Anforderungen an Ausbildung und Ausbilder für Motorsägearbeiten in den nds. Feuerwehren

Ähnliche Dokumente
Einkommensteuerpflicht hier: Zahlungen von Gemeinden an Lehrgangsteilnehmer der NABK

Die Feuerwehr in Zahlen in Niedersachsen

LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v.

Jugendarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren hier: Runderlass

Nds. Kultusministerium und LFV-NDS schließen Rahmenvereinbarung für Ganztagsschulen Ganztagsland Niedersachsen

Herzlich Willkommen! DEULA Westerstede. Bildungs- und Technologiezentrum. Max-Eyth-Straße Westerstede Tel / Fax 04488/

Lehrkonzept Motorkettensägenausbildung Modul F

LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v.

LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v.

Stadt Suhl / Thür. Amt für Brand- u. Katastrophenschutz. Lehrgangs- und Fortbildungsangebot der Feuerwehr Suhl

Lehrkonzept Motorkettensägenausbildung Modul F

Frauen in der Feuerwehr hier: Einladung zum 3. landesweiten Forum für Feuerwehrfrauen

Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Niedersachsen

Neue GEMA Vereinbarung für das Jahr 2014; hier: Rahmenvertrag für die nds. Feuerwehren / KFV / StFV / FV im LFV NDS, Nr.

Altersgrenzen bei der Feuerwehr hier: Übersicht deutschlandweit

Die Feuerwehr und Ihre Altersgrenzen in Deutschland

LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v.

LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v.

Altersgrenzen bei der Feuerwehr hier: Übersicht deutschlandweit

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /

Einsatz der Motorsäge bei der Feuerwehr

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

2. Bevölkerungsschutztag in Norden am 06. Mai 2018

Musterausbildungsplan für die Aus- und Fortbildung an Hubrettungsfahrzeugen

Änderung des Erlasses Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen

Schriftliche Abschlussprüfungen 2019 hier: Informationen für den Schuljahrgang 10 der Integrierten Gesamtschule

An die Landkreise und Kreisfreien Städte. über: Landesdirektion Chemnitz Referat 25. Landesdirektion Dresden Referat 25

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung für Kreissicherheitsbeauftragte der PD Braunschweig

Schriftliche Abschlussprüfungen 2015 hier: Informationen für den Schuljahrgang 10 der Integrierten Gesamtschule

Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Sachsen Stand: Lehrgangsangebot 2017

Aufnahme jüdischer Emigrantinnen und Emigranten aus der ehemaligen UdSSR; hier: Wohnsitznahme außerhalb der Landeshauptstadt Hannover

Ausländer- und Asylrecht; Anordnung der Innenminister und senatoren der Länder vom nach 23 Abs. 1 AufenthG (Bleiberechtsregelung 2009)

Verordnung über die Feuerwehrschule des Saarlandes (FwSchVO)

Neukonzeption der Truppausbildung. Geretsried Regensburg Würzburg. in Bayern

Ihr Zeichen / vom Mein Zeichen / vom Telefon (0431) Datum IV Martin Lensing

Freiwillige Feuerwehr der. Rechtsgrundlagen - Aufgaben und Organisation

LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v.

Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr

Einsatz der Motorsäge bei der Feuerwehr

RdErl. d. MI v /2.1-

Lehrgangsplan 1. Halbjahr 2017

Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO)

Ausländer- und Asylrecht; Anordnung der Innenminister und senatoren der Länder vom nach 23 Abs. 1 AufenthG (Bleiberechtsregelung 2009)

Lehrgangsplan 2015 zur Ausbildung auf Kreisebene

Lehrgangsplan 2019 der Kreisfeuerwehrschule Terminübersicht zum Lehrgangskatalog

4. landesweites Forum zur Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung

Merkblatt Brandschutz. Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2015 SG Brand- und Katastrophenschutz

Thüringen. Freistaat. An alle Landkreise, kreisfreien Städte und in der Rechtsaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes stehende Zweckverbände

Grundsätze über die Organisation der Jugendfeuerwehr in den Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Eschede

Merkblatt Brandschutz. Anmeldeverfahren in der Kreisausbildung Nr. 06/2011 FD Brand- und Katastrophenschutz

240,00 48,00 (zzgl. 7 % MwSt) 13,84 Freistaat Sachsen. 1 ST Technische Hilfe und Brandbekämpfung nach Bahnunfällen. Freistaat Thüringen

Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege. Lehrgangsplan

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr

Schriftliche Abiturprüfung 2017 hier: Informationen zum Ablauf, zur Übertragung und Vorbereitung der Aufgaben

Zum Einstieg... L.Angler

LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v.

