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Kundeninformationen und Bedingungen für Ihren ERGO Direkt Geräteschutz Stationäre Elektronik Premium (Geräteschutz-Versicherung-Premium nach Tarif GSP) Mit der Beitrittserklärung tritt der Käufer (Versicherter) dem Gruppenversicherungs-Vertrag zwischen simplesurance GmbH (Versicherungs-Nehmer) und der ERGO Direkt Versicherung AG (Versicherer) bei. Hierdurch erwirbt der Käufer als Versicherter im Versicherungs-Fall einen eigenen Anspruch gegenüber dem Versicherer. Im Schadens-Fall wendet sich der Versicherte bitte direkt an den Versicherungs-Nehmer. Näheres bitten wir den nachfolgenden Ausführungen zu entnehmen. Informationen über den Versicherer 1 Wer sind wir? ERGO Direkt Versicherung AG, eingetragen beim Amtsgericht Fürth, unter der Handelsregisternummer HRB 2934. 2 Unter welcher Anschrift können Sie uns erreichen? ERGO Direkt Versicherung AG, Karl-Martell-Str. 60, 90344 Nürnberg, gesetzlich vertreten durch den Vorstand: Dr. Daniel von Borries (Vorsitzender), Ralf Hartmann, Dr. Jörg Stoffels. Bei einem Versicherungs-Fall und bei Fragen zu Ihrem Vertrag wenden Sie sich an unseren Vertriebspartner: Die simplesurance GmbH, Greifswalder Str. 156, 10409 Berlin, Tel. Nr.: 0800 / 724 88 95, E-Mail: support@schutzklick.de Diese ist durch uns beauftragt und bevollmächtigt. 3 Was ist unsere Hauptgeschäftstätigkeit? Die Hauptgeschäftstätigkeit unseres Unternehmens ist der Betrieb aller Arten der Schaden- und Unfall-Versicherung (z. B. Kraftfahrt-, Haftpflicht-, Unfall- und sonstigen Schaden-Versicherungen). Informationen über die Leistung (Bedingungen für Geräteschutz-Premium nach Tarif GSP) 1 Was ist versichert? Versichert ist das in Ihrer Versicherungs-Bestätigung bezeichnete elektronische Gerät, z. B. Fernseher, Receiver, Spielekonsole, PC. In der Geräteschutz-Versicherung-Premium sind elektronische Geräte mit einem Kaufpreis von bis zu 4.000 Euro versicherbar. Versicherbar sind ausschließlich Neugeräte für den privaten Gebrauch, die der Versicherte bei einem Hersteller o- der Händler erworben hat. Das elektronische Gerät darf nicht zu anderen Zwecken als der Vorführung durch den Hersteller oder Händler genutzt worden sein. Kombiteile, Zubehör und nachgerüstete Teile sind nur dann Gegenstand der Versicherung, wenn dies besonders vereinbart ist. 2 Welche Leistung erhalten Sie? 2.1. Sie erhalten Leistungen, wenn Ihr versichertes elektronisches Gerät beschädigt oder zerstört wird oder wenn es durch Diebstahl oder Raub abhandenkommt. Für notwendige Reparaturen am versicherten elektronischen Gerät auf Grund von Material-/ Konstruktions- oder Produktionsfehlern, Brand/Explosion/Implosion, Handhabungs- und Bedienungsfehler, Fall-/Sturz- und Unfallschäden, Blitzschlag/Überspannung/Kurzschluss, Wasser-/Feuchtigkeits-/Wettereinbruchschäden übernehmen wir die Reparatur-Kosten. Bei Verlust des elektronischen Gerätes durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub erhalten Sie eine Geldentschädigung in Höhe des Zeitwertes. 2.2. Reparatur-Kosten Die Reparatur-Kosten umfassen die Kosten für Ersatzteile, Arbeitslohn und Versand- bzw. Fahrtkosten in der erforderlichen und tatsächlich angefallenen Höhe. Die Versicherungs-Leistung ist begrenzt auf den jeweiligen Zeitwert des versicherten elektronischen Gerätes. Der Zeitwert berechnet sich nach der Zeitwertstaffel. 2.3. Zeitwertstaffel Der Zeitwert beträgt: im 1. Jahr 90 Prozent, im 2. Jahr 80 Prozent, im 3. Jahr 70 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Die Jahre errechnen sich ab dem Kaufdatum des elektronischen Gerätes. 2.4. Totalschaden Ein Totalschaden liegt vor, wenn ein ersatzpflichtiger Schaden nicht innerhalb einer verkehrsüblichen Frist repariert werden kann und die Funktionsfähigkeit des elektronischen Gerätes beeinträchtigt ist oder die Reparatur- Kosten den Zeitwert nach der Zeitwertstaffel übersteigen. In diesem Fall erhalten Sie statt des Reparatur-Kosten- Ersatzes eine Geldentschädigung in Höhe des Zeitwertes. Bei Verlust des elektronischen Gerätes durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub erhalten Sie eine Geldentschädigung in Höhe des Zeitwertes. Der Zeitwert bestimmt sich nach der Zeitwertstaffel. 3 Was ist nicht versichert? Kein Versicherungs-Schutz besteht für: Seite 1 von 4

