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über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 20. Januar 2014, Uhr

Transkript:

Gemeindeamt Kappl 6555 K A P P L Kappl, 01.04.2014 N I E D E R S C H R I F T über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 31.03.2014 im Sitzungszimmer der Gemeinde Kappl Anwesend: Dauer: Schriftführer: Vorsitzender Bürgermeister Helmut Ladner Vorsitzender-Stellvertreter Ing. Stefan Siegele Gemeinderäte Johann Huber, Alfons Jehle, Mag. (FH) Norbert Spiss, Franz Rudigier, Dipl.-Ing. Werner Zangerle, Gottlieb Sailer, Thomas Spiss, Reinhard Siegele, Alfons Walser, Stefan Probst, Mag. iur. Albrecht Rudigier, Thomas Jäger und Christian Juen 19.30 23.50 Uhr Othmar Rudigier Tagesordnung: 01. Bericht Bürgermeister 02. Grundangelegenheiten: a) Kathrin und Simon Ladner, Unterbichl Antrag Überbauung öffentliches Gut, Gp. 7875 b) Erwin Stark und Ernst Pfeifer, Wiese - Antrag Grundtausch (Gpn. 7854/1 607/1 bzw..2503) im Rahmen einer Widmungsergänzung; c) Errichtung zusätzlicher Forstwege (1,4 km) im Perpater Wald durch die Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See 03. Änderung Flächenwidmungsplan Gp. 5101/3 (Städlen) Klaus Hellings 04. Beratung Vertragsentwurf und Vergabe Gewerbeflächen Ulmicherwald 05. Beschluss Jahresrechnung 2013 06. Personalangelegenheiten 07. Anträge, Anfragen und Allfälliges E r l e d i g u n g - B e s c h l u s s f a s s u n g Zu 01.) Bericht Bürgermeister: Der Bürgermeister berichtet dem Gemeinderat zu folgenden Angelegenheiten: Wasserrechtliche Verhandlung Erweiterung Gemeindekanal 18.03.2014 mit Grundeigentümern erfolgt, Bescheid wurde von BH Landeck zugestellt; Vorbereitung Ausschreibung Arbeiten kann somit über Büro Walch & Plangger erfolgen; G:\Gemeinderat\Sitzungen\GR 2014\Niederschriften word\grns 31.03.2014.docx

2 Leistungen für Kanal und Wasserleitung für das Gewerbegebiet wurden ausgeschrieben, Angebote werden am 01.04.2014 vorliegen; Straßenausbau Kappl Langesthei im Bereich Perpat-Klasen und Städlen-Pirchegg: Vorstellung Planung und Absprache mit Grundeigentümern erfolgt; grundsätzliche Zustimmung der Grundeigentümer zum vorliegenden Projekt; Fortschreibung ÖROK: erfolgte Gespräche hinsichtlich der Ausarbeitung der Gefahrenabgrenzungen mit Raumplaner, Landesgeologen und Geologen Dr. Mähr und Bertle; ergänzende Erhebungen Dr. Mähr ca. 4.700,-- inkl. Begutachtung Bereich Klasen; Aufwand Dr. Bertle wurde noch nicht bekanntgegeben; Umweltbericht ÖROK wurde an BH Landeck zur Stellungnahme übermittelt, Mitteilung des Sachbearbeiters, dass Bearbeitung frühestens bis Mitte/Ende Juni 2014 in Aussicht gestellt werden kann, weitere Abklärungen dazu erfolgen durch den Bürgermeister; Forstrechtliche Bewilligung Steinschlagnetze im Bereich Bach, Höfen und Holdernach liegt vor; Bericht GR Gottlieb Sailer zum Projekt Tiwaghaus : Absprache mit RegioL erfolgt, Termin Absprache mit Abt. Dorferneuerung ist für 01.04.2014 vorgesehen, Entscheidung hinsichtlich Förderung soll dann demnächst erfolgen können; Zu 02.) Grundangelegenheiten: a) Kathrin und Simon Ladner, Unterbichl Antrag Überbauung öffentliches Gut, Gp. 7875: Kathrin und Simon Ladner möchten das Haus auf Bp..677 (Unterbichl) aufstocken, wobei laut Entwurf die Gp. 7875 (öffentliches Gut) südlich des Hauses durch eine Brandschutzwand und das Vordach im Dachgeschoss maximal 70 cm überbaut würden. Die Überbauung, um die sie mit Schreiben vom 17.03.2014 angesucht