Landesweite Kampagne für geschlechtliche und sexuelle Vielfalt; hier: Fördermittel für kommunale LSBTI*- Projekte in den Jahren 2017 und 2018

Workshop: Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Feuerwehr

Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung für Kreissicherheitsbeauftragte der PD Braunschweig

Brandsicherheit von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) an Fassaden mit Polystyrolschaum (EPS) als Dämmstoff

Auszeichnung mit der Plakette Partner der Feuerwehr auf Landesebene

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bitte bei Antwort angeben) Durchwahl ( ) 304- Hildesheim 3 SH

Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO)

Tagung der Feuerwehrführungskräfte im Haus Berlin in Hohegeiß

Amtliche Mitteilungen

MINISTERIUM FÜR VERKEHR UND INFRASTRUKTUR

LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.v.

Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /

Fachbezogener Hochschulzugang durch Prüfung

Haushaltssystematik der Gemeinden und Gemeindeverbände Rundschreiben Nr. 1/2013

DEUTSCHES KRAFTFAHRZEUGGEWERBE

Lehrgangsplan 2017 zur Ausbildung auf Kreisebene

Lehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2011

Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege

Ausbildungsordnung für das Jugendrotkreuz

Verteiler. Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

1. Änderung Lehrgangsplan 1. Halbjahr 2016

Erläuterungen zu neuen Mustersatzungen

Ausbildung der Ausbilder (AdA), Abendlehrgang

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover

Bayerisches Staatsministerium des Innern

Ausbildung der Ausbilder (AdA), Vorbereitung auf die praktische Prüfung

Ausbildungsordnung für das Jugendrotkreuz

Beschluss 004/16 vom 9. März 2016 (Abl. Nr. 1, Jg. 19 vom 26. März 2016)

Arbeitstagung der Kreissicherheitsbeauftragten an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz -Standort Loy-

Ministerium des Innern

Stand: VIS 56364/2007

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde.

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover /

Grundsätzliches zur Einsatzstatistik und Stärkemeldung

Grundlagen / Voraussetzungen

1. Änderung Lehrgangsplan 1. Halbjahr 2017

Rundschreiben Nr. 42/771/2012

C 16. Motorsägen. Einsatz- und Übungsdienst. Motorsägen sicherheitstechnische Ausrüstung:

Grenzerfahrung als Fulltimejob. Leitstellenstruktur und die Qualität von Leitstellendisponenten

Transkript:

32/2016 Anforderungen an Ausbildung und Ausbilder für Motorsägearbeiten in den nds. Feuerwehren 31.05.2016 Liebe Kameradinnen und Kameraden, den anliegenden Erlass und die damit verbundenen Anforderungen gem. Az.: 36.2-13024/210 vom 27. Mai 2016 des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport übersenden wir Ihnen zur Kenntnis. Wir bitten ggf. um Weiterleitung der vorliegenden Informationen an interessierte Kameradinnen und Kameraden. Mit kameradschaftlichen Grüßen gez. Michael Sander (Landesgeschäftsführer) Vorsitzende der LFV-Mitgliedsverbände LFV-Vorstand Landesgruppen BF / WF AG-FF-NDS (StBM in Städten mit BF) LFV-FA Technik LBD/RBM/KBM Anlage

