Das WTG ist da wie geht es weiter?

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Transkript:

Das WTG ist da wie geht es weiter? - Ein kurzer Überblick - Detlev Spohr Referatsleiter Wohn- und Teilhabegesetz, Versorgungsstrukturen im Quartier, Pflegende Angehörige

Die Historie 1995: Einführung der Pflegeversicherung 1996/2003: Bisheriges Landespflegegesetz NRW 2005: Abschlussbericht der Enquete-Kommission Zukunft der Pflege in NRW 2008: Erstes Wohn- und Teilhabegesetz 2010: Vorlage Evaluation Landespflegegesetz TU Dortmund 2010: Regierungswechsel

Die Historie 2011: Entscheidung: neben LPflG auch WTG reformieren; Reform soll gemeinsam erfolgen Ab 2011: umfassender Beteiligungsprozess 02/2012: Kabinettbeschluss Eckpunkte 05/2012: Neuwahl des Landtages 07/2013: 1. Lesung GEPA NRW Ab Sommer 2013: Neuerarbeitung DVO APG Anhörungen 09/2013 und 05/2014 01.10.2014: Beschluss GEPA 16.10.2014: Inkraftreten APG und WTG

GEPA NRW heißt: Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen aber.

Das GEPA NRW ist seit dem 16.10.2014 Geschichte!

GEPA NRW Artikel 1: Alten- und Pflegegesetz (APG) insbesondere Fördervoraussetzungen APG - Verordnung Artikel 2: Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) insbesondere Regelung von Standards WTG Verordnung 6

Überblick Alten- und Pflegegesetz Wichtigste Themen Rolle der Kommunen Qualitätsentwicklung und Finanzierung der Heime Pflegende Angehörige Beratung Weitere Ansätze für Quartiersgestaltung Landesförderplan Alter und Pflege Altenberichterstattung

Überblick Wohn- und Teilhabegesetz Wesentliche Neuerungen Ausdifferenzierung des Anwendungsbereichs größere Flexibilität kein einheitlicher Begriff der Einrichtung: Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot ( 18) Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen ( 24) Angebote des Servicewohnens ( 31) ambulante Dienste ( 33) Gasteinrichtungen ( 36) (Hospize, Kurzzeit-,Tages- /Nachtpflege)

Was ändert sich für... Wohngemeinschaften Explizit: Unterscheidung von anbieterverantwortet und selbstverantwortet, Kriterien für Selbstverantwortung legaldefiniert, 24 Abs. 2 WTG Nur wenn anbieterverantwortet: Anforderungen, aber deutlich den Besonderheiten einer WG angepasst: Vereinbarung über Aufgabenverantwortung (bei mehreren LeistungsanbieterInnen) bzw. Konzept (bei einer/einem LeistungsanbieterIn), 26 Abs. 2, 3 WTG Fachkraftpräsenz nicht zwingend Abhängig von den Besonderheiten: Präsenzkraft und Fachkraft in Rufbereitschaft, 28 Abs. 2 WTG

Was ändert sich für... Wohngemeinschaften Keine Fachkraftquote Nur Einzelzimmer, 27 Abs. 1 WTG Umfassende Mitwirkung/Mitbestimmung, 29 Abs. 2 WTG Wenn keine wesentlichen Mängel, Verlängerung des Prüfintervalls für die Regelprüfung auf zwei Jahre möglich, 30 Abs. 3 WTG Leistungen ambulanter Dienste in Wohngemeinschaften fließen bei Investkostenpauschale mit ein Derzeit keine weitere finanzielle Förderung (Ergebnis der Anhörung 12.09.2013) Projekt zur Ermittlung von Gelingensbedingungen bei Wohngemeinschaften geplant

Was ändert sich für... betreutes Wohnen Klarere Abgrenzung des Servicewohnens: maßgeblich ist, dass Zusatzleistungen (wie z. B. Pflege) frei wählbar sind, Höhe des Entgelts für die Grundleistungen unerheblich (Im Gegensatz zum alten WTG), 31 WTG Anzeigepflicht, 32 Abs. 1 WTG WTG-Behörde ist zur Gefahrenabwehr nach dem OBG zuständig, 32 Abs. 2 WTG

Was ändert sich für... ambulante Pflegedienste Anzeigepflicht für alle ambulanten Dienste, 34 Satz 2 WTG Ambulante Dienste in anbieterverantworteten WGs: Regelprüfungen und Anlassprüfungen, 35 Abs. 2 WTG Ambulante Dienste in selbstverantworteten WGs: nur anlassbezogene Prüfungen (Vorrang der MDK-Prüfungen), 35 Abs. 1 WTG Ambulante Dienste außerhalb von Wohngemeinschaften: nur Gefahrenabwehr nach dem OBG durch die WTG-Behörde, 35 Abs. 3 WTG

Und nun? Schulungen BR und WTG-Behörden (neues Recht, Rahmenprüfkatalog, Fachthemen) Workshop MDK und WTG-Behörden zur Zusammenarbeit (Vereinbarung bis 15.10.2015) Vereinbarung Zusammenarbeit KSV/BR/MGEPA Broschüre Gesetzestexte Broschüre zur Mitwirkung Neukonstituierung AG 17 Erarbeitung Empfehlungen zu Gewaltschutzkonzepten, Vermeidung von FEM etc.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit Detlev Spohr Referatsleiter Wohn- und Teilhabegesetz, Versorgungsstrukturen im Quartier, Pflegende Angehörige