Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

Ähnliche Dokumente
EUROPÄISCHES PARLAMENT

CPA 2008 Struktur und Erläuterungen

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse:

CPA 2008 Struktur Gemüse und Melonen sowie Wurzeln und Knollen Blatt- oder Stängelgemüse Page 1 of 137

ANHANG I LISTE zu Artikel 32 dieses Vertrags

CPA Ver. 2.1 Struktur und Erläuterungen

Algerien Liste der Agrarprodukte, die unter das Kontingentregime 2017 fallen und einer Importlizenz unterliegen.

Kakao bis Joghurt, weder aromatisiert noch mit Zusatz von Früchten, Nüssen oder

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 88/2002. vom 25. Juni zur Änderung des Anhangs XV (Staatliche Beihilfen) des EWR-Abkommens

Urban Gardeners NGOs / Vereine Institutionen Schulen Universitäten Andere Bildungseinrichtungen

WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK

In der Sitzung vom. Dienstag. 10. Juli 2007 ANGENOMMENE TEXTE TEIL I P6_TA-PROV(2007)07-10 VORLÄUFIGE AUSGABE PE 393.

Amtsblatt der Europäischen Union C 326/331 ANHÄNGE

>RHG (bst.) in % ohne R in % >RHG (bst.) mit R in % >RHG in % Lebensmittel N ohne R. mit R >RHG

Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken (GP 2019)

Verordnung über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel

Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken (GP 2009)

Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken (GP 2009)

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D042723/16. Anl.: D042723/ /16 /jc DGB 2B

Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik

WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK

ANHANG. des. Vorschlags für einen Beschluss des Rates

ohne R in % mit R in % >RHG in % >RHG (bst.) Lebensmittel N ohne R mit R >RHG psmr-2012-tab-22-surveillance_v2 1/8

Probenahmejahr: 2012 (nur "surveillance" Proben) n ohne R mit R >RHG >RHG. (bst.)

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse:

ANNEX ANHANG. des. Delegierten Beschlusses der Kommission

Deutscher Außenhandel mit Nicaragua

Der Ursprung der Lebensmittel

WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK

WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK

AUSFUHR AGRARISCHER PRODUKTE UND LEBENSMITTEL (in Mio. Euro) (1)

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

über die Verwendung von schweizerischen Herkunftsangaben für Lebensmittel

Der Ursprung der Lebensmittel

Deutscher Bundestag 5. Wahlperiode. Drucksache V/2909. Bundesrepublik Deutschland Der Bundeskanzler II/ /68. Bonn, den 16.

L 118/72 Amtsblatt der Europäischen Union

Zollansätze und Garantiefondsbeiträge für Speiseöle und Speisefette gültig ab 1. Juli 2018

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK

WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK

Anhang 1 Produktionswert des Sektors "Landwirtschaft" zu Erzeugerpreise für das Jahr 2010 * (Mio. BGN)

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Aktuelle Entwicklung der österreichischen Lebensmittelindustrie sowie des Agraraußenhandels Österreichs

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Verordnung (EU) Nr. 860/2010 der Kommission. vom 10. September 2010

Importe nach Österreich von Fetten und Ölen [Tonnen]

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Verordnung des EFD über den Zolltarif für den Reisendenverkehr

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Individueller Kurzbefund

Weizen

Laborbericht - Endbefund Mustermann, Fred * , (M)

Amtsblatt der Europäischen Union L 201/1 VERORDNUNGEN

2 Spezielle Arbeitsgrundlagen der Kältetechnik

Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen

(kodifizierter Text) gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 2,

Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

REGIERUNG DER RUSSISCHEN FÖDERATION V E R O R D N U N G

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

RICHTLINIE 1999/4/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 22. Februar 1999 über Kaffee- und Zichorien-Extrakte

Verordnung über die Präferenz-Zollansätze zugunsten der Entwicklungsländer

GENEHMIGT auf Beschluss der Kommission der Zollunion Nr. 317 vom 18.Juni 2018

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 6. April 2017 (OR. en)

EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT ENV 383 CODEC 955

2.1 Günstige Temperaturen und Luftfeuchtigkeiten für Kühlgüter

Abschnitt IV. Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe

Editorial Was gibt es Neues? Einführung Herkunftsangaben: Praktische Bedeutung und rechtliche Grundlagen

WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK

Gesunde Ernährung Eine Broschüre in leicht verständlicher Sprache

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

Garantiefondsbeiträge Änderungen

Ausbeuteziffern und Standardrezepturen 1

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. Juli 2017 (OR. en)

Verordnung des EVD über die Zollbegünstigung für Futtermittel und Ölsaaten

Anhang zur Generaleinfuhrbewilligung für die Einfuhr von Energie- und Proteinträgern zu Futterzwecken

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/2761. durch die Bundesregierung

Die Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument D051832/02 ANNEX 1 - PART 1/3.

DE Amtsblatt der Europäischen Union L 312/3

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Anhang zur Generaleinfuhrbewilligung für die Einfuhr von Energie- und Proteinträgern zu Futterzwecken

BESCHLUSS DES GEMEINSAMEN EWR-AUSSCHUSSES Nr. 18/2010. vom 1. März 2010

WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)

Beschluss Nr. 1/2017 des Gemischten Ausschusses EU-Schweiz

Warenverzeichnis für die Aussenhandelsstatistik

Große pflanzliche Purin-Checkliste

Verordnung des EDI über Obst, Gemüse, Konfitüre und konfitüreähnliche Produkte

ANHANG II. Menge in kg. II. Bruteier 0,260 Mais 58 v. H. Gerste 29 v. H. Hafer 13 v. H. vom 21. Juni 1967

Vitamin C á 100 g Magnesium á 100 g Kalzium á 100 g Eisen á 100 g pfl. Eiweiß á 100 g Carotin á 100 g Gänsefingerkraut 402 mg Kohl 10-20mg Chinakohl

(Text von Bedeutung für den EWR) gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

KOMMISSION. (Text von Bedeutung für den EWR) (2003/863/EG)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. Mai 2017 (OR. en)

Gesamtinhaltsverzeichnis

Transkript:

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 451/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2008 zur Schaffung einer neuen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 145 vom 4.6.2008, S. 65) Geändert durch: Amtsblatt Nr. Seite Datum M1 Verordnung (EU) Nr. 1209/2014 der Kommission vom 29. Oktober 2014 L 336 1 22.11.2014

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 2 B VERORDNUNG (EG) Nr. 451/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. April 2008 zur Schaffung einer neuen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 285 Absatz 1, auf Vorschlag der Kommission, gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags ( 1 ), in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit der Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 des Rates ( 2 ) wurde die statistische Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (CPA) in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eingeführt. (2) Um der technischen Entwicklung und dem Strukturwandel der Wirtschaft Rechnung zu tragen, ist eine aktuelle CPA aufzustellen. (3) Durch die Strukturierung einer Güterklassifikation anhand der jeweiligen Produktionstätigkeit wird die Verbreitung unzusammenhängender Codierungssysteme vermieden und den Produzenten die Ermittlung relevanter Märkte erleichtert. (4) Es muss ein Bezugsrahmen geschaffen werden, in dem die statistischen Daten über Produktion, Verbrauch, Außenhandel und Verkehr miteinander verglichen werden können. (5) Eine aktualisierte CPA ist für die fortdauernden Bemühungen der Kommission zur Erneuerung der Gemeinschaftsstatistiken von zentraler Bedeutung; sie wird voraussichtlich durch besser vergleichbare und sachdienlichere Daten eine bessere Wirtschaftspolitik auf Gemeinschafts- und nationaler Ebene ermöglichen. ( 1 ) Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 10. Juli 2007 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 14. Februar 2008. ( 2 ) ABl. L 342 vom 31.12.1993, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 284 vom 31.10.2003, S. 1).

