N I E D E R S C H R I F T
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- Wilhelmine Kaiser
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1 Gemeindeamt Kappl 6555 K A P P L Kappl N I E D E R S C H R I F T über die öffentliche Gemeinderatssitzung am im Sitzungszimmer der Gemeinde Kappl Anwesend: Dauer: Schriftführer: Vorsitzender Bürgermeister Helmut Ladner Vorsitzender-Stellvertreter Ing. Stefan Siegele Gemeinderäte Johann Huber, Alfons Jehle, Mag. (FH) Norbert Spiss, Franz Rudigier, Dipl.-Ing. Werner Zangerle, Gottlieb Sailer, Thomas Spiss, Reinhard Siegele, Alfons Walser, Stefan Probst, Mag. Albrecht Rudigier, Thomas Jäger und Christian Juen Uhr Richard Pfeifer Tagesordnung: 01. Bericht Bürgermeister 02. Ergänzungswidmung Gp. 607/5, Wiese (Erwin Stark) 03. Grundverkauf Gewerbegebiet Gst. 7737/7 - Fa. Juen, Fa. Bouvier, Fa. Jäger Group Holding GmbH 04. Angelegenheiten Agrargemeinschaft: a) Dienstbarkeitsvertrag mit Wasserkraft Grübele GmbH (Nachtragsbeschluss) b) Beratung Fuhrpark Agrargemeinschaft c) Antrag der Gemeinde See auf Auszahlung Substanzerlös 05. Beschluss Gemeindeabgaben / Gebühren Anträge, Anfragen und Allfälliges E r l e d i g u n g - B e s c h l u s s f a s s u n g Zu 01.) Bericht Bürgermeister: Der Bürgermeister trägt zu Beginn der Sitzung folgende Berichte vor: Kanalerweiterungen: Pumpstationen Langesthei und Pitzein wurden in Betrieb genommen, Anschluss Kanalnetz für die umliegenden Weiler ist damit gegeben. Pumpstation Pirchegg wurde eingebaut, für deren Fertigstellung und Inbetriebnahme muss dort im Frühjahr vorerst der geplante Ausbau der Gemeindestraße erfolgen; Zollhäuser: Parkplätze zu den einzelnen Wohnungen zugewiesen; Antrag für zweiten Parkplatz (kostenpflichtig) wurde nur von zwei Mietern eingebracht. Ein Mieter hat einen zusätzlichen Parkplatz - wie bisher - in der Garage angemietet. G:\Gemeinderat\Sitzungen\GR 2014\Niederschriften word\grns docx
2 2 TIGAS / LWL: Anschlüsse, wie diese für heuer vorgesehen waren, wurden größtenteils fertiggestellt; die Fertigstellung der Arbeiten und die Asphaltierung im Dorf sollen noch in dieser Woche erfolgen; Die Seniorenstube im ehemaligen Tiwag-Haus ist soweit fertig, Rundschreiben zur Information ist an die Bevölkerung ergangen, Besichtigung kann in Absprache mit Gottlieb Sailer erfolgen. Zu 02.) Ergänzungswidmung Gp. 607/5, Wiese (Erwin Stark): Erwin Stark plant wie bereits in der letzten Gemeinderatssitzung erörtert auf Gp. 607/5 (Wiese - neu gebildetes Grundstück) die Errichtung einer Garage, wozu eine Ergänzungswidmung erforderlich ist, in dessen Zuge er auch Grund für die Straßenverbreiterung abgetreten hat. Der Raumplaner (Pro Alp Consult) hat die Planunterlagen zur Beschlussfassung der Widmungsergänzung erstellt. Auf Antrag des Bürgermeisters beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Kappl gemäß 113 Abs. 3 und 4 ivm 70 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2011 TROG 2011, LGBl.Nr. 56, und 64 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2006 TROG 2006, LGBl. Nr. 27, den von Pro Alp Consult ausgearbeiteten Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Kappl im Bereich des neu gebildeten Grundstücks 607/5, KG Kappl, durch vier Wochen hindurch vom bis zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen. Der Entwurf sieht die Umwidmung der neu gebildeten Gp. 607/5 von derzeit Freiland in landwirtschaftliches Mischgebiet gemäß 40 Abs. 5 TROG 2011, vor. Gleichzeitig wird gemäß 113 Abs. 3 ivm 70 