(halb-/ indirekte Messung) Stand: Januar Regionalwerk Bodensee Netze GmbH & Co. KG. Abteilung Mess- und Zählerwesen. Waldesch 29.

Ähnliche Dokumente
(halbindirekte Messung) Stand: Januar Regionalwerk Bodensee Netze GmbH & Co. KG. Abteilung Mess- und Zählerwesen. Waldesch 29.

Richtlinie der SWT AöR für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung

Informationsblatt zu Anschlussschränke im Freien im Netzgebiet der Regionalwerk Bodensee Netze GmbH & Co. KG (Regionalwerk Bodensee)

Informationen für Wandlermessanlagen

Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung

Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG- / KWK-Anlagen im Netzgebiet der Regionalwerk Bodensee Netze GmbH & Co. KG

Merkblatt. Zähler-/Messwesen Stadtwerke Landsberg KU

TAB Mittelspannung ED Netze GmbH

Messeinrichtungen für Nieder- und Mittelspannungsanlagen Version

TAB.Messung.Strom

Für Wandlermessungen mit Betriebsströmen bis einschließlich 250 A sind Zählerplätze mit dem Rastermaßen nach DIN auszuführen.

Diese Anlage beinhaltet Hinweise zu der Anwendungsregel VDE-AR-N 4101 Anforderungen an Zählerplätze in elektrischen Anlagen im Niederspannungsnetz.

Anschluss von Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge. Ladeeinrichtung für E-Fahrzeuge an Haushaltszählern (Aussetzbetrieb)

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ

Anlage 3 MSRV - Strom:

Beiblatt der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH. zu den TAB NS Nord Technische Anschlussbedingungen für. den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen (z.b. Baustrom)

Merkblatt für Mess- und Wandlerschränke (halbindirekte Messung) Ausgabe

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Peine GmbH

Technische Mindestanforderungen für Strom-Messeinrichtungen der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG. (Ausgabe September 2016)

Mess- und Steuereinrichtungen Zählerplätze

Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen. Ausgabe

MSRV - Strom Anlage 3: Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen (TMS)

Technische Mindestanforderungen Messstellenbetrieb Strom

Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz)

Anschluss von Ladeeinrichtungen für E-Fahrzeuge. Ladeeinrichtung für E-Fahrzeuge an Haushaltszählern (Aussetzbetrieb)

Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen Ausgabe

Informationen für Wandlermessanlagen. Anforderungen an Wandlermessungen (halbindirekte Messung) im Netzgebiet der Bayernwerk Netz GmbH

Hinweise zur Umsetzung der TAB 2019 des BDEW für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen

Beiblatt zur TAB NS Nord 2012

Merkblatt für Mess- und Wandlerschränke (halbindirekte Messung) Ausgabe

Merkblatt für Mess- und Wandlerschränke (halbindirekte Messung) Ausgabe

Messsätze Technische Anforderungen

für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Ingolstadt Netze GmbH

Informationsblatt für die Anmeldung von Erzeugungsanlagen

WANDLER- MESSUNGEN IM VERSORGUNGSGEBIET DER NEW NETZ GMBH

Beiblatt zur TAB NS Nord 2012

Ergänzungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007, Ausgabe 2011 und zu den Hinweisen des VBEW,

1. Geltungsbereich. 2. Grundsätze

Ergänzungen zu Stand:

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ

Planungshilfe Aufbau der Messeinrichtung für Sondervertragskunden Strom 2007

Willkommen bei VDE-AR-N 4101

Messsätze Technische Anforderungen

Ergänzende Bestimmungen der Stadtwerke Unna GmbH zur TAB 2007 Karte des Verteilungsnetzgebietes

MSRV - Strom Anlage 3:

Stadtwerke Radevormwald GmbH

MESSEINRICHTUNGEN MIT WANDLERMESSUNGEN

Technische Richtlinie. Anschlussschränke im Freien

VDEWPUBLIKATION. Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen. Inhaltsverzeichnis. 1. Allgemeine Festlegungen