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 3 B (6) Die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes der Gemeinschaft setzt statistische Normen für die Sammlung, Übermittlung und Veröffentlichung nationaler und gemeinschaftlicher statistischer Daten voraus, damit die Unternehmen, Finanzierungsinstitutionen, Behörden und alle sonstigen Marktteilnehmer im Binnenmarkt zuverlässige und vergleichbare statistische Daten erhalten. In diesem Zusammenhang ist es unabdingbar, dass die einzelnen Kategorien der CPA in allen Mitgliedstaaten einheitlich interpretiert werden. (7) Zuverlässige und vergleichbare Statistiken sind für die Unternehmen zur Beurteilung ihrer Wettbewerbsfähigkeit notwendig und dienen den Gemeinschaftsorganen zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen. (8) Die Aufstellung einer gemeinsamen statistischen Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen verpflichtet die Mitgliedstaaten per se nicht zur Erhebung, Veröffentlichung oder Übermittlung von Daten. Nur wenn die Mitgliedstaaten mit der Gemeinschaftsklassifikation verknüpfte Güterklassifikationen verwenden, werden integrierte Informationen mit der für die Verwaltung des Binnenmarktes erforderlichen Zuverlässigkeit, Schnelligkeit, Flexibilität und Gliederungstiefe geliefert werden können. (9) Den Mitgliedstaaten sollte ermöglicht werden, zur Berücksichtigung ihrer nationalen Bedürfnisse in ihren nationalen Klassifikationen zusätzliche Kategorien einzuführen, die sich auf die CPA stützen. (10) Für die internationale Vergleichbarkeit von Wirtschaftsstatistiken ist es erforderlich, dass die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaftsorgane Güterklassifikationen verwenden, die unmittelbar mit der von der Statistischen Kommission der Vereinten Nationen angenommenen Zentralen Gütersystematik (CPC) Ver. 2 verknüpft sind. (11) Die Verwendung der CPA erfordert es, dass die Kommission von dem mit dem Beschluss 89/382/EWG, Euratom des Rates ( 1 ) eingesetzten Ausschuss für das Statistische Programm unterstützt wird, insbesondere hinsichtlich der Prüfung von Problemen, die sich aus der Durchführung der CPA ergeben, und der Aufnahme von Änderungen in die CPA. (12) Die Einführung einer neuen statistischen Güterklassifikation führt dazu, dass die Bezugnahmen auf die CPA eigens geändert werden müssen. Es ist daher notwendig, die Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 aufzuheben. (13) Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen sollten gemäß dem Beschluss 1999/468/EG des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse ( 2 ) erlassen werden. Insbesondere sollte die Kommission die Befugnis erhalten, die CPA zu ändern, um technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen und sie an andere wirtschaftliche und soziale Klassifikationen anzupassen. Da es sich hierbei um Maßnahmen von allgemeiner Tragweite handelt, die eine Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung auch durch Ergänzung um neue nicht wesentliche Bestimmungen bewirken, sind diese Maßnahmen nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle des Artikels 5a des Beschlusses 1999/468/EG zu erlassen. ( 1 ) ABl. L 181 vom 28.6.1989, S. 47. ( 2 ) ABl. L 184 vom 17.7.1999, S. 23. Geändert durch den Beschluss 2006/512/EG (ABl. L 200 vom 22.7.2006, S. 11).

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 4 B (14) Da das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Schaffung einer neuen CPA, auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann und daher besser auf Gemeinschaftsebene zu verwirklichen ist, kann die Gemeinschaft im Einklang mit dem in Artikel 5 des Vertrags niedergelegten Subsidiaritätsprinzip tätig werden. Entsprechend dem in demselben Artikel genannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geht diese Verordnung nicht über das zur Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinaus. (15) Der Ausschuss für das Statistische Programm ist gehört worden HABEN FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN: Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich (1) Mit dieser Verordnung wird eine neue gemeinsame CPA in der Gemeinschaft aufgestellt, um die Relevanz in Bezug auf die wirtschaftliche Wirklichkeit und auf die Vergleichbarkeit zwischen nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Klassifikationen und somit auch von nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Statistiken zu gewährleisten. (2) Als Güter gelten die Ergebnisse von Wirtschaftstätigkeiten, d. h. sowohl Waren als auch Dienstleistungen. (3) Diese Verordnung gilt ausschließlich für die Verwendung der Klassifikation zu statistischen Zwecken. Artikel 2 Ebenen und Aufbau der CPA (1) Die CPA setzt sich zusammen aus a) einer ersten Ebene, deren Positionen durch einen Buchstabencode identifiziert werden (Abschnitte), b) einer zweiten Ebene, deren Positionen durch einen zweistelligen numerischen identifiziert werden (Abteilungen), c) einer dritten Ebene, deren Positionen durch einen dreistelligen numerischen identifiziert werden (Gruppen), d) einer vierten Ebene, deren Positionen durch einen vierstelligen numerischen identifiziert werden (Klassen), e) einer fünften Ebene, deren Positionen durch einen fünfstelligen numerischen identifiziert werden (Kategorien), f) einer sechsten Ebene, deren Positionen durch einen sechsstelligen numerischen identifiziert werden (Unterkategorien). (2) Die CPA ist dieser Verordnung als Anhang beigefügt.

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 5 B Artikel 3 Verwendung der CPA Die Kommission verwendet die CPA für alle Statistiken, die nach Gütern in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen gegliedert sind. Artikel 4 Nationale Güterklassifikationen in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen (1) Die Mitgliedstaaten können die CPA nutzen, um auf nationaler Ebene aggregierte oder detaillierte Anpassungen spezifischer oder funktioneller Art anhand der Unterkategorien der CPA vorzunehmen. (2) Für diese mit der CPA verbundenen Klassifikationen gelten folgende Regeln: a) Stärker als die CPA aggregierte Klassifikationen sind durch genaue Zusammenfassungen von Unterkategorien der CPA zu definieren. b) Bei Klassifikationen, die tiefer untergliedert sind als die CPA, müssen sich die Positionen auf der Ebene der Unterkategorien genau in die CPA einfügen. Die gemäß diesem Absatz abgeleiteten Klassifikationen können eine andere Codierung erhalten. (3) Die Mitgliedstaaten können eine von der CPA abgeleitete nationale Güterklassifikation in Verbindung mit den Wirtschaftszweigen verwenden. In diesem Fall übermitteln sie der Kommission die Entwürfe ihrer nationalen Klassifikation. Binnen drei Monaten nach Erhalt eines Entwurfs überprüft die Kommission die vorgesehenen nationalen Klassifikationen auf Übereinstimmung mit Absatz 2 und übermittelt die nationale Klassifikation den anderen Mitgliedstaaten zur Kenntnisnahme. Die nationalen Klassifikationen der Mitgliedstaaten enthalten eine Tabelle der Entsprechungen mit der CPA. Artikel 5 Tätigkeiten der Kommission Die Kommission gewährleistet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten die Verbreitung, Aktualisierung und Förderung der CPA, indem sie insbesondere a) Erläuterungen zur CPA abfasst, aktualisiert und veröffentlicht, b) Leitlinien zur Anwendung der CPA erstellt und veröffentlicht,

