Fernrepetitorium zur Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprüfung ANMELDUNG

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Transkript:

Fernrepetitorium zur Vorbereitung auf die zweite juristische Staatsprüfung ANMELDUNG Dr. Unger FERNREPETITORIUM Geschäftsführende Leitung: Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Dr. jur. D.F. Unger Pädagogische Studienleitung: Professor Dr. O. Thomas Sitz: Feldmannstraße 26, 66119 Saarbrücken Telefon: 0681/390-5263, Telefax: 0681/390-4620, www.i-jura.de 1

Anmeldung Bitte zurücksenden an: DR. UNGER FERNREPETITORIUM Feldmannstraße 26, 66119 Saarbrücken 1 Name, ggf. Geburtsname, Vorname: Geburtsdatum und -ort: Staatsangehörigkeit: Familienstand: Privatanschrift: Telefon/Fax.: Ggf. Firmenadresse: Wie wurden Sie auf den Lehrgang aufmerksam? Tabellarischer Kurzlebenslauf: 2

2 Staatliche Zulassung Der Lehrgang zur Vorbereitung auf die zweite Staatsprüfung ist staatlich zugelassen durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (647396). 3 Studienzeit Das Repetitorium ist grundsätzlich auf eine Dauer von 12 bzw. 6 Monaten ausgelegt. Die Fernstudienleistung erfolgt dementsprechend monatlich. Der Versand eines Monats - Lehrmoduls erfolgt jeweils zum Monatsbeginn. Eine zeitliche Sonderstrukturierung bei besonderen Vorkenntnissen ist auf Anfrage möglich. 4 Lehrgangsinhalt Das Ziel des Repetitoriums besteht in der vollständigen - die staatliche Ausbildung ergänzenden - Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen. Der Lehrgang setzt keine prozessualen Vorkenntnisse voraus. Er ist so aufgebaut, dass das gesamte notwendige Wissen für die zweite Staatsprüfung, angefangen bei den Grundlagen bis zu den schwierigsten Examensklausuren vermittelt wird. Der Lehrgang beinhaltet die Darstellung der prozessualen Grundlagen der Rechtspflege, die Grundlagen des Zivilprozesses - Urteilsaufbau, Klageverfahren, Verfahren der Zwangsvollstreckung, Rechtsbehelfe, Vollstreckungsklagen, das Verwaltungsprozessrecht - Sachurteilsvoraussetzungen, verwaltungsgerichtliche Urteile und Beschlüsse, Widerspruchsverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, das Strafprozessrecht - Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren sowie das Haftrecht. Die Studiensendungen enthalten umfangreiche Lehrmodule zu allen rechtlichen Examensgebieten, viele Beispiele und Übungsfälle, praktische Sachverhaltsdarstellungen mit systematisierten rechtlichen Lösungen unter Hervorhebung der Prüfungsstrukturen/ Urteilsaufbauten, Lernkontrollen mit Fragen und Antworten sowie Einsendeklausuren. Die monatlichen Klausuren und Lernkontrollen stellen gleichzeitig eine individuelle Lernerfolgskontrolle dar. 5 Beginn und Dauer, Studiengebühren 1) Gewünschter Studienbeginn: 01. 2) Lehrgangsdauer ( ) 12 Monate; Gebühr: 12 Monatsraten à 145,- (1.740,- ) ( ) 6 Monate; Gebühr: 6 Monatsraten à 290,- (1.740,- ) 3) E-Learning/Blended-Learning ( ) Lehrunterlagen/Klausur-Versand per E-Mail (pdf-datei) oder ( ) Lehrunterlagen/Klausur-Versand per Post Der zusätzliche Bezug der Lehrmodule für die erste juristische Staatsprüfung (nur materielles Recht, ohne Klausurenkurs) ist möglich. 4) Zusatzbezug Lehrmodule 1. Staatsexamen: ( ) 12 Monate à 40,- - ( ) 6 Monate à 80,- 3

Diese Teilzahlungsraten sind jeweils zum dritten des Monats fällig. Daneben fallen keine gesonderten Gebühren. Insbesondere entstehen auch keine Kosten für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln, die über die üblichen Grundtarife hinausgehen. Bei Gruppenanmeldungen ermäßigt sich die Studiengebühr wie folgt: 2-3 Personen 10 %, ab 4 Personen 15 %. Einzugsermächtigung Hiermit ermächtige ich das DR. UNGER FERNREPETITORIUM zum monatlichen Einzug der Studiengebühren von meinem Konto. Mir ist bekannt, dass ich meine Einzugsermächtigung jederzeit widerrufen kann. Konto-Nr. BLZ Bank Gesonderte Teilnehmerunterschrift 7 Kündigung 1) Der Teilnehmer kann den Fernunterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen (d.h. Mindestvertragsdauer sechs Monate), nach Ablauf des ersten Halbjahres, jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt unberührt. 2) Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. 3) Im Falle der Kündigung hat der Teilnehmer nur den Anteil der Vergütung zu entrichten, der dem Wert der Leistungen des Veranstalters während der Laufzeit des Vertrages entspricht. 8 Gerichtsstand Als vereinbarter Gerichtsstand gilt immer der Wohnort des Teilnehmers. Unterschriften DR. UNGER Fernrepetitorium Datum, Teilnehmer 4

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung des Lehrmaterials widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der ersten Lieferung des Lehrmaterials. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: DR. UNGER FERNREPETITORIUM, Feldmannstraße 26, 66119 Saarbrücken. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Die Rücksendung des Lehrmaterials erfolgt auf Kosten und Gefahr des Widerrufsempfängers. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Der Wert der Überlassung des Gebrauchs oder der Benutzung der Sachen oder der Erteilung des Unterrichts bis zur Ausübung des Widerrufs ist nicht zu vergüten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ort, Datum, Unterschrift des Teilnehmers 5