Anhang B zu den Technischen Anschlussbedingungen der Rheinischen NETZGesellschafft mbh Richtlinie für die Montage von Messeinrichtungen mit

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH

Beiblatt zur TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016

Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen. Ausgabe

Zeichnungen. Kapitel 9. Stand

ABB STRIEBEL & JOHN GmbH Das Unternehmen in 2016

Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der Bonn-Netz GmbH (Bonn-Netz)

und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz bei der Westfalen Weser Netz GmbH

VDE-AR-N 4101 Installateurversammlung. ED Netze Dipl. Ing. (FH) Martin Reinacher

Merkblatt für vorübergehend angeschlossene Anlagen. Ausgabe

Grundlagenreihe Wohngebäude und ähnliche Einsatzbereiche Teil 1

Erläuterungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 AUSGABE 2011 für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der OsthessenNetz GmbH

Technische Spezifikation zur Umsetzung des Einspeisemanagements gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom

Planungshilfe Aufbau der Messeinrichtung für Sondervertragskunden Strom

VDE AR N BP 70 Steuersicherung ehz Zusatzraum. HC1EMODUL RJ45 für Smart Home. BP 115 RJ45 für. ehz Zusatzraum. 3Punkt

Adresse: Stadtwerke Dinkelsbühl Rudolf Schmidt Strasse Dinkelsbühl Postanschrift: Postfach Dinkelsbühl

Erläuterungen zur TAB BW 2019 NS

Technische Spezifikation (Technische Mindestanforderungen) zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 EEG für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz

Beiblatt zur TAB NS Nord 2012

Beiblatt zur TAB NS Nord 2012

BEIBLATT ZUR TAB NS NORD Ausgabe 2016 Gültig für das Netzgebiet von wesernetz Bremen GmbH und wesernetz Bremerhaven GmbH

BEIBLATT ZUR TAB NS NORD Ausgabe 2016 Gültig für das Netzgebiet von wesernetz Bremen GmbH und wesernetz Bremerhaven GmbH

Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz)

Technische Spezifikation (Technische Mindestanforderungen) zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 EEG für Erzeugungsanlagen

Anlage zu Ziffer 09 der TAB Steuerung und Datenübertragung. Inhalt. 1 Steuerung unterbrechbarer Verbrauchseinrichtungen. 2 Steuerrelais (SR)

Ergänzende Bestimmungen zur NAV Stadtwerken Villingen-Schwenningen

Ergänzungen und Erläuterungen zu der Technischen Richtlinie. Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (BDEW, Ausgabe Juni 2008) der AVU Netz GmbH

Ergänzungen und Erläuterungen der SWS Netze Solingen GmbH zur TAB Mittelspannung 2008 mit Aktualisierungen 2013

Weitere technische Anforderungen zu den Technischen Anschlussbedingungen TAB 2019 (BDEW) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz nach 20 NAV

Beiblatt der Stadtwerke Stade GmbH zu den TAB NS Nord Ausgabe Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Hinweis zur NT Technische Bedingungen für Anschlüsse am Mittelspannungsnetz 2/5

Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom

Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom

Mess- und Steuereinrichtungen, Zählerplätze Erläuterung zur VDE-AR-N 4101 mit den Anforderungen an die Zählerplätze

Ergänzungen zu den Hinweisen der Technischen Anschlussbedingungen - TAB 2007, Ausgabe 2011 und zu den Hinweisen des VBEW, Stand

EG Herbstveranstaltung 2012 Aktuelles vom Netzbetreiber

Technische Spezifikation (Technische Mindestanforderungen) zur Umsetzung des Einspeisemanagements. für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom

Beiblatt zur TAB NS Nord 2012, Ausgabe 2016

Die Hauptleitungsabzweigklemmen im oberen Anschlussraum am Zählerplatz sind berührungssicher

