Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de
Reihe 8 S 2 Verlauf Material Klausuren Glossar Literatur Fachwissenschaftliche Überlegung Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation war von seiner Entstehung im 9./10. Jahrhundert bis zu seinem Ende im Jahre 1806 der staats- und völkerrechtliche Rahmen politischer Herrschaft. Bewertet wird das Reich meist negativ, wird es doch als Monstrum bezeichnet, das in starren Strukturen wie der Feudalherrschaft verhaftet gewesen sei und damit den Sprung in die Moderne verhindert habe. Nicht zu unterschätzen ist jedoch, dass das Reich sowohl friedenserhaltend als auch rechtsbewahrend war. Militärische oder wirtschaftliche Bedeutung besaß es nicht, sodass auch keine äußerliche Macht- oder Expansionspolitik betrieben wurde. Vielmehr wahrte das Reich Werte, Formen, Traditionen und Gedanken und bot zudem einen verfassungsrechtlichen Rahmen, der Deutschland zusammenhielt. Die Entwicklung des Heiligen Römischen Reiches Als Gründungsdatum des Reiches gilt der 2. Februar 962 der Tag, an dem Otto I. in Aachen zum Kaiser gekrönt wurde. Das Heilige Römische Reich entstand nach dem Zerfall des karolingischen Herrschergeschlechts aus dem Fränkischen Reich. Die Bezeichnung Sacrum Imperium erschien erstmals 1254 und betonte die christliche Tradition des Kaisertums. Der Zusatz Deutscher Nation stammt aus dem 15. Jahrhundert als Ausdruck bzw. Anspruch der deutschen Vorherrschaft im Römischen Reich. Das Reich wurde zwar monarchisch durch den Kaiser geführt, war jedoch ständisch geprägt. Die meisten Entscheidungen trafen die Herzöge und Grafen in ihren Gebieten selbst. Den drei Kaisern Otto I., Otto II. und Otto III. gelang es, das Reich durch Feldzüge zu vergrößern und die Kirche in das Reich einzubinden. Dennoch kam es insbesondere zwischen dem 11. und 14. Jahrhundert immer wieder zu Konflikten zwischen Kaiser und Papst. Zur Zeit der größten Ausdehnung umfasste es fast ganz Mittel- und Südeuropa. Doch durch die militärischen Erfolge Napoleons im 18. Jahrhundert veränderte sich die Situation und das Ende des Reiches kündigte sich an. Als sich 1806 dann 16 Staaten des Reiches dem Rheinbund anschlossen, einem Militärbündnis unter Napoleon, und ihre Zugehörigkeit zum Reich kündigten, legte Kaiser Franz II. die Reichskrone nieder und erklärte das Reich für erloschen. Das Heilige Römische Reich weder Nationalstaat noch Rechtsstaat noch Staatenbund Das sogenannte Alte Reich war kein Staat im modernen Sinne mit einem geschlossenen Territorium und festen Grenzen. Auch kannte es keine souveräne höchste Gewalt oder unabhängige Exekutive. Es war vielmehr ein im Mittelalter historisch gewachsener, traditioneller, hierarchisch gegliederter Verband unterschiedlicher Glieder mit dem gewählten deutschen König bzw. Kaiser als Oberhaupt. Unmittelbare Glieder des Reiches, d. h. ohne einen anderen Herrn als den Kaiser über sich, waren die etwa 100 Territorialherren wie Kurfürsten, Fürsten, Grafen, Herren, Prälaten und Ritter sowie die rund 50 Reichsstädte. Diese verschiedenen Reichsglieder unterschieden sich in Größe, ständischem Rang und politischem Gewicht. Die mächtigsten Territorialherren bildeten die Landeshoheit in ihren Territorien zu quasi-souveräner Stellung aus. Auch geistliche Amtsträger (Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte, Äbtissinnen) zählten zu den Reichsständen und waren zugleich Inhaber weltlicher Landeshoheit. Die Auflösung des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation Seit der Frühen Neuzeit war das Reich strukturell nicht mehr zu einer Machterweiterung und Expansion fähig. Seitdem standen Rechtsschutz und Friedenswahrung als wesentliche Zwecke im Vordergrund. Das Reich sollte für Ruhe, Stabilität und die friedliche Lösung von Konflikten sorgen. Untertanen sollten vor der Willkür der Landesherren und kleinere Reichsstände vor Rechtsverletzungen mächtigerer Stände und des Kaisers geschützt werden.
Reihe 8 Verlauf Material S 8 Klausuren Glossar Literatur Zu 2: 1) Eine wichtige Bestimmung im Augsburger Religionsfrieden war, dass die Landesherren über das Bekenntnis entscheiden konnten und jeder Christ das Bekenntnis des jeweiligen Landesherren annehmen musste. 2) Der Kaiser wollte seine Macht sowie die Einheit der Kirche erhalten und bekämpfte daher die Reformation. 3) Der Streit um den richtigen Glauben war vor allem ein Kampf um die Herrschaft zwischen Kaiser und Fürsten. 4) Der Westfälische Frieden schrieb die religiöse Unabhängigkeit des Kaisers und der Fürsten aus dem Augsburger Religionsfrieden fort und zementierte die Spaltung des Reiches. Zu 3: Der Augsburger Religionsfriede vom 25. September 1555 war ein Konfessionskompromiss, der die Glaubenskämpfe im Reich beendete. Die bestehenden Konfessionsverhältnisse wurden anerkannt und die lutherischen Reichsstände waren gegenüber den katholischen nun gleichberechtigt. Die Landesfürsten erhielten endgültig das Recht, auf ihrem Gebiet die Konfession zu bestimmen. Die Religionsfreiheit galt nur für die Reichsstände, also die Fürsten und die Reichsstädte. Die Untertanen, also die einzelnen Christen, mussten sich dem Glauben ihres Landesherren anschließen oder durften auswandern. Erläuterungen (M 4) Zu 1: Faktoren, die wesentlich zum Niedergang des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation beitrugen: Aufstieg Napoleons und die Kriege Frankreichs mit seinen Nachbarn Auflösung geistlicher Territorien und Entmachtung der kleinen Reichsstände Kaiser verlor damit seine wesentliche Stütze Sieg Napoleons in der Dreikaiserschlacht bei Austerlitz über Kaiser Franz II. und Zar Alexander I. Friedensdiktat von Pressburg Gebietsverluste Österreichs Zusammenschluss von 16 Reichsfürstentümern im Rheinbund und Aufkündigung ihrer Zugehörigkeit zum Reich territoriale Neuordnung und Reduzierung des einstigen Reiches, Zersplitterung Deutschlands Handlungsunfähigkeit des Reiches Niederlegung der Kaiserkrone durch Kaiser Franz II. Zu 2: Der Frieden von Pressburg war für das Reich so folgenreich, weil er für Österreich eine bittere Niederlage mit zahlreichen Gebietsverlusten bedeutete und ein Jahr später zur Gründung des Rheinbundes und damit zur Auflösung des Heiligen Römischen Reiches durch Kaiser Franz II. führte. Zu 3: Aus der Abdankung des Kaisers kann der Schluss gezogen werden, dass er sich nicht mehr in der Lage sah, seine Pflichten als Reichsoberhaupt zu erfüllen.
Reihe 8 Verlauf Material S 13 Klausuren Glossar Literatur Hinweise (M 5 M 8) Stunde 3/4: Von Kaisern und Kurfürsten Einstieg Den Einstieg bildet die Folie (M 5) zur Kaiserwahl. Die Schülerinnen und Schüler erfahren hier, angeleitet von der Lehrkraft, schon ein paar wichtige Punkte die im weiteren Verlauf der Doppelstunde wieder aufgegriffen werden. Zunächst wird die Folie aber als stummer Impuls aufgelegt. Je nach Vorwissen können die Schülerinnen und Schüler bereits einiges einordnen. Erarbeitungsphase Alle Materialien der Erarbeitungsphase sollten in Partnerarbeit bewältigt werden. M 6 enthält erste Fakten zum Aufbau und zu den Grundlagen des Heiligen Römischen Reiches. Es dient primär der Gewinnung von Hintergrundwissen. Indem die Lernenden einen Lückentext ergänzen, erarbeiten sie sich wesentliche Details zum Thema. In M 7 setzten sich die Lernenden mit der Stellung des Kaisers im Reich auseinander. Schnelle Lernende können zudem recherchieren, welche Aufgaben das heutige Staatsoberhaupt innehat, um so einen Vergleich zu früheren Zeiten ziehen zu können. In M 8 erarbeiten sich die Gruppen dann anhand eines Schaubildes, welche Rolle die einzelnen Institutionen im Reich spielten. Ergebnissicherung Die Ergebnissicherung erfolgt während des Arbeitens bzw. Erarbeitens der einzelnen Materialien. Die gesicherten und durch den Lehrer kontrollierten Ergebnisse werden anschließend in die Unterlagen der Lernenden übertragen. Erläuterungen (M 5) Zu 1: Auf dem Bild sind sieben Männer dargestellt, die Wappen über ihren Köpfen machen deutlich, dass sie aus verschiedenen Ländern kommen. Sie diskutieren angeregt miteinander. Drei von ihnen tragen eine Kopfbedeckung, die anderen vier nicht. Zu 2: Hier hängen die Ergebnisse stark vom Vorwissen der Schülerinnen und Schüler ab. Die Lehrkraft sollte den Lernenden folgende Hinweise geben: Auf dem Bild sind die sieben Kurfürsten, drei geistliche (Erzbischöfe von Mainz, Trier und Köln) sowie vier weltliche (König von Böhmen, Herzog von Sachsen, Markgraf von Brandenburg und Pfalzgraf bei Rhein) zu sehen, die allein berechtigt waren, den Kaiser zu wählen. Die Wahlmodalitäten für die Kaiserwahl waren in der Goldenen Bulle (1356) festgelegt. Da nun nicht mehr der Papst, sondern sieben Kurfürsten den König bzw. Kaiser wählten und eine formelle Bestätigung durch den Papst nicht mehr nötig war, sank der Einfluss und die Macht der geistlichen Obrigkeit. Doch auch der Kaiser wurde in der Ausübung seiner Herrschaft beschränkt. Schließlich musste er für seine Wahl zuvor den Kurfürsten Zugeständnisse machen. Um zu gewährleisten, dass auch die folgenden Kaiser aus dem Hause Habsburg kamen, wurde häufig schon zu Lebzeiten des Kaisers dessen Nachfolger zum Römischen König gewählt, der nach dem Tode des Kaisers dessen Position einnahm. Der Kaiser im Heiligen Römischen Reich war zwar Reichsoberhaupt, doch konnte er seine Macht nicht uneingeschränkt ausüben. Vielmehr wurde sein politischer Einfluss durch Reichsgrundgesetze eingeschränkt, die ihn zwangen, wichtige Entscheidungen nur im Einverständnis der Reichsstände und insbesondere der Kurfürsten zu treffen.
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