haben, stellt grundsätzlich keine Behinderung dar. Entlang der Gemeindestraße nordseitig werden die Vorgaben gemäß Abstandsverordnung eingehalten. Den Antragstellern Simon und Kathrin Ladner wird die bei der Aufstockung des Gebäudes auf Bp..677 vorgesehene Überbauung des öffentlichen Gutes, Gp. 7875, um maximal 0,70 m genehmigt, zumal dadurch keinerlei Behinderung in der Benützung dieses Grundstückes eintritt. b) Erwin Stark und Ernst Pfeifer, Wiese Antrag Grundtausch (Gpn. 7854/1 607/1 bzw..2503) im Rahmen einer Widmungsergänzung: Erwin Stark beabsichtigt die Errichtung einer Garage auf Gp. 607/1, die nicht zur Gänze gewidmet ist und somit einer Widmungsänderung bedarf. In diesem Zusammenhang ist aus dieser Parzelle Grund zur Straßenverbreiterung abzugeben. Erwin Stark hat dazu vorgeschlagen, im Gegenzug eine Teilfläche östlich der Bp..2503 des Ernst Pfeifer aus dem öffentlichen Gut, Gp. 7854/1, von der Gemeinde im Tausch zu erhalten. Ernst Pfeifer sollte nach Möglichkeit eine geringe Fläche (ca. 1,2 m²) aus der genannten Bauparzelle zur Abrundung der Straßenverbreiterung laut vorliegendem Planentwurf abgeben. Dazu wird vorgebracht, dass die Grundabgabe im Rahmen der Widmungsergänzung und der Erwerb aus dem öffentlichen Gut getrennt zu behandeln sind.

3 Es folgt dazu mit den anwesenden Parteien Stark und Pfeifer eine ausführliche Diskussion im Gemeinderat. Nach eingehender Beratung erfolgt mit Zustimmung von Erwin Stark und Ernst Pfeifer nachfolgender Der Gemeinderat stimmt der geplanten Widmungsergänzung für die Gp. 607/1 und der in diesem Zusammenhang vorgesehenen Grundabgabe zur Straßenverbreiterung laut vorliegendem Planentwurf aus Gp. 607/1 und Bp..2503 zu. Für den abgegebenen Grund erhalten Erwin Stark und Ernst Pfeifer die übliche Entschädigung (derzeit 35,-- pro m²), für die Abgabe der Fläche, welche Erwin Stark aus dem öffentlichen Gut, Gp. 7854/1, erhält, hat er 70,--/m² an die Gemeinde zu entrichten. c) Errichtung zusätzlicher Forstwege (1,4 km) im Perpater Wald durch die Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See: Die Agrargemeinschaft hat in Zusammenarbeit mit dem BFI Landeck im Perpater Wald weitere Forstwege in einer Gesamtlänge von ca. 1,4 km geplant und hiefür die erforderlichen Bewilligungen eingeholt. Zur Ausführung der Forstwege und für die Förderzusage muss die Zustimmung durch die Gemeinde Kappl eingeholt werden. Die Errichtung der geplanten Forstwege wird aus forstwirtschaftlicher Sicht empfohlen, vorab wurde dieses Projekt auch mit Bgm. Mallaun abgesprochen, der die Zustimmung zur Ausführung erteilt hat. GR Thomas Jäger erklärt, dass der Ausführung der geplanten Wege aus seiner Sicht grundsätzlich die Zustimmung erteilt werden kann, jedoch der Stichweg oberhalb des Weilers Gasse mit einer Länge von 350 m nochmals genauer beurteilt werden muss, da in diesem Bereich das Gelände sehr steil und teilweise felsig ist. Dies würde einen erheblichen Aufwand für die zukünftige Erhaltung des Stichweges und eine größere Gefährdung bedeuten. Dazu wird vom Gemeinderat erklärt, dass man hinsichtlich Planung und Ausführung von Forstwegen wie bisher den Fachleuten vertrauen sollte und daher die vorliegende Ausführung grundsätzlich befürwortet werden kann. Die aufgezeigten Bedenken sind jedoch nochmals zu prüfen. GR Alfons Jehle erklärt, dass zukünftig bei Vorliegen derartiger Anfragen die entsprechenden Fachleute des BFI zur Gemeinderatssitzung eingeladen werden