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 6 B c) Entsprechungstabellen für die Entsprechungen zwischen der neuen Version der CPA und der Vorläuferversion der CPA, zwischen der Vorläuferversion der CPA und der neuen Version der CPA sowie zwischen der CPA und der Kombinierten Nomenklatur (KN) in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif ( 1 ) veröffentlicht und d) an der Verbesserung der Kohärenz mit anderen Klassifikationen arbeitet. Artikel 6 Durchführungsbestimmungen (1) Die folgenden zur Durchführung und zur Aktualisierung dieser Verordnung erforderlichen Maßnahmen werden nach dem in Artikel 7 Absatz 2 genannten Regelungsverfahren erlassen: a) Entscheidungen, die erforderlich werden, wenn bei der Durchführung der CPA Probleme auftreten, einschließlich der Zuordnung von Gütern zu bestimmten Klassen, und b) Maßnahmen technischer Art, die den vollständig koordinierten Übergang von der Vorläuferversion der CPA sicherstellen. (2) Die folgenden Maßnahmen zur Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Verordnung auch durch Ergänzung werden nach dem in Artikel 7 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen: a) Änderungen der CPA zur Berücksichtigung technischer oder wirtschaftlicher Entwicklungen, b) Änderungen der CPA zur Ausrichtung auf andere Sozial- und Wirtschaftsklassifikationen. (3) Dabei ist der Grundsatz zu berücksichtigen, dass der Nutzen einer Aktualisierung der CPA deren Kosten übertreffen muss, sowie der Grundsatz, dass die zusätzlichen Kosten und Belastungen eine vertretbare Grenze nicht überschreiten dürfen. Artikel 7 Ausschuss (1) Die Kommission wird von dem Ausschuss für das Statistische Programm unterstützt. (2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 5 und 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8. Der Zeitraum nach Artikel 5 Absatz 6 des Beschlusses 1999/468/EG wird auf drei Monate festgesetzt. (3) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten Artikel 5a Absätze 1 bis 4 und Artikel 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8. ( 1 ) ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 360/2008 der Kommission (ABl. L 111 vom 23.4.2008, S. 9).

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 7 B Artikel 8 Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 Die Verordnung (EWG) Nr. 3696/93 wird mit Wirkung vom 1. Januar 2008 aufgehoben. Artikel 9 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 1. Januar 2008. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 8 ANHANG A ERZEUGNISSE DER LANDWIRTSCHAFT, FORSTWIRT SCHAFT UND FISCHEREI 01 Erzeugnisse der Landwirtschaft und Jagd sowie damit verbundene Dienstleistungen 01.1 Einjährige Pflanzen 01.11 Getreide (ohne Reis), Hülsenfrüchte und Ölsaaten 01.11.1 Weizen 01.11.11 Hartweizen 01.11.12 Weizen, außer Hartweizen 01.11.2 Mais 01.11.20 Mais 01.11.3 Gerste, Roggen und Hafer 01.11.31 Gerste 01.11.32 Roggen 01.11.33 Hafer 01.11.4 Sorghum, Millet und anderes Getreide 01.11.41 Sorghum 01.11.42 Millet 01.11.43 Triticale 01.11.49 Anderes Getreide 01.11.5 Getreidestroh und -spreu 01.11.50 Getreidestroh und -spreu 01.11.6 Frische Hülsenfrüchte 01.11.61 Bohnen, frisch 01.11.62 Erbsen, frisch 01.11.69 Andere frische Hülsenfrüchte 01.11.7 Getrocknete Hülsenfrüchte 01.11.71 Bohnen, trocken 01.11.72 Puffbohnen, trocken 01.11.73 Kichererbsen, trocken 01.11.74 Linsen, trocken 01.11.75 Erbsen, trocken 01.11.76 Kuhbohnen, trocken 01.11.77 Straucherbsen, trocken 01.11.79 Hülsenfrüchte (getrocknet), a.n.g. 01.11.8 Sojabohnen und Erdnüsse 01.11.81 Sojabohnen

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 9 01.11.82 Erdnüsse in der Schale 01.11.9 Andere Ölsaaten 01.11.91 Leinsamen 01.11.92 Senfkörner 01.11.93 Raps- oder Rübsensamen 01.11.94 Sesamsamen 01.11.95 Sonnenblumenkerne 01.11.96 Rizinussamen 01.11.99 Andere Ölsaaten, a.n.g. 01.12 Rohreis (Paddy-Reis) 01.12.1 Rohreis (Paddy-Reis) 01.12.10 Rohreis (Paddy-Reis) 01.13 Gemüse und Melonen sowie Wurzeln und Knollen 01.13.1 Blatt- oder Stängelgemüse 01.13.11 Spargel 01.13.12 Kohl 01.13.13 Blumenkohl/Karfiol und Broccoli 01.13.14 Salate 01.13.15 Chicorée 01.13.16 Spinat 01.13.17 Artischocken 01.13.19 Anderes Blatt- oder Stängelgemüse 01.13.2 Melonen 01.13.21 Wassermelonen 01.13.29 Andere Melonen 01.13.3 Anderes Fruchtgemüse 01.13.31 Paprika und Pfeffer, frisch (nur Capsicum) 01.13.32 Schäl- und Einlegegurken 01.13.33 Melanzani/Auberginen 01.13.34 Tomaten/Paradeiser 01.13.39 Anderes Fruchtgemüse, a.n.g. 01.13.4 Wurzel-, Zwiebel- oder Knollengemüse 01.13.41 Karotten und Speisemöhren, Speiserüben 01.13.42 Knoblauch 01.13.43 Speisezwiebeln 01.13.44 Porree und andere Gemüse der Allium-Arten

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 10 01.13.49 Wurzel-, Zwiebel- oder Knollengemüse (ohne hohen Gehalt an Stärke oder Inulin) 01.13.5 Wurzeln oder Knollen von Maniok, Maranta und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin 01.13.51 Kartoffeln 01.13.52 Süßkartoffeln, Bataten 01.13.53 Maniok, Kassava 01.13.54 Taro 01.13.59 Andere Wurzeln oder Knollen von Maniok, Maranta und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin 01.13.6 Gemüsesamen (ohne Zuckerrübensamen) 01.13.60 Gemüsesamen (ohne Zuckerrübensamen) 01.13.7 Zuckerrüben und deren Samen 01.13.71 Zuckerrüben 01.13.72 Samen von Zuckerrüben 01.13.8 Pilze und Trüffeln 01.13.80 Pilze und Trüffeln 01.13.9 Anderes Gemüse, frisch, a.n.g. 01.13.90 Anderes Gemüse, frisch, a.n.g. 01.14 Zuckerrohr 01.14.1 Zuckerrohr 01.14.10 Zuckerrohr 01.15 Tabak 01.15.1 Tabak 01.15.10 Tabak 01.16 Faserpflanzen 01.16.1 Faserpflanzen 01.16.11 Baumwolle, weder gekrempelt noch gekämmt 01.16.12 Jute, Kenaf und andere textile Bastfasern, roh oder geröstet (ausgenommen Flachs, Hanf und Ramie) 01.16.19 Flachs, Hanf und Rohfaserpflanzen, a.n.g. 01.19 Sonstige einjährige Pflanzen 01.19.1 Futterpflanzen 01.19.10 Futterpflanzen 01.19.2 Schnittblumen und Blütenknospen; Blumensamen 01.19.21 Schnittblumen und Blütenknospen 01.19.22 Blumensamen 01.19.3 Samen von Rüben und von Futterpflanzen; rohe pflanzliche Stoffe, a.n.g.

