalast mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Denn Zuwendungen (also Spenden oder Zustiftungen) an gemeinnützige Stiftungen können gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Seit dem 01.01.2007 haben sich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Stifter und Stiftungen erheblich verbessert:
schenken und stiften 15 5.3. BesonDerheiten für unternehmer und unternehmen Auch im rahmen von unternehmerischen Aktivitäten ist die geltendmachung von Zuwendungen an die stiftung Museum Kunstpalast möglich. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften werden Spenden als privatentnahme gebucht bzw. außerbilanziell wieder hinzugerechnet. Die entnahme erfolgt zum Buchwert, so dass hiermit keine ertragsteuerlichen Belastungen durch Aufdeckung stiller reserven verbunden sind. Allerdings führt die entnahme regelmäßig zu umsatzsteuerlichen Belastungen (z. B. bei der entnahme von Kunstwerken aus dem Betriebsvermögen eines Künstlers bzgl. der Vorsteuer auf die verwendeten Materialien). im Übrigen gelten die Ausführungen zur steuerlichen Berücksichtigung von spenden und Zustiftungen für privatpersonen entsprechend. Auch für Kapitalgesellschaften ist die Möglichkeit des Spendenabzugs gegeben. eine Kapitalgesellschaft kann bis zu 20 % ihrer einkünfte als spende körperschaftssteuer- und gewerbesteuermindernd geltend machen. Das sogenannte Buchwertprivileg kommt auch hier zur Anwendung. eine gesonderte steuerliche privilegierung für Zustiftungen können Körperschaften zwar nicht in Anspruch nehmen; im Wege des allgemeinen spendenabzuges lassen sich jedoch oftmals vergleichbare steuervorteile realisieren. Anstelle von Spenden und Zustiftungen bietet sich für Unternehmer und unternehmen auch der Abschluss von sponsoringverträgen an, da hierbei der Betriebsausgabenabzug nicht eingeschränkt ist und umsatzsteuerneutralität hergestellt werden kann.
16 Schenken und Stiften Schenken und Stiften 17 5.2 Abzugsfähigkeit von Zustiftungen Gemäß 10b Abs. 1a Einkommenssteuergesetz können Zustiftungen an die Stiftung Museum Kunstpalast bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro steuermindernd geltend gemacht werden. Wer keine laufenden Einkünfte in dieser Höhe hat, hat die Möglichkeit, diesen Betrag nach seinen Bedürfnissen auf bis zu zehn Jahre zu verteilen. Zwar kann dieser Betrag nur alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden, bei Ehegatten steht dieser Betrag allerdings jedem Ehepartner zu. Vereinfachtes Beispiel: Der Kunstsammler K verfügt über eine ansehnliche Sammlung. Zu ihr gehört ein bedeutendes Werk von Max Ernst im Wert von EUR 1 Mio. K möchte dieses Werk zu Lebzeiten nicht veräußern. Im Falle seines Todes möchte er sichergestellt wissen, dass das Werk der Öffentlichkeit erhalten bleibt. Er verfügt über laufende Einkünfte von EUR 250.000,00. Wendet er das Werk zu Lebzeiten der Stiftung Museum Kunstpalast im Wege der Zustiftung zu, kann er einen Betrag von EUR 250.000,00 vier Jahre lang steuermindernd geltend machen. Er ist damit faktisch vier Jahre lang steuerbefreit. 5.4 erbschafts- und Schenkungssteuerbefreiung Unentgeltliche Vermögensübertragungen (Schenkung, Erbschaft, Vermächtnis) an die Stiftung sind von der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer befreit. Das von Ihnen der Stiftung zugewandte Vermögen kommt somit ungeschmälert der Stiftungsarbeit zugute. 5.5 Vermögensübertragung Sogar wenn Sie selbst geerbt haben und die Erbschaftssteuer bereits entrichtet haben, können Sie von einer Vermögensübertragung an die Stiftung Museum Kunstpalast profitieren. Wenn Sie das ererbte Vermögen an die Stiftung Museum Kunstpalast weitergeben, erstattet Ihnen das Finanzamt die Erbschaftssteuer. Spenden und Zustiftungen können zudem gleichzeitig geltend gemacht werden.
