Einführung des erweiterten Führungszeugnisses im Parlamentarischen Patenschafts-Programm

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Transkript:

Positionspapier des AJA Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen Diskussion um die Einführung des Erweiterten Führungszeugnisses für Gastfamilien im internationalen Schüleraustausch, im speziellen im Parlamentarischen Patenschafts-Programm des Deutschen Bundestags Gliederung: I. Einführung II. III. IV. Netzwerk Prävention - gegen sexualisierte Gewalt Präventionskonzepte im AJA Einführung des erweiterten Führungszeugnisses im Parlamentarischen Patenschafts-Programm Schlussbetrachtung / Empfehlung

I. Einführung AJA ist der Dachverband gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen in Deutschland. Seine Mitglieder führen gestützt auf ehrenamtliches Engagement - weltweit langfristige, bildungsorientierte Schüleraustauschprogramme durch. Die Ziele des AJA sind die Förderung von langfristigem Jugendaustausch als Mittel zur interkulturellen Verständigung und die Weiterentwicklung der Qualitätskriterien für den internationalen Jugendaustausch. Darüber hinaus setzt sich der AJA für rechtliche und politische Förderung des internationalen Schüleraustausches ein und vertritt seine Mitglieder gegenüber Medien und Politik. Die Qualität und das Profil der AJA-Organisationen sind gekennzeichnet durch jahrzehntelange Expertise und Erfahrung, beidseitigen internationalen Austausch (mit zurzeit über 60 Ländern), Gemeinnützigkeit und Ehrenamtlichkeit, Transparenz bei Kosten und Leistungen sowie Betreuung, Sicherheit und Schutz aller Programmteilnehmer. Fünf Mitglieder des AJA führen als verlässliche Partner das Parlamentarische Patenschafts- Programm (im folgenden PPP) für den Deutschen Bundestag und den US-Congress seit 1983 durch. Die Einführung des Erweiterten Führungszeugnisses und dessen Nutzen wird stetig unter Fachleuten diskutiert: Träger der öffentlichen / freien Jugendhilfe diskutieren ebenso, wie der von der Bundesregierung eingerichtete Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich. Aus juristischer Sicht bestehen keine gesetzlichen Regelungen, die eine Forderung des erweiterten Führungszeugnisses von ehrenamtlich engagierten Personen im Schüleraustausch festschreibt. Hinsichtlich der Wirksamkeit des erweiterten Führungszeugnisses zur Prävention von sexualisierter Gewalt gibt es keine wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse. Die Experten der AJA-Mitglieder stimmen hier mit den Experten des Runden Tisches überein, wenn es heißt, dass eine Vorlage dieses Zeugnisses allein nicht ausreicht, sondern in eine Gesamtstrategie zur Prävention sexualisierter Gewalt eingebettet sein muss (Abschlussbericht Runder Tisch, Nov. 2011, S. 23). Der AJA und seine Mitglieder begrüßen ausdrücklich die Auseinandersetzung mit dem Thema der sexualisierten Gewalt im Schüleraustausch durch die Berichterstattergruppe des Deutschen Bundestags. Seit Jahren teilen die Experten der AJA-Mitglieder ihre Expertise im Bereich Prävention sexualisierter Gewalt untereinander und entwickeln stetig Präventionskonzepte, Verfahren und Leitlinien weiter, um den bestmöglichen Schutz für alle Programmteilnehmer zu gewährleisten. Im Jahr 2006 wurde daher das Netzwerk Prävention gegen sexualisierte Gewalt im AJA gegründet. Die erfolgreiche Zusammenarbeit zeigt sich unter anderem in der Sensibilisierung aller Beteiligten - ehrenamtliche und hauptamtliche Mitarbeiter, Teilnehmende und Gastfamilien - für dieses Thema und führt dazu, dass mit Fällen des sexuellen Übergriffs professionell umgegangen werden kann. AJA-Positionspapier: Einführung Erweitertes Führungszeugnis im Schüleraustausch, Nov. 2013 2

