Arbeitssicherheit im Glashandwerk Reinhold Steinmaurer Vorstellung der Musterevaluierung Glaser, welche in Einbindung der Landesinnung Steiermark erstellt wurde Arbeitnehmerschutz und worauf zu achten ist
Evaluierung Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen
Evaluierung bedeutet Begleitende Kontrolle und Beurteilung eines Vorganges Im Arbeitnehmerschutz Kontrolle und Beurteilung aller Prozesse bzgl. Sicherheit und Gesundheitsschutz Ergebnis: Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (Standard im Betrieb) Wer hat was, wann, wie zu tun
Die Evaluierung betrifft Arbeitsstätte z.b. Baustelleneinrichtung Arbeitsmittel z.b. Gerüst, Kran, Scherenbühne Arbeitsstoffe z.b. lösemittelhältige Kleber Arbeitsplätze z.b. auf dem Gerüst, auf dem Dach Arbeitsverfahren und Arbeitsvorgänge z.b. Versetzen Glaselemente
zu berücksichtigen sind: das Zusammenwirken von Arbeitsverfahren der Stand der Ausbildung und Unterweisung besondere Schutzbedürftigkeit und Gefährdung von Arbeitnehmern
Besonderheit bei Baustellen Jede Baustelle hat andere Randbedingungen Situationen ändern sich ständig Mitwirkung von Sonderfachkräften ist nicht auf jeder Baustelle möglich
Situationen ändern sich ständig Kontrolle und Beurteilung liefern bestmögliche Lösung (im Rahmen der Gesetze) Erfahrungen für künftige Baustellen Erfahrungen von vielen Baustellen führen zu optimaler Gestaltung
Jede Baustelle hat andere Randbedingungen - Baustellenspezifische Festlegungen sind erforderlich Arbeitshilfen (Checklisten etc.) einsetzen und laufend verbessern Kenntnisse und Erfahrungen des Gesamtbetriebes einbringen
Mitwirkung von Sonderfachkräften ist nicht auf jeder Baustelle möglich Kontrolle und Beurteilung von Sonderfachkräften sammeln Einbindung von Bauleitern und Vorarbeitern Veröffentlichtes Branchenwissen berücksichtigen bei Sonderproblem Arbeitsinspektion oder Unfallverhütungsdienste der AUVA beiziehen
Umsetzung der Evaluierung auf einer Baustelle Betriebliche Konzepte für diverse Situationen auf konkreter Baustelle anwenden Baustellenspezifische Maßnahmen, Einrichtungen festlegen Verhalten bei Abweichungen, Eintritt von unvorhergesehenen Ereignissen regeln Einsatz der Arbeitshilfen
Betriebliche Gefahrenbeurteilung Grundevaluierung Glaserarbeiten Fa... Baustelleneinrichtung Arbeitsmittel Arbeitsplätze Arbeitsvorgänge Arbeitsstoffe Stichworte techn. / organisatorische Maßnahmen Gefahren pers. Schutzausrüstung Prüfungen Fachkunde Unterlagen, Sonstiges werden einmal angelegt und regelmäßig gewartet
Evaluierung einer Baustelle Glaserarbeiten Fa.. sicherheitstechnische Arbeitsvorbereitung Grundevaluierung Vorarbeiter als Einlage in die Mappe Sicherheit bei Glaserarbeiten ständige Hinweise und baustellenspezifische Mitteilungen
Evaluierung einer wiederkehrenden Tätigkeit Beispiel: Glastausch Portalverglasung wiederkehrende Tätigkeit falls erforderlich baustellenspezifische Mitteilungen