Schäden, die nicht die Funktionsfähigkeit des versicherten Geräts beeinträchtigen, wie insbesondere Schrammen und Schäden an der Lackierung. Schäden, für die Garantie- bzw. Gewährleistungsansprüche gegen Hersteller oder Händler bestehen. Schäden, für die Schadenersatz-Ansprüche gegen den Hersteller oder Händler aus Vertrags-Verletzung oder wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften geltend gemacht werden können. Verschleißschäden, z. B. an Batterien, Akkus, Leuchtmittel, UV-Röhren, Patronen, Filtern. Schäden, die durch nicht fachgerechte Reparaturen, Eingriffe, nachträgliche Einbauten, Um- bzw. Aufrüstungen oder Reinigung entstanden sind. Schäden oder Störungen am versicherten Gerät, die durch Reinigung des Gerätes behoben werden können (Verschmutzung, Verstopfung, Verkalkung). Einbrennschäden am Flachbildfernseher (z. B. LCD- / Plasmafernseher). Verzerreffekte (z. B. Ghosting) bei Geräten mit 3-D- Funktion. Schäden, die nicht unmittelbar am versicherten Gerät entstehen (Folgeschäden). Schäden am versicherten Gerät, die von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wurden. Schäden an oder durch Software, unsachgemäße Veränderung der Software, Programmierungsfehler, Computerviren sowie Schäden an externen Datenträgern. Schäden an nachgerüsteter bzw. neu angeschaffter, nicht im Original-Lieferumfang enthaltener Hardware. Die Kosten von Leihgeräten. Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des versicherten Gerätes. 4 Was ist nach Eintritt eines Schadens zu beachten? Ohne Ihre Mitwirkung können wir einen Leistungs-Fall nicht prüfen. 4.1 Die Schadens-Meldung erfolgt bei simplesurance. Sie müssen einen Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden, bei simplesurance melden und das Schadenformular ausfüllen. Ist das versicherte elektronische Gerät durch eine strafbare Handlung abhanden gekommen, müssen Sie simplesurance dies unverzüglich mitteilen. 4.2 Die anschließende Schadenprüfung erfolgt bei uns. Der Original-Kaufbeleg des versicherten elektronischen Geräts und Ihre Versicherungs-Bestätigung sind daher uns vorzulegen. Bis zum Abschluss der Schadens-Regulierung müssen Sie das beschädigte Gerät bzw. die beschädigten Teile zur Besichtigung durch einen von uns beauftragten Sachverständigen aufbewahren. Schäden bzw. ein Abhandenkommen durch strafbare Handlungen - auch im Ausland- (z. B. Sachbeschädigung, Diebstahl, Raub, Vandalismus) müssen Sie unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzeigen. Die polizeiliche Bestätigung der Anzeige ist uns vorzulegen. Erfahren Sie im Nachhinein, wo das gestohlene bzw. geraubte Gerät ist, müssen Sie uns unverzüglich informieren. Erhalten Sie dieses zurück und haben Sie bereits eine Geldentschädigung erhalten, ist das abhanden gekommene Gerät an uns zu übereignen. Soweit für das versicherte elektronische Geräte aus einem anderen Vertrag (z. B. Hausrat-Versicherung) Versicherungs-Schutz besteht, müssen Sie uns alle Informationen geben, die Ihnen über den anderen Vertrag bekannt sind. 4.3 Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, kann der Versicherungs-Schutz vollständig oder teilweise entfallen. Verletzen Sie Ihre Obliegenheit vorsätzlich, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Bei grober Fahrlässigkeit sind wir berechtigt, die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Dass bei einer Verletzung der Obliegenheiten grobe Fahrlässigkeit nicht vorgelegen hat, müssen Sie darlegen und beweisen. Ihr Leistungs- Anspruch bleibt trotz vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung Ihrer Obliegenheiten bestehen, wenn diese keine Auswirkungen auf die Leistungs-Prüfung (Eintritt oder Feststellung des Versicherungs-Falls bzw. Feststellung oder Umfang des Leistungs-Anspruchs) hatte. Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten erhalten Sie die Leistung auch, wenn wir Sie nicht durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) auf die Rechtsfolgen hingewiesen haben. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie uns arglistig täuschen. 5 Wie werden die Leistungen erbracht? Die Reparatur-Kosten werden unmittelbar an die Reparatur-Werkstatt gezahlt. Sie müssen keine Vorleistung erbringen. Bei Totalschaden bzw. Abhandenkommen des versicherten elektronischen Geräts leisten wir die Geldentschädigung direkt an Sie. 6 Wie setzt sich der Beitrag zusammen und was haben Sie bei der Beitrags-Zahlung zu beachten? Der Beitrag ist vom tatsächlich gezahlten Kaufpreis des versicherten elektronischen Geräts abhängig. Der individuelle Beitrag ist in Ihrer Versicherungs-Bestätigung angegeben. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungs-Steuer, die Sie in der jeweils vom Gesetzgeber bestimmten Höhe zu entrichten haben. Beim Vertrags-Schluss fallen keine weiteren Nebenkosten an. Auch während der Vertrags-Laufzeit entstehen neben dem Beitrag selbstverständlich abgesehen von etwaigen Gebühren, die ein Kreditinstitut für die Überweisung der Beiträge in Rechnung stellen könnte keine weiteren Kosten. Der vereinbarte Beitrag wird sofort mit Zustandekommen des Vertrages fällig, jedoch nicht vor dem in Ihrer Versicherungs-Bestätigung angegebenen Beginn. Haben Sie fristgerecht alles getan, damit der Beitrag bei uns eingeht, war Ihre Beitrags-Zahlung rechtzeitig. Haben Sie uns beauftragt, den Beitrag von Ihrem Konto abzubuchen, müssen Sie sicherstellen, dass dieser eingezogen werden kann. Liegt uns ein SEPA-Lastschriftmandat vor bzw. wurde der Beitrag von uns eingezogen, sind Sie zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn wir Sie hierzu in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) aufgefordert haben. Eine Verpflichtung für uns, den Beitrag einzuziehen, besteht dann nicht mehr. Den Beitrags-Einzug und die Beitrags-Verwaltung übernimmt in unserem Namen simplesurance. Bei verspäteter Beitrags-Zahlung gilt: Wird der vereinbarte Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir, solange der Beitrag unbezahlt ist, vom Vertrag zurücktreten. Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn die Nichtzahlung des Beitrags von Ihnen nicht verschuldet ist. Mahnung, Rücktritt und Kündigung bei fehlender Beitrags-Zahlung übernimmt in unserem Namen simplesurance. Seite 2 von 4

Sind Beiträge unbezahlt und der Versicherungs-Fall tritt ein, gilt: Ist bei Eintritt des Versicherungs-Falls der Beitrag nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, die Zahlung des Beitrags ist ohne Ihr Verschulden unterblieben. Diese Rechtsfolge tritt nur ein, wenn wir Sie durch einen auffälligen Hinweis in Ihrer Versicherungs- Bestätigung oder durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Wurden wir ermächtigt, den Beitrag von einem Konto einzuziehen, besteht auch bei Nichtzahlung des Erstbeitrags Versicherungs-Schutz, es sei denn, die Bank hätte den Einzug des Beitrags zum Fälligkeitstag mangels Kontodeckung nicht durchgeführt. 7 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf den Vertrag beziehen? Ihre den Vertrag betreffenden Mitteilungen können mündlich erfolgen, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Wenden Sie sich bitte mit allen Mitteilungen und Fragen zum Vertrag an simplesurance. 8 Wie kann die Geräteschutz-Versicherung abgeschlossen werden und wann beginnt der Versicherungs-Schutz? 8.1 Wird die Geräteschutz-Versicherung bei Kauf des elektronischen Geräts abgeschlossen besteht der Versicherungs- Schutz, sobald der Versicherte dem Gruppenversicherungs-Vertrag beigetreten ist, frühestens jedoch zu dem in Ihrer Versicherungs-Bestätigung angegebenen Beginn. 