Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern
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- Karsten Biermann
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1 Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern Sitzung des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbandes Donau-Wald Deggendorf, 28. November 2017 Martin Kenneder
2 Seite 2 Integrierte Ländliche Entwicklung Bayerwald: Förderberatungsstelle und (EU-)Förderwesen in der Region Donau-Wald 1. Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) Bayerwald 2. EU-Fördermittel für die Planungsregion Donau- Wald 3. Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
3 1. INTEGRIERTE LÄNDLICHE ENTWICKLUNG (ILE) BAYERWALD Seite 3
4 Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) Seite 4
5 Seite 5 ILE Bayerwald (Gegründet 2015) Vgl. Planungsregion 12 Donau- Wald
6 Seite 6 Sicherung der regionalen Mobilität Wabentarifsystem Netzwerk der Seniorenund Behindertenbeauftragten
7 Langjähriger Wunsch nach Beratung in Sachen EU- Fördermitteln für die Region Bayerischer Wald Seite 7
8 Seite 8 (EU-) Förderberatung Regionale Kontaktstelle für ungewohnte EU-Förderprogramme Anlaufpunkt für unspezifizierte Förderanfragen Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung Investitionsförderung Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung
9 2. EU-FÖRDERMITTEL FÜR DIE PLANUNGSREGION DONAU-WALD Seite 9
10 Seite 10 EU-Mittel Strukturfonds Direktförderungen EFRE ESF ELER Horizont 2020 Erasmus + Europa für Bürger/innen u. a. INTERREG (A) 6 Teile (nach Zielgruppen) Geschichtsbewusstsein Demokratie und Partizipation
11 Seite 13 EU-Direktförderungen in Niederbayern kaum genutzt Kooperationsprojekte mit meist mehreren europäischen Partnern in den Bereichen: Bürgerbegegnungen / Städtepartnerschaften Kultur Bildung Sport Sonderprogramme Forschungsförderungsprogramm Horizont 2020: KMU- Instrument
12 Seite 14 EU-Direktförderungen für Kommunen Europa für Bürgerinnen und Bürger - Bürgerbegegnungen innerhalb kommunaler Partnerschaften: Mind. zwei Kommunen aus unterschiedlichen Ländern, mind. 25 Teilnehmer Berücksichtigung von sog. spezifische Prioritäten (= Schwerpunktthemen) im Programm nicht verpflichtend, steigert aber die Erfolgsaussichten Förderung: max ,- als Zuschuss, Auszahlung von Pauschalsätzen
13 Seite 15 Sonderprogramme WiFi4EU: Förderung von kostenlosem W-LAN im öffentlichen Raum Gutscheine für Ausrüstung und Installation eines Hotspots Kommune bezahlt Instandhaltung und Internetabonnement für mind. drei Jahre Online-Bewerbung im Windhundverfahren; erste Ausschreibung Ende 2017/Anfang
14 Seite 16 EU-Direktförderungen für Unternehmen Horizont 2020 KMU-Instrument (1): KMU-Definition der EU: Unter 250 Mitarbeiter und Jahresumsatz von max. 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Hoch innovativ und mit Wachstumspotenzial Kein Konsortium nötig, auch für einzelne Unternehmen
15 Seite 17 Horizont 2020 KMU-Instrument (2): Für Branchen der Hochtechnologie und Querschnitts- Herausforderungen wie z. B. Klimaschutz Technologische oder Prozess-Innovationen Herausforderung: Europäischer Mehrwert nötig: Technologische Führerschaft, europaweiter Markt(zugang), europäische Dimension der techn. Entwicklung Eher Wettbewerb um Risikokapital als Breiten-Förderprogramm
16 3. FÖRDERUNG VON KLEINSTUNTERNEHMEN DER GRUNDVERSORGUNG Seite 18
17 Seite 19 Neu seit 2017 Kleinstunternehmen: Weniger als 10 Mitarbeiter (Vollzeitarbeitnehmer) Jahresumsatz unter 2 Mio. EUR Bestehende und neu zu gründende Unternehmen Überwiegend regionales Angebot von Gütern oder Dienstleistungen (Radius von 50 km von der Gemeinde, in der die Betriebsstätte liegt) Bedarf unter Berücksichtigung gleichartiger bereits bestehender Einrichtungen muss gegeben sein
18 Seite 20 Grundversorgung Deckung der Bedürfnisse der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs: Bäckerei, Metzgerei, Gastwirtschaft, Dorfladen, Drogeriemarkt, unregelmäßigen, aber u. U. dringlich vor Ort zu erbringenden Bedarfs: Schreinerei, Installateur, Autowerkstatt, Gesundheits- und Pflegedienstleistungen (außer Ärzte, Zahnärzte, Apotheken)
19 Seite 21 Fördergegenstand und Konditionen Täglicher bis wöchentlicher Bedarf: Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter einschließlich des Erwerbs von Vermögenswerten einer Betriebsstätte Unregelmäßiger Bedarf: (Nur) bauliche Investitionen, die zur Innenentwicklung der Ortschaft beitragen Fördersatz bis zu 30 %; bei Vorhaben des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs, die der Innenentwicklung dienen bis zu 35 % Förderobergrenze: ,- EUR Keine Mehrfachförderung (Ausnahmen: KfW, LfA, Landw. Rentenbank); De-minimis -Regelungen beachten
20 Seite 22 Kontakt: Martin Kenneder Fördermittelberater Tel: +49 (0) 174 / martin.kenneder@ale-nb.bayern.de Büro: Europahaus Kolpingstraße Freyung Internet: Förderberatung Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern Dr.-Schlögl-Platz Landau a. d. Isar
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