18 schenken und stiften impressum stiftung museum Kunstpalast ehrenhof 4 5 40479 Düsseldorf t +49 (0)211-899 02 00 www.smkp.de Vorstand Beat Wismer, generaldirektor carl grouwet, Kaufmännischer Direktor inhaltlich verantwortliche Kanzlei Dr. ganteführer, Marquardt & partner cover: Jakob philipp hackert, Veduta d itri (Landschaft mit Blick auf itri) (Detail), 1788, Museum Kunstpalast, Düsseldorf, gemäldegalerie, foto: horst Kolberg, Düsseldorf. 1959 stiftung Dr. J. henkel, Düsseldorf, zu seinem 50. geburtstag s. 2: Blick in den ehrenhof, eingang zur sammlung Museum Kunstpalast, foto: stefan Arendt, LVr Zentrum für Medien und Bildung s. 5: imi Knoebel, ohne titel (aus der serie der Messerschnitte) (Detail), 1987 Vg Bild-Kunst, Bonn 2011. teil der sammlung Kemp, die dem Museum Kunstpalast von dem Kunstsammler Willi Kemp gestiftet wurde. s. 6: Blick in die Ausstellung neue farben. eine Auswahl aus der sammlung Kemp (2011), foto: harald reussmann, Düsseldorf. Die präsentation einer Auswahl der wichtigsten Werke der sammlung erfolgte anlässlich der stiftung dieser bedeutenden sammlung an das Museum Kunstpalast. s. 7: Jan van scorel, tobias mit dem engel in einer Landschaft (Detail), 1521, Museum Kunstpalast, Düsseldorf, gemäldegalerie, foto: horst Kolberg, Düsseldorf. 1995 aus dem nachlass der schenkung Dr. M. J. Binder an das Museum Kunstpalast übergegangen. s. 9: Karl otto götz, hommage à Melville (Detail), 1960 Vg Bild-Kunst, Bonn 2011. teil der sammlung Kemp, die dem Museum Kunstpalast von dem Kunstsammler Willi Kemp gestiftet wurde. s. 10: Blick in die Ausstellung neue farben. eine Auswahl aus der sammlung Kemp (2011), foto: harald reussmann, Düsseldorf. Die präsentation der Auswahl der wichtigsten Werke der sammlung erfolgte anlässlich der stiftung dieser bedeutenden sammlung an das Museum Kunstpalast. s. 11: Angelika Kaufmann, Bildnis der stegreifvirtuosin teresa Bandettini-Landucci, 1794, Museum Kunstpalast, Düsseldorf, gemäldegalerie, foto: horst Kolberg, Düsseldorf. nachlass Werner gerhard Linus Müller s. 12: Julius schnorr von carolsfeld, Die flucht nach ägypten, 1828, Museum Kunstpalast, Düsseldorf, gemäldegalerie, foto: horst Kolberg, Düsseldorf. Kunstwerk 1919 erworben durch den Museumsverein s. 13: Blick in die Ausstellung neue farben. eine Auswahl aus der sammlung Kemp (2011), foto: Andreas schiblon, LVr Zentrum für Medien und Bildung. gene Davis, cat Walk, 1965 Vg Bild-Kunst, Bonn 2011. teil der sammlung Kemp, die dem Museum Kunstpalast von dem Kunstsammler Willi Kemp gestiftet wurde. s. 14: netsuke, tanuki als priester, Mitte 19. Jh., Museum Kunstpalast, Düsseldorf, skulptur und angewandte Kunst, foto: Lothar Milatz, Düsseldorf. schenkung prof. Dr. Bruno Werdelmann s. 17: Dirck hals, Lustige gesellschaft (Detail), 1628, Museum Kunstpalast, Düsseldorf, gemäldegalerie, foto: horst Kolberg, Düsseldorf. 1970 aus dem Vermächtnis paul girardet an das Museum Kunstpalast übergegangen. s. 18: Blick in die KristallBar des Museum Kunstpalast, foto: Andreas schiblon, LVr Zentrum für Medien und Bildung Oktober 2011
Bei Fragen zu Schenkungen und Stiftungen wenden Sie sich bitte an: Generaldirektion Beat Wismer Assistenz: Cornelia Brüggemann T +49 (0)211-899 62 41 cornelia.brueggemann@smkp.de Kaufmännische Direktion Carl Grouwet Assistenz: Dorothee von Prittwitz T +49 (0)211-892 41 84 dorothee.vonprittwitz@smkp.de Marketing, Sponsoring und Mäzenat Barbara Wiench T +49 (0)211-892 41 91 barbara.wiench@smkp.de