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 11 01.19.31 Samen von Rüben (außer von Zuckerrüben) und von Futterpflanzen 01.19.39 Rohe pflanzliche Stoffe, a.n.g. 01.2 Mehrjährige Pflanzen 01.21 Wein- und Tafeltrauben 01.21.1 Wein- und Tafeltrauben 01.21.11 Tafeltrauben 01.21.12 Andere Trauben, frisch 01.22 Tropische und subtropische Früchte 01.22.1 Tropische und subtropische Früchte 01.22.11 Avocadofrüchte 01.22.12 Bananen, Mehlbananen und ähnliche Früchte 01.22.13 Datteln 01.22.14 Feigen 01.22.19 Andere tropische und subtropische Früchte 01.23 Zitrusfrüchte 01.23.1 Zitrusfrüchte 01.23.11 Pampelmusen, Pomelos und Grapefruits 01.23.12 Zitronen und Limetten 01.23.13 Orangen 01.23.14 Tangerinen, Mandarinen, Klementinen 01.23.19 Andere Zitrusfrüchte 01.24 Kern- und Steinobst 01.24.1 Äpfel 01.24.10 Äpfel 01.24.2 Anderes Kern- und Steinobst 01.24.21 Birnen 01.24.22 Quitten 01.24.23 Aprikosen/Marillen 01.24.24 Kirschen 01.24.25 Pfirsiche 01.24.26 Brugnolen und Nektarinen 01.24.27 Pflaumen/Zwetschken 01.24.28 Schlehen 01.24.29 Anderes Kern- und Steinobst, a.n.g. 01.25 Sonstiges Baum- und Strauchobst und Nüsse

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 12 01.25.1 Beeren und Obst der Gattung Vaccinium 01.25.11 Chinesische Stachelbeere (Kiwifrucht) 01.25.12 Himbeeren 01.25.13 Erdbeeren 01.25.19 Sonstige Beeren, Obst der Gattung Vaccinium 01.25.2 Obstsamen 01.25.20 Obstsamen 01.25.3 Nüsse (außer essbaren wilden Nüssen, Erdnüssen und Kokosnüssen) 01.25.31 Mandeln 01.25.32 Esskastanien, Edelkastanien 01.25.33 Haselnüsse 01.25.34 Pistazien 01.25.35 Walnüsse 01.25.39 Sonstige Nüsse (außer essbaren wilden Nüssen, Erdnüssen und Kokosnüssen) 01.25.9 Sonstiges Baum- und Strauchobst, a.n.g. 01.25.90 Sonstiges Baum- und Strauchobst, a.n.g. 01.26 Ölhaltige Früchte 01.26.1 Oliven 01.26.11 Tafeloliven 01.26.12 Oliven zur Erzeugung von Olivenöl 01.26.2 Kokosnüsse 01.26.20 Kokosnüsse 01.26.9 Sonstige Ölfrüchte 01.26.90 Sonstige Ölfrüchte 01.27 Pflanzen zur Herstellung von Getränken 01.27.1 Pflanzen zur Herstellung von Getränken 01.27.11 Kaffeebohnen, nicht geröstet 01.27.12 Teeblätter 01.27.13 Mate-Blätter 01.27.14 Kakaobohnen und Kakaobohnenbruch, roh oder geröstet 01.28 Gewürzpflanzen, Pflanzen für aromatische, narkotische und pharmazeutische Zwecke 01.28.1 Gewürze, unverarbeitet 01.28.11 Pfeffer (piper spp.), roh 01.28.12 Paprika, trocken (Capsicum spp.), roh

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 13 01.28.13 Muskatnüsse, Muskatblüte, Amomen und Kardamomen, roh 01.28.14 Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte, Wacholderbeeren, roh 01.28.15 Zimt, roh 01.28.16 Gewürznelken (ganze Stiele), roh 01.28.17 Ingwer, trocken, roh 01.28.18 Vanille, roh 01.28.19 Sonstige Gewürze, unverarbeitet 01.28.2 Hopfenzapfen 01.28.20 Hopfenzapfen 01.28.3 Pflanzen, hauptsächlich zur Herstellung von Parfüm, Pharmaka, Insektiziden, Fungiziden u. Ä. 01.28.30 Pflanzen, hauptsächlich zur Herstellung von Parfüm, Pharmaka, Insektiziden, Fungiziden u. Ä. 01.29 Sonstige mehrjährige Pflanzen 01.29.1 Naturkautschuk 01.29.10 Naturkautschuk 01.29.2 Weihnachtsbäume, geschlagen/geschlägert 01.29.20 Weihnachtsbäume, geschlagen/geschlägert 01.29.3 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Flechten, Ausstopfen, Polstern, Färben oder Gerben verwendeten Art 01.29.30 Pflanzliche Stoffe von der hauptsächlich zum Flechten, Ausstopfen, Polstern, Färben oder Gerben verwendeten Art 01.3 Baumschulerzeugnisse, Pflanzen zu Vermehrungszwecken; Pilzmycel 01.30 Baumschulerzeugnisse, Pflanzen zu Vermehrungszwecken; Pilzmycel 01.30.1 Baumschulerzeugnisse, Pflanzen zu Vermehrungszwecken; Pilzmycel 01.30.10 Baumschulerzeugnisse, Pflanzen zu Vermehrungszwecken; Pilzmycel 01.4 Lebende Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs 01.41 Milchkühe, lebend, sowie Rohmilch von Milchkühen 01.41.1 Milchkühe, lebend 01.41.10 Milchkühe, lebend 01.41.2 Kuhmilch, roh

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 14 01.41.20 Kuhmilch, roh 01.42 Sonstige Rinder und Büffel, lebend, sowie deren Sperma 01.42.1 Sonstige Rinder und Büffel, lebend 01.42.11 Sonstige Rinder und Büffel, außer Kälber, lebend 01.42.12 Kälber von Rindern und Büffeln 01.42.2 Rinder- und Büffelsperma 01.42.20 Rinder- und Büffelsperma 01.43 Pferde und Esel, lebend 01.43.1 Pferde und Esel, lebend 01.43.11 Pferde, lebend 01.43.12 Esel, Maultiere und Maulesel, lebend 01.44 Kamele und Kamelartige, lebend 01.44.1 Kamele und Kamelartige, lebend 01.44.10 Kamele und Kamelartige, lebend 01.45 Schafe und Ziegen, lebend; Rohmilch und Schurwolle von Schafen und Ziegen 01.45.1 Schafe und Ziegen, lebend 01.45.11 Schafe, lebend 01.45.12 Ziegen, lebend 01.45.2 Schaf- und Ziegenmilch, roh 01.45.21 Schafmilch, roh 01.45.22 Ziegenmilch, roh 01.45.3 Schurwolle von Schafen und Ziegen als Schweißwolle (einschließlich auf dem Rücken gewaschener Wolle) 01.45.30 Schurwolle von Schafen und Ziegen als Schweißwolle (einschließlich auf dem Rücken gewaschener Wolle) 01.46 Schweine, lebend 01.46.1 Schweine, lebend 01.46.10 Schweine, lebend 01.47 Geflügel, lebend, sowie Eier 01.47.1 Geflügel, lebend 01.47.11 Hühner, lebend 01.47.12 Truthühner, lebend 01.47.13 Gänse, lebend 01.47.14 Enten und Perlhühner, lebend 01.47.2 Eier in der Schale, frisch