Zähl- und Messeinrichtungen, Steuereinrichtungen

Ergänzung zu den TAB 2007*

Transkript:

Informationsblatt für die Montage von Wandlermessungen in Kundenstationen im Netzgebiet der Regionalwerk Bodensee Netze GmbH & Co. KG (Regionalwerk Bodensee) (halb-/ indirekte Messung) Stand: Januar 2015 Regionalwerk Bodensee Netze GmbH & Co. KG Abteilung Mess- und Zählerwesen Waldesch 29 88069 Tettnang

Inhalt 1. Allgemeines... 3 2. Anwendungsbereich... 3 3. Aufbau und Ausstattung... 4 3.1. Zählerschrank... 4 3.2. Zählerplatz... 4 3.3. Trennklemme... 5 3.4. Absicherung Messsystem... 5 3.5. Mittelspannungswandlermessung (20 kv)... 6 3.5.1. Allgemeines... 6 3.5.2. Aufbau Messwandler MS... 6 3.5.3. Messleitungen... 6 3.6. Niederspannungswandlermessung (halbindirekte Messung)... 7 3.6.1. Allgemeines... 7 3.6.2. Messwandler und Wandlerlaschen... 7 3.6.3. Messleitungen... 8 3.7. Kommunikationseinrichtung... 8 3.8. Plombenverschlüsse... 8 4. Tonfrequenz-Rundsteuerung... 9 5. Lastmanagement... 9 6. Abnahme, Änderung und Inbetriebsetzung... 9 7. Schlussbestimmungen... 9 Anhang... 10 Seite 2

1. Allgemeines Dieses Informationsblatt ist angelehnt an die TAB Mittelspannung 2008 - Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz und an das BDEW-Merkblatt Zähler- und Wandlerschränke für Niederspannungs-Wandlermessungen. Die Messeinrichtung (Wandler, Zähler, Tarifschaltgerät, Modem) wird vom zuständigen Netzbetreiber/Messstellenbetreiber (Regionalwerk Bodensee) bereitgestellt und verbleibt in deren Eigentum. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Abstimmung (etwa 6 Wochen) für den Einbau erforderlich. Der Standort sollte Erschütterungsfrei, vor Schmutz-, Feuchtigkeits-, Temperatureinflüssen (nicht unter +5 C und nicht über +40 C), Sonneneinstrahlung und gegen mechanische Beschädigungen geschützt sein. Für die Errichtung, Änderung und den Unterhalt des Einbauortes ist der Anschlussnehmer verantwortlich. Der Zählerschrank und Zubehör sind vom Kunden zu stellen. 2. Anwendungsbereich Dieses Informationsblatt richtet sich an neu zu errichtende Anlagen (auch zeitlich befristete Anschlüsse), Anlagenveränderungen und Anlagenerweiterungen im Netzgebiet des Regionalwerk Bodensees, sofern diese als Wandlermessung vorzusehen ist. Dies sind: - Mittelspannungsanlagen (Erzeugungsanlagen inbegriffen) mit einem Betriebsstrom > 600 A - Niederspannungsanlagen (Erzeugungsanlagen inbegriffen) mit einem Betriebsstrom > 63 A - zeitlich befristete Anschlüsse mit einem Betriebsstrom > 100 A Für die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Anlagen sind die behördlichen Vorschriften und Bedingungen, die anerkannten Regeln der Technik, die DIN VDE Normen und Anwendungsregeln, die Technischen Anschlussbedingungen (TAB), die VDEW-Richtlinien sowie die Ergänzungen des Regionalwerk Bodensee einzuhalten. Seite 3