ORGANIGRAMM BAUARBEITENKOORDINATION VORBEREITUNSPHASE Planungskoordinator Vorankündigung erstellen Planer Bauherr Projektleiter Planungskoordinator Koordination der Planer Erstellung des SiGePlans und der Unterlage Berücksichtigung der Grundsätze der Gefahrenverhütung Ausschreibung Baustellenkoordinator Vergabe Glasbau-Unternehmen AUSFÜHRUNGSPHASE Baustellenkoordinator Information des Bauherrn bei Missständen Unbefugte fernhalten Koordination Organisation und Information SiGePlan und Unterlage anpassen Auf Einhaltung der Grundsätze der Gefahrenverhütung, des SiGePlans und der Unterlage durch Unternehmen achten, Hinweise geben Arbeitsvorbereitung (Evaluierung) Zusammenarbeit SiGePlan und Unterlage berücksichtigen Glasbau-Unternehmen Hinweise des Baustellenkoordinators berücksichtigen
Abstimmung SteinMaurer Mitteilung von erforderlichen Änderungen Gefahrenbeurteilung (sog. Evaluierung) Vergleich mit Koordinator Bauunternehmen erstellt (passt an) Weiterleitung an SiGePlan & Unterlage
Alle Bauarbeiten sind unter Aufsicht durchzuführen Aufsichtsperson: geeignet und gewissenhaft theoretische und praktische Kenntnisse über die Arbeit Kenntnisse über BauV Stellvertreter der Aufsicht: geeignet und gewissenhaft ausreichend praktische Kenntnisse über die Arbeit nachweisliche besondere Unterweisung durch Aufsichtsperson nachweisliche Zustimmung zu seiner Bestellung
1 7 SteinMaurer Zusammenarbeit Koordination der Tätigkeiten Koordination der Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit Hinweise und Anordnungen des Baustellenkoordinators berücksichtigen
Trinkwasser Hygienisch einwandfrei Alkoholfreies Getränk (Alternativ) Entnahmestellen kennzeichnen Vorschreibung von Behörde bei besonders erschwerenden Arbeitsbedingungen
Waschgelegenheiten 1 Waschplatz je 5 AN Waschräume wenn 10 AN länger als 2 Wochen Ausnahme: Unterkunft, Betriebsstätte innerhalb 30 Min. erreichbar 1 Brause je 20 AN (kalt / warm)
Aborte (WC - Einrichtungen) 1 Abortzelle je 20 AN (männl.) 1 Abortzelle je 15 AN (weibl.) getrennt ab 5 AN je Geschlecht 1 Pissstand je 15 AN
Rettungskette Lebensrettende Sofortmaßnahme Notruf Weitere Erste Hilfe Sanitätshilfe Transport Ärztliche Behandlung
Keine unbeabsichtigte Lageveränderung dh.: Standsicherheit,Tragfähigkeit- Gestell, Zurrgurt, Abstützen ober dem Schwerpunkt usw. Baustelleneinrichtungsplan vor dem Einbau: Prüfung auf sichtbare Beschädigungen, Risse & Verformungen
Montageanweisung Angaben zu Fertigteilen (Gewicht, Reihenfolge Einbau, Transport, Lastaufnahme) Montierende Personen (Zugänge, Standplätze, Anseilschutz, Anschlagpunkte) Personen im Umfeld (Absicherung, Schutzdach Warnposten) 2
Keine unbeabsichtigte Lageveränderung dh.: Standsicherheit,Tragfähigkeit- Gestell, Zurrgurt, Abstützen ober dem Schwerpunkt usw. Baustelleneinrichtungsplan vor dem Einbau: Prüfung auf sichtbare Beschädigungen, Risse & Verformungen
