Allgemeinen Bedingungen für die Anwendung der elektronischen DARS d.d.-medien zur Entrichtung der Mautgebühr

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Gemäß Art. 75.č Abs. 7 dem slowenischen Gesetz über öffentliche Straßen (Amtsblatt Republik Slowenien, Nr. 33/06 amtliche konsolidierte Fassung, 45/08, 57/08 ZLDUVCP, 69/08 ZCestV, 42/09, 109/09 und 109/10 ZCes-1), der Preisliste der Autobahngebühr (Amtsblatt Republik Slowenien, Nr. 79/13), dem Statut der Gesellschaft Družba za avtoceste v Republiki Sloveniji d.d. Punkte 7.2.8. und 7.2.11. und den Bestimmungen der Verwaltungsgeschäftsordnung der Gesellschaft Družba za avtoceste v Republiki Sloveniji d.d. beschließt die Verwaltung der Gesellschaft Družba za avtoceste v Republiki Sloveniji d.d. am 15. Januar 2014 die Allgemeinen Bedingungen für die Anwendung der elektronischen DARS d.d.-medien zur Entrichtung der Mautgebühr 1. Elektronische DARS d.d.-medien zur Entrichtung der Mautgebühr und ihre Verwendungsmöglichkeiten 1.1 Im Rahmen des Autobahngebührensystems mit dem Anhalten werden die folgenden DARS d.d. Medien für die elektronische Entrichtung der Mautgebühr verwendet: elektronische Karten ABC (im Folgenden: ABC-Karten), DARS-Karten und DARS-Transporter-Karten. Diese Medien werden zusammen als elektronische DARS d.d.-medien bezeichnet. 1.2 Die elektronischen DARS d.d.-medien werden für die bargeldlose Entrichtung der Mautgebühr für Fahrzeuge verwendet, deren zulässige Höchstmasse 3.500 kg überschreitet, und zwar für die erste (R3) und die zweite (R4) Mautklasse. 1.2.1 Die DARS-Karte ist ein elektronisches Voraus- oder Nachzahlungsmedium zur Entrichtung der Mautgebühr. Als Vorauszahlungsmedium ist die Karte unter Fahrzeugen und den beiden Mautklassen übertragbar, als Nachzahlungsmedium ist sie unter allen Fahrzeugen des Benutzers, der mit DARS d.d. den Vertrag über die Verwendung dieser Karte für die aufgeschobene Entrichtung der Mautgebühr abgeschlossen hat, übertragbar. Die DARS-Karte kann als elektronisches Nachzahlungsmedium auch in Verbindung mit bestimmten auf der Webseite www.dars.si angegebenen Zahlungskarten verwendet werden. Die DARS-Karte kann auch für die Entrichtung der Mautgebühr für die Fahrzeuge der beiden Mautklassen, für die das Mautgebührensystem eine niedrige Mautgebühr gemäß den Emissionsklassen EURO vorsieht, verwendet werden. In solchen Fällen werden die Registernummer und die Emissionsklasse vom Fahrzeug auf die DARS-Karte geschrieben; die Karte ist dann nicht übertragbar und kann nur für die Entrichtung der Mautgebühr für dieses Fahrzeug verwendet werden. 1.2.2 Die DARS-Transporter-Karte ist ein elektronisches Voraus- oder Nachzahlungsmedium zur Entrichtung der Mautgebühr. Als Vorauszahlungsmedium ist die Karte unter Fahrzeugen und den beiden Mautklassen übertragbar, als Nachzahlungsmedium ist sie unter allen Fahrzeugen des Benutzers, der mit DARS d.d. den Vertrag über die Verwendung der Transporter-Karte für die aufgeschobene Entrichtung der Mautgebühr abgeschlossen hat, übertragbar. Die DARS- Transporter-Karte kann als elektronisches Nachzahlungsmedium auch in Verbindung mit bestimmten auf der Webseite www.dars.si angegebenen Zahlungskarten verwendet werden. Die DARS-Transporter-Karte kann auch für die Entrichtung der Mautgebühr für die Fahrzeuge der beiden Mautklassen, für die das Mautgebührensystem eine niedrige Mautgebühr gemäß den Emissionsklassen EURO vorsieht, verwendet werden. In solchen Fällen werden die Registernummer und die Emissionsklasse vom Fahrzeug auf die DARS-Transporter-Karte geschrieben; die Karte ist dann nicht übertragbar und kann nur für die Entrichtung der Mautgebühr für dieses Fahrzeug verwendet werden.