3. Aufbau und Ausstattung 3.1. Zählerschrank Der Zählerschrank zur Installation der Messeinrichtung ist vom Kunden zu stellen. Als Zählerschrank ist der schutzisolierte Zählermesssatzschrank der Firma Seeliger (Art.-Nr. 8800001, 800 x 800 mm) Ausführung Regionalwerk Bodensee mit Zählerwechseltafel oder baugleich zu verwenden. Bitte bei der Bestellung angeben, ob die Zählerwechseltafel für Niederspannung (Art.-Nr. 753 8806W1) oder Mittelspannung (Art.-Nr. 753 8806W10) sein soll. Für jede Anlage eines Anschlussnutzers sind eine separate Wandlermessung und ein TRE/SDE-Feld vorzusehen. Der Abstand vom Fußboden bis zur Mitte des Zählers darf nicht weniger als 1,50 m und nicht mehr als 1,80 m betragen. Vor dem Zählerschrank muss eine Bedienungs- und Arbeitsfläche mit einer Tiefe von min. 1,20 m und einer Breite von min. 1,00 m und einer Höhe von min. 1,80m freigehalten werden. Generell gilt, dass nur mit einer vorherigen Absprache und Freigabe durch den Netzbetreiber der Zählerschrank installiert werden darf. Hierfür sollte frühzeitig eine Aufbauzeichnung des Anschlussschrankes an das Regionalwerk Bodensee zugesendet werden. Ohne diese Freigabe kann der Einbau der Messeinrichtung verweigert werden. 3.2. Zählerplatz Der Zählerplatz ist nach DIN 43870 auszuführen. Das Zählerfeld muss eine durchgehend ebene Montagefläche von mindestens B x H: 750 x 450 mm und eine Leitungseinführungsöffnung von mindestens B x H x T: 75 x 25 x 15 aufweisen. Außerdem ist darauf zu achten das die Zählerbefestigung als 3-Punkt-Befestigung ausgeführt wird. Abb. 1: Aufbauvorschlag Zählerschrank (Niederspannung) Seite 4

3.3. Trennklemme Zur gefahrlosen Auswechslung der Zähler während des Betriebes oder einer Überprüfung der Zähler vor Ort wird jeder Zähler mit einer Trennklemme im unteren Anschlussraum des Zählerschranks ausgestattet. Als Prüf-/ Trennklemmen für den Einbau im Zählerschrank sind die Reihenklemmen als Schraub-/ oder Zugfederklemme auszuführen. Die Klemmen haben den Anforderungen für Wandler- Sekundärstromkreise zu entsprechen. Sie besitzen beidseitig Hilfsanschlüsse für feste und schaltbare Brücken sowie fingerberührungssichere Prüfbuchsen (Ø = 4 mm). Die Schaltverbindung hat elektrisch sicher zu erfolgen und das zweifelsfreie Erkennen des Schaltzustands ist sicherzustellen. Weitere technische Anforderungen sind: - max. Nennstrombelastung 16 A - Querschnitt der Klemmen 1,5 4 mm² - Bemessungsspannung 500 V - Bemessungsstoßspannung 6 kv - Eindeutige Beschriftung der Klemmen Abb. 3: Aufbau Klemmenleiste (zum Beispiel: Phoenix Contact, Ausführung Schraubklemme Art.- Nr. 51031860, Ausführung Federzugklemme, Art.-Nr. 51031799) 3.4. Absicherung Messsystem Es sind 3 Sicherungsautomaten (LS-Schalter, 1 polig, B 6 A, 25 ka) für die Absicherung der Messeinrichtung vorzusehen. Die Abdeckung der Absicherung sollte zwecks schneller Überprüfbarkeit als plombierbare Klarsichthaube ausgeführt werden. Seite 5

