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Transkript:

I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Rudi Anschober, Dr. Gerhard Dell, Landesenergiebeauftragter Mag. a Andrea Dober, Solution Solartechnik GmbH und Mag. Andreas Reichl Sternwind GmbH am 19. Dezember 2007 zum Thema "Kritik am neuen Ökostromgesetzesentwurf" Warnung des Oö. Umwelt-Landesrates:

LR Rudi Anschober Seite 2 Eine ganze Branche und alle Energie-Experten wehren sich gegen drohendes langfristige Zerstörung des Ökostromausbaus und der Chance auf wirksamen Klimaschutz Ein unfassbarer Affront gegen den Klimaschutz und die Energiewende ist für Umwelt- und Energie-Landesrat Rudi Anschober das von Bundesminister Bartenstein im Entwurf vorgelegte Ökostromgesetz. Anschober startet daher eine breite Kampagne zur Verbesserung des Gesetzes. Heute formulieren Chefs von Top-Unternehmen und Energieexperten ihre Kritik. Oberösterreich arbeitet besonders engagiert an der Absenkung der CO 2 - Emissionen und kann bereits erste Erfolge verbuchen. So konnte im Jahr 2006 erstmals Energieverbrauch vom Wirtschaftswachstum entkoppelt werden! "Um diesen Energiewendeweg konsequent weitergehen zu können, müssen wir viele verschiedene Maßnahmen in den verschiedenen Verursacherbereichen setzen. Ganz besonders wichtig ist die Umsetzung der Energiewende "Energieplanung 2030", die auf meinen Antrag hin am 22. Oktober 2007 von der Oö. Landesregierung beschlossen wurde", so Energie-Landesrat Rudi Anschober. Ziel ist es dabei, den Energieverbrauch deutlich zu verringern und schrittweise auf erneuerbare Energieträger umzustellen. Dadurch könnten wir bis zum Jahr 2030 bis zu 65 % unserer CO 2 -Emissionen vermeiden und auch am Arbeitsmarkt massiv profitieren. Denn gerade in Oberösterreich befinden sich viele der europaweit führenden Ökoenergieunternehmen. In vielen Bereichen dieser Energiewende können wir selbständig in Oberösterreich entscheiden und die Weichen stellen. Im wichtigen

LR Rudi Anschober Seite 3 Segment "Strom" liegt die Zuständigkeit für Rahmenbedingungen und Förderungen allerdings bei der Bundesregierung. Durch das aktuelle Ökostromgesetz wurden ab 1. Mai 2006 die Rahmenbedingungen denkbar verschlechtert - unter anderem durch die Verringerung des Jahresbudgets für Neuanlagen um rund 80 % ist der Ökostromausbau seither beinahe zum Erliegen gekommen. Ganz anders in Deutschland und knapp 50 anderen Staaten, die die Grundzüge des deutschen Erneuerbaren Energie Gesetzes ebenfalls umgesetzt haben (zuletzt Indien, China und Ägypten). Am 7. November 2007 hat die deutsche Bundesregierung den EEG- Evaluierungsbericht beschlossen. Kernaussagen: Die in Deutschland entwickelte Methode zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ist überaus erfolgreich. Das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) ist das effektivste Instrument zur Förderung der erneuerbaren Energien und wird auch international als beispielhaft angesehen. Keine andere Maßnahme zum Klimaschutz spart mehr CO 2 ein. Das EEG schafft darüber hinaus Arbeitsplätze und zukunftsträchtige Industriestrukturen. Nach dem EEG muss Strom aus erneuerbaren Energien vom Netzbetreiber vergütet werden. Die Differenz zwischen den Vergütungshöhen und dem Marktpreis für sonstigen Strom wird als EEG-Umlage auf die Stromrechnung der Verbraucher

