Klasse 10 und dann? S. Schober Oberstufenkoordinator FOS 2016

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Transkript:

Klasse 10 und dann? S. Schober Oberstufenkoordinator FOS 2016

Vorstellung & Aufgaben Frau Spörer Herr Schober

Inhalte Wozu dieser Abend? Ziele Wege EALS Zeitleiste Offene Fragen

Wozu dieser Abend? Ende Mittelstufe = Weggabelung Welche Ziele hat Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn? Entscheidungen jetzt beeinflussen die Zukunft Aber: Andere Wege können auch später eingeschlagen werden

Wozu dieser Abend? Entscheidung jetzt: a) Abitur an der FOS Bewerbung + EALS b) Anderer Weg dort bewerben + ggf. EALS

Mögliche Ziele Hürden auf dem Weg: BBR (Berufsbildungsreife) Au pair ebbr (erweiterte Berufsbildungsreife) MSA (mittlerer Schulabschluss) Freiw. Wehrdienst MSA mit Berechtigung gymn. Oberstufe Studium

Mögliche Ziele Beispiel: Lehre Dauer? Kosten? Eigene Interessen? Zukunftsperspektive?.

Mögliche Wege Ausbildung Oberstufenzentrum (OSZ) Oberstufe (FOS oder andere Schule) Auslandsjahr Freiwilliges soziales Jahr u. v. a. m.

Mögliche Wege Aber Achtung: Viele Wege haben eine Zugangsschranke! Schranke Weg gymn. Oberstufe : 48 SEK-I VO - in etwa: Schnitt Kl. 10 besser 3,0 + - Max. 1 Ausfall Nebenfach mit Ausgleich Prognose beachten!

Weg der FOS Oberstufe der Friedensburg-Oberschule Unser Ziel: Abitur (Zugang zu allen Studienfächern) = Studienvorbereitung ( Wissenschaftspropädeutik ) Individuelle Schwerpunkte für ein späteres Studium Berufsausbildungsperspektive nachrangig Hürde: MSA mit Berechtigung gymn. Oberstufe

Weg der FOS Vorteile Friedensburg-Oberschule gegenüber Gymnasien: 11. Klasse (= Einführungsphase) zusätzlich 12. & 13. Klasse (= Qualifikationsphase) gleich Stärkerer Blick auf den einzelnen Schüler Breites, attraktives Fächerangebot (Musik, Kunst, MINT )

Ziele des Abends Bewerbungszettel Klasse 11 ausfüllen Unterscheidung Klassenverband vs. Wahlkurse Neue Anforderungen E-Phase Perspektive Qualifikationsphase Mögliche Gefahren ( Blick eines Oberstufenkoordinators ) Hinweis: Nicht alle Wünsche gehen in Erfüllung!

Ziel Abitur LK = Leistungskurs Gk = Grundkurs Abitur = 3 Teile: - Belegen - Einbringen - Abschlussprüfung

Ziel Abitur Besonderheiten SESB: - Weniger Fächerauswahl - Profilkurs Spanisch muss belegt werden - Nicht Profilkurs PW & BIO (dt.), da in Quali Pflicht-gk (esp.) - pw & bio auf Spanisch (im Klassenverband) - Evtl. Kunst (Spanisch) statt Musik (Deutsch) Prüfungsfach

Ziel Abitur Fragen????

Weg zum Ziel Abitur

Weg zum Ziel Abitur Profilkurse bereiten Leistungskurse vor (Umwahl notfalls möglich) Ggf. Beginn oder Fortsetzung Fremdsprachen (Pflicht) Wahl zwischen Kunst und Musik (Achtung: Prüfungsfächer) Zusätzliche: Darstellendes Spiel und Informatik (Achtung: Prüfungsfächer)