3.5. Mittelspannungswandlermessung (indirekte Messung) 3.5.1. Allgemeines Die Messungen werden als Vierleiter-Zählung aufgebaut. Die Messzelle für die Aufnahme der Stromund Spannungswandler ist in luftisolierter Ausführung zu erstellen und sollte sich hinter dem Übergabeschalter der 20kV-Schaltanlage befinden. 3.5.2. Aufbau Messwandler MS Die Tragschienen für die Aufnahme der Messwandler sind so zu gestalten, dass der Einbau von drei Stromwandlern nebeneinander und die Auswechselbarkeit jederzeit einzeln, möglich ist. Die Messwandler sind so in der Messzelle anzuordnen, dass die Primär- und Sekundärklemmen im ausgeschalteten Zustand leicht zugänglich sind. Die Primärklemme der Stromwandler(K-P1) zeigt stets in Richtung des Netzbetreibers. Der primärseitige Anschluss der Spannungswandler erfolgt vom Netz aus gesehen, vor den Stromwandlern. Es ist darauf zu achten, dass an der Messeinrichtung ein Rechtsdrehfeld besteht. Alle Wandlergehäuse sind gemäß DIN VDE 0101 zu erden. Zum Einsatz kommen beim Regionalwerk Bodensee, 1-Kern Stromwandler in den Größen 25 A und 50 A und 1-Kern Spannungswandler. Für die Q(U)-Regelung bei Erzeugungsanlagen können Spannungswandler mit einer zweiten Wicklung bestellt werden. Die Wandler werden vom Regionalwerk Bodensee zum Einbau beigestellt und vom Anlagenerrichter eingebaut und primär sowie sekundärseitig angeschlossen. 3.5.3. Messleitungen Die Messleitungen sind von den Sekundäranschlüssen der Messwandler ungeschnitten bis zum Zählerschrank zu führen. Zwischenklemmen sind nicht zulässig. Sie sind über die gesamte Länge in getrennten Schutzrohren oder Leitungsführungskanälen zu verlegen. Von den Stromwandlern zur Zähleinrichtung ist eine siebenadrige Ölflex- oder gleichwertige Leitung mit folgendem Querschnitt zu verlegen. Leitungslänge zwischen Stromwandler und Zählerschrank bis 10m Leiterquerschnitte (Cu) bei Stromwandler- Sekundär-Nennstrom = 5A Bemessungsleistung 5VA 4mm² Von den Spannungswandlern zur Zähleinrichtung ist eine fünfadrige kurzschlußfeste Leitung mit folgendem Querschnitt zu verlegen. Leitungslänge zwischen Spannungswandler und Zählerschrank bis 10m Leiterquerschnitte (Cu) bei Spannungswandler- Sekundär-Nennspannung = 100V / 3 2,5mm² Seite 6

3.6. Niederspannungswandlermessung (halbindirekte Messung) 3.6.1. Allgemeines Es ist für jede Messeinrichtung ein 3-poliger NH-Sicherungslasttrennschalter mit Überstrom- Schutzeinrichtung vor der Messung(Leistungsteil) und eine für Laien bedienbare, sperr- und plombierbare (Bügelschloss Regionalwerk Bodensee Ø=9 mm) Trennvorrichtung nach der Messung vorzusehen. Die Trennvorrichtung muss am Griff berührungssicher, sperr- und plombierbar (Bügelschloss Regionalwerk Bodensee Ø=9 mm), einer Sichtscheibe und wenn möglich mit Öffnungen (eingangs-/ausgangsseitig, zur Spannungsprüfung) ausgeführt sein. Die Trennvorrichtung vor der Messung kann entfallen, wenn die Anlage, ohne andere Teilnehmer dabei zu beeinflussen, freigeschalten werden kann. 3.6.2. Messwandler und Wandlerlaschen Zum Einsatz kommen beim Regionalwerk Bodensee die Wandlergrößen 250 A und 600 A. Die Messwandler sind grundsätzlich so anzuordnen, dass sie leicht zugänglich und die Typenschilder im Betriebszustand gefahrlos ablesbar sind. Gerätenummern, Leistungsschilder und Eichmarken an Messwandlern dürfen nicht überdeckt, beschädigt oder entfernt werden. Bei beschädigter oder entfernter Eichmarke verliert der Wandler seine Eichgültigkeit und muss ausgetauscht werden. Als Abdeckung für die Wandler ist eine plombierbare Klarsichthaube vorzusehen. Die Ausrichtung der Wandlerlaschen sollte so gestaltet sein, dass der netzseitige Anschluss von unten nach oben bzw. von links nach rechts erfolgen kann. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass die Wandler nebeneinander angeordnet werden können, die Maße hierfür entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Tabelle. Um eine schnelle und einfache Montage der Wandler sicher zu stellen, ist darauf zu achten, dass sich an den Wandlerlaschen keine Abgriffe für die Spannungsversorgung befinden und das die Schrauben zur Befestigung der Wandlerlaschen verdrehsicher angebracht sind. Abb. 2: Aufbau Wandlerlasche mit Wandler Wandler Maße in mm 250/5 A 600/5 A Wandler B x H (Maße können leicht abweichen!!!) 61 x 52 79 x 70 Wandlerlaschen B X H Cu 30 x 10 Cu 50 x 10 Wandlerlaschen Länge mind. 130 mm mind. 130 mm Tabelle 1: Maßangaben Wandler / Wandlerlaschen Seite 7