Abs. 1 lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. Zu 03.) Grundverkauf Gewerbegebiet Gst. 7737/7 Fa. Juen, Fa, Bouvier, Fa. Jäger Group Holding GmbH: Die genannten Firmen möchten von der Gemeinde Kappl nunmehr, wie bereits mehrfach beraten, Grund für die Errichtung von Betrieben im Ulmicherwald erwerben. Über die konkrete Aufteilung bzw. Situierung der Plätze liegt ein zwischen den Firmen abgesprochener Grundeinteilungsplan vor, den der Bürgermeister dem Gemeinderat zur Kenntnis bringt. Die geplante Nutzung der jeweiligen Betriebsflächen werden ebenfalls vom Bürgermeister erläutert (Fa. Juen: Fliesenlegergeschäft mit Verkauf, Schauräumen, Büro und Lager, Fa. Bouvier: Übersiedlung und Vergrößerung Installationsbetrieb Höfer Au, Ausführung Tiefgarage, Eröffnung eines zweiten Fachmarktes, Fa. Jäger Group Holding GmbH: Errichtung Betriebsgebäude mit Büroräumen für Architektur, Bauleitung und GU, Sportgeschäft, Gastronomie und Verkaufsbereich). Auf Grund der Einteilung der Flächen und Zufahrten verbleibt ein Grundstreifen von 6,0 m zwischen der B 188 und der internen Zufahrt. Diese Flächen müssen laut Bürgermeister als Parkflächen für die hinterliegenden Betriebe anteilig von diesen erworben werden.
3 3 Hinsichtlich Widmung erklärt Bgm. Ladner, dass bei Ausführung der geplanten Einheiten mit mehreren bzw. größeren Geschäftsflächen die Widmung dann noch pro Betrieb entsprechend angepasst werden muss (z.b. SFL Handelsbetriebe). In der vergangenen Woche wurde bei Bgm. Ladner von Seiten der Fa. Deuschl GmbH aus Ischgl die Anfrage zum Kauf einer Grundfläche im Gewerbegebiet vorgebracht und um Absprache im Gemeinderat ersucht. Nach kurzer Beratung (Thematik Flächennutzung, Kommunalsteuer) wird zur Anfrage von Fa. Deuschl vom Gemeinderat die Ansicht vertreten, dass vorerst die weitere Entwicklung im Gewerbegebiet abgewartet werden soll und daher derzeit kein Grund an die Fa. Deuschl verkauft werden kann. Dem Grundverkauf an die Firmen Juen, Bouvier und Jäger Group Holding GmbH im Gewerbegebiet Ulmicherwald laut vorliegendem Entwurf wird zugestimmt, sodass die entsprechenden Kaufverträge erstellt und unterfertigt werden können. Die Fläche zwischen der B 188 und der internen Zufahrtsstraße muss anteilig von den Betrieben Juen, Bouvier und Jäger als Parkfläche erworben werden. Die Flächen sind zum gleichen Preis wie die Betriebsflächen zu erwerben. Die Zuteilung soll mit eigenen Parzellen erfolgen. An die Firma Erdbau Deuschl Gmbh aus Ischgl wird vorerst kein Grund verkauft. Zu 04.) Angelegenheiten Agrargemeinschaft: a) Dienstbarkeitsvertrag mit Wasserkraft Grübele GmbH (Nachtragsbeschluss): Dieser Tagesordnungspunkt hat sich zwischenzeitlich erledigt, da die benötigte Niederschrift zur Beschlussfassung aus dem Jahre 2004 nunmehr vorliegt und damit die vertraglichen Vorgaben zur Eintragung ins Grundbuch erfüllt werden können. b) Beratung Fuhrpark Agrargemeinschaft: Die Gemeindegutsagrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See verfügt derzeit noch über einen Toyota Hilux, sowie den Radbagger, welche in der Vergangenheit auf Grund der noch beschäftigten Mitarbeiter keine bis geringe Verwendung hatten. In gemeinsamer Absprache der Substanzverwalter, deren Stellvertreter, Obmann und Obmann- Stellvertreter wurde über die weitere Verwendung dieser Gerätschaften beraten. Da man auf Grund der Erfahrungen und auch aus wirtschaftlichen Überlegungen vorerst keine zusätzlichen Arbeiter in der Waldgemeinschaft Kappl-See