Infrastrukturbeschreibung mit örtlicher Richtlinie KombiTerminal Burghausen

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Transkript:

[BILD 210mm x 105mm - Diesen Hinweis markieren und Bild einfügen!] Version 1.5, gültig ab 15.10.2014 Infrastrukturbeschreibung mit örtlicher Richtlinie KombiTerminal Burghausen Anlage 1 zu den NBS-KTB örtliche Richtlinien für Mitarbeiter und Verkehrsunternehmen Beschreibung der geltenden Richtlinien

Inhaltsverzeichnis 1 Änderungen, Gültigkeit 4 1.1 Änderungshistorie 4 1.2 Stellen, an denen die öril ausliegen 4 2 Beschreibung der Anlage 5 2.1 408.0102: Betriebsstellen 5 2.1.1 Beschreibung und Lage der Betriebsstelle, Grenzen, Postanschrift 5 2.1.2 Zugang Gleis 17 und Fdl Burghausen Wackerwerk 6 2.1.3 Nutzlängen der Gleise 6 2.1.4 Gleise, in die Reisezüge fahren dürfen 6 2.1.5 Gleise für das Abstellen von Gefahrgutzügen und wagen 6 2.1.6 Anlagen für den Containerumschlag 7 2.1.7 Anlagen zur Zugbildung 7 2.1.8 Streckenklasseneinstufung der anschließenden Strecken 7 2.1.9 Reguläre Betriebs- und Terminalöffnungszeiten 7 2.1.10 Lageplan des Terminals 7 2.1.11 Bahnübergänge für den öffentlichen Verkehr 7 2.1.12 innerdienstliche Überwege 8 2.1.13 Fernsprecheinrichtungen 8 2.1.14 Leitsystem betriebliche Informationsverteilung 8 2.1.15 Streckenfernsprechverbindung, Signalfernsprecher, Bahnhofsringleitung 8 2.1.16 Zugbahnfunk 8 2.1.17 Rangierfunk 9 2.1.18 Meldungen über Störungen und Vorkommnisse 9 2.1.19 Erste-Hilfe-Material 9 2.1.20 Feuerlöscher 9 2.1.21 Aufbewahren der Hemmschuhe und Radvorleger 9 2.1.22 Neigungsverhältnisse 9 2.2 482.9001: Signalanlagen 9 2.2.1 Stellwerke 9 2.2.2 Weichen 10 2.2.3 Zählwerke 10 2.2.4 Gleisfreimeldeabschnitte mit Achszählern 10 2.2.5 Gleisfreimeldeabschnitte mit Gleisstromkreisen 10 3 Anschlußbedienung 11 3.1 Bedienung durch Zugfahrt mit Übergang in Rangierfahrt 11 3.2 Ausfahrt mit Übergang in eine Zugfahrt 11 3.3 Rangierfahrten Wck Terminal 12 3.4 Rangierfahrten Terminal Wck 12 3.5 Rangierfahrten im Terminal 13 KombiTerminal Burghausen, örtliche Richtlinien 2

4 Gültigkeit von betrieblichem Regelwerk 14 5 Angaben zum Regelwerk 15 5.1 408.01-09: Züge fahren und Rangieren 15 5.1.1 408.0111 Abschnitt 5: Arbeitsaufnahme und Arbeitsschluß melden 15 5.1.2 408.0203 Abschnitt 3b: Regeln für das Fernsprechbuch 15 5.1.3 408.0321 Abschnitt 3: Melden an den Fahrdienstleiter, daß der Zug vorbereitet ist 15 5.1.4 408.0331 Abschnitt 3 (1b): Mitteilung des Fahrdienstleiters an die Zugaufsicht, daß das Hauptsignal auf Fahrt gestellt ist 15 5.1.5 408.0431 Abschnitt 1 (1b): Unvorhergesehene Fahrten als Sonderzug verkehren lassen 15 5.1.6 Zuständigkeit Notfall-Leitstelle, Notfallmanagement 15 5.1.7 408.0901 Abschnitt 2 (2): Schneeräumfahrten verboten 15 5.2 482.9001: Signalanlagen bedienen, Allgemeines 15 5.2.1 482.9001 Abschnitt 2 (2): Nachweis von Unregelmäßigkeiten, ggf. Meldung an Fdl; einmalig auftretende Unregelmäßigkeiten 15 5.2.2 482.9001 Abschnitt 2 (6): Geräte, Werkzeuge 16 5.2.3 482.9001 Abschnitt 9 (1): Arbeits- und Störungsbuch 16 5.2.4 482.9001 Abschnitt 12 (2): Nachweis der Verständigung bei auftretenden Unregelmäßigkeiten 16 5.2.5 482.9001 Abschnitt 11 (3): Maßnahmen nach Auffahren einer Weiche 16 6 Anlagen 17 6.1 Lage im Netz 18 6.2 Gleisplanskizze 19 6.3 Muster Fernsprechbuch für häufig gegebene Meldungen 21 KombiTerminal Burghausen, örtliche Richtlinien 3

