EFRE 2016-2020 Stadtentwicklungsgebiet Leipzig West (Lindenau/Plagwitz) Wirtschafts- und Job-Impuls KU-Beihilfe & Mittelstandsförderung Amt für Wirtschaftsförderung / Achim Lohse Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung
Fördergebiet
Wer kann gefördert werden? Im Fördergebiet ansässige Unternehmen, Neuansiedlungen/ Existenzgründungen sowie Umzüge vonbetrieben/betriebsteilen in das Programmgebiet aus den Bereichen Handwerk Einzelhandel Dienstleistungen Gastronomie freie Berufe KLEINE UNTERNEHMEN (KU) mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR (KU) nachrangig zu anderen Förderungen Kombination mit Mittelstandsförderung
Rahmenbedingungen der KU - Förderung Höhe der Förderung - bis zu 35 % (Regelförderung), mind. 1.000 bis zu 5.000 - bei Schaffung von Arbeitsplätzen 1.000 je neuem Arbeitsplatz bis zu 10.000 Voraussetzungen - Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss nachweislich gesichert sein. - Der Zuwendungsempfänger hat einen Eigenanteil von mind. 25 Prozent der Finanzierungskosten zu - tragen. - Alle Zuwendungen sind vor Beginn der Maßnahme zu beantragen (erst Bewilligung, dann Beginn). Kein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung.
Mittelstandsförderprogramm 2016
Verfahren: Info-Anruf / Beratungsgespräch Einreichung der Antragsunterlagen Prüfung durch Vertreter der Stadt Leipzig, der Handwerkskammer zu Leipzig sowie der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig insbe- sondere auf Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der Maßnahmen Die Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel erfolgt in einer Clearingrunde bestehend aus Vertretern der Stadt Leipzig, der Handwerkskammer zu Leipzig und der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig. Den Zuwendungsbescheid erteilt das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung.
Ansprechpartner: Stadt Leipzig Amt für Wirtschaftsförderung Achim Lohse Neues Rathaus 04092 Leipzig email: achim.lohse@leipzig.de Tel.: +49 (341) 123-58 57 Fax.: +49 (341) 123-58 05 Die Antragsunterlagen sowie die Förderrichtlinie finden Sie auf: www.leipziger-westen.de
KU-Beihilfe aus dem EFRE-Förderprogramm 1. KLEINE UNTERNEHMEN mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR (KU) 2. BRANCHE: nicht EU-Ausschluß (Landwirt, Fischer, Energie- und Wasserversorgung, Verkehrssektor, KFZ-Handel, Großfl. Einzelhandel, Tankstelle, Bauhauptgewerbe, Wohnungswirtschaft, Versicherungen, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Spiehallen, Diskotheken, soziale Infrastruktur, Ärzte) 3. Mindestförderbetrag 1.000 ( 2.857 Investitionen / 35% Förderung) - Maximal: 5.000 (14.857 Investitionen / 35% Förderung) 4. ARBEITSPLATZSCHAFFUNG: Neue Arbeitsplätze = +1.000 bis max. 10.000 Fördersumme (28.570 Investitionen/ 5 neue Arbeitsplätze) 5. Rechtzeitig Planen, Formulieren, Beantragen
Was kann gefördert werden? Gegenstand der Förderung sind investive Vorhaben in Maschinen und Anlagen sowie Ausstattungen, die im Zusammenhang mit der Sicherung der Produktion oder Dienstleistung sowie der Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen stehen. Diese Investitionen müssen mit der Gründung/Ansiedlung bzw. Erweiterung/ Sicherung von Betriebsstätten im Programmgebiet einhergehen. Bauliche Maßnahmen im Rahmen des Vorhabens sind auch förderfähig.