anstellen wird, könnte der Verkauf der genannten Fahrzeuge erfolgen. Darauf wurde der Toyota Hilux ausgeschrieben, die daraufhin eingebrachten Angebote liegen jedoch unter dem Listenpreis. Waldaufseher Markus Kofler hat angefragt, ob das Auto seitens der Gemeinde für ihn als Dienstfahrzeug angekauft werden könnte. In diesem Fall würde kein km-geld mehr anfallen, was eine gewisse Ersparnis bedeuten würde. In Summe ist der Ankauf und die Erhaltung dieses Fahrzeuges jedoch teurer als die bisherige Regelung, sodass sich die Gemeinderäte für den Verkauf des Toyota aussprechen. GV Mag. Albrecht Rudigier enthält sich in dieser Sache der Stimme. Weiters wird ausführlich über die weitere Verwendung des Baggers der Waldgemeinde diskutiert und beraten. Dieser wurde im Jahr 2010 gekauft. Nachdem die Waldgemeinde derzeit keinen Fahrer hat und das Gerät somit größtenteils stillsteht, wäre der Verkauf ebenfalls zu überlegen. Andererseits ist es in manchen Fällen (speziell bei bzw. nach heftigen Gewittern) günstig, wenn man kurzfristig darauf zurückgreifen kann. Schlussendlich spricht sich der Gemeinderat dafür aus, dass der Verkauf vorerst nicht erfolgen und die Angelegenheit im Zuge der Budgeterstellung mit der Agrargemeinschaft und der Gemeinde See abgesprochen werden soll.
4 4 Der Gemeinderat stimmt bei Stimmenthaltung von GV Mag. Albrecht Rudigier dem Verkauf des Toyota Hilux der Agrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl-See zu. Die Entscheidung in Sachen Radbagger der Agrargemeinschaft wird vertagt. c) Antrag der Gemeinde See auf Auszahlung Substanzerlös: Die Gemeinde See hat durch Bgm. Mallaun den Antrag auf Auszahlung eines Beitrages in Höhe von ,-- bis ,-- aus dem Substanzerlös (Rücklage) beantragt. Dazu erklärt Bgm. Ladner, dass in diesem Zusammenhang die von der Agrargemeinschaft der Gemeinde Kappl zugesicherte Bezahlung des anteiligen Beitrages zur ergänzenden Verbauung der Sattelwaldlawine (laut Beschluss der Agrargemeinschaft vom Jahr % des Interessentenbeitrages) geklärt werden muss, zumal sich die Agrargemeinschaft in den vergangenen Jahren nicht mehr daran gehalten habe und die Gemeinde Kappl daher die 13 % Interessentenbeitrag zur Gänze übernehmen musste. Nach Ansicht von Bgm. Ladner ist die Agrargemeinschaft diese Beiträge in Höhe von ca ,-- der Gemeinde Kappl noch schuldig. Nach ausgiebiger Diskussion einigt sich der Gemeinderat darauf, dass vorerst die Abklärung dieses Beitrages der Agrargemeinschaft sowie der rechtlichen Vorgaben zur Aufteilung allfälliger Auszahlungen aus dem Substanzerlös unter den berechtigten Gemeinden mit der Abteilung Agrargemeinschaften im Amt der Tiroler Landesregierung erfolgen müsse. Der Gemeinderat spricht sich vorerst gegen die Auszahlung des den Gemeinden Kappl und See zustehenden Substanzerlöses der Gemeindegutsagrargemeinschaft Waldgemeinschaft Kappl See aus. Der Beitrag der Agrargemeinschaft zur Verbauung der Sattelwaldlawine und die Bedingungen bzw. der Aufteilungsschlüssel zur Auszahlung aus dem Substanzerlös ist mit der Abteilung Agrargemeinschaften des Amtes der Tiroler Landesregierung abzuklären. Die Entscheidung über den Antrag der Gemeinde See auf Auszahlung aus dem Substanzerlös wird daher vertagt. Zu 05.) Beschluss Gemeindeabgaben / Gebühren 2015: Die Gebühren und Hebesätze für das Jahr 2015 sind festzulegen und werden vom Bürgermeister laut einer dem Gemeinderat vorgelegten Zusammenstellung, in der die Indexsteigerung und Vorgaben des Landes gegenüber dem letzten Jahr berücksichtigt wurden, vorgeschlagen. Die Gebühren und Hebesätze für das Jahr 2015 werden wie folgt indexangepasst festgelegt: Art der Steuer/Gebühr Bemessungsgrundlage % / Grundsteuer A und B Steuermessbetrag 500 % Kommunalsteuer Lohnsumme 3 % Vergnügungssteuer für Musikautomaten je Monat 0,80 für Tonbandgeräte je Monat 0,40 für Fernsehanlagen je Monat 1,50 für Musikboxen je Monat 22,00