1 Änderungen, Gültigkeit 1.1 Änderungshistorie 1.2 Stellen, an denen die öril ausliegen KTB Burghausen o Terminalleiter o Eisenbahnbetriebsleiter o Disponent DB RegioNetz Infrastruktur GmbH, Südostbayernbahn o Bezirksleiter Betrieb o Fahrdienstleiter Burghausen Wackerwerk KombiTerminal Burghausen, örtliche Richtlinien 4

2 Beschreibung der Anlage 2.1 408.0102: Betriebsstellen 2.1.1 Beschreibung und Lage der Betriebsstelle, Grenzen, Postanschrift Die Eisenbahninfrastruktur des KombiTerminal Burghausen (KTB, nachfolgend Terminal genannt) ist eine öffentliche Serviceeinrichtung nach gemäß 2 (3c) 3. AEG und ist im Bahnhof Burghausen, Bahnhofsteil Wackerwerk, mit dem Infrastrukturanschluß an der Weiche 200 an das Schienennetz angebunden. Postanschrift Kombiterminal Burghausen: Kombiterminal Burghausen GmbH Terminalstraße 1 84489 Burghausen Der Bahnhof Burghausen, Bahnhofsteil Wackerwerkt, befindet sich am Ende der eingleisigen nicht elektrifizierten Strecke 5726. Die Streckenklasse ist D4. Die Anschlussgrenze bildet das Grenzzeichen der Weiche 200 in km 0,049. Die Betriebsführung im Bahnhofsteil Wackerwerk obliegt dem Fdl Burghausen Wackerwerk. Postanschrift Fdl Burghausen Wackerwerk: Infrastrukturbetreiber DB RegioNetz Infrastruktur GmbH Südostbayernbahn Friedrich-Ebert-Straße 7 84453 Mühldosrf Fahrdienstleiter Fdl Burghausen Wackerwerk c/o Wacker Chemie AG Abt. MW-L-2 LP 1901, PK 16 Johannes-Hess-Straße 24 84489 Burghausen Von der Strecke 5726 können über die Weiche 200 Zugfahrten in das Gleis 17 des Terminals eingelassen und aus dem Gleis 17 des Terminals abgelassen werden. Überdies sind Rangierfahrten aus dem Bf Burghausen in das Terminal und aus dem Terminal in den Bf Burghausen möglich. Die Betriebsführung zwischen der Anschlussgrenze am Grenzzeichen der W 200 (km 0,049) und dem Ls 17 III obliegt dem Fdl Burghausen Wackerwerk. Hinter dem Ls 17 III darf sich jeweils nur eine Rangierfahrt befinden. Dies wird dadurch sichergestellt, daß der Fdl Burghausen Wackerwerk eine Aufschreibung über die in das Terminal eingelassenen Triebfahrzeuge führt. Ein weiteres Triebfahrzeug darf nur eingelassen werden, wenn das zuvor eingelassene das Terminal wieder verlassen hat. Das Gleis 17 mündet in km 1,410 in einen EOW-Bereich mit einer Fahrwegstelltafel FT1 an dessen Beginn. Über diesen EOW-Bereich werden über die Weichen 501, 502 und 504 die Krangleise 1 4 angebunden. Am westlichen Ende werden die Krangleise über die Handweichen 511, 512 und 514 wieder zusammengeführt und enden im Stumpfgleis 24, dessen Gleisabschluß sich in km 2,310 befindet. Die Betriebsführung im gesamten Terminal erfolgt nach Fv DB (Ril 408.01-09 Züge fahren und Rangieren ). Höhenlage über NN: 413 m Die betrieblichen Leitungs- und Überwachungsaufgaben für die Betriebsführung des Fdl Burghausen Wackerwerk auf der Infrastruktur des Terminals werden vom Bezirksleiter Betrieb der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH, Südostbayernbahn, in Mühldorf unter der Aufsicht des Eisenbahnbetriebsleiters der KTB wahrgenommen. Im übrigen Terminal erfolgen die betrieblichen Leitungs- und Überwachungsaufgaben durch den Eisenbahnbetriebsleiter der KTB. KombiTerminal Burghausen, örtliche Richtlinien 5