3.6.3. Messleitungen Die Verdrahtung zwischen Wandler und Messeinrichtung ist vom Kunden beizustellen. Die Querschnitte und Typ der Einzeladern (H07V-K 2,5 mm² / Leiterfarbe schwarz) gelten bis zu einer Länge von 2 m und nur sofern Leistungs- und Messteil sich in einem Zählerschrank befinden. Größere Längen und andere Verlegearten sind mit dem Regionalwerk Bodensee abzustimmen. Die von jedem Stromwandler zur Klemmenleiste führende Ader ist mit einer eindeutigen und dauerhaften Zuordnungsmöglichkeit zu kennzeichnen. Die "s1"-ader ist mit der Kennzeichnung xs1 beidseitig zu versehen, wobei das x für die Phase(z. Bsp. 1 = L1) steht. Die "s2"-ader ist mit der Kennzeichnung xs2 beidseitig zu versehen, wobei das x für die Phase(z. Bsp. 1 = L1) steht. Die Verdrahtung zwischen Spannungsabgriff und Überstrom-Schutzeinrichtung (erd- und kurzschlussfeste Ausführung, Querschnitt 1,5 mm²) und von Überstrom-Schutzeinrichtung über Klemmleiste zur Messeinrichtung (H07V-K 1,5 mm² / Leiterfarbe schwarz) ist vom Kunden beizustellen. Der Spannungsabgriff darf nicht von den Wandlerlaschen oder deren Verbindungs-punkten erfolgen, er muss an den Unterteilen der Wandlerlaschen abgenommen werden. Jede Ader ist mit der Kennzeichnung Lx beidseitig zu versehen, wobei das x für die Phase(z. Bsp. 1 = L1) steht. 3.7. Kommunikationseinrichtung Bei Anlagen mit registrierender Leistungsmessung erfolgt die Messdatenübermittlung über eine Zählerfernauslesung. Für diese Datenübermittlung hat der Anschlussnehmer / -nutzer die Wahlmöglichkeit zwischen einem Festnetz- oder einem Funkmodem. Für den Festnetzanschluss hat er einen dauerhaften, datenfähigen und durchwahlfähigen analogen Telefon-Anschluss, ohne zeitliche Beschränkung, auf Dauer kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die TAE-N-Dose des Telefon- Anschlusses ist im oberen Anschlussfeld des Zählerschrankes zu installieren. Wird zum Zeitpunkt der Inbetriebsetzung der Anlage kein analoger Telefon-Anschluss bereitgestellt, kommt wenn technisch möglich ein GSM/GPRS-Modem zum Einsatz. Die dadurch entstehenden laufenden Mehrkosten als auch die Kosten für einen späteren Wechsel von GSM/GPRS auf Analog-Modem sind vom Anschlussnehmer / -nutzer zu tragen. Für die Spannungsversorgung ist ein/zwei separate/r Sicherungsautomat/en (LS-Schalter, 1 polig, B 6 A, 25 ka) vorzusehen. Sie darf nicht von der Absicherung der Messeinrichtung abgegriffen werden! 3.8. Plombenverschlüsse Anlagenteile, in denen ungemessene elektrische Energie fließt, werden plombierbar ausgeführt. Plombenverschlüsse des Regionalwerk Bodensee oder des Messstellenbertreibers dürfen nur mit dessen Zustimmung geöffnet werden. Der Netzbetreiber ist vorher schriftlich zu informieren. Bei Gefahr dürfen die Plomben ohne Zustimmung des Netzbetreiber / Messstellenbertreiber entfernt werden. Eine Wiederverplombung ist zeitnah, schriftlich beim Netzbetreiber zu veranlassen. Seite 8