1.2.3 Die ABC-Karte ist ein elektronisches Voraus- oder Nachzahlungsmedium zur Entrichtung der Mautgebühr. Für die erste Mautklasse (R3) kann die ABC-Karte nur in einem Fahrzeug verwendet werden. Sie enthält die Fahrzeugnummer und ist nicht übertragbar. Auf dem Nummernschild des Fahrzeugs dieser Klasse, für das das Mautgebührensystem eine niedrige Mautgebühr gemäß den Emissionsklassen EURO vorsieht, werden die Emissions- und Mautklasse (grünes Schild für R3) verzeichnet. Die ABC-Karte ist nicht übertragbar und kann nur für die Entrichtung der Mautgebühr in diesem Fahrzeug verwendet werden. Als Vorauszahlungsmedium für die zweite Mautklasse (R4) ist die ABC-Karte unter Fahrzeugen dieser Mautklasse übertragbar, als elektronisches Nachzahlungsmedium ist sie unter allen Fahrzeugen des Benutzers, der mit DARS d.d. den Vertrag über die Verwendung dieser Karte für die aufgeschobene Entrichtung der Mautgebühr abgeschlossen hat, übertragbar. Die ABC-Karte kann als elektronisches Nachzahlungsmedium auch in Verbindung mit bestimmten auf der Webseite www.dars.si angegebenen Zahlungskarten verwendet werden. Auf dem Nummernschild des Fahrzeugs der zweiten Mautklasse (R4), für das das Mautgebührensystem eine niedrige Mautgebühr gemäß den Emissionsklassen EURO vorsieht, werden die Fahrzeugnummer sowie die Emissions- und Mautklasse (blaues Schild für R4) verzeichnet. Solche ABC-Karte ist nicht übertragbar und kann nur für die Entrichtung der Mautgebühr in diesem Fahrzeug verwendet werden. 1.3 Die elektronischen DARS d.d.-medien werden für die bargeldlose Entrichtung der Mautgebühr für die Nutzung des Karawankentunnels verwendet, und zwar die folgenden Medien für Fahrzeuge der folgenden Mautklassen: die DARS-Karte mit oder ohne Fahrzeugregisternummer und EURO-Emissionsklasse: für alle Fahrzeuge der vier Mautklassen; die DARS-Transporter-Karte mit oder ohne Fahrzeugregisternummer und EURO- Emissionsklasse: für alle Fahrzeuge der dritten und vierten Mautklasse; die ABC-Karte für Fahrzeuge der dritten Mautklasse mit oder ohne Fahrzeugregisternummer und EURO-Emissionsklasse: für alle Fahrzeuge der dritten Mautklasse; die ABC-Karte für Fahrzeuge der vierten Mautklasse mit oder ohne Fahrzeugregisternummer und EURO-Emissionsklasse: für alle Fahrzeuge der vierten Mautklasse. 2. Erwerb und Anpassung der elektronischen DARS d.d.-medien 2.1. Verkaufsstellen für: die DARS-Karte ist auf allen Spuren der Eintritts- oder Eintritts- und Austrittsmautstationen erhältlich, ausgenommen die Schnellspuren des ABC-Systems; die ABC- und die DARS-Karte sind im Mautanwender-Center Cestninsko uporabniški center, Ljubljana, Grič 54 (Autobahnwartungscenter Ljubljana) erhältlich; sie können persönlich oder per Post bestellt werden. 2.2 Die elektronischen DARS d.d.-medien für die niedrige Mautgebühr gemäß der EURO- Emissionsklasse werden aufgrund des besonderen Auftrags des Anwenders ausgegeben bzw. die ausgegebenen Medien werden entsprechend angepasst. Das Formular befindet sich auf der Webseite www.dars.si.