sollten, um Fragen direkt beantworten zu können. Der von der Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See geplanten Errichtung zusätzlicher Forstwege im Perpater Wald wird grundsätzlich zugestimmt. Für die Ausführung des untersten Stichweges ist allerdings eine ausführliche Stellungnahme bezüglich Sicherheit und Erhaltung einzuholen. Zu 03.) Änderung Flächenwidmungsplan Gp. 5101/3 (Städlen) Klaus Hellings: Wie schon in der Gemeinderatssitzung vom 06.03.2014 zu Punkt 03a) ausgeführt und beschlossen, wird Klaus Hellings die beantragte Umwidmung der Gp. 5101/3 zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Garage in Städlen genehmigt. Die Fa. Pro Alp Consult hat die erforderlichen Pläne ausgearbeitet. Zudem liegt der Vermessungsplan für die vereinbarte Grundabtretung zur Straßenverbreiterung vor.

In diesem Zusammenhang stellt sich die grundsätzliche Frage nach der Kostenübernahme für solche Pläne, die neuerdings auf Grund der Vorgaben des Vermessungsamtes einer separaten Ausführung bedürfen. Bislang konnten die Zuschreibung von Teilflächen zum öffentlichen Gut im Rahmen der Teilungspläne für die Ausweisung der Baufläche erfolgen, was nur geringfügige Mehrkosten für den Antragsteller verursacht hat. Die Gemeinde hat im Gegenzug die ortsübliche Ablöse für die jeweiligen Grundflächen an die Besitzer bezahlt. Durch die Ausfertigung einer eigenen Vermessungsurkunde und der Antragstellung nach 15 werden die Parteien nunmehr zusätzlich belastet. 4 Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kappl gemäß 113 Abs. 3 und 4 ivm 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBl.Nr. 56, und 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 TROG 2006, LGBl. Nr. 27, den von Pro Alp Consult ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Kappl im Bereich der Grundstücke 5101/3, 5096/3 und 7884/1, KG Kappl, durch vier Wochen hindurch vom 01.04.2014 bis 29.04.2014 zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht die Umwidmung der neu vermessenen Gp. 5101/3 sowie Teilflächen der Gpn. 5096/3 und 7884/1 von Freiland in eine Sonderfläche für sonstige land- und forstwirtschaftliche Gebäude landwirtschaftliche Garage gemäß 47 TROG 2011 (Gp. 5101/3), landwirtschaftliches Mischgebiet gemäß 40 Abs. 5, TROG 2011 (Gp. 5096/3) sowie Verkehrsfläche gemäß 40 Abs. 2, TROG 2011 (Gp. 7884/1) vor. Gleichzeitig wird gemäß 113 Abs. 3 ivm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Die Vermessungsurkunde vom 17.12.2013, GZ 6577/13/A, der Vermessung OPH Ziviltechniker GmbH für Vermessungswesen, wird beschlossen, womit die Trennfläche 1 mit 20 m² aus Gp. 5101/3 in die Gp. 7884/1 (öffentliches Gut Straßen und Wege) übernommen und in öffentliches Gut gewidmet wird (Inkamerierung). Grundsatzbeschluss: Die Kosten der Vermessungspläne für die Verbücherung einer Grundabtretung ins öffentliche Gut nach 15 LiegTeilG sind künftig jeweils zur Hälfte vom Antragsteller und von der Gemeinde zu übernehmen. Die Grundablöse für die übergebenen Flächen erfolgt wie bisher zu den ortsüblichen Bedingungen. Zu 04.) Beratung Vertragsentwurf und Vergabe Gewerbeflächen Ulmicherwald: Der von der Anwaltskanzlei Weiskopf / Kappacher vorgelegte Kaufvertrag zum Erwerb der Flächen aus Gst. 7737/1, 7737/3 sowie 8315 wurde entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 06.03.2014 vom Gemeindevorstand geprüft und gutgeheißen und kann nach Vorliegen der Zustimmung des Landes unterfertig werden.