Unabhängig von der Absturzkante: bei Boden- und Deckenöffnungen, Gewässern, Silos, etc. Mehr als 1 m Absturzhöhe: bei Wandöffnungen, Stiegenläufen, Podeste, stationäre Maschinen und Wartungsplatze von Maschinen Mehr als 2 m Absturzhöhe: bei allen sonstigen Bauarbeiten
Absturzgefahren mögliche Maßnahmen: Abdeckung Umwehrung, Abgrenzung Fanggerüst, Auffangnetze PSA gegen Absturz
Abdeckungen: tragsicher und unverschiebbar (keine Schaltafeln!) Umwehrung: Brust-, Mittel- und Fußwehr an der Absturzkante
Umwehrung: mindestens 1 m hoch und Brust- und Mittelwehr 15 cm hoch, 0,30 KN waagrechte oder nach oben gerichtete Kraft, 1,25 KN nach unten Fußwehr 15 cm hoch, 0,15 KN Horizontalkraft Abgrenzung: ca. 2 m von der Absturzkante entfernt nur Brustwehr erforderlich
Umwehrung: ab 1 m Absturzhöhe Abgrenzung: z. B.: bei Balkonzugängen Ausnahmen: Fensteröffnungen - Parapethöhe mind. 85 cm ausreichend
Maßnahmen Verkehrswegen bei bei mehr als 2 m Absturzhöhe Brust-, Mittel- und Fußwehren erforderlich Ausnahme: beim Stiegenlauf - keine Fußwehr Stiegenpodest unter 2 m Absturzhöhe - keine Fußwehr
Vorrangig technische Absturzsicherungen wie Wehren oder Auffangnetz
Auffangsystem Sicherheitsgeschirr Falldämpfer Seil + Seilkürzer Anschlagpunkt Haltesystem
Sicherheitsgeschirr Auffangöse Schultergurt bewegliche Führung: langes Sicherheitsseil Rückenpolster Bauchgurt Beingurt Halteseil Sitzgurt Sicherheitshaken Verbindungsmittel: kurzes Sicherheitsseil und Falldämpfer Auffanggurt Höhensicherungsgerät mitlaufendes Auffanggerät
Prüfung: Sichtprüfung vor Verwendung BENUTZER mind. 1 x jährlich FACHKUNDIGE PERSON (Vormerke führen) Nach einem Absturz oder einer Beschädigung sind Auffangsysteme auszuscheiden Höhensicherungsgeräte)! (ausgenommen Einsatzdauer lt. Herstellerangaben
Eigensicherung mit Auffangsystem Bei jedem Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz sind die erforderlichen Maßnahmen für eine etwaige Rettung von Personen zu treffen. Abseilgerät Angeseilte Personen sind ständig durch mindestens eine weitere Person zur Einleitung von Hilfsmaßnahmen zu überwachen. Auffanggurt (ev. im Arbeitsoverall integriert)
Montage mit Autokran Kranführerprüfung (Ausnahmen siehe Fachkenntnis VO) Fahrbewilligung (AUVA-Vordruck) Betriebsanweisung Spezielle Unterweisung 3
Zugänge Stiegen oder Lauftreppen in Bauwerken Treppentürme Leitern nur für kurzfristige Aufstiege Schutzdächer vorsehen 3
Leitern nichts aufnageln, nicht verlängern, nicht nageln wenig Werkzeug und Material mitnehmen gegen Wegrutschen und Umfallen sichern tragfähige Standflächen, Lastverteilung Stehleitern Bei Absturz > 3 m nur kurzfristige Arbeiten im Greifraum 4
Anlegeleitern nur kurzfristige Arbeiten im Greifraum als Arbeitsplatz bei >5m Absturzhöhe - PSA oder - Sicherung gegen Umfallen (Standverbreiterung, obere Fixierung) als Verkehrsweg > 5m Absturz: Sicherungen (Seitenwehren, Rückensicherung, ) besser -> Treppenturm 4