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 15 01.47.21 Hühnereier in der Schale, frisch 01.47.22 Eier anderer Vögel in der Schale, frisch 01.47.23 Bruteier von Hühnern 01.47.24 Bruteier anderer Vögel 01.49 Sonstige Nutztiere und tierische Erzeugnisse 01.49.1 Sonstige Nutztiere, lebend 01.49.11 Hauskaninchen, lebend 01.49.12 Zuchtgeflügel, a.n.g., lebend 01.49.13 Zuchtreptilien (einschließlich Schlangen und Schildkröten), lebend 01.49.19 Sonstige Nutztiere, a.n.g., lebend 01.49.2 Sonstige Nutztier-Erzeugnisse 01.49.21 Natürlicher Honig 01.49.22 Rohmilch, a.n.g. 01.49.23 Schnecken, frisch, gekühlt, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake (ohne Meeresschnecken) 01.49.24 Genießbare Erzeugnisse mit Nutztier-Ursprung, a.n.g. 01.49.25 Seidenraupenkokons, zum Abhaspeln geeignet 01.49.26 Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt 01.49.27 Zur Fortpflanzung bestimmte Tierembryonen 01.49.28 Nicht essbare Erzeugnisse mit Nutztier-Ursprung, a.n.g. 01.49.3 Rohe Pelzfelle und sonstige rohe Felle und Häute 01.49.31 Rohe Pelzfelle, außer von Pelzlämmern 01.49.32 Rohe Pelzfelle von Pelzlämmern 01.49.39 Rohe Tierhäute, a.n.g. (frisch oder haltbar gemacht, aber nicht weiter zugerichtet) 01.6 Landwirtschaftliche Dienstleistungen 01.61 Landwirtschaftliche Dienstleistungen für den Pflanzenbau 01.61.1 Landwirtschaftliche Dienstleistungen für den Pflanzenbau 01.61.10 Landwirtschaftliche Dienstleistungen für den Pflanzenbau 01.62 Landwirtschaftliche Dienstleistungen für die Tierhaltung 01.62.1 Landwirtschaftliche Dienstleistungen für die Tierhaltung 01.62.10 Landwirtschaftliche Dienstleistungen für die Tierhaltung 01.63 Nach der Ernte anfallende Dienstleistungen in der pflanzlichen Erzeugung

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 16 01.63.1 Nach der Ernte anfallende Dienstleistungen in der pflanzlichen Erzeugung 01.63.10 Nach der Ernte anfallende Dienstleistungen in der pflanzlichen Erzeugung 01.64 Dienstleistungen der Saatgutaufbereitung 01.64.1 Dienstleistungen der Saatgutaufbereitung 01.64.10 Dienstleistungen der Saatgutaufbereitung 01.7 Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Dienstleistungen 01.70 Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Dienstleistungen 01.70.1 Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Dienstleistungen 01.70.10 Jagd, Fallenstellerei und damit verbundene Dienstleistungen 02 Forstwirtschaftliche Erzeugnisse und Dienstleistungen 02.1 Waldbestand sowie Erzeugnisse und Dienstleistungen von Forstbaumschulen 02.10 Waldbestand sowie Erzeugnisse und Dienstleistungen von Forstbaumschulen 02.10.1 Lebende Forstbaumpflanzen; Forstsamen 02.10.11 Lebende Forstbaumpflanzen 02.10.12 Forstsamen 02.10.2 Dienstleistungen von Forstbaumschulen 02.10.20 Dienstleistungen von Forstbaumschulen 02.10.3 Waldbäume 02.10.30 Waldbäume 02.2 Rohholz 02.20 Rohholz 02.20.1 Rohholz 02.20.11 Rohholz von Nadelholz 02.20.12 Rohholz von anderem Holz (nicht von Nadelholz und tropischem Holz) 02.20.13 Rohholz von tropischem Holz 02.20.14 Brennholz von Nadelholz 02.20.15 Brennholz von sonstigem Holz 02.3 Wildwachsende Produkte (ohne Holz) 02.30 Wildwachsende Produkte (ohne Holz) 02.30.1 Natürliche Kautschukarten 02.30.11 Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschukarten 02.30.12 Schellack, natürliche Gummen, Harze, Gummiharze und Balsame 02.30.2 Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet 02.30.20 Naturkork, unbearbeitet oder nur zugerichtet

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 17 02.30.3 Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile (ohne Blüten und -knospen), Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken 02.30.30 Blattwerk, Blätter, Zweige und andere Pflanzenteile (ohne Blüten und -knospen), Gräser, Moose und Flechten, zu Binde- oder Zierzwecken 02.30.4 Wildwachsende genießbare Erzeugnisse 02.30.40 Wildwachsende genießbare Erzeugnisse 02.4 Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzgewinnung 02.40 Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzgewinnung 02.40.1 Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzgewinnung 02.40.10 Dienstleistungen für Forstwirtschaft und Holzgewinnung 03 Fische und Fischereierzeugnisse; Aquakulturerzeugnisse; Dienstleistungen für die Fischerei 03.0 Fische und Fischereierzeugnisse; Aquakulturerzeugnisse; Dienstleistungen für die Fischerei 03.00 Fische und Fischereierzeugnisse; Aquakulturerzeugnisse; Dienstleistungen für die Fischerei 03.00.1 Fische, lebend, nicht für den menschlichen Verzehr 03.00.11 Zierfische, nicht gezüchtet 03.00.12 Zierfische, gezüchtet 03.00.13 Andere Fische, lebend, nicht gezüchtet, nicht für den menschlichen Verzehr, einschließlich Rogen und Futtermittel für die Aquakultur 03.00.14 Andere Fische, lebend, gezüchtet, nicht für den menschlichen Verzehr, einschließlich Rogen und Futtermittel für die Aquakultur 03.00.2 Fische, lebend, frisch oder gekühlt, für den menschlichen Verzehr 03.00.21 Seefische, lebend, frisch oder gekühlt, für den menschlichen Verzehr, nicht gezüchtet 03.00.22 Süßwasserfische, lebend, frisch oder gekühlt, für den menschlichen Verzehr, nicht gezüchtet 03.00.23 Seefische, lebend, frisch oder gekühlt, für den menschlichen Verzehr, gezüchtet 03.00.24 Süßwasserfische, lebend, frisch oder gekühlt, für den menschlichen Verzehr, gezüchtet 03.00.3 Krebstiere, nicht gefroren 03.00.31 Krebstiere, nicht gefroren, nicht gezüchtet 03.00.32 Krebstiere, nicht gefroren, gezüchtet 03.00.4 Weichtiere und wirbellose Wassertiere, lebend, frisch oder gekühlt 03.00.41 Austern, lebend, frisch oder gekühlt, nicht gezüchtet 03.00.42 Sonstige Weichtiere, lebend, frisch oder gekühlt, nicht gezüchtet

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 18 03.00.43 Austern, lebend, frisch oder gekühlt, gezüchtet 03.00.44 Sonstige Weichtiere, lebend, frisch oder gekühlt, gezüchtet 03.00.45 Andere wirbellose Wassertiere, lebend, frisch oder gekühlt, gezüchtet 03.00.46 Andere wirbellose Wassertiere, lebend, frisch oder gekühlt, nicht gezüchtet 03.00.5 Perlen, unbearbeitet 03.00.51 Echte Perlen, unbearbeitet 03.00.52 Zuchtperlen, unbearbeitet 03.00.6 Sonstige Wasserpflanzen und -tiere sowie Erzeugnisse daraus 03.00.61 Korallen und ähnliche Stoffe, Schalen und Panzer von Weichtieren, Krebstieren oder Stachelhäutern und Schulp von Tintenfischen 03.00.62 Natürliche Schwämme tierischen Ursprungs 03.00.63 Tange und andere Algen für den menschlichen Verzehr, nicht gezüchtet 03.00.64 Tange und andere Algen für den menschlichen Verzehr, gezüchtet 03.00.65 Tange und andere Algen, nicht für den menschlichen Verzehr, nicht gezüchtet 03.00.66 Tange und andere Algen, nicht für den menschlichen Verzehr, gezüchtet 03.00.69 Sonstige Wasserpflanzen und -tiere sowie Erzeugnisse daraus, a.n.g. 03.00.7 Unterstützungsdienstleistungen für die Fischerei und die Aquakultur 03.00.71 Unterstützungsdienstleistungen für die Fischerei 03.00.72 Unterstützungsdienstleistungen für die Aquakultur B BERGBAUERZEUGNISSE; STEINE UND ERDEN 05 Kohle 05.1 Steinkohle 05.10 Steinkohle 05.10.1 Steinkohle 05.10.10 Steinkohle 05.2 Braunkohle 05.20 Braunkohle 05.20.1 Braunkohle 05.20.10 Braunkohle 06 Erdöl und Erdgas 06.1 Erdöl 06.10 Erdöl

