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Amtliches Publikationsorgan der Gemeinde Eptingen Redaktion: Gemeindeverwaltung Hauptstrasse 18 4458 Eptingen Telefon: 062 299 12 62 Fax: 062 299 00 14 E-Mail: gemeinde@eptingen.ch Internet: www.eptingen.ch Öffnungszeiten Mo.: 07.00 11.30 Uhr Di.: 14.00 18.00 Uhr Do.: 14.00 17.15 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung E p t i n g e n Mitteilungsblatt Februar 2015

Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 1 Inhaltsverzeichnis Hundegebühr 2015... 2 Sirenentest am Mittwoch 04. Februar 2015... 2 Sie brauchen einen neuen Pass?... 3 Mutationen Einwohnerkontrolle... 4 Zuzüge... 4 Wegzüge... 4 Geburten... 4 Geschwindigkeitskontrolle... 4 Veranstaltungskalender Februar / März 2015... 5 Notfallnummern... 6 Impressum... 6 Redaktionsschluss... 6 Auflage... 7 Druckvorlagen... 7 Inseratekosten... 7 Jahresabo... 7 Gratispublikationen... 7

Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 2 Hundegebühr 2015 Alle bei der Gemeinde gemeldeten Hundebesitzer haben in den letzten Tagen die Rechnung für die Hundegebühr 2015 erhalten. Die bisherigen Hundemarken behalten ihre Gültigkeit. Wir möchten Sie bei dieser Gelegenheit wieder einmal daran erinnern, dass sie gemäss 6 vom kommunalen Hundereglement verpflichtet sind, den Erwerb, die Weitergabe oder den Tod eines Hundes innert 10 Tagen auf der Gemeindeverwaltung zu melden. Erfasst werden alle Hunde die auf dem Gemeindegebiet gehalten werden und älter als vier Monate sind. Hundebesitzer die ihre Hunde bisher in Eptingen noch nicht eingelöst haben, sind gebeten, sich persönlich unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Bestätigung Mikrochip, Versicherungsnachweis) auf der Verwaltung zu melden. Sirenentest am Mittwoch 04. Februar 2015 Am Mittwoch, 4. Februar 2015 findet zwischen 13.30 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der Sirenen geprüft, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird. Ausgelöst wird das Zeichen "Allgemeiner Alarm", ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Der Alarm wird mehrmals, von verschiedenen Stellen ausgelöst. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Wenn das Zeichen "Allgemeiner Alarm" ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Hinweise und Verhaltensregeln finden sich im Internet unter www.sirenentest.ch.

Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 3 Sie brauchen einen neuen Pass? Wie komme ich als Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger rasch, einfach und bequem zu einem neuen Schweizerpass? Indem Sie den neuen Ausweis oder die neuen Ausweise (Pass und IDK als Kombi) via der Internetplattform www.schweizerpass.ch beantragen. Aufgrund der in diesem Jahr nochmals zunehmenden Nachfrage nach Schweizer Reisedokumenten, sind die Telefone beim kantonalen Passbüro zum Teil bereits heute während mehreren Stunden ununterbrochen besetzt, was längere Wartezeiten oder mehrmaliges Anrufen bedeuten kann. Erfahrungsgemäss wird sich diese Situation auf die Hauptreisezeiten von Frühling bis Herbst hin noch wesentlich verschärfen und zu unliebsamen Telefonstaus führen. Die Vorteile der Ausweisbestellung via Internet liegen klar auf der Hand. Sie können während 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche den Ausweis oder die Ausweise einfach und bequem bei www.schweizerpass.ch beantragen, ohne längere Wartezeiten oder gar mehrmaliges Anrufen in Kauf nehmen zu müssen. Das Passbüro garantiert, dass alle Internetanträge, die bis 16.00 Uhr eintreffen, am selben Tag (ausser Wochenende) verarbeitet werden. Sie erhalten nach Ihrer Datenübermittlung eine E-Mail als Bestätigung der Ausweisbestellung und anschliessend, nach Prüfung der Daten, einen Link, mit dem Sie wiederum bequem und einfach sowie ohne zeitliche Einschränkung den Termin für die Aufnahme der biometrischen Daten selbst buchen können. Zusätzlich vor den Sommermonaten im Mai und Juni hat das Passbüro an bestimmten Samstagen von 09.00 bis 13.00 Uhr geöffnet (Terminvereinbarung zwingend). Nutzen Sie diese einfache, und von den Büroöffnungszeiten unabhängige Art der Ausweisbestellung! Herzlichen Dank.

Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 4 Mutationen Einwohnerkontrolle Zuzüge Schönenberger Marianne, Dellenweg 3 01.01.2015 Wegzüge Geburten Schmutz Katja, Untere Laufmatt 84 31.12.2014 Hauri Franziska m. Juri,Oberbölchen 109a 31.12.2014 Müller Adrian, Oberbölchen 109a 31.12.2014 Degen Tim Olaf, Sohn des Degen Hanspeter und Fabienne, Ober Lind 118 20.12.2014 Geschwindigkeitskontrolle Datum Strasse V max. km/h 18.12.14 Hauptstrasse Richtung Zentrum Kontrollzeit An Übertretungen von bis z. Anzahl in % Fz 60 16:58-17:58 17 9 16 8.9%

Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 5 Veranstaltungskalender Februar / März 2015

Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 6 Notfallnummern Es ist immer zuerst der Hausarzt/die Hausärztin anzurufen. Falls er/sie nicht erreichbar sein sollte, die Medizinische Notrufzentrale Basel, Tel. 061 261 15 15. Bei der Medizinischen Notrufzentrale Basel wird an 24 Stunden am Tag während 7 Tagen in der Woche der Anruf von einer Krankenschwester entgegengenommen, welche zusätzlich zur kompetenten Beratung auch die Möglichkeit hat, den Anrufer direkt mit dem diensttuenden Arzt zu verbinden. Über die Medizinische Notrufzentrale Basel kann auch der Notfall-Zahnarzt und die diensttuende Apotheke erfragt werden. Bei einem Vergiftungsunfall wählen Sie 145. Impressum Redaktionsschluss Jeweils am 25. des Monats, 11.00 Uhr. Fällt der 25. auf einen Sonnoder Feiertag, wird der Redaktionsschluss auf den letztmöglichen Werktag vorverlegt.

Mitteilungsblatt Gemeinde Eptingen Seite 7 Auflage 280 Exemplare, Ausgabe erscheint monatlich per Anfang Monat. Druckvorlagen Berichte, Fotos, Texte und Inserate bitte wenn immer möglich in elektronischer Form liefern. Die zu publizierenden Texte/Inserate müssen spätestens bei Redaktionsschluss der Gemeindeverwaltung vorliegen. Später eintreffende Beiträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Beitrage können von der Redaktion gekürzt werden. Inseratekosten Ganze Seite (A5) Halbe Seite (A6) und kleiner Ortsansässige Auswärtige 50.- Fr. 70.- Fr. 25.- Fr. 35.- Fr. Jahresabo Haushaltsversand an Ortsansässige gratis, CHF 20.00 für auswärtige Privatpersonen, per E-Mail gratis. Gratispublikationen Für ortsansässige Vereine und gemeinnützige Institutionen sind die Publikationen im Mitteilungsblatt kostenlos.

Aktuelles aus der Steuerverwaltung Versand der Steuererklärungen 2014 Anfangs Februar 2015 erhalten die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärungen 2014. Die vollständig ausgefüllte Steuererklärung ist mit den notwendigen Beilagen bis am 31. März 2015 (Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige) bzw. bis am 30 Juni 2015 (Selbständigerwerbende) bei der zuständigen Veranlagungsbehörde einzureichen. Fristerstreckungen online beantragen www.steuern.bl.ch Ich habe Fragen zur Privatperson zur Steuererklärung Fristen Die Steuerverwaltung gewährt allen Steuerpflichtigen eine stillschweigende Frist von 2 Monaten über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Ersteinreichungsfrist. Falls eine längere Frist nötig ist, kann diese einfach und bequem auf der Website der Steuerverwaltung elektronisch beantragt werden. Für Fristerstreckungen, die mehr als 2 Monate über die auf der Steuererklärung aufgedruckte Einreichungsfrist hinausgehen, wird eine Gebühr von CHF 40 erhoben. Wegleitung 2014 bitte aufbewahren Aus ökologischen und ökonomischen Gründen wird für das Steuerjahr 2014 zum letzten Mal eine Wegleitung mitgeschickt. Obwohl sich inhaltlich jedes Jahr nur wenig änderte, hat die Steuerverwaltung im letzten Jahr noch 60 000 Wegleitungen verschickt. Um Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen verzichtet die Steuerverwaltung ab dem Steuerjahr 2015 auf den jährlichen Versand der Wegleitung. Über die Neuerungen wird mit der Publikation «Informationen und Neuerungen», welche der Steuererklärung beiliegen wird, informiert. Wer seine Wegleitung beim Ausfüllen der nächsten Steuererklärung wieder nutzen möchte, soll sie aufbewahren. Sie wird zusammen mit den erwähnten «Informationen und Neuerungen» auch in den Folgejahren hilfreich sein. Wegleitung ist elektronisch verfügbar Wer seine Steuererklärung mit EasyTax ausfüllt, dem stehen alle notwendigen Angaben elektronisch zur Verfügung. Selbstverständlich sind die aktuelle Wegleitung sowie sämtliche Formulare immer zu finden unter www.steuern.bl.ch Ich habe Fragen als Privatperson Formulare und Wegleitung. Die Steuererklärung einfach und bequem am PC ausfüllen www.easytax.bl.ch Zwei Drittel der Steuererklärungen werden in Baselland mit Hilfe einer Deklarationssoftware, in der Regel mit EasyTax, ausgefüllt. Sie laden die aktuelle Software auf Ihren Computer. Das Programm wird lokal installiert. Anschliessend kann die Steuererklärung offline ausgefüllt werden. Am Schluss entscheiden Sie, ob Sie alles ausdrucken und einsenden oder ob Sie die Steuererklärung elektronisch übermitteln möchten. Dabei ist lediglich das Quittungsblatt auszudrucken und mit den Belegen einzureichen. Übrigens ist es seit 2013 möglich, die Belege ebenfalls elektronisch zu übermitteln. EasyTax-CD wird letztmals verschickt Die EasyTax-CD ist eine kostenlose Software der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft zum Erfassen der Steuerdaten mit einem Computer. Sie benötigen dazu keinen Internetzugang. Die CD wird für das Steuerjahr 2014 aus Spargründen und ökologischen Überlegungen zum letzten Mal verschickt. Eine beschränkte Anzahl wird inskünftig bei den Gemeindeverwaltungen und bei der kantonalen Steuerverwaltung erhältlich sein. Liestal, im Dezember 2014 2015.02.docx Seite 8

Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte: Berufslehren und Anlehren; Fachhochschulen; Fachschulen; Höhere Fachschulen; Maturitätsschulen; Schulen für Allgemeinbildung; Universitäten; Vollzeitberufsschulen. Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben: Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht; Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C) oder einer seit fünf Jahren andauernden Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B). Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürgerinnen und -Bürger (für Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite oder unsere Telefonnummer 061 552 79 99). Bewerbung / Formulare Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal (Telefon: 061 552 79 99), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weitergeleitet. Beilagen Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom beizulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009 gültige, 13-stellige Sozialversicherungsnummer ( neue AHV-Nummer ) anzugeben. Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden. Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung beziehungsweise der seit fünf Jahren andauernden Aufenthaltsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung. Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen.

Eingabefristen Gestützt auf 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgeblich ist: 1. Auf den 30.04.2015 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2015 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 2. Auf den 31.08.2015 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2015 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 3. Auf den 31.10.2015 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Oktober, November oder Dezember 2015 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 4. Auf den 28.02.2015 haben Gesuche für das Lehrjahr 2014/15 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2014 angetreten haben, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben. 5. Auf den 29.02.2016 haben Gesuche für das Lehrjahr 2015/16 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2015 antreten werden. Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils; wir empfehlen dringend eine frühzeitige Einreichung, da auf verspätete Anmeldungen nicht eingetreten werden kann. Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen Wer im vorangehenden Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat, erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im kommenden März/April zugestellt, sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert. Nichtzustellung enthebt nicht von der Einhaltung der vorstehend ausgeführten Eingabetermine. Auskünfte und weitere Informationen Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon: 061 552 79 99), Rosenstrasse 25, 4410 Liestal. Weitere aktuelle Hinweise zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: www.bl.ch, die Mailadresse lautet: stipendien@bl.ch. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Amt für Berufsbildung und Berufsberatung Ausbildungsbeiträge Separatdruck aus dem Amtsblatt Nr. 1 vom 8. Januar 2015

Einladung zur Blutspende Mittwoch, 04. Februar 2015 18.00 20.30 Uhr Gemeindesaal Känerkinderstrasse 4 4457 Diegten Achtung: Die nächste Blutspende Aktion findet am Mittwoch 26. August 2015 in Eptingen statt. Herzlich willkommen Euer Samariterverein Diegten und Umgebung Samariterverein Diegten und Umgebung

EINLADUNG zur ORDENTLICHEN GENERALVERSAMMLUNG Samstag, 7. Februar 2015 im Landgasthof Bad, 4458 Eptingen, Beginn 19.00 Uhr Traktanden 1. Appell 2. Protokoll der Generalversammlung vom 01.02.2014 3. Jahresbericht 2014 4. Jahresrechnung 2014 5. Mutationen 6. Wahl des Vorstands 7. Ehrungen 8. Jahresprogramm 2015 9. Jungmusikantenwesen 10. Anträge 11. Budget 2015 12. Verschiedenes Gemäss Art. 14, Abs. 2 der Statuten vom 01.02.1983 sind die Anträge der Vereinsmitglieder bis spätestens fünf Tage vor der Generalversammlung dem Vorstand schriftlich zu unterbreiten, ansonsten können sie nicht zur Behandlung gelangen. Anträge zu einem der ordentlichen Traktanden können selbstverständlich an der Generalversammlung mündlich gestellt werden. Der offizielle Teil der Generalversammlung wird musikalisch eröffnet und geschlossen. Wir bitten die Mitglieder vollzählig zu erscheinen (für Aktive obligatorisch gemäss Art. 5, Abs. 5 der Statuten). Allfällige begründete Entschuldigungen sind an den Präsidenten zu richten. Herzlich eingeladen sind unsere Gönnermitglieder, Freimitglieder und Passivmitglieder. MUSIKVEREIN EPTINGEN Der Vorstand