Nds. Ministerium für Inneres und Sport, Postfach 221, 30002 Hannover Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Polizeidirektionen -Ämter für Brand- und Katastrophenschutzmit der Bitte um Weiterleitung im Zuständigkeitsbereich an die Landkreise, Region Hannover, kreisfreien Städte und Städte mit Berufsfeuerwehr nachrichtlich an: Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen, Niedersächsische Akademie für Brandund Katastrophenschutz, Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, Landesfeuerwehrverband Niedersachsen e.v. Bearbeitet von: Herrn Wickboldt Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl Nr. (05 11) 1 20- Hannover 36.2 13024/210 6283 27.05.2016 Anforderungen an Ausbildung und Ausbilder für Motorsägearbeiten in den Feuerwehren Die veröffentlichte DGUV Information 214-059 Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten stellt gegenüber der GUV-Information Ausbildung - Arbeiten mit der Motorsäge (GUV-I 8624) geänderte Anforderungen an die Ausbildung, die Ausbilder und den Ausbildungsträger. 1. Ausbilder für Motorsägearbeiten in der Feuerwehr Die Ausbilder müssen über das notwendige Fachwissen, die erforderlichen Fertigkeiten und über ausreichende pädagogische Kenntnisse zur Wissensvermittlung verfügen. 1.1 Fachwissen und Fertigkeiten der Ausbilder für Motorsägearbeiten im Feuerwehrbereich 1.1.1 Anforderungen an die Ausbilder für Modul A (Grundlagen der Motorsägenarbeit) Die Ausbilder für das Modul A der DGUV Information 214-059 müssen mindestens entweder eine Ausbildung für das Modul A, eine Ausbildung für die Module 1 und 2 nach GUV-I 8624, den Lehrgang Motorsägen-Ausbilder an einer Feuerwehrschule (z. B. NABK) oder den Wochenlehrgang AS Baum 1 erfolgreich bestanden haben und in geübter Praxis mit der Motorsäge sein. Die geübte Praxis kann unterstellt werden, wenn Arbeiten nach Modul A mit der Motorsäge seit mehr als einem Jahr vor dem Lehrgangsbeginn vom Ausbilder eigenständig sind. Eine Berufsausbildung im Forstbereich oder im Gartenlandschaftsbau ist gleichwertig. 1.1.2 Anforderungen an die Ausbilder für Modul B (Baumfällung und Aufarbeitung) Die Ausbilder für das Modul B der DGUV Information 214-059 müssen mindestens eine Ausbildung für das Modul B, eine Ausbildung für die Module 1 bis 3 nach GUV-I 8624 oder den Wochenlehrgang AS Baum 1 erfolgreich bestanden haben und in geübter Praxis mit der Motorsäge sein. Die geübte Praxis kann unterstellt werden, wenn Arbeiten nach Modul B mit der Motorsäge seit mehr als zwei Jahren vor dem Lehrgangsbeginn vom Ausbilder eigenständig ausgeführt Dienstgebäude/ Telefon E-Mail Bankverbindung Paketanschrift 0511 120-0 poststelle@mi.niedersachsen.de IBAN: DE43 2505 0000 0106 0353 55 Lavesallee 6 Telefax BIC: NOLA DE 2H 30169 Hannover 0511 120-6550