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 19 06.10.1 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh 06.10.10 Erdöl und Öl aus bituminösen Mineralien, roh 06.10.2 Bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande 06.10.20 Bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande 06.2 Erdgas, verflüssigt oder gasförmig 06.20 Erdgas, verflüssigt oder gasförmig 06.20.1 Erdgas, verflüssigt oder gasförmig 06.20.10 Erdgas, verflüssigt oder gasförmig 07 Erze 07.1 Eisenerze 07.10 Eisenerze 07.10.1 Eisenerze 07.10.10 Eisenerze 07.2 NE-Metallerze 07.21 Uran- und Thoriumerze 07.21.1 Uran- und Thoriumerze 07.21.10 Uran- und Thoriumerze 07.29 Sonstige NE-Metallerze und ihre Konzentrate 07.29.1 Sonstige NE-Metallerze und ihre Konzentrate 07.29.11 Kupfererze und ihre Konzentrate 07.29.12 Nickelerze und ihre Konzentrate 07.29.13 Aluminiumerze und ihre Konzentrate 07.29.14 Edelmetallerze und ihre Konzentrate 07.29.15 Blei-, Zink- und Zinnerze und ihre Konzentrate 07.29.19 Sonstige NE-Metallerze und ihre Konzentrate, a.n.g. 08 Steine und Erden; sonstige Bergbauerzeugnisse 08.1 Natursteine, Kies, Sand, Ton und Kaolin 08.11 Naturwerksteine und Natursteine, Kalk- und Gipsstein, Kreide und Schiefer 08.11.1 Naturwerksteine und Natursteine 08.11.11 Marmor und andere kalkhaltige Naturwerksteine und Natursteine 08.11.12 Granit, Sandstein und andere Naturwerksteine und Natursteine 08.11.2 Gipsstein, Anhydrit; Kalksteine als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk oder Zement

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 20 08.11.20 Gipsstein, Anhydrit; Kalksteine als Hochofenzuschläge oder zum Herstellen von Kalk oder Zement 08.11.3 Kreide und nicht gebrannter oder gesinterter Dolomit 08.11.30 Kreide und nicht gebrannter oder gesinterter Dolomit 08.11.4 Tonschiefer 08.11.40 Tonschiefer 08.12 Kies, Sand, Ton und Kaolin 08.12.1 Kies und Sand; gebrochene Natursteine 08.12.11 Natürliche Sande 08.12.12 Körnungen/Granalien, Splitter und Mehl; Feldsteine und Kies 08.12.13 Mischungen von Schlacke und ähnlichen industriellen Abfallstoffen, auch zum Gebrauch als Baustoff mit Schotter, Kies, Kieseln und Flintsteinen versetzt 08.12.2 Ton und Kaolin 08.12.21 Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, roh oder gebrannt 08.12.22 Anderer Ton und Lehm, Andalusit, Cyanit, Sillimanit; Mullit, Schamotte-Körnungen und Ton-Dinasmassen 08.9 Steine und Erden, a.n.g.; sonstige Bergbauerzeugnisse 08.91 Chemische und Düngemittelminerale 08.91.1 Chemische und Düngemittelminerale 08.91.11 Natürliche Calcium- und Aluminiumcalciumphosphate 08.91.12 Schwefelkies, nicht geröstet; Schwefel, roh oder nicht raffiniert (ohne sublimierten, gefällten und kolloiden Schwefel) 08.91.19 Andere chemische und Düngemittelminerale 08.92 Torf 08.92.1 Torf 08.92.10 Torf 08.93 Salz und reines Natriumchlorid; Meerwasser 08.93.1 Salz und reines Natriumchlorid; Meerwasser 08.93.10 Salz und reines Natriumchlorid; Meerwasser 08.99 Sonstige Steine, Erden und Bergbauerzeugnisse, a.n.g 08.99.1 Naturbitumen und Naturasphalt; Asphaltite und Asphaltgestein 08.99.10 Naturbitumen und Naturasphalt; Asphaltite und Asphaltgestein 08.99.2 Edelsteine und Halbedelsteine; Industriediamanten, roh, gesägt oder grob geformt; Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel; andere mineralische Stoffe

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 21 08.99.21 Edelsteine und Halbedelsteine (außer Industriediamanten), roh, gesägt oder grob geformt 08.99.22 Industriediamanten, roh, gesägt oder grob geformt; Bimsstein; Schmirgel; natürlicher Korund, natürlicher Granat und andere natürliche Schleifmittel 08.99.29 Sonstige mineralische Stoffe 09 Dienstleistungen für den Bergbau und für die Gewinnung von Steinen und Erden 09.1 Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas 09.10 Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas 09.10.1 Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und Erdgas 09.10.11 Bohrungsarbeiten für die Erdöl- und Erdgasgewinnung 09.10.12 Dienstleistungen der Installation, Reparatur, Instandhaltung und des Abbaus von Bohranlagen und damit verbundene Unterstützungsdienstleistungen für die Erdöl- und Erdgasgewinnung 09.10.13 Dienstleistungen der Verflüssigung und Wiederverdampfung von Erdgas an der Förderstätte zwecks Beförderung 09.9 Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden 09.90 Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden 09.90.1 Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und Erden 09.90.11 Dienstleistungen für den Steinkohlenbergbau 09.90.19 Dienstleistungen für die sonstige Gewinnung von Steinen und Erden und den sonstigen Bergbau, a.n.g. C HERGESTELLTE WAREN 10 Nahrungs- und Futtermittel 10.1 Haltbar gemachtes Fleisch und Fleischerzeugnisse 10.11 Verarbeitetes und haltbar gemachtes Fleisch 10.11.1 Fleisch von Rindern, Schweinen, Pferden und Eseln, frisch oder gekühlt 10.11.11 Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt 10.11.12 Schweinefleisch, frisch oder gekühlt 10.11.13 Lamm- oder Schaffleisch, frisch oder gekühlt 10.11.14 Fleisch von Ziegen, frisch oder gekühlt 10.11.15 Fleisch von Pferden und Eseln, frisch oder gekühlt 10.11.2 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden und Eseln, frisch oder gekühlt

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 22 10.11.20 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden und Eseln, frisch oder gekühlt 10.11.3 Gefrorenes Fleisch und gefrorene genießbare Schlachtnebenerzeugnisse; anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse 10.11.31 Fleisch von Rindern, gefroren 10.11.32 Schweinefleisch, gefroren 10.11.33 Lamm- oder Schaffleisch, gefroren 10.11.34 Fleisch von Ziegen, gefroren 10.11.35 Fleisch von Pferden und anderen Einhufern, gefroren 10.11.39 Anderes Fleisch und andere genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, frisch, gekühlt oder gefroren 10.11.4 Hautwolle; rohe Häute und Felle von Rindern oder Einhufern, Schafen und Ziegen 10.11.41 Hautwolle, ungewaschen, einschließlich auf dem Rücken gewaschener Wolle 10.11.42 Rohe Häute und Felle von Rindern, Pferden und anderen Einhufern, ganz 10.11.43 Rohe Häute und Felle von Rindern, Pferden und anderen Einhufern, sonstige 10.11.44 Rohe Häute und Felle von Schafen oder Lämmern 10.11.45 Rohe Häute und Felle von Ziegen oder Zickeln 10.11.5 Schweinespeck, -schmalz und -fett, Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen 10.11.50 Schweinespeck, -schmalz und -fett, Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen 10.11.6 Schlachtabfälle, ungenießbar; Waren tierischen Ursprungs, a.n.g. 10.11.60 Schlachtabfälle, ungenießbar; Waren tierischen Ursprungs, a.n.g. 10.11.9 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung verarbeiteten und haltbar gemachten Fleisches 10.11.99 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung verarbeiteten und haltbar gemachten Fleisches 10.12 Verarbeitetes und haltbar gemachtes Geflügelfleisch 10.12.1 Geflügelfleisch, frisch oder gekühlt 10.12.10 Geflügelfleisch, frisch oder gekühlt 10.12.2 Geflügelfleisch, gefroren 10.12.20 Geflügelfleisch, gefroren 10.12.3 Geflügelfett 10.12.30 Geflügelfett 10.12.4 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Geflügel 10.12.40 Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Geflügel

