Vortrag des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg. anlässlich der Max-Friedlaender-Preisverleihung

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Transkript:

Vortrag des Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg anlässlich der Max-Friedlaender-Preisverleihung Ort: Max-Joseph-Saal der Residenz München Residenzstraße 1 80333 München Datum: 25. November 2016 um 19:00 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zunächst darf ich mich bei Ihnen, lieber Herr Kollege Dudek, ganz herzlich für die freundliche Einladung zu diesem schönen Abend bedanken. Für mich ist es heute das erste Mal, dass ich die Gelegenheit habe, hier sein zu können. Sie alle wissen, dass der November sich mehr als jeder andere Monat für gesellschaftliche Veranstaltungen eignet und sich deshalb Überschneidungen nicht vermeiden lassen. In meiner Zeit als Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins hatte ich oft genug genau an dem Tag Ihrer Preisverleihung das Vergnügen, das internationale Berliner Anwaltsessen zu moderieren. Seite 1

Und auch heute findet zeitgleich die Gala des Kölner Anwaltvereins statt. Und ich weiß, sehr geehrte, liebe Frau Leutheusser- Schnarrenberger, dass auch Sie in Ihrer Zeit als Bundesjustizministerin sich an solchen Tagen immer nur schwer entscheiden konnten. Aber, lieber Herr Kollege Dudek, und deshalb erzähle ich das, unter Ihrem Vorsitz ist es dem Bayerischen Landesverband im Deutschen Anwaltverein gelungen, mit der Max-Friedlaender-Preisverleihung einen echten Leuchtturm zu schaffen, der weit über die Grenzen Ihres Bundeslandes hinaus strahlt. Im Namen des Deutschen Anwaltvereins darf ich Ihnen ganz herzlich zu dieser bemerkenswerten Leistung gratulieren. Die Ausstrahlungskraft des heutigen Abends hängt nicht zuletzt auch damit zusammen, dass es dem Bayerischen Anwaltverband immer wieder gelingt, Persönlichkeiten auszuzeichnen, die nicht nur Herausragendes für die bayerische Anwaltschaft, Justiz oder Bevölkerung geleistet haben, sondern denen diese Verdienste letztlich für ganz Deutschland zugesprochen werden können, ja müssen. Seite 2

So auch in diesem Jahr, liebe Frau Kollegin Leutheusser- Schnarrenberger. Es ist mir eine große Ehre, gerade bei der Verleihung dieses bedeutenden Preises an Sie heute Abend teilnehmen zu können. Das gilt umso mehr, als dass Sie, liebe Frau Leutheusser- Schnarrenberger, immer ein offenes Ohr für den Deutschen Anwaltverein und mithin für die Deutsche Anwaltschaft haben. Das galt ganz besonders auch für Ihre Zeit als Bundesjustizministerin. Und wenn ich sage, dass Sie ein offenes Ohr für die Belange der Anwaltschaft haben, dann meine ich nicht nur, dass Sie gut zuhören können, sondern dass Sie sofort verstehen, wie die Anwaltschaft tickt und was uns bewegt. Ein wichtiger Grund dafür liegt in unserem gemeinsamen Verständnis von Freiheit. Seite 3

Der Freiheit des Einzelnen von staatlicher Überwachung und Repression aber auch der Freiheit der Anwaltschaft von staatlicher Gängelei. Die Unabhängigkeit und Verschwiegenheit der Anwaltschaft ist elementare Voraussetzung unserer Arbeit. Und deswegen erinnern wir uns gerade auch heute daran, dass Sie es waren, die mit Amtsübernahme darauf gedrängt hat, dass die künstliche Trennung des Schutzniveaus anwaltlicher Verschwiegenheit je nach Art der anwaltlichen Tätigkeit aufgehoben wird und der absolute Schutz des Anwaltsgeheimnisses in der jetzigen Form des 160 a StPO für die gesamte Anwaltschaft gewährleistet ist. Jetzt warten wir darauf, dass diese Regelung auch im BKA-Gesetz nachvollzogen wird. Wie wenig sinnhaft es ist, den Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheit danach zu beurteilen, ob eine Anwalt als Anwalt oder aber als Strafverteidiger tätig ist, hat vor wenigen Monaten das Bundesverfassungsgericht nochmal ausdrücklich klar gemacht. Seite 4