Weg zum Ziel Abitur Fremdsprachenregelungen VO-GO und Angebote der FOS: 1. Erste Fremdsprache (FS) muss weitergeführt werden bis zum Abitur 2. Zweite Fremdsprache seit Klasse 7 kann abgewählt werden (nicht sinnvoll) 3. Zweite Fremdsprache seit Klasse 9 muss bis Ende Kl. 12 weiter belegt werden 4. Zweite Fremdsprache seit Klasse 10 oder neu in 11: Bis zum Abitur belegen 5. Dritte Fremdsprache nach Wunsch aber Stundenplan wird komplex Englisch: Nur Fortführung Spanisch: Neubeginn & Fortführung Französisch: Nur Fortführung Latein: Neubeginn & Fortführung Achtung: Mindestfrequenzen sind nötig (mind. 12 SchülerInnen)

Weg zum Ziel Abitur Anleitung: 1. Wahlzeile aussuchen (Achtung: Nicht jede an der FOS möglich) 2. Spätere Leistungskurse als Profilkurse wählen (1 Kurs pro Block) 3. Fremdsprachenverpflichtung beachten 4. Wahl Kunst oder Musik 5. Bonuskurse ankreuzen: Darstellendes Spiel und Informatik 6. Restliche Daten (Adresse etc.) eintragen 7. Unterschreiben -------------------------- 8. Abgeben bis 16. März (vor Osterferien) bei den Kerngruppenleitern 9. EALS-Bogen ebenso abgeben bei den Kerngruppenleitern 10. MSA-Zeugnis persönlich vorlegen bei den Päkos

Weg zum Ziel Abitur Blöcke im Stundenplan: Block A: DE, EN, MA, BI, INF & ESP (nur SESB!) Block B: MU, KU, PW, PH, CH & ESP (nur SESB!) Merke: Profil- und Leistungskurse in GROSS-Buchstaben Aus jedem Block einen Profilkurs wählen. MA und INF geht bspw. nicht.

Wege Ausfüll-Pause

Wege Wichtige Hinweise: Alle Änderungen müssen vorher bei der Oberstufenkoordination persönlich unterschrieben werden. Kleine Änderungen (z. B. Wechsel Kunst Musik) dürfen die SchülerInnen auch ohne Elternunterschrift tätigen. Änderungsfrist: 2 Wochen nach Unterrichtsbeginn

Wege

Wege

Wege Wichtige Hinweise: Schulplatz muss beantragt werden Zusage erst nach MSA-Zeugnis Kein Antrag = kein Schulplatz möglich

Wege Fragen????

EALS Elektronisches Anmelde- und Leit-System Pflicht für ISS (seit 2 Wochen ) Angabe Wunschschule (max. 4 Wünsche) Ansprechpartner Eingabe: BSO-Team Wichtig: Einwilligung Datenweitergabe Wichtig: Keine Anmeldung = kein Schulplatz! Termin Abgabe: 16. März Termin Platzbestätigung & Kursbelegung

EALS Web: www.wege-zum-beruf.de

EALS

EALS Achtung: Es kann noch zu Änderungen kommen!!!

Zeitleiste 16. März 16 16. März 4. Juli 20. Juli späteste Abgabe EALS-Bogen und Datenschutz-Zustimmung ggf. Bewerbungsbogen gymnasiale Oberstufe Abschätzung an Externe zur möglichen Aufnahme an FOS Ausgabe MSA-Zeugnis & ggf. Vorlage im Oberstufenbüro 22. Juli 10:00 Uhr Ende persönliche Anmeldung Ab 25. Juli verbindliche Zu- bzw. Absage Schulplätze (dieses Verfahren wird Berlin-weit zentral vorgeschrieben!)

Offene Fragen Zum Nachlesen: Achtung: Die Broschüre ist nicht auf dem neuesten Stand!

Offene Fragen Ansprechpartner: Fächer: Fachlehrer Schwerpunkte: Eltern und KGL Anmeldung: BSO-Team, ggf. Päkos

Offene Fragen???

