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Transkript:

Flugzeugabfertiger/in Die Ausbildung im Überblick Archivierungsgrund: Beruf, dessen Regelung außer Kraft getreten ist Geprüfte/r Flugzeugabfertiger/in ist eine berufliche Weiterbildung, deren Prüfung bundesweit einheitlich geregelt ist. Ausbildungsinhalte Luftfahrzeuge einweisen und sichern Luftfahrzeuge abfertigen und mit den dafür erforderlichen Geräten und Fahrzeugen umgehen Gepäck, Fracht und Post abfertigen Sprechfunkverkehr am Boden luftrechtliche Bestimmungen (Sprechfunkverkehr am Boden, Abkürzungen und Fachbegriffe im Luftverkehr, Verkehrsgeografie) Flughafenlageplan, Flughafenbenutzungsordnung, Regeln des Fahrverkehrs innerhalb des Flughafengeländes Sicherheitsbestimmungen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, Umweltschutzbestimmungen, Gefährliche Güter, Schadensmeldung Ladeanweisungen, Bodenbelastbarkeit, Gewichtsverteilung, Sicherheitsabstände, gefährliche Güter Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen Luftfahrzeugkunde (Besonderheiten der Flugzeuge, die auf deutschen Flughäfen verkehren; Anordnung von Laderäumen, Notausstiegen, Versorgungsanschlüssen) Lernorte Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfung finden in Schulungsräumen von Bildungseinrichtungen im Bereich der technischen Überwachung statt. Ausbildungsbedingungen Die Weiterbildung besteht aus theoretischem Unterricht und Übungen. Auf folgende Bedingungen sollte man sich einstellen: bei Vollzeitunterricht: Unterricht ganztags im Klassenverband (ggf. nicht am Wohnort) Ausbildungsvergütung Die Teilnahme an einer Weiterbildung wird nicht vergütet. Ausbildungskosten Für den Besuch von Weiterbildungslehrgängen fallen in der Regel Lehrgangsgebühren an, für die Prüfung selbst in der Regel Prüfungsgebühren. Ggf. entstehen weitere Kosten, z.b. für Arbeitsmaterialien, Fahrten zur Weiterbildungsstätte oder für auswärtige Unterbringung. Seite 1 von 5

Informationen zu den Kosten einzelner Bildungsangebote: KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung Förderungsmöglichkeiten Förderung besonders begabter junger Fachkräfte: Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) - Weiterbildungsstipendium Internet: http://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium.html Ausbildungsdauer Unterschiedlich, je nach Bildungsanbieter: Vollzeit: 2,5-5 Monate KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung Ausbildungsform Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung (fachtheoretischer und fachpraktischer Teil, ggf. Flughafenpraktikum) finden an Bildungseinrichtungen unterschiedlicher Träger statt. Sie werden in Vollzeit absolviert. Einen Überblick über das Lehrgangsangebot bietet KURSNET - Das Portal für berufliche Aus- und Weiterbildung. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Weiterbildungsabschluss Abschlussprüfung gemäß Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Flugzeugabfertiger vom 15.08.1977 (BGBl. I S. 1565), geändert durch die Verordnung vom 15.07.1980 (BGBl. I S. 1014) Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/flgzabfprv/gesamt.pdf Zulassung zur Prüfung Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder eine vierjährige einschlägige Berufserfahrung. Für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Lehrgang nicht verpflichtend. Prüfungen Schriftliche Prüfung (Fachtheoretischer Teil): luftrechtliche Bestimmungen und sonstige Regelungen Sicherheitsbestimmungen Unfallverhütungsvorschriften und Umweltschutz arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen Luftfahrzeugkunde Praktische Prüfung (Fachpraktischen Teil): Einweisen und Sichern von Luftfahrzeugen Abfertigen von Luftfahrzeugen Seite 2 von 5