Wer in die Vertraulichkeit anwaltlicher Kommunikation eindringt, nimmt nicht der Anwaltschaft ihre Privilegien, sondern den Bürgern einen weiteren Teil ihrer Privatheit. Dies klarzumachen, war Ihnen, liebe Frau Leutheusser- Schnarrenberger immer ein wichtiges Anliegen. Die Fähigkeit zur Selbstbeschränkung gehört wohl nicht zu den klassischen anwaltlichen Kerntugenden. Gleichwohl möchte ich der Versuchung widerstehen, eine Laudatio auf sie zu halten. Mit Herrn Prof. Dr. Papier gibt es einen nachfolgenden Redner, der ein umso Vielfaches mehr hierzu berufen ist, als ich. Aber lassen Sie mich noch ein weiteres wichtiges Engagement erwähnen, dass uns, den Deutschen Anwaltverein, und Sie, sehr verehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger, verbindet: Der Einsatz für die Menschenrechte. Seite 5

Frau Leutheusser-Schnarrenberger ist seit Januar 2015 Mitglied des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins und darüber freuen wir uns sehr. Denn der DAV setzt sich satzungsgemäß nicht nur für die beruflichen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder ein. Er versteht sich auch als wachsamer Mahner der Grund- und Menschenrechte. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind nicht nur unabhängige Organe der Rechtspflege. Sie sind auch Menschenrechtsverteidiger und auch damit Garanten des Rechtsstaats. Und es ist gut, dass wir uns bei einer Gelegenheit wie dieser selbst vergewissern können, wie wichtig diese Rolle der Anwaltschaft ist. Wenn Rechtsanwälte den Kampf ums Recht nicht mehr frei von Angst und Gefahren führen können, dann ist der Rechtsstaat in allerhöchster Gefahr. Dies sagte jüngst der Präsident des Kammergerichts Dr. Bernd Pickel auf der Abschlussveranstaltung des diesjährigen Deutschen Anwaltstages zu Ehren des Strafverteidigers Hans Litten. Seite 6

In zwei Ländern sehen wir gerade ganz deutlich, wie Anwältinnen und Anwälte wegen ihrer Arbeit massiv bedroht und verfolgt werden: In China und direkt vor unserer Haustür in der Türkei. Wir, die wir hier sitzen, wissen, wie kostbar unsere freiheitliche demokratische Grundordnung ist. Wir sind stolz darauf, dass wir sie in Deutschland haben. Aber das darf uns nicht dazu verleiten, uns selbstgefällig zurückzulehnen. Denn auch in Deutschland gibt es Entwicklungen, die uns Sorgen machen müssen. In der Bevölkerung nimmt die Angst und Verunsicherung zu. Die Gewaltbereitschaft ist gestiegen, vor allem gegenüber Flüchtlingen, aber auch gegenüber anders Denkenden und es gibt Abgeordnete in unseren Parlamenten, die offen zur Ausgrenzung von Minderheiten aufrufen. Seite 7

Max Friedlaender hat in seinen Lebenserinnerungen sehr anschaulich beschrieben, wie die deutsche Anwaltschaft zwischen 1930 und 1933 in wenigen und anfangs unauffälligen Schritten ihre Freiheit und ihre Unabhängigkeit vom Staat verlor und zum Teil hat die Anwaltschaft daran auch aktiv mitgewirkt. Lassen Sie uns alle gerade deshalb jetzt wachsam sein. Wir müssen aktiv für unsere Werte eintreten wo immer wir sind und wem wir gegenüber stehen. Sie, sehr verehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger, stehen mit Ihrer großen Lebensleistung genau dafür und geben uns mit Ihrem Engagement ein beeindruckendes Beispiel. Und dafür darf ich mich in Namen des Deutschen Anwaltvereins ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Bleiben Sie uns gewogen. Seite 8