II. Netzwerk Prävention - gegen sexualisierte Gewalt Präventionskonzepte im AJA Für die AJA-Organisationen ist es Verantwortung und Pflicht, für die bestmögliche Sicherheit und den Schutz ihrer Programmteilnehmer zu sorgen. Dies schließt insbesondere ein, die Programmteilnehmenden vor körperlichem und seelischem Schaden zu bewahren. AJA und seine Mitglieder beziehen eine pro-aktive Position gegenüber physischem, sexuellem oder emotionalem Missbrauch und Gewalt. Zu diesem Zwecke haben AJA und seine Mitglieder Konzepte zur Prävention von und Intervention bei Missbrauch entwickelt und entsprechende Organisationsstrukturen etabliert. Diese werden kontinuierlich in einer ständigen Arbeitsgruppe der AJA-Organisationen und in Kooperation mit Beratungsstellen und Experten der Missbrauchsprävention und -intervention evaluiert und weiterentwickelt, um alle Programmteilnehmer nachhaltig durch ein möglichst engmaschiges Netz der Sicherheit zu schützen. Bei Anhaltspunkten oder im Falle eines Übergriffs verpflichten sich die AJA-Mitglieder zu einer konsequenten Intervention (AJA-Qualitätskriterien 2010, S. 5). Zu einer Optimierung der Präventionskonzepte haben die AJA-Mitglieder das Netzwerk Prävention - gegen sexualisierte Gewalt bereits im Jahr 2006 gegründet. In der täglichen Präventionsarbeit sind folgende Bereiche integriert: Alle Jugendlichen werden vor Beginn ihres Austauschjahres an das Thema herangeführt und während des Jahres begleitet durch Kurse, Seminare und Workshops. Für alle Mitarbeiter finden regelmäßig Schulungen und Fortbildungen statt. Die Gastfamilien und die leiblichen Eltern werden in die Präventionsarbeit einbezogen: Gastfamilien und leibliche Eltern bekommen Informationen zum Thema und haben die Möglichkeit zum Austausch miteinander. Zusätzlich werden den Eltern ebenso wie den Austauschschülerinnen- und Schülern die Experten zum Thema in den Austauschorganisationen genannt. Verhaltenskodizes für Mitarbeiter: Seit 2007 bestehen für haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter der AJA-Organisationen klare und institutionell verankerte Verhaltenskodizes, die Regeln im Umgang miteinander deutlich machen. In jeder Organisation arbeitet mindestens eine Person, die als Ansprechpartner zum Thema sexualisierte Gewalt benannt und als Experte mit diesem Themenkomplex vertraut ist. In allen AJA-Organisationen bestehen Notfallpläne, die stets weiterentwickelt werden und die eine rasche und effektive Intervention ermöglichen. Die AJA-Organisationen kooperieren mit Beratungsstellen sowie mit anderen Trägern und Akteuren auf dem Gebiet der Präventionsarbeit. AJA-Positionspapier: Einführung Erweitertes Führungszeugnis im Schüleraustausch, Nov. 2013 3