Nunmehr sind der Kaufvertrag zwischen Gemeinde und den jeweiligen Käufern zu beraten und genaue Festlegungen zu treffen. Dazu wurde Rechtsanwalt Mag. Stefan Weiskopf zur heutigen Sitzung eingeladen, der in Folge dem Gemeinderat den vorliegenden Vertragsentwurf erläutert. In der folgenden ausführlichen Beratung werden verschiedene Änderungsanträge vorgebracht, welche in den Kaufvertrag einzuarbeiten sind. Auch wird festgelegt, dass im Vertrag festzuhalten ist, dass seitens der Gemeinde keine Haftung für den Bereich der Deponie-flächen übernommen wird. Dazu wurde der Hinweis auf die vorliegenden Gutachten des Landesgeologen und des Bodenmechanikers im Vertrag aufgenommen und als Grundlage des Vertrages festgelegt. Das Vorkaufsrecht soll für 15 Jahre gelten (ausgenommen wird die Übergabe an Familienmitglieder); der Vorschlag von Mag. Albrecht Rudigier, dass die Gemeinde den Sachverständigen im Rahmen des Vorkaufs- oder Wiederkaufsrechts bestimmen soll (Punkt B), wird mit 13 gegen 2 Stimmen abgelehnt. Hinsichtlich Wiederkaufsrecht werden die Fristen mit 3 bzw. 5 Jahren festgelegt. Die Bestimmung hinsichtlich beschäftigter Mitarbeiter soll entfallen. Vergabe der gewerblichen Flächen: die Teilfläche westlich der Umspannstation (ca. 2.100 m²) wird an die Firma RW Bau, die östlichste Teilfläche auf Gp. 7737/3 (ca. 1.100 m²) an Andreas Rudigier vergeben. Eine Teilfläche von ca. 700-750 m² im Einfahrtsbereich auf Gp. 7737/3 (ostseitig) erhält Christian Juen. Das vorliegende Konzept von Architekt Jäger und der Firma Bouvier zur Errichtung eines Businessparks auf Gp. 7737/3 wird vom Gemeinderat grundsätzlich befürwortet. Hinsichtlich der Anordnung der Flächen von Christian Juen und Andreas Rudigier ist das Einvernehmen zwischen den Interessenten herzustellen, zumal beide den Vorschlag der Firmen Jäger und Bouvier nicht anerkennen. Die Vergabe der verbleibenden großen Fläche (ca. 5.000 m²) auf Gp. 7737/3 an Jäger und Bouvier kann erst nach Vorliegen der einvernehmlichen Flächeneinteilung und der Angabe der geplanten Betriebstypen, welche im Businesspark untergebracht werden sollen, erfolgen. 5 Dem vorliegenden Kaufvertrag betreffend Erwerb der Gewerbegebietsflächen im UImicherwald durch die einheimischen Interessenten wird unter Einarbeitung der vorgebrachten Änderungen grundsätzlich zugestimmt. Die Vergabe der Teilflächen an die Firmen RW Bau, Andreas Rudigier und Christian Juen soll wie vorstehend angeführt erfolgen. Die einzelnen Kaufverträge samt Teilungsplan sind dann jeweils im Gemeinderat gesondert zu beschließen. Zu 05.) Beschluss Jahresrechnung 2013: Die Jahresrechnung 2013 wurde vom 17.02.2014 bis 03.03.2014 ordnungsgemäß aufgelegt und vom Überprüfungsausschuss am 12.02.2014 geprüft. Der Bürgermeister und der Kassier beantworten Anfragen der Gemeinderäte zur Jahresrechnung, die mit folgenden Summen abschließt: Einnahmen Ausgaben im ordentlichen Haushalt 5.809.279,17 5.655.641,28 im außerordentlichen Haushalt 479.258,67 479.258,67 Gesamt 6.288.537,84 6.134.899,95 Rechnungsergebnis ordentlicher Haushalt 153.637,89 Rechnungsergebnis außerordentlicher Haushalt 0,00 Kassenbestand laut Jahresrechnung 318.401,42