Errichtung Standgerüst fachkundige Aufsicht Regelausführung (ÖNORM) nach Aufbauanleitung oder Montageanweisung aufgrund Statik Ausbau Standgerüst zum Dachfanggerüst
Überprüfung Standgerüst Überprüfung nach Fertigstellung durch eine Fachkundige Person des Aufstellers Überprüfung vor der Benützung, nach längeren Arbeitsunterbrechungen, nach Sturm, starkem Regen, Frost und sonstigem Schlechtwetter, jedoch mind. 1x monatlich bei Systemgerüsten durch eine fachkundige Person des Benützers Vormerke bei Gerüstlagen über 2 m Höhe führen (z.b. auch fahrbare Gerüste)
Vorlage für Gerüstprüfung
Pfosten oder Gerüstplatten: Generell Holz C24 S10 sortiert mind. 20 cm breit mind. 5 cm stark max. 5% Abnützung max. 25 mm Durchbiegung (neu lt. BauV 57 Abs.3) Auflager: Endauflager: 20-30 cm Inneres Auflager: > 20 cm
Gerüstbelag Auflagerabstand bei Fanggerüsten 1 Lage Gerüstpfosten: 1,20 m (Fallhöhe 2 m / 20 cm breit) 1,10 m (Fallhöhe 3 m / 20 cm breit) 1,30 m (Fallhöhe 2 m / 24 cm breit) 1,20 m (Fallhöhe 3 m / 24 cm breit) 1,40 m (Fallhöhe 2 m / 28 cm breit) 1,30 m (Fallhöhe 3 m / 28 cm breit) 2 Lagen Gerüstpfosten: 2,00 m (Fallhöhe 2 m / 20 cm breit) 1,70 m (Fallhöhe 3 m / 20 cm breit) 2,20 m (Fallhöhe 2 m / 24 cm breit) 1,90 m (Fallhöhe 3 m / 24 cm breit) 2,50 m (Fallhöhe 2 m / 28 cm breit) 2,10 m (Fallhöhe 3 m / 28 cm breit) 1,50 m bei Ausschussgerüsten 2,00 m bei Bockgerüste 3,00 m bei sonstigen Gerüste (Fassadengerüste, Leiterngerüste)
mind. 100 cm hoch (95 cm) mind. 100 cm hoch (95 cm) SteinMaurer Seitenschutz - Wehren mindestens 1 m hoch (0,95 m) Brustwehr mind. 15 cm max. 47 cm max. 47 cm mind. 2,4 cm mindestens 3 Wehren (Fuß-, Mittel- und Brustwehr) max. 47 cm max. 47 cm Mittelwehr mind. 15 cm Fußwehr mind. 15 cm Brust- und Mittelwehr 15 cm hoch, 0,30 KN waagrechte oder nach oben gerichtete Kraft, 1,25 KN nach unten Fußwehr 15 cm hoch, 0,15 KN Horizontalkraft max. 47 cm Abstand der einzelnen Wehren Auflagerabstand < 1,50 m oder < 3 m verschraubt mind. 60 cm (Ausnahme: 40 cm) keine Seile und Ketten! Absperrbänder verboten!
maximal 30 cm oder maximal 40 cm bei stark gegliederter Fassade oder mehr als 10 cm Wandverkleidung Mauerabstand > 40 cm - Seitenschutz erforderlich
Bockabstand max. 2 m bei 4m Pfosten 3 Böcke notwendig! max. Gerüsthöhen: abgebundene Holzböcke 1,0 m Böcke mit Metallbeinen und hölzernen Querträgern2,0 m Metallböcke 2,8 m bei mehr als 2 m Höhe Längs- und Querverstrebungen, 3 Wehren vorsehen! Sicheren Aufstieg vorsehen!
mind. 50 cm hohe Blende Breite: bei 2 m Absturzhöhe: mind. 1,00 m breit bei 3 m Absturzhöhe: mind. 1,30 m breit Sonderfall: bei 4 m Absturzhöhe: mind. 1,50 m breit und spezieller Belag begehbares Fanggerüst: Brustwehr erforderlich!
Systemgerüste (nach Angaben des Herstellers und Standsicherheitsnachweis) Systemfreie Gerüste (aus Stahlrahmen und 5 Pfosten) max. Höhe 6 m freistehend Breite im Freien 4 m Breite im Raum 2 m Benützerhinweise: alle Rollen einbremsen beim Verfahren keine Personen auf dem Gerüst Anlegeleiter verboten!