Darüber hinaus hat sich im Laufe der letzten Jahre unter den Experten der Entschluss manifestiert, eine Selbstverpflichtungserklärung für Gastfamilien zu entwickeln. Die Selbstverpflichtung wird sowohl den Gasteltern, als auch den volljährigen Gastgeschwistern zur Unterschrift vorgelegt. Diese Verpflichtung beinhaltet die Zusicherung, dass keinerlei Straftat und / oder Ermittlungsverfahren anhängig ist / war und dass keinerlei Verdachtsmomente im näheren Umfeld bekannt sind. Die Erklärung bezieht weiterhin die Thematik der Grenzüberschreitung von sowohl sexualisiertem und diskriminierendem als auch gewalttätigem Verhalten sowie die Wahrung der Intimsphäre mit ein. Die Selbstverpflichtungserklärung wird im Rahmen der Präventionskonzepte gezielt bei der Ansprache von Gastfamilien seit nunmehr knapp 1,5 Jahren eingesetzt. Was als Testphase begann, wird nun sukzessiv bei allen Organisationen zur Anwendung kommen. Die Präventionskonzepte der AJA-Mitglieder umfassen seit Jahren eine ganzheitliche Strategie zur Prävention sexualisierter Gewalt. Das entspricht den Leitlinien für Institutionen, die vom Runden Tisch aus dem Jahr 2011 gefordert werden (Abschlussbericht Runder Tisch, Nov. 2011). III. Einführung des erweiterten Führungszeugnisses im Parlamentarischen Patenschafts-Programm Die oben aufgeführte Arbeit innerhalb des AJA zeigt, wie ganzheitlich und gezielt die Präventionskonzepte zum Schutz der Programmteilnehmer im internationalen Schüleraustausch der AJA-Mitglieder sind. Gerade die Einführung der Selbstverpflichtungserklärung für Gastfamilien führt in der praktischen Arbeit dazu, dass sich die Gastfamilien aktiv mit der Thematik der sexualisierten Gewalt auseinandersetzen. Die Selbstverpflichtungserklärung setzt Anreize, das Thema der Prävention ganzheitlich anzugehen. Dadurch werden nicht zuletzt potentielle Täterinnen und Täter abgeschreckt. Demgegenüber steht nach Meinung der Experten im AJA - die Aussagekraft des erweiterten Führungszeugnisses, welches zwar einen Verdacht ausräumt, die Diskussion um die Problematik der sexualisierten Gewalt aber nicht forciert. In Expertenkreisen ist allgemein bekannt, dass nur verhältnismäßig wenige Fälle von sexualisierter Gewalt zur Anzeige und nur ein Bruchteil davon auch tatsächlich zur Verurteilung führen. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass sexualisierte Gewalt häufig im Verborgenen stattfindet, Betroffene unter Druck gesetzt werden und ihnen Verschwiegenheitspflichten von Seiten der Täterinnen und Täter auferlegt werden. Somit sind viele potentielle Täterinnen und Täter, die übergriffig waren und sind, nicht verurteilt worden und somit auch nicht im erweiterten Führungszeugnis erfasst (vgl. Abschlussbericht Runder Tisch, Nov. 2011). Die geplante Einführung des erweiterten Führungszeugnisses im PPP kann daher aus Sicht der AJA-Mitglieder nur eine zusätzliche präventive Maßnahme sein, die allerdings einen erheblichen administrativen und datenschutzrechtlichen Aufwand bedeutet. Dieser Mehraufwand muss mit Wirkung und Nutzen der Einführung des erweiterten Führungszeugnisses vor dem Hintergrund der bereits erfolgreich bestehenden Präventionskonzepte - diskutiert werden. AJA-Positionspapier: Einführung Erweitertes Führungszeugnis im Schüleraustausch, Nov. 2013 4

Für die AJA-Mitglieder sind unter anderem zwei Aspekte von Bedeutung: An erster Stelle stehen hier die Gastfamilien und die Bedenken, dass eine notwendige persönliche Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses einen zusätzlichen Aufwand bedeutet, den die Gastfamilien nur schwer annehmen. Die Suche nach Gastfamilien gestaltet sich zunehmend schwieriger und würde sich mit solchen Maßnahmen sicherlich noch weiter verschärfen. An zweiter Stelle steht für die Organisationen die Frage nach der Bewältigung des administrativen Mehraufwands, der datenschutzrechtlichen Fragestellungen sowie der Ausgestaltung und der Finanzierung der Einführung. Folgende Fragen sind zu klären: Wann muss das erweiterte Führungszeugnis vorliegen, was passiert bei einem Gastfamilienwechsel etc. Gibt es alternative administrative Modalitäten wie z.b. Einholung durch den Bundestag sowie die Verwaltung der Daten. Zu welchem Zeitpunkt soll die Einführung geschehen. IV. Schlussbetrachtung / Empfehlung Für die AJA-Organisationen haben der Schutz und die Sicherheit der Programmteilnehmenden oberste Priorität. Die Organisationen betrachten es als ihre Verantwortung und Pflicht, ihre Programmteilnehmenden bestmöglich vor körperlichem und seelischem Schaden zu bewahren. Die AJA-Organisationen sind überzeugt von der Wirksamkeit ihres bereits bestehenden, umfassenden Präventionskonzeptes. Da durch die Einführung des erweiterten Führungszeugnisses im Parlamentarischen Patenschafts-Programm die Hoffnung besteht, die Teilnehmenden noch besser vor sexualisierter Gewalt zu schützen, wird dieses ergänzende Mittel von den AJA-Organisationen befürwortet, sofern auch die administrative und datenschutzrechtliche Handhabung vor einer verpflichtenden Einführung umfassend geklärt werden können. Die AJA-Organisationen empfehlen die Bildung einer Vertrauensstelle, die die Funktion eines Bindegliedes zwischen dem Deutschen Bundestag und den ausführenden Austauschorganisationen erfüllt. Die Vertrauensstelle sollte die Koordination und Durchführung aller erforderlichen administrativen Schritte übernehmen. AJA-Positionspapier: Einführung Erweitertes Führungszeugnis im Schüleraustausch, Nov. 2013 5