8.2 Nachträglich kann eine Geräteschutz-Versicherung bis zu 4 Wochen nach Kauf des elektronischen Geräts abgeschlossen werden. In diesem Fall beginnt der Versicherungs-Schutz jedoch erst einen Monat nach Abschluss des Vertrages und dem Beitritt zum Gruppenversicherungs- Vertrag. Das elektronische Gerät muss zum Zeitpunkt des Abschlusses der Geräteschutz-Versicherung voll funktionsfähig und ohne erkennbare Mängel sein. 8.3 Der Versicherungs-Schutz besteht weltweit. 9 Wann endet Ihr Vertrag und wann kann dieser vorzeitig beendet werden? Der Geräteschutz-Premium besteht wahlweise für ein, zwei oder drei Jahre. Die Laufzeit Ihres Vertrages entnehmen Sie Ihrer Versicherungs-Bestätigung. Der Geräteschutz-Premium endet mit Ablauf der in Ihrer Versicherungs-Bestätigung angegebenen Laufzeit. Sie und wir können den Vertrag zum Ablauf des jeweiligen Versicherungs-Jahrs mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Als Versicherungs-Jahr gilt der Zeitraum eines Jahrs, gerechnet vom Tag des in Ihrer Versicherungs-Bestätigung angegebenen Beginns. Nach Eintritt eines Schadens können Sie oder wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Zahlung der Reparatur- Kosten oder Ablehnung der Leistung zugegangen sein. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung mit Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungs-Jahres, wirksam wird. Kündigen wir, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam. Zur Entgegennahme und zum Ausspruch einer Kündigung in unserem Namen ist simplesurance ausdrücklich befugt. Ihr Vertrag endet, wenn das versicherte elektronische Gerät zerstört wird oder durch Raub oder Diebstahl abhandenkommt, mit der Anzeige des Verlusts bei simplesurance. Veräußern oder verschenken Sie das elektronische Gerät, endet der Versicherungs-Schutz mit dem Tag der Veräußerung des elektronischen Geräts. Der Erwerber kann innerhalb von vier Wochen nach Veräußerung beantragen, dass die Versicherung auf ihn übergeht. Der Vertrag endet, wenn Sie keinen Wohnsitz mehr in der Bundesrepublik Deutschland haben. Informationen über den Vertrag 1 Können Sie Ihren Antrag auf Abschluss dieses Vertrages widerrufen? Sie können Ihren Beitritt zum Versicherungs-Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Die Frist beginnt am Tag, an dem Ihnen folgende Unterlagen vorliegen: die Versicherungs-Bestätigung, die Kundeninformation und Bedingungen, das Produktinformationsblatt Die Frist halten Sie ein, wenn Sie Ihren Widerruf rechtzeitig an uns absenden. Mit Zugang Ihres Widerrufs endet der Versicherungs-Schutz. Im Falle eines fristgerechten Widerrufs erhalten Sie Ihren gezahlten Beitrag über simplesurance zurück. Bei einer Änderung des Versicherungs-Schutzes bezieht sich das Widerrufsrecht ausschließlich auf den geänderten Teil des Versicherungs-Schutzes. Insofern besteht bei einem wirksamen Widerruf der Versicherungs-Schutz mit dem ursprünglichen Inhalt weiter. Wie erfolgt Ihr Widerruf? Der Widerruf bedarf der Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail). Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Es genügt, wenn Sie z. B. schreiben: Hiermit widerrufe ich, Herr/Frau... den Versicherungs-Vertrag zum versicherten Gerät:... Senden Sie Ihre Erklärung unter Angabe Ihrer Bankverbindung an: simplesurance GmbH, Greifswalder Str. 156, 10409 Berlin, E-Mail: support@schutzklick.de oder Fax Nr.: +49 (0) 30 688 316 499 2 Wo können Sie Ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen bzw. welches Recht kommt zur Anwendung? Meinen Sie, Leistungen seien unberechtigt abgelehnt worden, können Sie Ihre Ansprüche bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Gericht einklagen. Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Union oder eines Vertrags-Staats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, müssen Sie sich an das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht in Deutschland wenden. Seite 3 von 4

