I. Genehmigungspflicht im Taxen- und Mietwagenverkehr

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Transkript:

Stand: Juli 2016 Taxi- und Mietwagenunternehmer I. Genehmigungspflicht im Taxen- und Mietwagenverkehr Die Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen unterliegt dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und ist -bis auf wenige Ausnahmen- genehmigungspflichtig. Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine Genehmigung der für den Betriebssitz zuständigen Verkehrsbehörde. Die Anschriften der Verkehrsbehörden entnehmen Sie bitte der Anlage 1. Unter die Genehmigungspflicht fallen auch Geschäftsideen wie z.b. ein Einkaufs- oder Begleitservice für ältere, pflegebedürftige oder anderweitig hilfsbedürftige Personen, die z.b. im unternehmenseigenen Fahrzeug zum Einkaufen, zum Arzt oder anderen Besorgungs- oder Besuchsfahrten begleitet werden sollen. Ebenso genehmigungspflichtig sind Limousinen-, Hochzeits-oder VIP-Services. Dies gilt auch dann, wenn diese Fahrten nur einen kleinen Teil eines gesamten Dienstleistungspaketes ausmachen, welches den Kunden angeboten wird. Alle diese Fahrten fallen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes unter Mietwagenverkehre. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind unter anderem in der Freistellungs- Verordnung zum Personenbeförderungsgesetz (PBefG) geregelt. Hiernach bedarf es für bestimmte Beförderungsfälle keiner Genehmigung, beispielsweise bei Beförderung von Berufstätigen zu oder von ihrer Arbeitsstätte oder von Schülern zu und von ihrer Schule, sofern vom Arbeitgeber beziehungsweise von der Schule das Beförderungsentgelt entrichtet wird (maßgeblich bei der Beförderung von maximal neun Personen einschließlich Fahrer). II. Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs. Industrie- und Handelskammer Erfurt Postanschrift: Industrie- und Handelskammer Erfurt Postfach 90 01 55 I 99104 Erfurt Büroanschrift: Arnstädter Straße 34 99096 Erfurt Tel. 0361 3484-0 Fax 0361 3485-950 E-Mail: info@erfurt.ihk.de Internet: www.erfurt.ihk.de FL000-005-08 IFS100-033-02

1. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es u.a. erforderlich, dass das Eigenkapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens nicht weniger als 2250 Euro für das erste Fahrzeug oder weniger als 1250 Euro für jedes weitere Fahrzeug beträgt. Der Nachweis ist durch Vorlage einer standardisierten Eigenkapitalbescheinigung zu erbringen, die von einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf. 2. Nachweis der Zuverlässigkeit Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister). Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Antragstellers erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde. 3. Nachweis der fachlichen Eignung a) Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen (Ausnahmen): Unternehmen, die die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen, Unternehmen, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen, Unternehmen mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen, - Unternehmen, mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen. b) Nachweis der fachlichen Eignung Der Nachweis der fachlichen Eignung kann nachgewiesen werden durch: - Anerkennung leitender Tätigkeit Die leitende Tätigkeit muss für mindestens drei Jahre nachweisbar und in Unternehmen, die Taxen- und Mietwagenverkehr betreiben, geleistet sein. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Taxen- und Mietwagenunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten (siehe unter III.1-5) vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der IHK müssen hierzu aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden, z.b. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen die Tätigkeit geleistet wurde. Die IHK kann ein er- Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt 2 / 10

gänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen. Falls Sie selbst Unternehmer waren, ist der Nachweis in anderer geeigneter Form zu erbringen. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat. Die Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung leitender Tätigkeit ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Die Gebühr beträgt zur Zeit 40,00 Euro. - Gleichwertige Abschlussprüfungen Abschlussprüfung zum Kaufmann/ zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr; Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/ zur Verkehrsfachwirtin; Abschlussprüfung als Betriebswirt/in (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels und Verkehrsakademie in Bremen; Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn; Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler /- wirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden. Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine Fachkundebescheinigung aus. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Gebiet der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Erfurt ist zuständig für die Landkreise Eichsfeldkreis, Nordhausen, Wartburgkreis, Unstrut-Hainich-Kreis, Kyffhäuserkreis, Gotha, Sömmerda, Weimarer Land und die Städte Eisenach, Erfurt, Weimar. Die Prüfungsgebühr beträgt 120,00 Euro. III. Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung Prüfungssachgebiete Die Prüfung besteht in der Regel aus zwei einstündigen schriftlichen Teilen und ggf. einer halben Stunde dauernden mündlichen Teil. Sie umfasst folgende Sachgebiete: 1. Berufsbezogenes Recht auf den Gebieten - Personenbeförderungsrecht, einschl. Tarifbildung im Taxen und Mietwagenverkehr - Gewerberecht (Grundzüge) - Straßenverkehrsrecht - Arbeitsrecht - Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr - Sozialversicherungsrecht - Grundzüge des Steuerrechts - Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt 3 / 10

2. Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebs, insbesondere Zahlungsverkehr Beförderungsentgelte und bedingungen (Tarife) Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxi- und Mietwagenunternehmens Versicherungswesen Buchführung 3. Technische Normen und technischer Betrieb Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge Bereitstellung der Fahrzeuge Fernsprech- und Funkverkehr 4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umwelt- schutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge 5. Grenzüberschreitender Verkehr - Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt - Pass- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxen und Mietwagenverkehr wichtig sind - Beförderungsdokumente Anmeldung zur Prüfung Senden Sie uns bitte beigefügtes Anmeldeformular ausgefüllt zurück. Fügen Sie bitte zusätzlich Kopien der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises (bei Reisepass Kopien der Seiten mit Foto und den persönlichen Angaben) bei. Vorbereitung auf die Prüfung Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt. Wir weisen auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen, die über die Verlage oder im Buchhandel bezogen werden können. Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt 4 / 10

Literatur Sach- und Fachkunde, Fachrichtung Taxi-Mietwagen Vorbereitung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer, Lehrbuch mit Fragenkatalog, Lösungsbuch für von Christiane Helf-Marx, Verkehrsverlag HeMa e.k., Ruhehorststr. 37, 46244 Bottrop, www.verkehrsverlag-hema.de Fachkunde & Prüfung Lehrbuch für Taxi- und Mietwagenunternehmer von Thomas Grätz, Verlag Heinrich Vogel, Aschauer Str. 30, 81549 München www.heinrich-vogel-shop.de BOKraft Kommentar von Dr. Gerhard Hole, Verlag Heinrich Vogel, Aschauer Str. 30, 81549 München, www.heinrich-vogel-shop.de Das Taxiunternehmen in der Praxis Leitfaden zur Betriebsführung mit Sonderteil Kalkulation von Meißner/ Mattern, Verlag Heinrich Vogel, Aschauer Str. 30, 81549 München, www.heinrich-vogel-shop.de Taxi-Handbuch, Leitfaden Taxi- und Mietwagenunternehmer von Herwig Kollar und Gergin Ufuk, Huss-Verlag, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München, www.huss-shop.de Schulungsveranstalter Die in der Anlage 2 aufgeführten Veranstalter führen in eigener Verantwortung Vorbereitungslehrgänge auf die Fachkundeprüfung durch. Weitere Auskünfte erteilt das Referat Verkehr des Geschäftsbereiches Starthilfe und Unternehmensförderung der Industrie- und Handelskammer Erfurt. Ansprechpartner: Viola Ludwig Betriebsberatung Verkehr Tel. 0361 3484-203 Fax 0361 3485-975 E-Mail: ludwig@erfurt.ihk.de Steffen Schulze Abteilungsleiter Existenzgründung/ Unternehmensförderung Tel. 0361 3484-210 Fax 0361 3485-975 E-Mail: schulze@erfurt.ihk.de Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt 5 / 10