2.3 DARS d.d. kann die Ausgabe oder Anpassung des elektronischen Mediums für die niedrige Mautgebühr gemäß der EURO-Emissionsklasse ablehnen, wenn der Anwender bzw. Antragsteller unbeglichene fällige Pflichten gegenüber DARS d.d. hat. Außerdem kann DARS d.d. im Fall der unbeglichenen fälligen Pflichten gegenüber DARS d.d. dem Anwender die weitere Anwendung des elektronischen Mediums und der damit verbundenen Vergünstigungen untersagen. Die Ablehnung der Herausgabe oder Anpassung oder das Untersagen der weiteren Anwendung des elektronischen Mediums und damit verbundener Vergünstigungen kann auch nach der Tilgung aller fälligen Pflichten des Anwenders bzw. Antragstellers gegenüber DARS d.d. andauern. 2.4 Für die Anwendung an einem Fahrzeug kann höchstens eine ABC- und eine DARS- oder DARS-Transporter-Karte angepasst werden. Für Fahrzeuggruppen, deren Zugfahrzeug mit oder ohne Anhänger von der Klasse R3 in die Klasse R4 und umgekehrt wechselt, kann dem Anwender neben der ABC-Karte für die Mautklasse, in der die meisten Fahrten durchgeführt werden, auch eine DARS- oder DARS- Transporter-Karte angepasst werden, mit der er die Fahrten in der anderen Mautklasse als der auf der ABC Karte eingetragenen Mautklasse durchführen kann. Der Anwender, der in seinem Fahrzeug die beiden elektronischen DARS d.d.-medien hat und die Mautgebühr mit der DARS- oder DARS-Transporter-Karte entrichten will, muss vor der Mautstation die ABC-Karte aus dem Halter entfernen und sie so weit wie möglich von der empfohlenen Anbringungsstelle entfernen, um eine selbstständige Kommunikation im System der elektronischen Entrichtung der Mautgebühr zu vermeiden. 3. Die Voraus- und Nachzahlungsanwendung der elektronischen DARS d.d.-medien 3.1 Die elektronischen DARS d.d.-medien können als Vorauszahlungsmedien bei im Voraus aufgeladenem Guthaben zur Entrichtung der Mautgebühr verwendet werden. Die Höhe der Guthabeneinzahlung auf das einzelne elektronische Medium ist beliebig. Das Aufladen von Guthaben ist bei Herausgabe des elektronischen Mediums und nachträglich an den so genannten kombinierten Spuren (siehe Abs. 4.2.1) an allen Mautstationen des offenen Mautsystems und an den Austrittsmautstationen des geschlossenen Mautsystems möglich: mit einer Einzahlung von Guthaben an der Mautstation; durch vorhergehende Einzahlung von Guthaben auf das Konto der DARS d.d. gemäß dem Angebot, das auf den Webseiten www.popabc.si oder www.dars.si zur Verfügung steht. 3.2 Die elektronischen DARS d.d.-medien können als Nachzahlungsmedien mit Zahlungsaufschub der Mautgebühr entweder in Verbindung mit einer Zahl- bzw. Kreditkarte oder durch den Abschluss eines besonderen Vertrags mit DARS d.d. genutzt werden. Die Liste der Zahl- bzw. Kreditkarten, die von der DARS d.d. für den Zahlungsaufschub der Mautgebühr akzeptiert werden, befindet sich auf der Webseite www.dars.si. 4. Registrierung der Durchfahrt des Fahrzeugs durch die Mautstation 4.1 Die Registrierung der Durchfahrt des Fahrzeugs durch die Mautstation im geschlossenen Mautsystem umfasst die Registrierung des Fahrzeugs an der Eintrittsmautstation und die Abrechnung der Entrichtung der Mautgebühr für die Nutzung der mautpflichtigen Straße oder eines Abschnitts durch Vorauszahlungsmedien oder Registrierung der Nutzung der mautpflichtigen Straße oder eines Abschnitts durch Nachzahlungsmedien. Im offenen Mautsystem wird die Registrierung der Durchfahrt des Fahrzeugs gleichzeitig an der Eintritts- und Austrittsmautstation durchgeführt.