3 Wann verjähren Ihre Ansprüche? Die Ansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist und Ihnen Kenntnis über die Umstände vorliegen, die den Anspruch begründen. Ist der Anspruch bei simplesurance angemeldet worden, ist die Verjährung bis zu dem Zeitpunkt unterbrochen, zu dem Ihnen die Leistungs-Entscheidung von uns in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zugeht. 4 Welches Recht und welche Sprache finden Anwendung? Für die Vertrags-Anbahnung, den Abschluss und die Durchführung des Vertrags gilt deutsches Recht. Die Vertrags-Sprache ist deutsch. 5 Wo können Sie sich beschweren bzw. eine außergerichtliche Streitschlichtung beanspruchen? Wir sind Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.v. Dies ist eine unabhängige und für Sie, als Verbraucher, kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Bei Schwierigkeiten aus dem Vertrag bzw. aus der Vermittlung oder Anbahnung Ihres Vertrags können Sie sich daher an den Versicherungsombudsmann wenden. Dies können Sie schriftlich, telefonisch oder auch per E-Mail tun. Die Kontaktdaten lauten: Versicherungsombudsmann e.v., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. Nr.: 0800 3696000, Fax-Nr.: 0800 3699000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de. Unabhängig davon, ob Sie sich an eine außergerichtliche Schlichtungsstelle wenden, steht Ihnen der Weg zu den ordentlichen Gerichten frei. 6 Können Sie sich auch bei einer Aufsichtsbehörde beschweren? Wir unterstehen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bereich Versicherungen Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. Bei Streitfragen aus dem Versicherungs-Vertrag bzw. aus der Vermittlung oder Anbahnung Ihres Versicherungs-Vertrags haben Sie die Möglichkeit sich dort zu beschweren. 7 Datenschutzhinweis! Ich nehme zur Kenntnis, dass die Unternehmen der ERGO Direkt Versicherungen (ERGO Direkt Lebensversicherung AG, ERGO Direkt Krankenversicherung AG, ERGO Direkt Versicherung AG) meine Stammdaten (z. B. Name, Adresse, TK-Daten, Bankverbindung, etc.) in gemeinsamen Datensammlungen führen und die von der simplesurance GmbH erhaltenen und relevanten Daten an den beauftragten Reparatur-Dienstleister weitergeben dürfen, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung meiner Versicherungs-Angelegenheiten erforderlich ist. Mir ist bekannt, dass ERGO Direkt Versicherungen neben den vertragsrelevanten Daten auch Angaben (z. B. Bankverbindung, Telefonnummer, etc.) erheben, die für eine kostengünstige Vertrags-Führung wichtig sind. Ich kann der Zusendung weiterer Werbung widersprechen. Dafür genügt ein Anruf, eine E-Mail oder ein Schreiben an die ERGO Direkt Versicherung AG (Karl-Martell-Straße 60, 90344 Nürnberg). Nach Ablauf einer technisch notwendigen Umsetzungsfrist wird diesem Wunsch entsprochen. Für weitere Auskünfte steht mir der Datenschutzbeauftragte der ERGO Direkt Versicherungen zur Verfügung. Seite 4 von 4

Muster Widerrufsformular Sofern Sie Ihren Vertrag widerrufen möchten, bitten wir Sie, dieses Formular auszufüllen und mit Ihrer Unterschrift zu versehen. Lassen Sie uns das vervollständigte Formular bitte anschließend via Post oder E-Mail zukommen. Per Brief: simplesurance GmbH Greifswalder Str. 156 D-10409 Berlin E-Mail: support@schutzklick.de Hiermit widerrufe ich, den von mir abgeschlossenen Vertrag mit der simplesurance GmbH. Vor- und Nachname: Ihre E-Mailadresse: Zertifikatsnummer: Datum, Unterschrift: Eine Antwort zu Ihrem Widerruf erhalten Sie nach Eingang dessen auf die uns bekannte E-Mailadresse. Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung und verbleiben mit freundlichen Grüßen aus Berlin Ihr Schutzklick Team Tel.: 0800 / 724 88 95 simplesurance GmbH Greifswalder Str. 156 D-10409 Berlin Tel: +49-(0)30 688 316 301 info@schutzklick.de www.schutzklick.de Amtsgericht Berlin-Charlottenburg: HRB 142163 B Geschäftsführer: Robin von Hein, Joachim von Bonin