Umgang mit den für die Abfertigung von Luftfahrzeugen erforderlichen Geräten und Fahrzeugen Gepäckabfertigung Fracht- und Postabfertigung Prüfungswiederholung: Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle: Industrie- und Handelskammer Abschluss-/Berufsbezeichnungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung ist in der Regel der erfolgreiche Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf und Berufspraxis. Berufliche Vorbildung Für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung wird vorausgesetzt: eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine dreijährige Berufspraxis auf Flughäfen, die der beruflichen Weiterbildung zum Geprüften Flugzeugabfertiger/zur Geprüften dienlich sind oder eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Wer sich regelmäßig in nicht allgemein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes aufhält, benötigt eine Bestätigung der Zuverlässigkeit von der Luftsicherheitsbehörde. Je nach Flughafenunternehmen ist der Besitz eines Pkw-Führerscheins Zugangsvoraussetzung. Wichtige Schulfächer Vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen bilden gute Voraussetzungen für das erfolgreiche Bestehen der Weiterbildungsprüfung: Bereich Begründung Technik Luftfahrzeugkunde (z.b. Funktechnik) sowie das Bedienen der Gepäckförder- und Sortiereinrichtungen gehören zum Stoffplan der Umschulung, dazu sind technische Kenntnisse nötig. Flugzeugabfertiger/innen stehen mit dem Operation-Center in ständigem Funkkontakt und bedienen Förderanlagen sowie Transportgeräte zum Be- und Entladen von Gepäck, Fracht, Beifracht, Post und Ballast. Seite 3 von 5

Bereich Englisch Begründung Ein Thema des theoretischen Unterrichts der Umschulung sind Abkürzungen und Fachbegriffe im Luftverkehr. Im Flugverkehr wird vorrangig in englischer Sprache kommuniziert. Angehende Flugzeugabfertiger/innen müssen daher über gute Englischkenntnisse verfügen. Perspektiven nach der Ausbildung Die passende Beschäftigung finden Nach ihrer Weiterbildung arbeiten Flugzeugabfertiger/innen bei Flughafenbetrieben und Speditionen. Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Durch Anpassungsweiterbildung kann man seine Fachkenntnisse aktuell halten, auf den neuesten Stand bringen und erweitern. Das Themenspektrum reicht dabei von Logistik und Umgang mit Gefahrgut bis hin zu Englisch. Beruflich weiterkommen Aufbauend auf bereits vorhandenen Qualifikationen können speziell für Weiterbildungsabsolventen konzipierte Aufstiegsweiterbildungen das Kompetenzprofil erweitern und ergänzen. Naheliegend ist es, die Prüfung als Betriebswirt/in für Logistik abzulegen. Mit ihrem Weiterbildungsabschluss können Flugzeugabfertiger/innen auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Zugang zu einem Studium erhalten und beispielsweise einen Bachelorabschluss im Studienfach Logistik, Supply-Chain-Management erwerben. Ausbildungsalternativen Folgende Weiterbildungsalternative bietet sich für den Beruf Flugzeugabfertiger/in an: Bereich Transport, Lager und Logistik Hafenfacharbeiter/Hafenfacharbeiterin Gemeinsamkeit: Frachtgut und Gepäck abfertigen, fachgerecht ver- und entladen bzw. lagern Rechtliche Regelungen Rechtsvorschrift zur Prüfung Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Flugzeugabfertiger vom 15.08.1977 (BGBl. I S. 1565), geändert durch die Verordnung vom 15.07.1980 (BGBl. I S. 1014) Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/flgzabfprv/gesamt.pdf Übergreifende Rechtsvorschriften (Weiterbildung/Tätigkeit) Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vom 11.01.2005 (BGBl. I S. 78), zuletzt geändert durch Artikel 2 (180) des Gesetzes vom 07.08.2013 (BGBl. I S. 3154) Seite 4 von 5

Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/luftsig/gesamt.pdf Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (LuftSiZÜV) vom 23.05.2007 (BGBl. I S. 947), geändert durch Verordnung vom 02.04.2008 (BGBl. I S. 647) Internet: http://www.gesetze-im-internet.de/luftsiz_v/bjnr094700007.html Seite 5 von 5