6 Unter dem Vorsitz des Bürgermeisterstellvertreters Stefan Siegele und in Abwesenheit des Bürgermeisters und des Kassiers fasst der Gemeinderat einstimmig folgenden Die Jahresrechnung 2013 und die Ausgabenüberschreitungen werden genehmigt, dem Bürgermeister und dem Kassier wird die Entlastung erteilt. Zu 06.) Personalangelegenheiten: Die ausgeschrieben gewesene Stelle eines Bauhofmitarbeiters wurde in der Gemeinderatssitzung vom 07.01.2014 mangels Qualifikationen der Bewerber nicht vergeben. Damals wurde vereinbart, die Stelle allenfalls im Frühjahr nochmals auszuschreiben. Mittlerweile wurde auch abgeklärt, ob möglicherzweise die Beschäftigung der Mitarbeiter der Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See in der Gemeinde erfolgen sollte. Dazu wird vom Gemeinderat nach eingehender Beratung festgehalten, dass dies nicht sinnvoll wäre, zumal für den Bauhof der Gemeinde jedenfalls ein ganzjähriger Mitarbeiter zusätzlich benötigt wird. Beschlüsse: Die Stelle eines Bauhofmitarbeiters soll ausgeschrieben werden. Bewerber, die die Kriterien (Führerschein C, abgeschlossene Berufsausbildung und abgeleisteter Präsenzdienst) nicht erfüllen, werden von vorneherein ausgeschieden. Zu 07.) Anträge, Anfragen und Allfälliges: Dem Antrag von Carmen Sailer um Grundkauf von der Agrargemeinschaft (neben der Schmankerlstube) konnte in der letzten Sitzung mangels Informationen zu den geplanten Vorhaben nicht stattgegeben werden. Nunmehr liegt dazu ein ergänzender Antrag von Carmen Sailer vor. Die bei der Sitzung anwesende Antragstellerin erklärt, dass sie an der Ostseite einen abgeschlossenen Stiegenaufgang zum geplanten Lagerraum, welcher über der Schmankerlstube gebaut werden sollte, errichten möchte. Dem Verkauf einer Teilfläche mit ca. 0,50 m Breite durch die Agrargemeinschaft für die Errichtung der Aufgangsstiege wird diesfalls zugestimmt. Den Verkauf einer zusätzlichen Fläche für Abstandsgrund genehmigt der Gemeinderat auf Grund der vorhandenen Sicherungsbauten (geankerte Betonbalken), welche in diesem Grund vorhanden sind, nicht. Die Öffnungszeiten des Recyclinghofes sollen heuer wegen des faktischen Saisonendes nicht wie vorgesehen Ende April, sondern ab 07. April auf die Sommerregelung (Mittwoch und Freitag) umgestellt werden; Anfrage der Gemeinde Vorselaar in Belgien bezüglich Partnerschaft der beiden Gemeinden: keine Zustimmung seitens der Gemeinderäte;

7 Betriebseinstellung Bergbahnen dazu informiert Bgm. Ladner den Gemeinderat über die vorliegenden Ersteintritte während der letzten 2 Wochen, die Erhebungen zur Auslastung in den kommenden Wochen sowie das bisherige negative Umsatzergebnis in der vergangenen Wintersaison, welche schlussendlich die Entscheidung im Beirat zur vorzeitigen Betriebseinstellung herbeigeführt haben; Anmerkung von Mag. Albrecht Rudigier hinsichtlich Schließung der Lattenabfahrt am vergangenen Wochenende, welche laut Auskunft von Thomas Jäger wegen Lawinengefahr erfolgen musste. Die Beschlüsse wurden mit Ausnahme zum Punkt 04) alle einstimmig gefasst. Schriftführer Der Bürgermeister angeschlagen am: 07.04.2014 abgenommen am: