Kaminfegertagung 2013 Aus- und Weiterbildungskurs Energiestadt Energiegesetzgebung Kant. Energiepolitik und Förderprogramm

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Transkript:

Kaminfegertagung 2013 Aus- und Weiterbildungskurs Energiestadt Energiegesetzgebung Kant. Energiepolitik und Förderprogramm 7. August 2013 Andrea Eberhard, StV. Leiterin Sektion Energieeffizienz Wir haben Handlungsbedarf > Kantone sind für den Gebäudebereich zuständig > Gebäude benötigen rund 47 % des Endenergieverbrauches > Energiewende nur mit Massnahmen bei Gebäuden möglich > Energieeffiziente Gebäude leisten einen Beitrag zur > Sicherung der Versorgung in Zukunft > Lösung der Klimaproblematik > So unterstützt der Kanton Aargau die Energiestrategie 2050 des Bundes grundsätzlich 2

Endenergieverbrauch nach Gruppen Inländischer Energieverbrauch nach Gruppen 47% Gebäudebereich Mobilität 23% 30% Industrie, Dienstleistungen Quelle: Erläuternder Bericht Energiestrategie 2050 3 Energieverbrauch Privathaushalte Waschen, Trocknen 956 Kochen, Spühlen, 1% Kühlen, Gefrieren 4'503 6% Übriges 5'639 8% Warmwasser 8'886 13% 72% Heizen 51'553 72% Ölheizungen in über 50% der Gebäude mit Wohnnutzungen. (GWR Juni 2012) Zahlen in GWh, Studie BFE Basis 2006 4

Energiestrategie Bund und Kantone Rund 148'0000 Gebäude mit Wohnnutzung im Kanton Aargau 66% 66% 20 bis 90 jährig über 90 jährig unter 20 jährig GWR Daten Kanton Aargau 5 Instrumente der kantonalen Energiepolitik Gesetzgebung / Verordnung Finanzielle Mittel Beratung / Information Netzwerk 6

Gesetzgebung / Energiegesetz 2012 Energieplanung und Energiestrategie Ziele und Zielpfad Energiestatistik Grossverbrauchermodell Fossile Heizung, elektrische Heizung Brauchwarmwasser nicht rein elektrisch Heizungen im Freien. MuKEn 2014 Hülle, "Nullenergie-Gebäude" 7 Die Wirkung der Vorschriften Zielsetzung: Senkung des Bedarfs Umbau-Grenzwert Neubau-Grenzwert 4.8 Liter-Haus (MuKEn) 8

energieberatungaargau Förderungen Förderprogramm 9 Gebäudehülle Das Gebäudeprogramm - Beiträge www.dasgebaeudeprogramm.ch Telefon 062 835 45 35

Gebäudehülle Minergie Neubauten: MINERGIE-A Fr. 5 000.- pauschal < 250 m 2 Primäranforderung MINERGIE MINERGIE-A Fr. 20 000.- pauschal < 250 m 2 Primäranforderung MINERGIE-P MINERGIE-P Fr. 15 000.- pauschal < 250 m 2 Modernisierungen: MINERGIE Fr. 15 000.- pauschal < 250 m 2 MINERGIE-P Fr. 25 000.- pauschal < 250 m 2 > Höhere Beiträge über 250 m 2. > Ganzes Gebäude muss MINERGIE -Label tragen. Dies bedingt bei Modernisierungen in der Regel eine Gesamtmodernisierung des Gebäudes. > Keine Kumulation mit anderen Förderungen von haustechnischen Anlagen (Holzheizungen, Wärmepumpen, Solaranlagen etc.) Eine energieoptimierte Gesamtlösung Energieeffizienz Gebäude > Modernisierungen: GEAK Effizienzklasse: Gesamtenergie "A" Fr. 7 500.- pauschal bis 250 m 2 Gesamtenergie "B" Fr. 5 000.- pauschal bis 250 m 2 Nachweis mittels GEAK Plus. Effizienzklasse vor Modernisierung Gesamtenergie "D" oder schlechter. Kumulation mit anderen Förderungen von Haustechnischen Anlagen (Holzheizungen, Wärmepumpen, Solaranlagen etc.) und "Das Gebäudeprogramm" möglich. 12

Eine energieoptimierte Gebäudetechnik Solarwärmeanlage 3 m 2 und 5 bzw. 7 m 2 pauschal Fr. 2 500.- 1) (Röhren- / Flachkollektoren) Holzfeuerung Stückholz 70 kw pauschal Fr. 2 700.- 1) Holzfeuerung Pellet/Schnitzel 25 kw pauschal Fr. 4 200.- 1) Wärmepumpe 20 kw Heizleistung pauschal Fr. 3 700.- 1) (keine Luft/Wasser Wärmepumpen) Wasserverteilsystem 20 kw Heizleistung pauschal Fr. 5 700.- 1) Abwärmenutzung, Nah- und Fernwärmenetze individuell 1) Der volle Förderbeitrag wird jeweils nur gewährt, wenn ein GEAK Plus vorliegt, der nicht älter ist als 5 Jahre. Zudem kann der Bonus des GEAK Plus nur ein Mal beansprucht werden. 13 Förderung Energiestädte Beiträge des Kantons Aargau > Phase A Bestandesaufnahme > Phase B Erstzertifizierung Fr. 3'000.- pauschal Fr. 3'000.- pauschal 14

energieberatungaargau Eine Dienstleistung des Kantons Aargau 062 835 45 40 oder energieberatung@ag.ch 15 energieberatungaargau Die erste Kontaktaufnahme Direkt beantwortet werden Fragen zu: > Geräten, Massnahmen oder Vorgehensweisen > Benutzerverhalten > Beratungsdienstleistungen > Förderungen im Bereich der Gebäudetechnik > Energiegesetzgebung Diese Dienstleistung ist kostenlos. 16

energieberatungaargau Die Energieberatenden im Vertragsverhältnis mit Kunden als Auftraggeber. Energieberatende sind > Fachleute aus der Privatwirtschaft > Neutral > Unabhängig von Produkten, Technologien oder Energieträgern > Kompetent 17 energieberatungaargau Produkte im Rahmen der Beratungsdienstleistung Beratungsprodukte mittelfristig über den gesamten Projektverlauf, von der Gebäudeanalyse bis zur Betriebskontrolle. 18

energieberatungaargau Planungsberatung Beitrag Kunde Fr. 200.- Beitrag Kanton Fr. 400.- Standardgebäude, vor Ort Beratung Beitrag Kunde Fr. 200.- Beitrag Kanton Fr. 175.- Industrie/Gewerbe/Dienstleistung, vor Ort Beratung Beitrag Kunde Fr. 500.- Beitrag Kanton Fr. 400.- GEAK Plus, EFH und MFH Beitrag Kunde gemäss Offerte Beitrag Kanton EFH Fr. 700.- Beitrag Kanton MFH Fr. 1'000.- energieberatungaargau Gemeindeberatung Die Gemeindeberatenden > unterstützen die Gemeinden in allen Fragen zum Thema Energie. > pflegen einen aktiven Kontakt zur Gemeinde. > führen den Gemeinden die Thematik Energie und u.a. Energiestadt näher. Der Gemeindeberatende sind in der Regel auch Energiestadtberater 20

energieberatungaargau Weitere Produkte im Rahmen der Beratungsdienstleistung Neue Produkte sind geplant und werden eingeführt. > mehr Informationen unter: > www.ag.ch/energie > Bauen & Energie > energieberatungaargau > Lassen Sie sich über unseren Newsletter über Neuerungen informieren 21 energieberatungaargau Eine Dienstleistung des Kantons Aargau Wir sind für Sie da: Erreichbar von Montag bis Freitag, ausser Feiertagen: von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Montags bis 18.30 Uhr. 062 835 45 40 oder energieberatung@ag.ch 22

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Wir können nicht alles tun, aber wir müssen tun, was wir können. Bill Clinton 23