LR Rudi Anschober Seite 4 umgelegt. Die verschiedenen Arten der erneuerbaren Energien erhalten Vergütungen in unterschiedlicher Höhe - je nach den Herstellungskosten des Stroms. Durch das EEG haben die deutschen Hersteller eine weltweit führende Position in diesem wichtigen globalen Marktsegment entwickeln können. Durch EEG-Strom wurden im Jahr 2006 bereits 44 Mio. t CO 2 vermieden - das sind rund 6 Mio. t CO 2 mehr als 2005. Wenn erneuerbare Wärme und Treibstoffe sowie nicht-eeg-strom hinzu gerechnet werden, haben alle erneuerbaren Energien zusammen im Jahr 2006 sogar rund 100 Mio. t Kohlendioxid eingespart. Zusätzlich hat sich das EEG als Job-Motor erwiesen: Die Zahl der Beschäftigten in allen Bereichen der Erneuerbaren Energien stieg von 160.000 im Jahr 2004 auf rund 236.000 im Jahr 2006. Etwa 134.000, das heißt fast 60 % davon, sind dem EEG zuzurechnen. Die Mehrkosten dieses verstärkten Ausbaus bleiben dabei überschaubar. Im Jahr 2006 machte die EEG-Umlage etwa 0,75 Cent/Kilowattstunde aus, das sind unter 4 % der Stromkosten für deutsche Haushalte. Pro Monat und Verbraucher liegen die Kosten für den Ausbau der Erneuerbaren Energien nur bei circa 1 Euro. Die hohen Stromkostensteigerungen der letzten Zeit und die für den Jahreswechsel wieder angekündigten Preissteigerungen sind nicht auf das EEG zurückzuführen

LR Rudi Anschober Seite 5 "Seit vielen Monaten fordere ich daher eine Novellierung des beschämenden Ökostromgesetzes und eine Übernahme der Eckpfeiler des EEG - ein Landtagsbeschluss vom 8. Mai 2007 hat dies auch zum offiziellen Ziel des Landes OÖ gemacht.", so Anschober weiter. Seit 23. November 2007 liegt nun der Entwurf für eine Novellierung des Ökostromgesetzes durch Bundesminister Bartenstein vor - bis 7. Jänner 2008 dauert die Begutachtungsfrist. Die wesentlichen Eckpunkte des vorliegenden Novellenentwurfs: Ab 2008 sollen die Mittel von 17 auf 21 Mio. Euro aufgestockt werden. Das ist indiskutabel zumal die Ablaugeverbrennung der Industrie künftig auch aus diesem Topf gefördert werden soll und auch die ins Gesetz aufgenommene Sonderunterstützung für Biomasseanlagen aus diesen Mitteln finanziert werden muss. Als Ziel ist im Entwurf festgeschrieben, dass der Ökostromanteil bis 2015 auf 15 % steigen soll. Allerdings inkl. jener Kleinwasserkraftwerke, die seit 2002, also seit In-Kraft-treten des ersten Bundes-Ökostromgesetzes, errichtet wurden. Das ist sportlich gesehen eine Tieferlegung der Ziellatte! Seit 2002 wurde massiv Strom aus Kleinwasserkraft dazugebaut bzw. modernisiert alleine in Oberösterreich wurden beinahe 200 Kraftwerke revitalisiert und die Stromausbeute im Schnitt um 30 % gesteigert. Zusätzlich halten wir derzeit bei ca. 8,5 % Ökostrom in Österreich ohne Kleinwasserkraft. Macht in Summe laut Definition des vorliegenden Entwurfs also derzeit schon beinahe 13 %! Fazit: von heute bis 2015 sollen insgesamt nur 2 % dazugebaut werden, das ist de facto eine Stagnation!!! Zudem ein Rückschritt gegenüber der ohnehin schon schwachen Novelle 2006. Damals wurde festgeschrieben: 10 % Ökostrom bis 2010 plus 9 % Kleinwasserkraft bis 2008. (Macht in Summe 19 %