2.1.2 Zugang Gleis 17 und Fdl Burghausen Wackerwerk Das Gleis 17 und der Fdl Burghausen Wackerwerk befinden sich auf dem Werkbereich der Wacker Chemie AG. Alle Personen (auch mit Zügen ankommendes Zugpersonal) benötigt für den Aufenthalt im Werkbereich der Wacker Chemie AG eine Sicherheitsunterweisung und Zugangsberechtigung durch den Werkschutz der Wacker Chemie AG. Ansprechpartner für die Zugangsberechtigung: Wacker Chemie AG Herr Eisenbahnbetriebsleiter Stefan Dartsch Johannes-Hess-Straße 24 84489 Burghausen Tel.: 0 86 77/83-54 17 Mail: stefan.dartsch@wacker.com 2.1.3 Nutzlängen der Gleise Das Gleis 17 ist zwischen der Weiche 200 und dem Ls 17 II das Hauptgleis, das übrige Gleis 17 und alle weiteren Gleise sind Nebengleise. Hauptgleise [m] Für Fahrten in Richtung Zulässige Wagenzuglänge in Richtung Gleis Terminal Burghausen Terminal Burghausen 17 641 641 605 605 Nebengleise [m] Für Fahrten in Richtung Zulässige Wagenzuglänge in Richtung Gleis Terminal Burghausen Terminal Burghausen kranbare Länge 1 600 600 564 564 555 2 600 600 564 564 555 3 680 680 644 644 610 4 750 750 714 714 610 24 Stumpfgleis zum Lokumfahren Die zulässige Wagenzuglänge der Gleise ergibt sich aus der angegebenen Nutzlänge abzüglich 36 m - für das Triebfahrzeug 20 m, für die Signalsicht 5 m, für ungenaues Halten 5 m und für das Strecken des Zuges 6 m. Da im Gleis 24 nur ein Tfz umfahren kann und Triebfahrzeuge im Terminal nicht getrennt werden dürfen, kann das Terminal nicht mit Zügen in Doppel- oder Mehrfachtraktion befahren werden. 2.1.4 Gleise, in die Reisezüge fahren dürfen Reisezüge dürfen im Terminal nicht verkehren. 2.1.5 Gleise für das Abstellen von Gefahrgutzügen und wagen Gefahrgutzüge und wagen dürfen nur in den Gleisen 1 4 abgestellt werden. KombiTerminal Burghausen, örtliche Richtlinien 6

2.1.6 Anlagen für den Containerumschlag Die Gleise 1 4 sowie die straßenseitigen Fahr-/Lade- und Abstellspuren sind durch einen schienenfahrbaren Portalkran überspannt. Der Portalkran verfügt über einen Kombinationsspreader mit Twistlocks und Greifarmen. Maximale Tragfähigkeiten Portalkran im Twistlock-Betrieb (obere Eckbeschläge) im Greifzangenbetrieb 36 t 41 t Zulässige intermodale Ladeeinheitengrößen: 20 45 sowie pallet wide -Ladeeinheiten. 2.1.7 Anlagen zur Zugbildung Am südlichen Ende der Krangleise befindet sich jeweils zwischen den Gleisen 1 und 2 sowie 3 und 4 eine Bremsprobeanlage mit abgesetzten Bedieneinrichtungen jeweils in der Mitte und am nördlichen Ende der Krangleise. Um die Bremsprobeeinrichtung nutzen zu können, müssen einfahrende Garnituren mit dem Ende auf Höhe der Bremsprobeanlage halten. Der jeweilige Halteplatz für den Tf kann diesem durch den Zugabfertiger (Zabf) des EVU mitgeteilt werden. 2.1.8 Streckenklasseneinstufung der anschließenden Strecken Strecke 5725 Tüßling Burghausen D 4 5726 Burghausen Wackerwerk D 4 Streckenklasse 2.1.9 Reguläre Betriebs- und Terminalöffnungszeiten Im Bahnhof Burghausen, Bahnhofsteil Wackerwerk, ruht teileweise die Arbeit während der Nacht und an Sonn- und Feiertagen. Während dieser Zeit sind keine Zugfahrten von dem und in das Terminal sowie keine Rangierfahrten zwischen den Ls 17 I und 17 III möglich. Die Dienstruhen des Bf Burghausen Wackerwerk ist unter folgendem Link im Internet abrufbar: http://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de/start/nutzungsbedingungen/weitere_informationen/dienstruhen_und_ausschaltzeiten.html Öffnungszeiten KTB-Terminal Burghausen für Umschlagleistungen Montag bis Freitag 05:45 bis 22:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertage des Freistaates Bayern, 24. Dezember, 31. Dezember: geschlossen Bedienungsfahrten außerhalb der Betriebszeiten sowie Leistungen im Terminal außerhalb der regulären Terminalöffnungszeiten sind gesondert zu vereinbaren. Es gelten die Bestimmungen der NBS-KTB für Leistungen außerhalb der Regelöffnungszeit sowie das Befahren des Zuführungsgleises 17. 2.1.10 Lageplan des Terminals Lageplan siehe Anlage 1. 2.1.11 Bahnübergänge für den öffentlichen Verkehr Es sind keine Bahnübergänge für den öffentlichen Verkehr im Gleisanschluss der KTB vorhanden. KombiTerminal Burghausen, örtliche Richtlinien 7