Anlage 1 Zuständige Verkehrsbehörden für die Erteilung einer Genehmigung Behörde Landeshauptstadt Erfurt Bürgeramt Gewerbe- u. Aufsichtsangelegenheiten Bürgermeister-Wagner-Str. 1 99084Erfurt Stadtverwaltung Eisenach Straßenverkehrsabteilung E.-Thälmann-Str. 74 99817 Eisenach Stadt Weimar Straßenverkehrsbehörde Schwanseestr. 17 99421 Weimar Landkreis Eichsfeld Rechts- u. Ordnungsamt Friedensplatz 8 37308 Heiligenstadt Landratsamt Gotha Straßenverkehrsamt 18.-März.-Str. 50 99867 Gotha Landratsamt Kyffhäuserkreis Straßenverkehrsbehörde Markt 8 99706 Sondershausen Landratsamt Nordhausen FB Recht und Ordnung Untere Verkehrsbehörde Behringstr. 3 99734 Nordhausen Landratsamt Sömmerda Straßenverkehrsamt Wielandstr. 4 99610 Sömmerda Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis Fachdienst Verkehr u. Fahrerlaubniswesen Bonatstraße 50 99974 Mühlhausen Landratsamt Wartburgkreis Straßenverkehrsamt Erzberger Allee 14 36433 Bad Salzungen Landratsamt Weimarer Land Straßenverkehrsbehörde Bahnhofstraße 28 99510 Apolda Telefon 0361-6 55 78 25 03691-6 76 6 44 03643-7 62 3 83 03606-6 50 3610 03621-2 14 585 03632-7 41 1 83 03631-9 11 721 03634-3 54 7 13 03601-80 17 21 03695-6 16 1 32 03644-5 40 7 04 Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt 6 / 10

Schulungsveranstalter AKV Ausb. u. Koordinierungsstelle f. Verkehrssicherheit Ernst-Haeckel-Straße 16a 99097 Erfurt ABV-Ausbildung im Verkehrsgewerbe-Jörrn-Martens Hellerweg 54 32052 Herford Anlage 2 Tel. 0361-4 17 24 58 Fax: 0361-4 17 24 59 a-team@jetzweb.de www.a-team-erfurt.de Tel. 0175 165 67 57 abv-schulungen@web.de Bildungsinstitut f. d. Verkehrsgewerbe Carlo Canciani Fingerhutstr. 35 99092 Erfurt-Marbach Tel. 0361-6 02 48 09 Mobil: 0171-4 06 91 99 Schulungsstätte: Fahrschule am Thomaseck, Thomasstr. 84 99084 Erfurt sowie Camburger Str. 5, 99091 Erfurt Dippel & Herold Verkehrsseminare Roland Dippel +Volker Herold GbR Sopienstr. 1 34117 Kassel (Lehrgänge bei Bedarf auch vor Ort) EVT Trafoier GmbH Fichtenweg 49 (Gewerbegebiet) 99109 Erfurt-Kerspleben Verkehrsseminare Naumann In der Stehle 36 b 53547 Kasbach-Ohlenberg (Seminarort: Seminarhotel im Kammerbezirk) GBK Rudolf Keil e.k. Existenzgründungs- und Ausbildungszentrum für Güter-& Personenbeförderungsverkehr Hauptstr. 21 26197 Großenkneten GGSG Gefahrgutservice Gunzenheimer Schulgasse 4 98743 Gräfenthal (Die Lehrgänge finden in 99867 Gotha, Mühlhäuser St,. 9 statt) Tel. 0561-820 74 72 Fax:0561-529 78 79 info@verkehrsschulekassel.de www.verkehrschulekassel.de Tel. 036203-9567-0 Fax: 036203-9567-11 info@trafoier.de www.trafoier.de Tel. 02644-4063334 Fax:. 02644-4063216 Mobil: 01708722110 www.fachschule- Naumann.de verkehrsseminarenaumann@mail.de Tel. 04435-388 050 Fax: 04435-970 892 info@gbkunternehmensberatung.eu www.gbkunternehmensberatung.eu Tel. 036703 81339 Fax:036703-81339 Mobil: 0174-3049138 www.ggsg.de gunzenheimer@ggsg.de Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt 7 / 10