4.2 Der Halter der ABC-Karte muss an der Innenseite der Windschutzscheibe in die äußerste untere Ecke geklebt werden, wie auf dem Bild dargestellt. Bringen Sie die ABC-Karte dann auf dem Halter an. 4.2.1 Die Registrierung der Durchfahrt durch die Mautstation wird im elektronischen Mautsystem mit der ABC-Karte bei der Fahrt durch die Mautstation durchgeführt: - auf der so genannten ABC-Schnellspur, die mit dem folgenden Verkehrsschild Nr. III-101 bezeichnet ist und für Fahrzeuge reserviert ist, die mit einer ABC-Karte zur automatischen Entrichtung der Mautgebühr ohne Anhalten des Fahrzeugs ausgestattet sind. Die Registrierung der Durchfahrt wird bei einer Geschwindigkeit von bis zu 40 km/h und unter der Bedingung eines ausreichenden Guthabens auf der ABC-Karte oder durch eine aktive Zahlungsaufschubverbindung der ABC-Karte durchgeführt. Der Abstand zwischen Fahrzeugen muss mindestens acht Meter betragen. - auf der so genannten kombinierten Spur, die mit den folgenden Verkehrsschildern Nr. III-102.1 und III-103 bezeichnet ist und auf der neben der automatischen Mautentrichtung auch alle anderen Mautentrichtungsweisen und das Einzahlen von Guthaben auf die ABV-Karte möglich sind. Auf dieser Spur muss das Fahrzeug anhalten und warten, bis die Ampel neben der Kabine grünes Licht zeigt. 4.2.2 Im geschlossenen Mautsystem kann die Mautgebühr an der Austrittsmautstation mit Hilfe der ABC-Karte nur bezahlt werden, wenn die Einfahrt richtig registriert wurde. Bei der Einfahrt auf der Schnellspur wird die Eintrittsmautstation automatisch auf der ABC-Karte registriert, was mit der Anzeige der Angaben der ABC-Karte (Abs. 4.2.3) und der automatischen Öffnung der Schranke bestätigt wird. Auf der kombinierten Spur, auf der das Fahrzeug angehalten werden muss, ist die

Auffahrt dann registriert, wenn auf der Anzeige die Daten der ABC-Karte angezeigt werden und die Ampel grünes Licht zeigt. 4.2.3 Auf der Anzeige neben der Schnell- oder kombinierten Spur werden die Mautklasse (R3 oder R4) und die EURO-Emissionsklasse (E3 für die Emissionsklasse EURO III, E4 für die Emissionsklasse EURO IV, E5 für EURO V und EEV und E6 für EURO VI) angezeigt, wenn sie darauf vermerkt sind, sowie der Guthabenwert. Bei Anwendung der ABC-Karte mit Zahlungsaufschub wird statt des Guthabens der Verbindungsstatus, z. B. POP (bei zweizeiligen Anzeigen auch POP DARS oder POP Magna usw.), angezeigt. Mit dieser Aufschrift auf der Anzeige sind die Registrierung der Durchfahrt und die Bedingungen für die automatische Mautentrichtung bestätigt. Falls sich die Schranke auf der Schnellspur nicht öffnet, fahren Sie langsam weiter zur Schranke, wo die zweite Antenne angebracht ist, die erneut versucht, die Daten von der ABC-Karte zu lesen. Wenn sich die Schranke noch immer nicht öffnet, wenden Sie sich mit Hilfe der vor der Schranke aufgestellten Sprechanlage an das Mautstationspersonal. 4.2.4 Im geschlossenen Mautsystem sind die Schranken neben den Nebenmautstationen für die Fahrzeuge mit Vignetten geöffnet, darum müssen Sie überprüfen, ob die Anzeige die Daten Ihrer ABC-Karte beim Ein- und Austritt anzeigt und ob die Ampel an der Anzeige neben der Kabine grünes Licht gibt. Anderenfalls entnehmen Sie beim Eintritt den Eintrittsmautschein aus dem Automaten oder beim Mautkassierer und entrichten Sie die Mautgebühr beim Austritt mit einem anderen Zahlungsmittel. Wenn die ABC-Karte bei der Ausfahrt aus dem geschlossenen Mautsystem keinen Eintrag der Eintrittsmautstation vorweist und der Anwender keinen Eintrittsmautschein vorlegt, wird die Mautgebühr für die Strecke bis zur entferntesten Eintrittsmautstation im System berechnet. 4.2.5 An der Ausfahrtmautstation im geschlossenen Mautsystem kann die Entrichtung der Mautgebühr mit der ABC-Karte auf der ABC-Schnellspur oder auf der kombinierten Spur durchgeführt werden. 