LR Rudi Anschober Seite 6 bis 2010). Das verdeutlicht, dass von 2010 bis 2015 der Ökostromanteil de facto stagnieren soll! Die verbindlich gegenüber der EU fixierten Ziele für den Anteil erneuerbarer Energieträger am Gesamtenergieverbrauch: 78,1 % bis 2010 können mit diesem Gesetz nicht erreicht werden (aktueller Stand laut EU-Komission: 57,3 % im Jahr 2005). Genau sowenig wie die Bundesregierungszeile von 80 % Strom aus Erneuerbaren bis 2010 und 85 % bis 2020 Zudem bezieht sich der Zielwert auf die öffentliche Stromabgabe und NICHT EU-konform - auf Bruttoinlandsstromverbrauch; die öffentliche Stromabgabe ist WENIGER, da ist zb. Pumpstrom und ÖBB-Strom NICHT dabei, das Ziel entspricht keinen echten 15 %. Bis 2015 sollen 100 MW Biomasse dazugebaut werden; das bedeutet für die kommenden sieben Jahre nur knapp 15 MW Zubau pro Jahr für ganz Österreich für feste Biomasse und Biogas. Zum Vergleich: Alleine in OÖ wurden 2004 11 MW Biogas dazu gebaut und alleine das Biomasse-Kraftwerk Timelkam hat 15 MW Leistung Die Erzeugung von Ökostrom aus industrieller Ablauge soll mittels Investitionszuschüssen aus Ökostrommitteln gefördert werden Photovoltaik wird auf 16 MW begrenzt, mehr darf nur gefördert werden, wenn Länder 50 % dazuzahlen. Für PV gibt es, im Gegensatz zu Wind und Wasserkraft (je plus 700 MW bis 2015) kein Ausbau-Ziel. Laufzeit bleibt bei zehn Jahren, im 11. Jahr 75 %, im 12. Jahr 50 %, Ausnahme Windkraft: unter gewissen Vorraussetzungen

LR Rudi Anschober Seite 7 ( kann -Bestimmung) soll 14 Jahre gefördert werden. Keine Rede von den notwendigen 20 Jahren Laufzeit wie in Deutschland. Das Windhundprinzip (first come, first serve) soll bleiben: das bietet keine Planungssicherheit Die Kostenlast soll noch mehr als bereits bei Novelle 2006 in Richtung Haushalte verschoben werden. Für energieintensive Unternehmen soll es eine Kostenbegrenzung geben: "Die Höhe der Rückvergütung beträgt die Hälfte der die 0,5 % des Nettoproduktionswertes übersteigenden Ökostromaufwendungen. " Für Kleinwasserkraftwerke soll auf Investitionsförderung umgestellt werden: das ist keine sinnvolle Option. Kleinwasserkraftwerke bis ca. 100 KW kommen mit dem Marktpreis nicht aus, brauchen Tarifförderung. "Mit einem Satz: Das Ergebnis ist niederschmetternd, es gibt keine Verbesserungen, die derzeitige Stagnation wird fortgeschrieben. Wird dieser Entwurf Wirklichkeit, dann bedeutet dies ein völlige Stagnation, der Heimmarkt für unsere Ökoenergieunternehmen würde vollends austrocknen, Österreich könnte die Kyoto-Ziele nicht mehr erreichen, milliardenschwere Pönalezahlungen wären die Folge.", so Anschober. Exemplarisch für den Entwurf die völlig unzureichende Mitteldotierung für Neuanlagen: 40 Mio. Euro bezahlt Österreich als Mitglied von EURATOM jährlich für die Finanzierung von Atomforschung, die Verteilung von Milliardenkrediten für die Errichtung und Modernisierung von Atomkraftwerken - 21 Mio. Euro sieht der Ökostromgesetzesentwurf jährlich für die Finanzierung von neuen Ökostromanlagen vor.

