WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK
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- Fritzi Kneller
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1 WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK Kapitel 19 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren Ausgabe 2018 Statistisches Bundesamt
2 IV 19 Kapitel 19 Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren Anmerkungen 1. Zu Kapitel 19 gehören nicht: a) Lebensmittelzubereitungen (ausgenommen gefüllte Waren der Position 1902) mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren von - einzeln oder zusammen - mehr als 20 GHT (Kapitel 16); b) Erzeugnisse aus Mehl oder Stärke (z. B. Kekse) die zur Tierfütterung besonders zubereitet sind (Position 2309); c) Arzneiwaren und andere Waren des Kapitels Im Sinne der Position 1901: a) gilt als Grobgrieß : Grobgrieß von Getreide des Kapitels 11; b) gelten als Mehl und Feingrieß : 1) Mehl und Feingrieß von Getreide des Kapitels 11; 2) Mehl, Grieß und Pulver pflanzlichen Ursprungs jeden Kapitels, ausgenommen Mehl, Grieß oder Pulver von getrocknetem Gemüse (Position 0712), von Kartoffeln (Position 1105) oder von getrockneten Hülsenfrüchten (Position 1106). 3. Zu Position 1904 gehören nicht Zubereitungen, die mehr als 6 GHT Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, enthalten oder mit Schokolade oder anderen kakaohaltigen Lebensmittelzubereitungen der Position 1806 vollständig überzogen sind (Position 1806). 4. Der Begriff in anderer Weise zubereitet im Sinne der Position 1904 bedeutet, dass das Getreide eine weitergehende Behandlung erfahren hat als in den Positionen oder Anmerkungen zu den Kapiteln 10 und 11 vorgesehen ist. Zusätzliche Anmerkungen Als Kekse und Ähnliches Kleingebäck, gesüßt, im Sinne der Unterposition gelten nur Erzeugnisse mit einem Wassergehalt von 12 GHT oder weniger und einem Fettgehalt von 35 GHT oder weniger (Füllungen und Überzüge bleiben bei der Bestimmung dieser Gehalte außer Betracht). 3. Unter die fallen nur trockene und spröde Erzeugnisse. 4. Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt der Position 1901 sowie solche aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, dosiert aufgemacht, wie Kapseln, Tabletten, Pastillen und Pillen, zur Verwendung als Nahrungsergänzungsmittel, sind von der Einreihung in Position 1901 ausgeschlossen. Der wesentliche Charakter eines Nahrungsergänzungsmittels wird nicht nur durch seine Zutaten bestimmt, sondern auch durch seine besondere Form der Darreichung, die auf seine Funktion als Nahrungsergänzungsmittel hinweist, da sie die Dosierung, die Art und Weise seiner Aufnahme und den Ort, an dem es wirken soll, bestimmt. Diese Lebensmittelzubereitungen sind in Position 2106 einzureihen, sofern sie anderweitig weder genannt noch inbegriffen sind. Statistisches Bundesamt, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik,
3 IV Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen: Zubereitungen zur Ernährung von Säuglingen oder Kleinkindern, in Aufmachungen für den Einzelverkauf Mischungen und Teig, zum Herstellen von Backwaren der Position Malzextrakt: mit einem Gehalt an Trockenmasse von 90 GHT oder mehr anderer kein Milchfett, keine Saccharose, Isoglucose, Glucose oder Stärke enthaltend oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose (einschließlich Invertzucker) oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend, ausgenommen Lebensmittelzubereitungen in Pulverform aus Waren der Positionen 0401 bis andere Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet: Teigwaren, weder gekocht oder gefüllt noch in anderer Weise zubereitet: Eier enthaltend weder Weichweizenmehl noch Weichweizengrieß enthaltend andere Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet): mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fett jeder Art oder Herkunft, enthaltend gekocht andere andere Teigwaren: getrocknet andere Couscous: nicht zubereitet anderer Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen Statistisches Bundesamt, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, 2018
4 IV Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen: Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt: auf der Grundlage von Mais auf der Grundlage von Reis andere Lebensmittelzubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von ungerösteten und gerösteten Getreideflocken oder aus aufgeblähtem Getreide: Zubereitungen nach Art der Müsli auf der Grundlage nicht gerösteter Getreideflocken auf der Grundlage von Mais auf der Grundlage von Reis andere Bulgur-Weizen auf der Grundlage von Reis andere Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren: Knäckebrot Leb- und Honigkuchen und ähnliche Waren: berechnet) von weniger als 30 GHT berechnet) von 30 GHT oder mehr, jedoch weniger als 50 GHT berechnet) von 50 GHT oder mehr Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt; Waffeln: Kekse und ähnliches Kleingebäck, gesüßt: ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger andere mit einem Gehalt an Milchfett von 8 GHT oder mehr Doppelkekse mit Füllung andere Statistisches Bundesamt, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik,
5 IV Waffeln: mit einem Wassergehalt von mehr als 10 GHT ganz oder teilweise mit Schokolade oder kakaohaltigen Überzugsmassen überzogen oder bedeckt: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 85 g oder weniger andere gesalzen, auch gefüllt andere Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche geröstete Waren: Zwieback andere ungesäuertes Brot (Matzen) Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren Brot ohne Zusatz von Honig, Eiern, Käse oder Früchten, auch mit einem Gehalt an Zuckern oder Fetten, bezogen auf die Trockenmasse, von jeweils 5 GHT oder weniger Kekse und ähnliches Kleingebäck extrudierte oder expandierte Erzeugnisse, gesalzen oder aromatisiert mit einem Gehalt an Saccharose, Invertzucker oder Isoglucose von 5 GHT oder mehr andere Statistisches Bundesamt, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, 2018
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