2.1.12 innerdienstliche Überwege Es sind keine innerdienstlichen Überwege im Gleisanschluss der KTB vorhanden. 2.1.13 Fernsprecheinrichtungen KombiTerminal Burghausen: Disponent Basa 901/8520029 Post 01835/8520029 Fax 08677/876000-30 GSM-R 8520029 Mail info@kt-burghausen.de Benachbarte Betriebsstellen: Fdl Burghausen Wackerwerk Basa 9635/314 Fax 9635/336 GSM-R 77017902 GSM-R Kurzwahl 1350 Rangiergebietsnummer 70429 LeiDis-Fi mwck@mv.leibit.db.de Fdl Mühldorf 4 Basa 9634/154 Fax 9634/211 GSM-R 77018002 GSM-R Kurzwahl 1351 Mail estwmmf@deutschebahn.com 2.1.14 Leitsystem betriebliche Informationsverteilung Der Fdl Burghausen Wackerwerk ist mit dem System LeiDis-Fi ausgestattet. Vom Disponent KTB können über den Fdl Burghausen Wackerwerk jederzeit Informationen über den Zuglauf eingeholt werden. 2.1.15 Streckenfernsprechverbindung, Signalfernsprecher, Bahnhofsringleitung entfällt 2.1.16 Zugbahnfunk Zugfahrten in das Terminal bleiben bis zur Beendigung der Zugfahrt am Ls 17 II im Zugbahnfunk GSM-R. Zugfahrten aus dem Terminal schalten mit der Fertigmeldung im Terminal um auf ZBF GSM-R. KombiTerminal Burghausen, örtliche Richtlinien 8

2.1.17 Rangierfunk Die Kommunikation zum Fdl Burghausen Wackerwerk und unter den Teilnehmern im Rangierfunk erfolgt über GSM-R Rangierfunk im Verfahren RiN. Für Rangierfahrten ohne Bezug zu einer Zugfahrt steht die Rangierfahrtnummer 255703402 zur Verfügung. 2.1.18 Meldungen über Störungen und Vorkommnisse Betrieblich örtlich zuständiger Mitarbeiter ist der Fdl Burghausen Wackerwerk. Meldungen nach 408.0801 Abschnitt 6 (4) sind an diesen zu richten. Dieser gibt die Meldungen gemäß der örtlichen Richtlinie des Bf Burghausen Wackerwerk weiter. 2.1.19 Erste-Hilfe-Material Erste-Hilfe-Ausrüstung befindet sich im Dispogebäude beim Disponenten KTB 2.1.20 Feuerlöscher Die Lage der 12 Pulver-Feuerlöscher sind im Lageplan Anlage 1 eingezeichnet. 2.1.21 Aufbewahren der Hemmschuhe und Radvorleger Hemmschuhe und Radvorleger dürfen ausschließlich an den sechs dafür vorgesehenen Ständern aufbewahrt werden. Die Ständer für je 5 Hemmschuhe oder Radvorleger befinden sich jeweils zwischen den Gleisen 1 und 2 sowie 3 und 4 am südlichen Ende, in der Mitte und am nördlichen Ende der Krangleise. 2.1.22 Neigungsverhältnisse Die Gleise 1 bis 4 und 24 haben eine Neigung von 0,000. Das Gleis 17 weist folgende Neigungsverhältnisse auf (größer 2,5 fett gedruckt): km 0,029 km 0,231: 0,646 km 0,231 km 0,769: 0,106 km 0,769 km 0,794: 15,641 km 0,794 km 0,817: 11,449 km 0,817 km 0,854: 3,500 km 0,854 km 1,468: 8,599 ab km 1,468: 0,000 2.2 482.9001: Signalanlagen 2.2.1 Stellwerke DrS 2 (Wck): Stellwerksbauform: Gleisbildstellwerk Bauform DrS 2, Inbetriebnahme: 1971 Streckenblock: Streckenrichtung Gegenrichtung - Wackerwerk - Burghausen Hauptsignale/Sperrsignale: Esig/Asig/Hs Bezeichnung Standort Form- /Lichtsignal Zs 1 Indusi Stromversorgung Ls Ls 17 I 0,059 Lichtsignal nein 2000 Hz Netzstrom Ls Ls 17 II 0,700 Lichtsignal nein 2000 Hz Netzstrom Ls Ls 17 III 0,780 Lichtsignal nein Nein Netzstrom KombiTerminal Burghausen, örtliche Richtlinien 9

EOW: Stellwerksbauform: Tiefenbach EOW, Typ TMC-EOW, Inbetriebnahme: 2014 Weichenlage- und Ordnungsmelder (WLM): Esig/Asig/Hs Bezeichnung Standort Form- /Lichtsignal Zs 1 Indusi Stromversorgung WLM W 501 Spitze WLM W 1 1,436 Lichtsignal - - Netzstrom WLM W 502 Spitze WLM W 2 1,478 Lichtsignal - - Netzstrom WLM W 504 Spitze WLM W 4 1,521 Lichtsignal - - Netzstrom 2.2.2 Weichen Bezeichnung Standort (W-Spitze) Verschlußart Isolierung Fern-/ ortsgestellt Weichenheizung Festgelegt 501 1,447 Klinkenverschluß ja EOW el. Whz nein 502 1,490 Klinkenverschluß ja EOW el. Whz nein 504 1,533 Klinkenverschluß ja EOW el. Whz nein 511 2,210 wartungsarmer nein ortsgestellt nein nein Klammerverschluß 512 2,245 wartungsarmer nein ortsgestellt nein nein Klammerverschluß 514 2,280 wartungsarmer Klammerverschluß nein ortsgestellt nein nein 2.2.3 Zählwerke entfällt 2.2.4 Gleisfreimeldeabschnitte mit Achszählern Gleisfreimeldeabschnitt von bis EOW Fahrwegstelltafel FT1 in km 1,413 Gleis 1: Az in Gl 1, km 1,569 Gleis 2: Az in Gl 2, km 1,569 Gleis 3: Az in Gl 3, km 1,526 Gleis 4: Az in Gl 4, km 1,483 2.2.5 Gleisfreimeldeabschnitte mit Gleisstromkreisen Gleisfreimeldeabschnitt von bis 17 I Ls 17 I in km 0,059 Ls 17 II in km 0,700 17 II Ls 17 II in km 0,700 Ls 17 III in km 0,780 KombiTerminal Burghausen, örtliche Richtlinien 10

3 Anschlußbedienung 3.1 Bedienung durch Zugfahrt mit Übergang in Rangierfahrt 1. Fdl vereinbart mit Disponent KTB Fahrt in Terminal über PzP-Verbindung im GSM-R Rangierfunk (RiN). 2. Disponent KTB veranlaßt die Sicherung des Krans in der oberen Endlage und teilt dem Fdl das Gleis mit, in das die Fahrt eingelassen werden soll (Nachweis der Meldung im Fernsprechbuch). 3. Fdl stellt Teilfahrstraße nach Gleis 17. [Bedingung: Ls 17 III in Haltstellung, Gleis frei] 4. Zug fährt bis Ls 17 II und hält dort, Ende der Zugfahrt. 5. Tf meldet sich über GSM-R Rangierfunk bei Fdl. Der Fdl teilt dem Tf das Gleis mit, in das er eingelassen werden soll. Anschließend vereinbart der Tf unter Angabe seiner Tfz-Nummer die Rangierfahrt in das betreffende Gleis. 6. Der Fdl weist die Nummern der einfahrenden Tfz im Fernsprechbuch nach. 7. Der Fdl das Ls 17 II auf Sh 1. [Bedingung: Dem Nachweis beim Fdl ist zu entnehmen, daß sich kein weiteres Tfz im Terminal befindet.] 8. Der Tf fährt zum Standort der Fahrwegstelltafel und stellt sich den Fahrweg in das betreffende Gleis ein. 9. Tf fährt in das eingestellte Gleis bis das Ende der Rangierfahrt die Höhe der Bremsprobeeinrichtung erreicht hat. [Zabf des EVU teilt dem Tf mit, wann er zu halten hat] 10. Tf meldet dem Disponent KTB über GSM-R Rangierfunk die Beendigung der Rangierfahrt, daraufhin veranlaßt dieser die Freigabe des Krans (Nachweis im Fernsprechbuch). 3.2 Ausfahrt mit Übergang in eine Zugfahrt 1. Zugvorbereitung: Wagenmeisterfunk über GSM-R Rangierfunk in der Betriebsart RiN. 2. Bremsprobe Zugabfertigung, Zabf meldet dem Disponent KTB die beendete Zugabfertigung für das entsprechende Gleis. Daraufhin läßt der Disponent den Kran in der oberen Endlage sichern und meldet dies dem Fdl (Nachweis im Fernsprechbuch). 3. Der Tf meldet seinen Zug dem Fdl über GSM-R Zugbahnfunk unter Angabe seiner Tfz-Nummer und der Zuglänge fertig. 4. Der Fdl stellt die Ausfahrteilzugstraße und die Rangierstraße in das Gleis 17 ein und teilt dies dem Tf mit. 5. Anschließend fährt der Tf aus dem Terminal in das Gleis 17. Der Fahrweg der EOW-Weichen wird achszählergesteuert eingestellt. Nach Befahren des Achszählers (25 m vor dem Herzstück der ersten Weiche) muß der Tf seine Geschwindigkeit so verringern, daß er bis zum Erkennen der Stellung der Weiche vor dieser anhalten kann. 6. Hat die Fahrt aus dem Terminal die Krangleise vollständig geräumt, meldet sich der Tf über GSM-R beim Disponenten und meldet ihm dies. [Dies ist in der Regel spätestens auf Höhe des Ls 17 III der Fall.] Daraufhin veranlaßt dieser die Freigabe des Krans (Nachweis im Fernsprechbuch). 7. Im Gleis 17 geht die Rangierfahrt ohne Halt in eine Zugfahrt über. Der Fdl weist die Tfz-Nummern der ausfahrenden Tfz nach. KombiTerminal Burghausen, örtliche Richtlinien 11