LR Rudi Anschober Seite 8 "Ich kann daher nur appellieren mich bei meinen Bemühungen um ein attraktives Ökostromgesetz zu unterstützen. Alle, die am Klimaschutz, an neuen Arbeitsplätzen durch die Ökowirtschaft interessiert sind, müssen sich nun für ein attraktives Ökostromgesetz nach deutschem Vorbild engagieren", so Anschober abschließend. Statements der Energieexperten und Unternehmensvertreter/innen Statement OÖ. Landesenergiebeauftragter Dr. Gerhard Dell: "Die Novelle des Ökostromgesetzes muss eine längerfristige Planungsund Rechtssicherheit für die Betreiber/innen von Ökostromanlagen sowie gesicherte und höhere Einspeisetarife für Ökostrom bewirken. Nur so können bisherige Investitionen in Ökostromanlagen abgesichert werden und zukünftige Projekte in den weiteren Ausbau von Ökostromkraftwerken forciert werden. Es ist ein Widerspruch wenn impliziert wird, als ob Ökostrom preistreibend wäre, gleichzeitig aber nicht bedacht wird, dass die Verfehlung des Kyoto-Ziels durch Österreich sehr hohe Kosten verursachen wird". Mag. a Andrea Dober, SOLution Solartechnik GmbH "SOLution Solartechnik ist spezialisiert auf den Vertrieb und die Entwicklung von solarthermischen Anlagen und Photovoltaikanlagen. SOLution Solartechnik ist seit Jahren mit dem Vertrieb von Photovoltaikanlagen beschäftigt. Unsere Hauptexportmärkte sind Deutschland, gefolgt von Spanien und Portugal. Wir verkaufen nur einen Bruchteil unserer Anlagen in Österreich. Blockade hierfür ist u.a. auch das Ökostromgesetz, dass wirklich nicht sehr viel dazu beiträgt, dass der Markt in Österreich wächst. Dieses Jahr haben wir auch in Portugal ein Unternehmen gegründet. Sehr gerne würden wir noch mehr

LR Rudi Anschober Seite 9 Aktivitäten in Österreich mit Photovoltaik setzen. Dies würde auch dazu beitragen, dass wir Firmen nicht in Europa, sondern weitere in Österreich gründen könnten. Ganz zu schweigen von der CO 2 Einsparung, die uns ein effizientes Gesetz geben würde. In Deutschland werden die Kyoto Ziele sicherlich mit dem EEG erreicht. Österreich ist davon weit entfernt. Als Unternehmerin plädiere ich entschieden für eine Überdenkung des Ökostromgesetztes in Österreich und eine Anpassung an das EEG in Deutschland. Andere Staaten in der EU tun das auch - Warum auch nicht Österreich?" Mag. Andreas Reichl, Sternwind GmbH Die wichtigsten Forderungen angesichts der Ökostromnovelle (im Einklang mit der IGW Windkraft Österreich): Das Ökostromgesetz muss wieder einen Ökostromausbau ermöglichen, der im Einklang mit den europäischen Energie- und Klimaschutzvorgaben und den Zielsetzungen des österreichischen Regierungsprogramms steht. Die bestehenden Deckelungen sind damit nicht vereinbar und zu streichen. Planungs- und Investitionssicherheit ist unabdingbar. Die Investoren müssen wieder im Voraus wissen, wie hoch die Tarife sein werden und müssen sich darauf verlassen können, dass sie auch sicher die versprochenen Tarife bekommen. Damit nicht, wie in den vergangen Monaten, Altanlagen abgedreht werden müssen, ist die Tariflaufzeit auf 20 Jahre zu erhöhen und ein Nachfolgetarif einzuführen. Schnelles und wirksames Programm zur Rettung von Anlagen mit gestiegenen Rohstoffkosten. Keine Förderung fossiler Stromerzeugung im Ökostromgesetz Darüber hinaus möchte ich darauf hinzuweisen, dass

LR Rudi Anschober Seite 10 seit Mitte 2006 (fast: 9,5 MW insgesamt) keine Windkraftanlagen in Österreich gebaut wurden. (siehe Folie) dass die für uns gültigen Einspeisetarife ohnehin real sinken, da keine Anpassung an den VPI stattfindet. dass aufgrund der erhöhten Rohstoffpreise auch die Preise für die Ersatzteile zur Wartung und Reparaturen der Windkraftanlagen steigen. dass heuer die Prognose zur Produktion des Windpark STERNWALD II erfüllt wird. Bis dato konnten mehr als 30 Mio kwh (Prognose: 31,2 Mio kwh) produziert und in das Netz der Energie AG eingespeist werden. dass der Windpark STERNWALD im 3. Betriebsjahr Strom produziert und sich bislang noch immer nicht in der Gewinnzone befindet.