4.2.6 An der Mautstation Hrušica, an der alle Fahrzeuge die Mautgebühr für den Karawankentunnel entrichten, gibt es keine ABC-Schnellspur. Die Anwender des ABC-Systems können die Mautgebühr an den äußeren zwei kombinierten Spuren auf der rechten Seite bezahlen. 4.2.7 Die Registrierung der Durchfahrt mit der ABC-Karte ist in den folgenden Fällen nicht möglich: wenn die ABC-Karte von Seiten des Anwenders oder DARS d.d. blockiert wurde (z. B. Nichtzahler, Missbrauch, Verlust, Diebstahl); - wenn auf der ABC-Karte mit Vorauszahlung nicht genug Guthaben ist; wenn die ABC-Karte beschädigt ist (z. B. das elektronische Medium nicht funktioniert Verlust der Kommunikation oder schlechte Kommunikation, leere Batterie). 4.3 Die Registrierung der Durchfahrt durch die Mautstation wird im elektronischen Mautsystem mit der DARS- oder DARS-Transporter-Karte (im Folgenden: DK-Karte) während der Fahrt durch die Mautstation auf der so genannten kombinierten Spur durchgeführt, auf der neben der Entrichtung der Mautgebühr mit der DK-Karte auch alle anderen Arten der automatischen (ABC-Karte) und das Entrichten der Mautgebühr von Hand sowie das Einzahlen von Guthaben auf die DK-Karte möglich sind. Auf dieser Spur muss das Fahrzeug anhalten und warten, bis die Ampel grünes Licht zeigt. 4.3.1 Für eine erfolgreiche Registrierung der Durchfahrt mit der DK-Karte muss die Karte auf der kombinierten Spur an das Lesegerät (Lese-Decodiergerät), das an der Kabine der Mautstation angebracht ist, bis auf eine Entfernung von ca. 10 cm angenähert werden. Sie müssen warten, bis

der Kassierer in der Kabine die Mautklasse des Fahrzeugs bestimmt. Auf der Anzeige werden die Mautklasse (R3 oder R4) und die EURO-Emissionsklasse (E3 für die Emissionsklasse EURO III, E4 für die Emissionsklasse EURO IV, E5 für EURO V und EEV und E6 für EURO VI) angezeigt, wenn sie darauf vermerkt sind, und ebenfalls wird der Guthabenwert bei Vorauszahlung bzw. der Status der Nachzahlungsbeziehung bei Zahlungsaufschub, z. B. POP (bei zweizeiligen Anzeigen auch POP DARS oder POP Magna usw.), angezeigt. Wenn die Transaktion erfolgreich abgeschlossen ist, schaltet die Ampel auf grünes Licht und das Fahrzeug kann weiterfahren. 4.3.2 Im geschlossenen Mautsystem wird beim Eintritt auf der DK-Karte die Eintrittsmautstation registriert. Auf der Anzeige werden die im vorigen Absatz angegebenen Daten der DK-Karte angezeigt, die Ampel schaltet auf grünes Licht und die Schranke an den frontalen bzw. Hauptmautstationen öffnet sich. Im geschlossenen Mautsystem sind die Schranken an den Neben- bzw. kleineren Mautstationen für die Fahrzeuge mit Vignetten geöffnet, darum müssen Sie beim Eintritt in das System überprüfen, ob die Anzeige die Daten der DK-Karte anzeigt und ob die Ampel an der Anzeige grünes Licht gibt. Anderenfalls entnehmen Sie beim Eintritt den Eintrittsmautschein und entrichten Sie die Mautgebühr beim Austritt aus dem geschlossenen Mautsystem mit einem anderen Zahlungsmittel. Wenn die DK-Karte bei der Ausfahrt aus dem geschlossenen Mautsystem keinen Eintrag der Eintrittsmautstation vorweist und der Anwender keinen Eintrittsmautschein vorliegt, wird die Mautgebühr für die Strecke bis zur entferntesten Eintrittsmautstation im System berechnet. 4.3.3 An der Ausfahrtmautstation im geschlossenen Mautsystem kann die Entrichtung der Mautgebühr mit der DK-Karte nur auf der kombinierten Spur durchgeführt werden. 4.3.4 Die Registrierung der Durchfahrt mit der DK-Karte ist in den folgenden Fällen nicht möglich: wenn die DK-Karte von Seiten des Anwenders oder DARS d.d. blockiert wurde (z. B. Nichtzahler, Missbrauch, Verlust, Diebstahl); - wenn auf der DK-Karte mit Vorauszahlung nicht genug Guthaben ist; wenn die DK-Karte beschädigt ist (das elektronische Medium funktioniert nicht Verlust der Kommunikation). 5. Sonstige Bedingungen für die richtige Anwendung der elektronischen DARS d.d.-medien 5.1 Auf den Spuren der Mautstationen, die nur für die Durchfahrt von Fahrzeugen unter 3.500 kg zulässiger Höchstmasse mit Vignetten bestimmt sind, ist die Durchfahrt für Fahrzeuge über 3.500 kg zulässiger Höchstmasse verboten. 