3.3 Rangierfahrten Wck Terminal 1. Tf vereinbart mit Fdl Burghausen Wackerwerk über GSM-R Rangierfunk Betriebsart RiN unter Angabe der Tfz-Nummer die Rangierfahrt vom Gemeinschaftsbahnhof in das Terminal. 2. Fdl Wck vereinbart bei Längen über 100 Meter mit Fdl Mühldorf 4 das Einstellen der Rangierstraße vom Ls 89L34Y bis zum Asig 89P4, stellt anschließend die Rangierstraße aus dem Gemeinschaftsbahnhof ein und stimmt der Rangierfahrt mit Sig Sh 1 zu. 3. Zur Rückfahrt stellt der Fdl Wck die Rangierstraße in das Gleis 17 ein und stimmt der Fahrt mit dem Sig Ls 12-16 II oder mündlich über GSM-R Rangierfunk zu. 4. Fdl vereinbart mit Disponent KTB Fahrt in Terminal über GSM-R Rangierfunk. 5. Disponent KTB veranlaßt die Sicherung des Krans in der oberen Endlage und teilt dem Fdl das Gleis mit, in das die Fahrt eingelassen werden soll (Nachweis der Meldung im Fernsprechbuch). 6. Der Fdl teilt dem Tf das Gleis mit, in das er eingelassen werden soll und stellt das Ls 17 II auf Sh 1. [Bedingung: Dem Nachweis beim Fdl ist zu entnehmen, daß sich kein weiteres Tfz im Terminal befindet.] 7. Der Fdl weist die Nummern der einfahrenden Tfz nach. 8. Tf fährt bis zum Standort der Fahrwegstelltafel und stellt sich den Fahrweg in das entsprechend Gleis ein. 9. Tf meldet dem Disponent KTB über GSM-R Rangierfunk die Beendigung der Rangierfahrt, daraufhin veranlaßt dieser die Freigabe des Krans (Nachweis im Fernsprechbuch). 3.4 Rangierfahrten Terminal Wck 1. Der Tf holt sich als Voraussetzung für die Rangierfahrt vom Disponent KTB über GSM-R Rangierfunk die Bestätigung, daß der Kran in der oberen Endlage gesichert ist (Nachweis im Fernsprechbuch). 2. Anschließend fährt der Tf aus dem Terminal in das Gleis 17. Der Fahrweg der EOW-Weichen wird achszählergesteuert eingestellt. Nach Befahren des Achszählers (25 m vor dem Herzstück der ersten Weiche) muß der Tf seine Geschwindigkeit so verringern, daß er bis zum Erkennen der Stellung der Weiche vor dieser anhalten kann. 3. Hat die Fahrt aus dem Terminal die Krangleise vollständig geräumt, meldet sich der Tf über GSM-R beim Disponenten und meldet ihm dies. Daraufhin veranlaßt dieser die Freigabe des Krans (Nachweis im Fernsprechbuch). 4. Am Ls 17 III vereinbart der Tf mit dem Fdl über GSM-R Rangierfunk, Betriebsart RiR, die Fahrt vom Gleis 17 in den Gemeinschaftsbahnhof unter Angabe der Tfz- Nummern. 5. Der Fdl weist die Tfz-Nummern der ausfahrenden Tfz nach. 6. Fdl Wck vereinbart bei Längen über 100 m mit Fdl Mühldorf 4 das Einstellen der Rangierstraße vom Ls 89L34Y bis zum Asig 89P4, stellt anschließend die Rangierstraße aus dem Gemeinschaftsbahnhof ein und stimmt der Rangierfahrt mit Sig Sh 1 am Ls 17 I zu. 7. Zur Rückfahrt stellt der Fdl Wck die Rangierstraße in den Gemeinschaftsbahnhof ein und stimmt der Fahrt mit dem Sig Ls 12-16 II oder mündlich über GSM-R Rangierfunk zu. KombiTerminal Burghausen, örtliche Richtlinien 12