Ich wünsche Ihnen einen guten Heimweg! Schober, FOS, 2016

48 SEK-I-VO Übergang in die gymnasiale Oberstufe (1) Schülerinnen und Schüler der Integrierten Sekundarschule gehen in die gymnasiale Oberstufe über, wenn sie 1.den mittleren Schulabschluss erworben haben, 2.in mindestens drei Fächern des leistungsdifferenzierten Unterrichts, darunter mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache, auf dem E-Niveau unterrichtet wurden und 3.mit den Jahrgangsnoten am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Leistungsanforderungen nach Absatz 2 erfüllen. In die zweijährige Form der gymnasialen Oberstufe geht auf Antrag über, wer nach Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft eine erfolgreiche Mitarbeit in der zweijährigen Form erwarten lässt und seine Fremdsprachenverpflichtungen gemäß 10 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe noch erfüllen kann; über den Antrag entscheidet die Klassenkonferenz oder der Jahrgangsausschuss. (2) Die Leistungsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 werden erfüllt, wenn bei Umrechnung der erreichten Punkte im leistungsdifferenzierten Unterricht in Noten des E-Niveaus 1.in mindestens drei Fächern des leistungsdifferenzierten Unterrichts, darunter mindestens zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache, mindestens befriedigende Leistungen erzielt werden und 2.der Durchschnittswert aus allen Fächern nicht schlechter als 3,0 lautet und in höchstens einem Fach mangelhafte Leistungen bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen in allen anderen Fächern vorliegen. (3) Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums gehen in die zweijährige Form der gymnasialen Oberstufe über, wenn sie den mittleren Schulabschluss erworben haben und mit den Jahrgangsnoten am Ende der Jahrgangsstufe 10 die Leistungsanforderungen gemäß 31 erfüllen. (4) Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, die die in Absatz 3 genannten Leistungsanforderungen insoweit erreichen, dass sie die für den Ausgleich gemäß 31 Absatz 3 Satz 1 erforderlichen Leistungen in nur einem Fach nachweisen können, erfüllen die Bedingungen für den Übergang in die dreijährige Form der gymnasialen Oberstufe; 31 Absatz 3 Satz 2 findet in diesen Fällen keine Anwendung. Sie können auf Antrag in eine Integrierte Sekundarschule oder ein berufliches Gymnasium übergehen. (5) Schülerinnen und Schüler der Integrierten Sekundarschule, die für einen Auslandsaufenthalt bis zum Ende der Jahrgangsstufe 10 beurlaubt sind, gehen nach 8 Absatz 1 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe auf Probe in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe über. Satz 1 gilt für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums entsprechend mit der Maßgabe, dass der Übergang in die Qualifikationsphase erfolgt.

Einrichtungsverfügung für die Staatliche Europa-Schule Berlin (SESB) als Schule besonderer pädagogischer Prägung (Rahmenvorgaben) [30. März 2012] VI Gymnasiale Oberstufe / Belegverpflichtungen An Gymnasien gibt es - wie in der Regelform - keine Einführungsphase. Kurse in der nichtdeutschen Partnersprache, die Prüfungsfächer sind oder für die Belegverpflichtungen bestehen, werden unabhängig von der Schülerzahl eingerichtet. Kurse, die Voraussetzung für den Erwerb eines zusätzlich zum Abitur angebotenen Schulabschlusses sind, können auch bei geringer Schülerzahl eingerichtet werden. Zwei Prüfungsfächer, darunter ein Leistungskursfach, müssen in der nichtdeutschen Partnersprache, ein schriftliches Prüfungsfach muss in Deutsch unterrichtet werden. Darüber hinaus muss ein weiteres Prüfungsfach in Deutsch unterrichtet werden, sofern Deutsch nicht Prüfungssprache im Rahmen der fünften Prüfungskomponente ist. Die Erste Fremdsprache (nichtdeutsche Partnersprache) darf nicht drittes Prüfungsfach sein; soll sie im Rahmen der fünften Prüfungskomponente Referenzfach sein, bedarf dies der Zustimmung der Schule. Darüber hinaus sind die Erste Fremdsprache sowie jeweils mindestens ein in dieser Sprache unterrichtetes Fach des zweiten und dritten Aufgabenfeldes in der gymnasialen Oberstufe durchgängig zu belegen.

Danke!

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