5.2 Der Anwender der elektronischen DARS d.d.-medien muss die Fahrer seiner Fahrzeuge und andere Personen bzw. Fahrer, denen er sein elektronisches Medium zur Nutzung überlässt, über die Bedingungen für seine Anwendung im elektronischen Mautentrichtungssystem informieren. 5.3 Auf jedem elektronischen DARS d.d.-medium ist eine Seriennummer eingetragen. Bei der Entgegennahme der ABC-Karte erhält der Anwender eine besondere Identifikationskarte, auf der neben der Seriennummer auch eine Identifikationsnummer der Karte eingetragen ist, die nur er allein kennt und nutzt. Dem Anwender der elektronischen DARS d.d.-medien ist somit die Anonymität der Durchfahrt an der Mautstation gewährleistet, außer in den Fällen, in denen auf dem Medium auch das Registerkennzeichen des Fahrzeugs, für welches das Medium ausgegeben wurde, eingetragen ist: im Fall einer Beantragung von ermäßigter Mautgebühr nach EURO-Emissionsklassen;

im Fall der Nutzung einer ABC-Karte für die erste Mautklasse (R3); im Fall eines Vertragsabschlusses mit DARS d.d. über den Zahlungsaufschub der Mautgebühr. 5.4 Auf der Webseite www.dars.si hat der Anwender über ein besonderes Nutzerportal und mit dem ihm vorher zugeteilten Benutzernamen und Passwort stets einen kostenlosen Zugang zum Nachweis seiner Durchfahrten an den Mautstationen, die mit den einzelnen elektronischen DARS d.d.-medien durchgeführt wurden. 5.5 Jede Veränderung des Eigentümers des Fahrzeugs oder des Nutzers des an das Fahrzeug gebundenen elektronischen Mediums müssen sofort dem DARS d.d.-mautanwender-center auf einem besonderen Formular, das auf der Webseite www.dars.si veröffentlicht ist, mitgeteilt werden. 5.6 Den Verlust oder Diebstahl eines elektronischen Mediums teilt der Anwender dem DARS d.d- Mautanwender-Center (Faxnummer +386(1)518-8-305; E-Mail-Adresse cuc@dars.si) schriftlich mit. Auf Grundlage der eingegangenen Nachricht wird die weitere Nutzung des verlorenen oder gestohlenen Mediums unterbunden. 5.7 Die Nutzung des elektronischen DARS d.d.-mediums, mit dem die Nutzungsbedingungen verletzt wurden oder für das die fälligen Pflichten nicht beglichen wurden, wird unterbunden und das Medium wird in die Stop-Liste eingetragen. Das Medium wird aus der Stop-Liste gestrichen, wenn die Gründe für den Eintrag auf die Liste beseitigt sind. 5.8 Die Nutzung der ABC-Karte für die erste Mautklasse (R3) und des elektronischen DARS d.d.- Mediums für die Entrichtung der Mautgebühr wird freigeschaltet, nachdem der Anwender eine elektronische Nachricht der DARS d.d. über den Eintrag der Daten des Fahrzeugs, an das das jeweilige Medium gebunden ist, in das elektronische Mautsystem erhalten hat. Diese Daten werden bei der ersten Fahrt des Fahrzeugs, für das das Medium angepasst oder ausgegeben wurde, durch die Mautstation auf der so genannten kombinierten Spur automatisch auf das Medium geschrieben. 5.9 Für Hilfe und die Bearbeitung eventueller mit den elektronischen DARS d.d.-medien verbundener Reklamationen können sich die Anwender an das Mautanwender-Center in Ljubljana, Grič 54 (Ausfahrt Ljubljana-Brdo), an die E-Mail-Adresse cuc@dars.si oder die Telefonnummer +368(1)518-83-64 bzw. 080-15-03 wenden. Das Centrum ist jeden Werktag von 6.30 bis 20.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 13.00 Uhr geöffnet. 6. Gültigkeit der Allgemeinen Bedingungen für die richtige Anwendung der elektronischen DARS d.d.-medien 6.1 Am Tag des Inkrafttretens dieser Allgemeinen Bedingungen werden die Allgemeinen Bedingungen der Anwendung der elektronischen DARS d.d.-medien zur Entrichtung der Mautgebühr (Amtsblatt Republik Slowenien, Nr. 113/09 und 34/12) gekündigt. 6.2 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Republik Slowenien. Nr. 420-3/13 Ljubljana, den 15. Januar 2014 EVA 2014-2430-0034

Mag. Matjaž Knez Vorstandsvorsitzender DARS d.d.