- 2 - worden sind. Eine Berufsausbildung im Forstbereich oder im Gartenlandschaftsbau ist gleichwertig, sofern die Tätigkeitsschwerpunkte in der Baumfällung und Aufarbeitung lagen. 1.1.3 Anforderungen an die Ausbilder für das Modul C (Arbeiten mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, ohne stückweises Abtragen von Bäumen) Die Ausbilder für die Module C und D der DGUV Information 214-059 müssen mindestens eine Ausbildung für das Modul C, eine Ausbildung für die Module 1, 2 und 5 nach GUV-I 8624 oder den Wochenlehrgang AS Baum 2 erfolgreich bestanden haben und in geübter Praxis mit der Motorsäge sein. Ein Fachkundiger für das benutzte Hubrettungsfahrzeug (z. B. Drehleitermaschinist) muss vor Ort sein. Die geübte Praxis kann unterstellt werden, wenn Arbeiten nach Modul C mit der Motorsäge seit mehr als zwei Jahren vor dem Lehrgangsbeginn vom Ausbilder eigenständig sind. Eine Berufsausbildung im Forstbereich oder im Gartenlandschaftsbau ist gleichwertig, sofern die Tätigkeitsschwerpunkte in Motorsägearbeiten in Hubarbeitsbühnen lagen. 1.1.4 Anforderungen an die Ausbilder für das Modul D (Arbeiten mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern, mit stückweisem Abtragen von Bäumen) Die Ausbilder für das Modul D der DGUV Information 214-059 müssen mindestens eine Ausbildung für das Modul D, eine Ausbildung für die Module 1, 2, 3 und 5 nach GUV-I 8624 oder den Wochenlehrgang AS Baum 2 erfolgreich bestanden haben und in geübter Praxis mit der Motorsäge sein. Ein Fachkundiger für das benutzte Hubrettungsfahrzeug (z. B. Drehleitermaschinist) muss vor Ort sein. Die geübte Praxis kann unterstellt werden, wenn Arbeiten nach Modul D mit der Motorsäge seit mehr als zwei Jahren vor dem Lehrgangsbeginn vom Ausbilder eigenständig sind. Eine Berufsausbildung im Forstbereich oder im Gartenlandschaftsbau ist gleichwertig, sofern die Tätigkeitsschwerpunkte in Motorsägearbeiten in Hubarbeitsbühnen lagen. 1.2 Pädagogische Kenntnisse der Ausbilder für Motorsägearbeiten im Feuerwehrbereich Ausreichende pädagogische Kenntnisse sind gegeben, wenn der Lehrgang Ausbilder in der Feuerwehr nach FwDV2, eine anerkannte Ausbildereignungsprüfung während der Berufsqualifizierung (z. B. IHK-Ausbildereignungsprüfung) oder ein Studium mit pädagogischem Schwerpunkt (z. B. Lehramt) erfolgreich absolviert wurde. 1.3 Erhalt der Kompetenz der Ausbilder für Motorsägearbeiten im Feuerwehrbereich Von einem Erhalt der Kompetenz der Ausbilder ist auszugehen, wenn sie in einem Jahr in einer Aus- oder Fortbildung mindestens 4 Teilnehmer in dem jeweiligen Modul unterwiesen haben. Die Ausbilder sind alle zwei Jahre für mindestens einem Tag (8 UE) fortzubilden. Hierbei überprüfen sich die Ausbilder in einer geschlossenen Gruppe aus Ausbildern ihren Lehrstil, Lehrinhalt und insbesondere ihre praktischen Fähigkeiten an der Motorsäge gegenseitig. 1.4 Verantwortlichkeit Es obliegt dem jeweiligen Ausbildungsträger (z. B. Landkreis oder Träger des Brandschutzes) vor einer Ausbildungsmaßnahme zu überprüfen und darüber zu befinden, ob die eingesetzten Ausbilder das Anforderungsprofil für das zu lehrende Modul erfüllen und entsprechend fortgebildet worden sind.

- 3-1.5. Erweiterte persönliche Schutzausrüstung (PSA) für die Ausbilder für Motorsägearbeiten im Feuerwehrbereich Da die Ausbilder sich notwendiger Weise im Wirkbereich der Motorsäge aufhalten müssen, ist vom Ausbildungsträger nachstehende PSA bereitzustellen und in einem ordnungsgemäßem Zustand zu halten: - Waldarbeiterhelm mit Drahtvisier und Kapselgehörschützer - Schnittschutzjacke nach DIN EN 381-11 mit zusätzlichem Schnittschutz im Bauchbereich - Schnittschutzhose nach DIN EN 381-5, Form C - Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken nach DIN EN 388, Leistungsstufen 3 2 3 3 - Feuerwehrstiefel nach DIN EN 15090, Typ F2A Für Feuerwehrstiefel wird eine zusätzliche Schnittschutzeinlage empfohlen. 2. Ausbildung der Motorsägenführer in der Feuerwehr Lehrinhalte, Zeitansätze und sonstige Festlegungen sind der DGUV Information 214-059 Ausbildung für Arbeiten mit der Motorsäge und die Durchführung von Baumarbeiten zu entnehmen und verbindlich. Bei der Ausbildung sind besondere Anforderungen für den Umgang der Motorsäge im Feuerwehrbereich zu berücksichtigen. Dies sind z.b.: - als fachlich speziell geschulte Einsatzkraft hat der Motorsägenführer eine besondere Verantwortung zur Beratung des Einsatzleiters, speziell zur Durchführung von Motorsägearbeiten zur Gefahrenabwehr in Abgrenzung zu einer späteren Bearbeitung durch andere Stellen - Arbeiten unter besonderen Einsatzbedingungen wie z.b. umgestürzte Bäume, Dunkelheit, ungünstige Witterungseinflüsse, Streß und psychische Belastungen bei eingeklemmten Personen. Im Rahmen der laufenden Ausbildung ist eine regelmäßige Sicherheitsunterweisung und Fortbildung für die Motorsägenführer zu dokumentieren. Art und Umfang legt der Träger des Brandschutzes eigenverantwortlich fest. 3. Ausbildungsträger Die Anforderungen an den Ausbildungsträger sind als erfüllt anzusehen, wenn die grundsätzlichen Anforderungen für die Durchführung von Ausbildungslehrgängen für Freiwillige Feuerwehren durch die Kommunen im Rahmen des RdErl. v. 10.09.2012 B23-13221/2.1 VORIS 21090, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 02.03.2015 regelmäßig durch die Polizeidirektion Amt für Brand- und Katastrophenschutz - überprüft werden. Die Anforderungen der DGUV Information 214-059 sind in eigener Verantwortung durch den Ausbildungsträger sicherzustellen und unterliegen nicht der Prüfung und Freigabe durch die Polizeidirektion Amt für Brand- und Katastrophenschutz -. Dieser Erlass ist mit der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen abgestimmt und ersetzt den Erlass B22.12-13024/210 v. 15.10.2007. Im Auftrage Wickboldt (wegen elektronischer Versendung nicht schlussgezeichnet)