K & B Verkehrs-Bildungs-Gesellschaft mbh Ausbildungsstätte Am Buchenwaldplatz 5 99423 Weimar Hans-O. Siemers -qualifizierte Einzelschulungen- Drosselweg 6 34260 Kaufungen SVG Regionalzentrum Erfurt In der Langen Else 2 99098 Erfurt (GVZ) Taxischule Bremerhaven eine Dienstleistung der Alexander Buck Bürodienstleistung UG (haftungsbeschränkt) Lange Str. 25 27580 Bremerhaven Tel. 03643-5 056 33 Fax: 03641-82 68 16 (Fax =Geschäftsstelle 07743 Jena, Sophienstr. 53) Tel. 05605 9289666 Fax: 05605-926956 h.o.siemers@t-online.de Tel.: 0361-44 22 55-0 Fax: 0361-44 22 515 teuchert@svg-dresden.de Tel. 0172-4210 391 Fax: 03212 42 10 391 Buck-alexander@web.de www.taxi-schule.com (Der Lehrgang wird auch als Online-Seminar( Webinar ) angeboten) Verkehrsakademie Thüringen e. V. Rennsteigstraße 2-6 98544 Zella-Mehlis VAE VerkehrsAusbildungEichhorn GmbH Am Köhlersgehäu 6 98544 Zella-Mehlis Verkehrsausbildung Koschnig Karl-Liebknecht Str. 14 04668 Grimma Nerchau Verkehrsseminare HeMa Reiffstr. 2 a 45659 Recklinghausen (Schulungen bundesweit) verkehrsseminare marbs e.k. Frau Ellen Marbs Kreßbacher Str. 5 74117 Bad Friedrichshall Tel.: 03682 46 40 50 Fax: 03682 46 40 533 www.verkehrsakademie.de zella-mehlis @verkehrsakademie.de Tel.: 03682 47 77 380 Mobil: 0171 320 37 85 info@vae-gmbh.de www.vae-gmbh.de Tel. 034382-41317 o- 40329 Fax: 034382-40838 u.koschnig@tonline.de www.verkehrsausbildungkoschnig.de Tel. 0800 80 80 103 (kostenfrei) Fax: 02361 65 809 21 info@verkehrsseminare hema.de www.verkehrsseminarehema.de Tel. : 0800-0561 561 info@verkehrsseminare.com www.verkehrsseminare.com (Schulungen bundesweit) Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt 8 / 10

WHW-Verkehrsbildungsgesellschaft mbh Erfurt Binderslebener Landstraße 31 99092 Erfurt Tel. 0361-2 20 22 0 Fax: 0361-2 20 22 10 WHW- Verkehrsbildung@t-online.de http://www.whw-erfurt.de Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt 9 / 10

Fax 0361/ 34 85 975 An die Industrie- und Handelskammer Erfurt Abteilung Existenzgründung/ Unternehmensförderung Postfach 900155 99104 Erfurt Anmeldung für die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs Name:... Vorname:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... PLZ:... Wohnort:... Strasse:...... Telefon...Fax.... Ich bitte, mich frühestens ab... für einen Prüfungstermin vorzumerken. Mir ist bekannt, dass die Prüfungsgebühr in Höhe von 120,00 EUR am Prüfungstag in bar zu entrichten ist. Mir ist bekannt, dass eine Prüfungseinladung erst erfolgt, wenn der IHK die Kopien der Vorder- u. Rückseite meines Personalausweises (bei Reisepass Kopien der Seiten mit Foto u. persönlichen Angaben) vorliegen. Die geforderten Kopien meines Personalausweises/ Reisepasses habe ich dieser Anmeldung beigefügt. Datum: Unterschrift: Dieses Merkblatt wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt und geprüft. Die Redaktion übernimmt 10 / 10