4. Tonfrequenz-Rundsteuerung Das Regionalwerk Bodensee betreibt zwei Sendeanlagen mit den Rundsteuertonfrequenzen 283,3 Hz und 228 Hz. Um unzulässige Beeinträchtigungen der Rundsteuerung durch Betriebsmittel der Kundenanlage zu vermeiden, ist bei der Auslegung und Abstimmung der Filterkreise darauf zu achten, dass es zu keiner Reduzierung des Tonfrequenz- Pegels im Mittelspannungsnetz kommt. Sollten dennoch Rückwirkungen vom Netzbetreiber festgestellt werden, so sind diese durch den Anlagenbetreiber zu beseitigen. Dies trifft auch zu, sollten die Störungen zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden. 5. Lastmanagement Die Regelungen zum Lastmanagement entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt. www.rw-bodensee.de Energienetze -> Bauherren -> Photovoltaikanlagen -> Einspeisemanagement 6. Abnahme, Änderung und Inbetriebsetzung Jede Inbetriebsetzung oder Änderungen im Bereich in denen ungemessene elektrische Energie fließt, ist beim Netzbetreiber zu beantragen. Der Inbetriebsetzungstermin ist dabei mindestens 10 Arbeitstage vorher mit uns abzustimmen. Die Beantragung erfolgt über ein beim Regionalwerk Bodensee oder bei einem anderen Netzbetreiber eingetragenen E-Installateur. Eine Kopie der Eintragung bei einem anderen Netzbetreiber ist dem Formular beizufügen. Voraussetzung für die Inbetriebnahme und den Betrieb der Anlage sind die Einhaltung der behördlichen Vorschriften und Bedingungen, der anerkannten Regeln der Technik, der DIN VDE Normen und Anwendungsregeln, der Technischen Anschlussbedingungen (TAB), der VDEW-Richtlinien sowie Ergänzungen des Regionalwerk Bodensee. Die Inbetriebsetzung erfolgt durch das Regionalwerk Bodensee oder deren Beauftragte und in Anwesenheit des E-Installateurs. Vor Inbetriebnahme überreicht der E-Installateur dem Monteur eine Kopie des Inbetriebsetzungsformulars und die genehmigte Aufbauzeichnung des Zählerschrankes. Nach der Inbetriebsetzung ist die Funktion und die Richtigkeit der Messung durch das Regionalwerk Bodensee zu prüfen und zu dokumentieren. Hierfür muss der Installateur sicherstellen, dass zur Prüfung des Messsystems ein Verbraucher angeschlossen ist. 7. Schlussbestimmungen Das Regionalwerk Bodensee ist dazu berechtigt, diese Richtlinie unter Beachtung der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen oder einschlägigen Verordnungen zu ändern. Aktualisierte Ausgaben werden mindestens einen Monat vor Gültigkeitsbeginn auf der Internetseite des Regionalwerk Bodensees veröffentlicht. Seite 9

Anhang Verdrahtung Trennklemme Niederspannung: Seite 10