Anlage zum Erlaß MI v. 36.2-13024/210 v. 27.05.2016 Tabellarische Darstellung der Qualifikation, geübter Praxis und pädagogischer Eignung an Motorsägenausbilder Modul gem. DGUV Information 214-059 A (Grundlagen der Motorsägenarbeit) B (Baumfällung und Aufarbeitung) Fachwissen und Fertigkeiten Ausbildung für das Modul A oder Ausbildung für die Module 1 und 2 nach GUV-I 8624 oder Lehrgang Motorsägen-Ausbilder an einer Feuerwehrschule (z. B. NABK) oder Wochenlehrgang AS Baum 1 Berufsausbildung im Forstbereich oder im Gartenlandschaftsbau Ausbildung für das Modul B oder Ausbildung für die Module 1 bis 3 nach GUV-I 8624 oder Wochenlehrgang AS Baum 1 Berufsausbildung im Forstbereich oder im Gartenlandschaftsbau mit Tätigkeitsschwerpunkten in Baumfällung und Aufarbeitung Nachweis geübte Praxis Arbeiten nach Modul A mit der Motorsäge sind vom Ausbilder eigenständig seit mehr als einem Arbeiten nach Modul B mit der Motorsäge sind vom Ausbilder eigenständig seit mehr als zwei C oder D (Arbeiten mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern) Sonstige Anforderungen Pädagogische Kenntnisse Ausbildung für das Modul C oder D oder Für Modul C: Ausbildung für die Module 1, 2 und 5 nach GUV-I 8624 oder Für Modul D: Ausbildung für die Module 1, 2,3 und 5 nach GUV-I 8624 oder Wochenlehrgang AS Baum 2 Berufsausbildung im Forstbereich oder im Gartenlandschaftsbau mit Tätigkeitsschwerpunkten in Motorsägearbeiten in Hubarbeitsbühnen. Ein Fachkundiger für das benutzte Hubrettungsfahrzeug (z. B. Drehleitermaschinist) muss vor Ort sein. Nachweis Arbeiten nach Modul C oder D mit der Motorsäge sind vom Ausbilder eigenständig seit mehr als zwei Lehrgang Ausbilder in der Feuerwehr nach FwDV2 oder anerkannte Ausbildereignungsprüfung während der Berufsqualifizierung (z. B. IHK-Ausbildereignungsprüfung) oder ein Studium mit pädagogischem Schwerpunkt (z. B. Lehramt) erfolgreich absolviert. Erhalt der Kompetenz in einem Jahr in einer Aus- oder Fortbildung mindestens 4 Teilnehmer in dem jeweiligen Modul unterwiesen alle zwei Jahre für mindestens einem Tag (8 UE) im Kreis der Ausbilder fortgebildet