5 5 Polizeistundenverlängerungen für Bars je Stunde 3,70 für Cafés je Stunde 0,80 für sonstige Lokale je Stunde 0,80 Hundesteuer je Hund und Jahr 60,00 Erschließungsbeitrag TVAAG 3,5 % Kanalanschlussgebühren (Trennsystem) je m³ umbautem Raum 4,70 Kanalanschlussgebühren (Mischsystem) je m³ umbautem Raum 5,41 Kanalbenützungsgebühr ab wirksam mit der nächsten Zählerablesung im September je m³ Wasserverbrauch 2,115 Kanalbenützungsgebühr ohne Wasserzähler je Person und Jahr 100,00 je Gästebett und Jahr 50,00 Kompressor/Schneefräse klein ohne Mann je Stunde 18,26 Unimog oder Radlader je Stunde 54,43 Schneepflug je Stunde 60,24 Schneefräse je Stunde 84,39 Stampfer/Rüttelplatte je Halbtag 13,29 Asphaltschneider (mit Mann) je lfm 6,26 Gemeindearbeiter je Stunde 35,22 Kindergartenbeiträge (für 3 jährige) je Kind und Monat 30,00 Kindergarten-/Schülerbus (Elternbeitrag) je Kind und Monat 33,00 Reihengrab öffnen und schließen je Beerdigung 250,00 Urnengrab öffnen und schließen je Beerdigung 180,00 Urnennische öffnen und schließen je Beerdigung 100,00 Benützungsgebühr pro Grabstätte (Reihen-, Urnengrab und nische) 50,00 05 a) Anpassung Kindergartenbeitrag Auf Antrag von Bgm. Mallaun ist der Beitrag, den die Gemeinden untereinander für die gegenseitige Nutzung der Kindergärten bezahlen und der letztmals im Jahr 2004 erhöht wurde, ebenfalls anzupassen. Er sollte um die Indexsteigerungen erhöht werden und künftig jährlich indexgesichert angepasst werden. Nach Berechnung des Index beträgt der Kindergartenbeitrag nunmehr 1.425,- pro Kind im Kindergartenjahr. Der Gemeinderat stimmt der Anpassung des Kindergartenbeitrages auf 1.425,--/Kind und Jahr zu. Dieser Beitrag wird erstmals ab dem Jahr 2015 verrechnet und soll künftig indexgesichert jährlich erhöht werden.
6 6 Zu 06.) Anträge, Anfragen und Allfälliges: Anfragen bzw. Vorbringen von GR Gottlieb Sailer: o Demenzprojekt Patenschaft - Ansuchen wurde vom Bürgermeister mit Zustimmung für einmalige Patenschaft erledigt; o Müllaufsicht Recyclinghof über Verein ISBA könnte bei Personalengpässen überlegt werden; laut Bgm. Ladner wäre dies für die Gemeinde wesentlich teurer als mit eigenem Personal; Anfragen bzw. Vorbringen von GV Mag. Albrecht Rudigier betreffend den Weg Althof-Perpat: laut Bürgermeister soll seinem Ersuchen in der GR-Sitzung vom , die Ausleitungen zu säubern, bereits entsprochen worden sein; GV Thomas Spiss erkundigt sich, was es mit den geforderten Renaturierungen an der Trisanna im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss St. Anton-Kappl (Artikel in der TT vom ) auf sich habe; laut Bürgermeister sind zusätzliche Maßnahmen zum Ausgleich der gewässerökologischen Beeinträchtigungen im Malfontal im Rahmen des UVP-Verfahrens ergänzend gefordert geworden; in Abklärung und mit Zustimmung des Wasserbauamtes konnten entlang der Trisanna Bereiche für diese Ausgleichsmaßnahmen festgelegt und projektiert werden. Außer zum Punkt 04b) wurden alle Beschlüsse einstimmig gefasst. Schriftführer Bürgermeister angeschlagen am: abgenommen am:
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