3.5 Rangierfahrten im Terminal Für Rangierfahrten im Ortsstellbereich des Terminals stellt sich der Tf den Fahrweg selbst ein. Als Voraussetzung für jede Rangierfahrt im Terminal holt sich der Tf über GSM-R Rangierfunk vom Disponenten KTB die Bestätigung ein, dass der Kran in der oberen Endlage gesichert ist (Nachweis im Fernsprechbuch). Nach Beendigung der Rangierfahrt meldet der Tf dies dem Disponenten der KTB, woraufhin dieser den Kran wieder freigibt (Nachweis im Fernsprechbuch). Zusammen gekuppelte Triebfahrzeuge (Doppel- oder Mehrfachtraktion) dürfen im Terminal nicht getrennt werden. KombiTerminal Burghausen, örtliche Richtlinien 13

4 Gültigkeit von betrieblichem Regelwerk Folgendes betriebliches Regelwerk ist auf der Infrastruktur der KTB anzuwenden: Ril 123 Ril 301 Ril 408 Ril 412.9001 Ril 412.9111 Ril 481.0205 Ril 481.0302 Ril 482.9001 Ril 482.8001 Ril 482.8002 Ril 482.8004 Ril 483 Ril 492 Die Richtlinien sind unter folgendem Link abrufbar: https://fahrweg.dbnetze.com/fahrweg-de/start/nutzungsbedingungen/regelwerke/betriebl_technisch/zusammenstellung.html Außerdem gültig ist das Bedienungshandbuch für die elektrisch ortsgestellten Weichen. KombiTerminal Burghausen, örtliche Richtlinien 14

5 Angaben zum Regelwerk 5.1 408.01-09: Züge fahren und Rangieren 5.1.1 408.0111 Abschnitt 5: Arbeitsaufnahme und Arbeitsschluß melden Der Disponent KTB und der Fdl Wck melden sich gegenseitig Arbeitsaufnahme und Arbeitsschluß. Vor Arbeitsschluß läßt der Disponent der KTB den Kran für die Gleise 1 4 sperren und meldet dies dem Fdl (Nachweis im Fernsprechbuch). Für zu erwartende Fahrten in das Terminal teilt der Disponent der KTB dem Fdl Burghausen Wackerwerk die Gleise mit, in die diese eingelassen werden. 5.1.2 408.0203 Abschnitt 3b: Regeln für das Fernsprechbuch Beim Disponenten der KTB und dem Fdl Burghausen Wackerwerk liegen Fernsprechbücher für häufig gegebene Meldungen auf. Das Sperren und Entsperren des Krans, Arbeitsaufnahme und Arbeitsschluß sowie sonstige betriebliche Meldungen sind in diesen nachzuweisen. Das Fernsprechbuch ist nach dem letzten Eintrag ein halbes Jahr bei der aufliegenden Stelle aufzubewahren. 5.1.3 408.0321 Abschnitt 3: Melden an den Fahrdienstleiter, daß der Zug vorbereitet ist Die Zugaufsicht meldet die Abfahrbereitschaft über GSM-R. 5.1.4 408.0331 Abschnitt 3 (1b): Mitteilung des Fahrdienstleiters an die Zugaufsicht, daß das Hauptsignal auf Fahrt gestellt ist Wenn die Fahrtstellung eines Gruppenausfahrsignales von der Zugaufsicht nicht erkannt werden kann, teilt der Fdl die Fahrtstellung der Zugaufsicht nach Modul 408.0331 Abschnitt 3 Absatz 2b mit. 5.1.5 408.0431 Abschnitt 1 (1b): Unvorhergesehene Fahrten als Sonderzug verkehren lassen Das Einlegen von Gelegenheitsverkehren, Baumaschinen und sonstigen Nebenfahrzeugen erfolgt durch DB Netz Vertrieb. Durch das beantragende EVU ist bei der Trassenbestellung ein Gleisgebot für Gleis 17 anzugeben. 5.1.6 Zuständigkeit Notfall-Leitstelle, Notfallmanagement Ereignisse nach Ril 123 sind unverzüglich dem Fdl Burghausen Wackerwerk zu melden. Dieser verständigt die Notfall-Leitstelle München. Zuständiger Notfallmanager ist der Notfallmanager Mühldorf der DB RegioNetz Infrastruktur GmbH, Südostbayernbahn. Die Verständigung des Notfallmanager erfolgt über die Notfall- Leitstelle München. Der Aufruf von Fremdrettungskräften erfolgt ebenfalls durch die Notfall-Leitstelle München. Notfalltechnik wird vom Notfallmanager nach Rücksprache mit dem Eisenbahnbetriebsleiter über die Notfall-Leitstelle München angefordert. 5.1.7 408.0901 Abschnitt 2 (2): Schneeräumfahrten verboten Schneeräumfahrten sind nicht zugelassen 5.2 482.9001: Signalanlagen bedienen, Allgemeines 5.2.1 482.9001 Abschnitt 2 (2): Nachweis von Unregelmäßigkeiten, ggf. Meldung an Fdl; einmalig auftretende Unregelmäßigkeiten Alle Unregelmäßigkeiten an Signalanalgen, auch einmalige Fehler, sind sofort an den Fdl Burghausen Wackerwerk zu melden. KombiTerminal Burghausen, örtliche Richtlinien 15

5.2.2 482.9001 Abschnitt 2 (6): Geräte, Werkzeuge Werkzeuge, Signal- und andere Hilfsmittel für Unregelmäßigkeiten an der Eisenbahninfrastruktur sind beim Fdl Wck vorhanden. Dies sind Kurbel für Weichenantrieb Spannungsabschalter HV 73 5.2.3 482.9001 Abschnitt 9 (1): Arbeits- und Störungsbuch Für den Bahnhof Burghausen Wackerwerk und das Terminal wird ein gemeinsames Arbeitsund Störungsbuch aufgelegt. 5.2.4 482.9001 Abschnitt 12 (2): Nachweis der Verständigung bei auftretenden Unregelmäßigkeiten Aufgetretene Störungen und die Abgabe der Meldung an die Meldezentrale Mühldorf (Basa: 9634/400) sind mit Uhrzeit in das Arbeits- und Störungsbuch einzutragen. 5.2.5 482.9001 Abschnitt 11 (3): Maßnahmen nach Auffahren einer Weiche Eine aufgefahrene Weiche darf erst wieder befahren werden, nachdem der ordnungsgemäße Zustand der Weiche durch das örtliche Betriebspersonal wie Fahrdienstleiter und Weichenwärter, die technische Fachkraft Sig oder Fahrbahn geprüft worden ist. Zugpersonal und Lokführer sind nicht berechtigt, den ordnungsgemäßen Zustand einer Weiche festzustellen. KombiTerminal Burghausen, örtliche Richtlinien 16

6 Anlagen

6.1 Lage im Netz KombiTerminal Burghausen, örtliche Richtlinien 18

6.2 Gleisplanskizze KombiTerminal Burghausen, örtliche Richtlinien 19

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6.3 Muster Fernsprechbuch für häufig gegebene Meldungen Besonderes Fernsprechbuch für häufig gegebene Meldungen zur Bedienung KTB - Bft Wackerwerk Begonnen am:..., abgeschlossen am... Inhalt:...Seiten Anleitung 1. Sie müssen die Meldungen im vollen vorgeschriebenen Wortlaut geben. 2. Die Tagesangabe müssen Sie um Mitternacht bei unterbrochener Arbeitszeit nach Arbeitsbeginn quer über den Spaltenbau eintragen. 3. Meldungen, deren Wortlaut nicht durch die Spalten 1 4 vorgegeben sind, dürfen sie quer über den Spaltenbau schreiben. Anhang zu den örtlichen Richtlinie Fdl Burghausen/Bft Wackerwerk Fernsprechbuch für häufig gegebene Meldungen WCK -KTB KombiTerminal Burghausen, örtliche Richtlinien 21

1a 1b 2a 2b 2c 3a 3b 3c 4 5a 5b 5c Arbeits- Kran Rangierfahrt mit Kran Rangierfahrt mit auf- gesichert Loknummer... gesichert Loknummer... im Abgabe Zeit Annahme nahme schluß für von Gleis 17 für nach Gleis 17 Gleis 17 durch durch angekommen von/an Fahrt nach nach KTB Gleis Fahrt aus von KTB Gleis (Std/Min)......... KTB - Fdl Hinfahrt Gleis Loknummer Gleis Gleis Loknummer Gleis (Std/Min) (Name) (Std/Min) (Name) KTB Name (KTB) 07:00 Name (Fdl) 3 Name (KTB) 07:20 Name (Fdl) Rückfahrt 247 510 3 Name (Fdl) 07:22 Name (Tf) 2 Name (KTB) 11:00 Name (Fdl) 247 510 2 Name (Tf) 11:01 Name (Fdl) 11:04 Name (Fdl) --- --- KTB Name (KTB) 16:00 Name (Fdl) Rangierfahrt innerhalb KTB 24 Name (KTB) 07:44 Name (Tf) Anhang zu den örtlichen Richtlinie Fdl Burghausen/Bft Wackerwerk Fernsprechbuch für häufig gegebene Meldungen WCK -KTB KombiTerminal Burghausen, örtliche Richtlinien 22