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 23 10.12.5 Vogelbälge und andere -teile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn, Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen 10.12.50 Vogelbälge und andere -teile, mit ihren Federn oder Daunen, Federn und Teile von Federn, Daunen, roh oder nur gereinigt, desinfiziert oder zum Haltbarmachen behandelt; Mehl und Abfälle von Federn oder Federteilen 10.12.9 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung verarbeiteten und haltbar gemachten Geflügelfleischs 10.12.99 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung verarbeiteten und haltbar gemachten Geflügelfleischs 10.13 Verarbeitetes Fleisch 10.13.1 Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse oder Blut, zubereitet und haltbar gemacht 10.13.11 Schweinefleisch, Teile, gesalzen, getrocknet oder geräuchert (Speck und Schinken) 10.13.12 Rindfleisch, gesalzen, getrocknet oder geräuchert 10.13.13 Sonstiges Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert (außer Schweine- und Rindfleisch); genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen 10.13.14 Würste und ähnliche Erzeugnisse aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen oder Blut 10.13.15 Sonstiges Fleisch und Blut und sonstige Schlachtnebenerzeugnisse, zubereitet und haltbar gemacht, außer Gerichten aus zubereitetem Fleisch und zubereiteten Schlachtnebenerzeugnissen 10.13.16 Mehl und Pellets von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen, ungenießbar; Grieben/Grammeln 10.13.9 Kochen und andere Zubereitungsleistungen für die Herstellung von Fleischprodukten; an Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Fleisch- und Geflügelfleischerzeugnissen 10.13.91 Kochen und andere Zubereitungsleistungen für die Herstellung von Fleischprodukten 10.13.99 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Fleisch- und Geflügelfleischerzeugnissen 10.2 Fischerzeugnisse und andere Meeresfrüchte 10.20 Fischerzeugnisse und andere Meeresfrüchte 10.20.1 Fische, frisch, gekühlt oder gefroren 10.20.11 Fischfilets und anderes Fischfleisch (auch fein zerkleinert), frisch oder gekühlt 10.20.12 Fischlebern, -rogen und -milch, frisch oder gekühlt 10.20.13 Fische, gefroren 10.20.14 Fischfilets, gefroren 10.20.15 Fischfleisch (auch fein zerkleinert), gefroren 10.20.16 Fischlebern, -rogen und -milch, gefroren

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 24 10.20.2 Fisch, anders zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz 10.20.21 Fischfilets, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake, jedoch nicht geräuchert 10.20.22 Fischlebern, Fischrogen und Fischmilch, getrocknet, geräuchert, gesalzen oder in Salzlake; Mehl, Pulver und Pellets von Fischen, genießbar 10.20.23 Fische, getrocknet, auch gesalzen oder in Salzlake 10.20.24 Fische, einschließlich Fischfilets, geräuchert 10.20.25 Fisch, anders zubereitet oder haltbar gemacht, außer zubereiteten Fischgerichten 10.20.26 Kaviar und Kaviarersatz 10.20.3 Krebstiere, Weichtiere, Meeresalgen und andere wirbellose Wassertiere, gefroren, zubereitet oder haltbar gemacht 10.20.31 Krebstiere, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake 10.20.32 Muscheln, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake 10.20.33 Andere wirbellose Wassertiere und Meeresalgen, gefroren, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake 10.20.34 Krebstiere, anders zubereitet oder haltbar gemacht; Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere sowie Meeresalgen, anders zubereitet oder haltbar gemacht 10.20.4 Mehl und Pellets und andere Erzeugnisse, a.n.g. aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren oder Meeresalgen, ungenießbar 10.20.41 Mehl und Pellets aus Fischen oder Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren oder Meeresalgen, ungenießbar 10.20.42 Andere ungenießbare Erzeugnisse aus Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren oder Meeresalgen 10.20.9 Räuchern und andere Haltbarmachungs- und Zubereitungsleistungen für die Herstellung von Fischerzeugnissen; an Subunternehmer vergebene Haltbarmachungs- und Zubereitungsleistungen bei der Herstellung von Fischerzeugnissen 10.20.91 Räuchern und andere Haltbarmachungs- und Zubereitungsleistungen für die Herstellung von Fischerzeugnissen 10.20.99 An Subunternehmer vergebene Haltbarmachungs- und Zubereitungsleistungen bei der Herstellung von Fischerzeugnissen 10.3 Obst- und Gemüseerzeugnisse 10.31 Verarbeitete Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse 10.31.1 Verarbeitete Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse 10.31.11 Kartoffeln, gefroren 10.31.12 Kartoffeln, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, jedoch nicht weiter zubereitet

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 25 10.31.13 Kartoffeln, getrocknet, in Form von Mehl, Grieß, Flocken, Granulat und Pellets 10.31.14 Kartoffeln, zubereitet oder haltbar gemacht 10.31.9 Kochen und andere Dienstleistungen der Zubereitung von Kartoffeln und Kartoffelerzeugnissen; an Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung verarbeiteter und haltbar gemachter Kartoffeln 10.31.91 Kochen und andere Dienstleistungen der Zubereitung von Kartoffeln und Kartoffelerzeugnissen 10.31.99 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung verarbeiteter und haltbar gemachter Kartoffeln 10.32 Frucht- und Gemüsesäfte 10.32.1 Frucht- und Gemüsesäfte 10.32.11 Tomatensaft 10.32.12 Orangensaft 10.32.13 Saft aus Pampelmusen oder Grapefruits 10.32.14 Ananassaft 10.32.15 Traubensaft 10.32.16 Apfelsaft 10.32.17 Mischungen aus Obst- und Gemüsesäften 10.32.19 Andere Obst- und Gemüsesäfte 10.32.9 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Obst- und Gemüsesaft 10.32.99 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Obst- und Gemüsesaft 10.39 Anderes verarbeitetes und haltbar gemachtes Obst und Gemüse 10.39.1 Verarbeitetes und haltbar gemachtes Gemüse, außer Kartoffeln 10.39.11 Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren 10.39.12 Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet 10.39.13 Trockengemüse 10.39.14 Gemüse und Obst, geschnitten und verpackt 10.39.15 Bohnen, ohne Essig oder Essigsäure haltbar gemacht, außer zubereiteten Gemüsegerichten 10.39.16 Erbsen, ohne Essig oder Essigsäure haltbar gemacht, außer zubereiteten Gemüsegerichten 10.39.17 Andere Gemüse (außer Kartoffeln), ohne Essig oder Essigsäure haltbar gemacht, außer zubereiteten Gemüsegerichten 10.39.18 Gemüse (außer Kartoffeln), Obst, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig zubereitet oder haltbar gemacht