Mittagstisch Eptingen Am Donnerstag, 12. Februar 2015 kocht das Mittagstischteam vom Frauenverein für Gross und Klein Jung und Alt - Nutzen Sie die Gelegenheit Mehlsuppe *** Schweinpiccata, Tomatensauce, Spaghetti, gemischter Salat *** Kuchen Preise ink. Mineral + Kaffee: Erwachsene 14.--, Schüler 7.--, Kindergärtner 5.--, Kleinkinder gratis Mit Live Tafelmusik von Werner Stahl mit seiner Gruppe Die Mehrzweckhalle ist ab 12:00 Uhr geöffnet, das Essen beginnt um 12:30 Uhr Ihre Anmeldung nehmen wir gerne bis spätestens am Dienstag, 10. Februar 10.00 Uhr auf der Gemeindeverwaltung entgegen. (Tel. 062 299 12 62, Mail: gemeinde@eptingen.ch oder durch Einwurf des Anmeldetalons in den Gemeindebriefkasten) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anmeldung Mittagstisch vom Donnerstag, 12.02. 2015 (Abgabetermin 10.02.2015 10.00 Uhr Gemeindeverwaltung) Name: Vorname: Anzahl Erwachsene: Mit Suppe oder Salat? Schüler: Kindergärtner: Personen mit Suppe Kleinkinder: Personen ohne Salat Bemerkungen:

Aus der Schule geplaudert... KINDERGARTEN FASNACHT Abmarsch: 9.00 Uhr IN DIEGTEN Donnerstag, 12. Februar 2015 Abschluss: ca.11.30 Uhr Umzug mit allen Kindergärten der Kreisschule TED vom Standort Tenniken und Diegten ROUTE: Start bei den Kindergärten in Diegten Känerkinderstrasse- Hauptstrasse- Weinburg- Digweg- Geissbrunnen- Känerkinderstrasse- Kindergarten (Pause mit kleiner Verpflegung) Kindergarten - Rotacher- Zälghagweg-Feuerwehrmagazin-Kindergarten - Ende des Umzugs Wir suchen noch Trommler/-innen und Piccolospieler/-innen, die unseren Umzug begleiten. Bitte melden Sie sich bis spätestens zum 5. Februar im KG-Hofmatt unter: Tel. 061 971 52 35 Herzlichen Dank! Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, sich am Ende des Umzuges anzuschliessen. Das Kindergärtnerinnen Team

Es ist wieder Valentinstag Zeit Blumen zu schenken! Wie wäre es zum Beispiel mit einem Gesteck in Herzform, einem Blumenstrauss in den Lieblingsfarben oder den klassischen roten Rosen? Kommen Sie vorbei, ich berate Sie gerne persönlich. Rote Rosen bitte vorbestellen!!! Tel. 061/971 67 81 Meine Valentinstag Öffnungszeiten: Samstag 14. Februar 8.00Uhr 16.00 Uhr durchgehend Ich freue mich über Ihren Besuch Sibille Kaufmann

Bringen Sie Bewegung in Ihr Sparkapital Optimieren Sie Ihre Zinsrendite mit unserer First -Sparkonto Plus-Aktion Unser Angebot für Neugelder: Vorzugs-Zinssatz: 0.65 % bis 31.12.2015 0.65 % Bei Eröffnung eines First -Sparkonto Plus und Einzahlung bis 28.02.2015 gewähren wir Ihnen einen Zinssatz von 0.65 % (0.50 % + 0.15 % Sonderzins) bis zum 31.12.2015. First -Sparkonto Plus: Beim First -Sparkonto Plus handelt es sich um ein Anlage-Sparkonto. Das Kapital steht Ihnen nach dem 31.12.2015 bereits wieder zur Verfügung. Mitglieder profitieren einerseits vom Vorzugszins, andererseits können Sie für die Einlage bis zu 50 % von Ihrem bestehenden Raiffeisen-Guthaben verwenden. Der Vorzugszins gilt für die ganze Anlage. Das Angebot ist in der Höhe limitiert und gilt nur bis zur Ausschöpfung des Aktionsvolumens. Eröffnung und Einzahlung bis 28.02.2015, Laufzeit der Aktion: bis 31.12.2015, Vorzugszinssatz ab Einzahlungsdatum. Exklusives Angebot der Raiffeisenbank Liestal. Überweisen Sie Ihr Geld jetzt zur Raiffeisenbank Liestal Wir machen den Weg frei