Dacharbeiten Messung der Absturzhöhe bis 45 über 45 von Traufenkante vom Arbeitsplatz bis zur A U F T R E F F F L Ä C H E
bis 3 m bis 3 m SteinMaurer Dacharbeiten Entfall Absturzsicherung 45 45 Bis 3 m Absturzhöhe und max. 45 kann Sicherung entfallen, wenn günstige Witterungsverhältnisse unterwiesene, erfahrene und körperlich geeignete AN AUSGENOMMEN: ARBEITEN AM DACHSAUM!
über 3 m über 3 m SteinMaurer Absturzsicherungen bei mehr als 3,0 m Absturzhöhe Bei Dachneigung bis zu 20 Wehren oder Abgrenzung Dachfanggerüst (Fanggerüst) Dachschutzblende (nur auf Dachflächen) Fangnetz Bei Dachneigung über 20 bis 45 Dachfanggerüst Dachschutzblende (nur auf Dachflächen) Fangnetz 20-45 0-20
über 3 m über 3 m SteinMaurer Bei Dachneigung über 45 : Dachfanggerüst oder Dachschutzblende (Dachflächen) + Dachdeckerstuhl oder Dachleiter + Arbeitnehmer zusätzlich angeseilt! Bei Dachneigung über 60 : Dachfanggerüst + Dachdeckerstuhl oder Dachleiter + Arbeitnehmer zusätzlich angeseilt! + nicht alleine, besonders unterwiesen über 45 über 60
> 80 cm < 90 < 150 cm Dachsaum > 100 cm DACHSCHUTZBLENDE DACHFANGGERÜST Eine Dachschutzblende darf nur mehr bei Arbeiten Verwendet werden, die nur auf der Dachfläche durchgeführt werden!)
Mind. 2 m Überstand der Dachfanggerüste oder Schutzblenden über den Arbeitsbereich hinaus Bei Arbeiten < 2 m vom Ortgang - Sicherung auch entlang des Ortganges!
Absturz nach Innen Unterdachkonstruktion z.b.: volle Schalung, Unterspanntafeln. etc. Lauf- und Arbeitsstege oder Dachleitern Unterdachkonstruktion z.b.: volle Schalung, Unterspanntafeln. etc. Fanggerüste Fangnetze Anseilschutz
Nicht durchbruchsicher: Wellplatten aus Faserzement Kunststoffdächer Glasdächer Lichtkuppeln, Lichtbänder Dächer ohne Unterdachkonstruktion
U6 V0 D / K E R / SteinMaurer Unterweisung bei Aufnahme der Tätigkeit bei neuen Arbeitsmethoden/-techniken nach Unfällen und Beinahe-Unfällen zumindest einmal im Kalenderjahr bei besonderen Gefahren (z.b. Montagearbeiten mit Anseilschutz) über Besonderheiten der Baustelle
U6 V1 D / K E R / SteinMaurer Arbeitshilfen auf Homepage der Landesinnung Steiermark Grundevaluierung Baustellenevaluierung (sicherheitstechnische Arbeitsvorbereitung) Arbeitsmittelüberprüfung gefährliche Arbeitsstoffe Montageanleitung (wird noch erstellt) Gerüstabnahmeformuler Betriebsanweisungen z.b. Autokran interne Fahrerlaubnis Unterweisungsformular
Gefahrenbeurteilungsdokument = Grundevaluierung
Auswahl bestehend aus: Baustelle einrichten Arbeitsplätze Arbeitsmittel Arbeitsstoffe Arbeitsvorgänge Bauhofeinrichtung/Werkstätte
Information
Auswahl bestehend aus: Gefahren Sicherheitsmaßnahmen Persönliche Schutzausrüstung Qualifikation/Beschäftigungsverbote Prüfungen Aufliegende Unterlagen Weiterführende Literatur Word-Datei als Download
Prüfplan Arbeitsmittel
Liste gefährlicher Arbeitsstoffe
Sicherheitstechnische Arbeitsvorbereitung = Baustellenevaluierung
Unterweisungsnachweis
Links
www.eval.at www.arbeitsinspektion.gv.at www.auva.at
Danke für ihre Aufmerksamkeit