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 26 10.39.2 Früchte und Nüsse, zubereitet und haltbar gemacht 10.39.21 Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren 10.39.22 Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und -pasten, durch Kochen hergestellt (ohne homogenisierte Zubereitungen) 10.39.23 Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, anders zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol 10.39.24 Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet 10.39.25 Erdnüsse und Nüsse, geschält 10.39.29 Früchte und Nüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht 10.39.3 Pflanzliche Stoffe, Abfälle, Rückstände und Nebenerzeugnisse 10.39.30 Pflanzliche Stoffe, Abfälle, Rückstände und Nebenerzeugnisse 10.39.9 Kochen und andere Zubereitungsleistungen zur Haltbarmachung von Obst und Gemüse; an Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung sonstigen verarbeiteten und haltbar gemachten Obstes und Gemüses 10.39.91 Kochen und andere Zubereitungsleistungen zur Haltbarmachung von Obst und Gemüse 10.39.99 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung sonstigen verarbeiteten und haltbar gemachten Obstes und Gemüses 10.4 Pflanzliche und tierische Öle und Fette 10.41 Öle und Fette 10.41.1 Tierische Öle und Fette, deren Fraktionen, roh 10.41.11 Schmalzstearin, Schmalzöl, Oleostearin, Oleomargarin und Talgöl, weder emulgiert, vermischt noch anders verarbeitet 10.41.12 Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren 10.41.19 Andere tierische Fette und Öle sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 10.41.2 Pflanzliche Öle, nicht behandelt 10.41.21 Erdnussöl, nicht behandelt 10.41.22 Olivenöl, nicht behandelt 10.41.23 Sonnenblumenöl, nicht behandelt 10.41.24 Raps-, Rübsen- und Senföl, nicht behandelt 10.41.25 Palmöl, nicht behandelt 10.41.29 Sonstige pflanzliche Öle, nicht behandelt 10.41.3 Baumwoll-Linters

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 27 10.41.30 Baumwoll-Linters 10.41.4 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Öle und Fette; Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten 10.41.41 Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung pflanzlicher Öle und Fette, auch gemahlen oder in Form von Pellets 10.41.42 Mehl von Ölsamen oder ölhaltigen Früchten (ohne Senfmehl) 10.41.5 Raffinierte Öle, außer Rückstände 10.41.51 Sojaöl und seine Fraktionen, raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 10.41.52 Erdnussöl und seine Fraktionen, raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 10.41.53 Olivenöl und seine Fraktionen, raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 10.41.54 Sonnenblumenöl und seine Fraktionen, raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 10.41.55 Baumwollsaatöl und seine Fraktionen, raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 10.41.56 Raps-, Rübsen- und Senföl sowie deren Fraktionen, raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 10.41.57 Palmöl und seine Fraktionen, raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 10.41.58 Kokosöl und seine Fraktionen, raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 10.41.59 Andere Öle und ihre Fraktionen, raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert; pflanzliche Fette und andere pflanzliche Öle (ohne Maisöl) und ihre Fraktionen, a.n.g., raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert 10.41.6 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet 10.41.60 Tierische und pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen, hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet 10.41.7 Pflanzenwachse (außer Triglyzeriden); Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen 10.41.71 Pflanzenwachse (außer Triglyzeriden) 10.41.72 Degras; Rückstände aus der Verarbeitung von Fettstoffen oder von tierischen oder pflanzlichen Wachsen 10.41.9 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Ölen und Fetten 10.41.99 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Ölen und Fetten 10.42 Margarine und ähnliche Nahrungsfette 10.42.1 Margarine und ähnliche Nahrungsfette

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 28 10.42.10 Margarine und ähnliche Nahrungsfette 10.42.9 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Margarine und ähnlichen genießbaren Fetten 10.42.99 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Margarine und ähnlichen genießbaren Fetten 10.5 Milch und Milcherzeugnisse 10.51 Milch und Milcherzeugnisse (ohne Speiseeis) 10.51.1 Flüssige Milch und flüssiger Rahm, verarbeitet 10.51.11 Flüssige Milch, verarbeitet 10.51.12 Milch und Rahm mit einem Fettgehalt von mehr als 6 %, weder eingedickt noch gesüßt 10.51.2 Milch und Rahm in fester Form 10.51.21 Magermilch- und Rahmpulver 10.51.22 Vollmilch- und Rahmpulver 10.51.3 Butter und andere Fettstoffe aus Milch; Milchstreichfette 10.51.30 Butter und andere Fettstoffe aus Milch; Milchstreichfette 10.51.4 Käse und Quark/Topfen 10.51.40 Käse und Quark/Topfen 10.51.5 Andere Milch und andere Milcherzeugnisse 10.51.51 Milch und Rahm, eingedickt, nicht in Pulverform, auch gesüßt 10.51.52 Buttermilch, saure Milch und saurer Rahm, Joghurt, Kefir und andere fermentierte oder gesäuerte Milch oder Rahm 10.51.53 Casein 10.51.54 Lactose und Lactosesirup 10.51.55 Molke 10.51.56 Milch und Milcherzeugnisse, a.n.g. 10.51.9 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Milch, Milcherzeugnissen und Käse 10.51.99 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Milch, Milcherzeugnissen und Käse 10.52 Speiseeis 10.52.1 Speiseeis 10.52.10 Speiseeis 10.52.9 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Speiseeis 10.52.99 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Speiseeis 10.6 Mahl- und Schälmühlenerzeugnisse; Stärke und Stärkeerzeugnisse

2008R0451 DE 01.01.2015 001.001 29 10.61 Mahl- und Schälmühlenerzeugnisse 10.61.1 Reis, halb oder vollständig geschliffen oder geschält oder Bruchreis 10.61.11 Geschälter Reis (Cargo-Reis oder Braunreis) 10.61.12 Reis, halb oder vollständig geschliffen, oder Bruchreis 10.61.2 Mehl von Getreide; Mehl und Grieß von Hülsenfrüchten, Sagomark, Wurzeln und Früchten; Mischungen und Teig zum Herstellen von Backwaren 10.61.21 Mehl von Weizen oder Mengkorn 10.61.22 Mehl von anderem Getreide als Weizen oder Mengkorn 10.61.23 Mehl und Grieß von trockenen Hülsenfrüchten, von Sagomark, Maniok oder ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Stärke- oder Inulingehalt und von Früchten 10.61.24 Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren 10.61.3 Grobgrieß, Feingrieß, Pellets und andere Erzeugnisse aus Getreidekörnern 10.61.31 Grobgrieß und Feingrieß, von Weizen 10.61.32 Grobgrieß, Feingrieß und Pellets von anderem Getreide 10.61.33 Getreidekörner, anders bearbeitet, Getreidekeime; Lebensmittelzubereitungen aus Getreide oder Getreideerzeugnissen (z. B. Corn Flakes) 10.61.4 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten 10.61.40 Kleie und andere Rückstände, auch in Form von Pellets, vom Sichten, Mahlen oder von anderen Bearbeitungen von Getreide oder Hülsenfrüchten 10.61.9 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Mahl- und Schälmühlenerzeugnissen 10.61.99 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Mahl- und Schälmühlenerzeugnissen 10.62 Stärke und Stärkeerzeugnisse 10.62.1 Stärke und Stärkeerzeugnisse; Zucker und Zuckersirupe, a.n.g. 10.62.11 Stärke, Inulin, Weizenkleber; Dextrine und andere modifizierte Stärken 10.62.12 Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen u. Ä. 10.62.13 Glucose und Glucosesirup; Fructose und Fructosesirup; Invertzucker; Zucker und Zuckersirupe, a.n.g. 10.62.14 Maisöl 10.62.2 Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände 10.62.20 Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände 10.62.9 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen 10.62.99 An Subunternehmer vergebene Arbeiten bei der Herstellung von Stärke und Stärkeerzeugnissen 10.7 Back- und Teigwaren 10.71 Backwaren (ohne Dauerbackwaren)