Hochwasserschutz Irfig, Kandersteg Informationsveranstaltung 02.03.2016 Marcel Dähler und Lena Bösch
1. 2. 3. 4. Verfahren, Finanzierung 5. 6. Inhalt
Hochwasserschutzdefizit am Irfig: 5 Ausbrüche sind bekannt (1997, 1999, 2000, 2005, 2014) Ausmass der Überschwemmung vom Juli/August 2014 Projektauftrag der Schwellenkorporation Kandersteg
Grundlagen: Hydrologisches Gutachten (Lehmann, 2015): Charakterisierung Einzugsgebiet und Bestimmung der Hochwasserabflüsse HQ30 HQ100 HQ300 1.2 m 3 /s 1.5 m 3 /s 1.8 m 3 /s Vermessung Irfig (Kissling + Zbinden AG, 2014) Gefahrenkarte (Geoportal 2015)
Hydraulische Berechnungen ergaben folgende Schwachstellen: Abflusskapazität zwischen QP 112 und QP 118 Langlaufbrücke bei QP 113, Brücke bei QP 122 Linksufriger Damm durchlässig Hochwasserereignis 2014
Höhe [m ü. M.] > INHALT Absenkung Irfig (Kissling + Zbinden AG, 2016) Teil des Wasserbauplans Kandersteg, in Ausführung Positive Auswirkung auf die Hochwassersituation am Irfig Kapazität reich aber noch nicht Massnahmen dennoch gefordert Auswirkung Sohlenabsenkung Irfig 1173.50 Wasserspiegel + Freibord HQ100 vor Absenkung 1173.00 Wasserspiegel + Freibord HQ100 nach Absenkung 1172.50 1172.00 1171.50 1171.00 Absenkung der Sohle 1170.50 1170.00 18 101 103 107 109 112 113 115 118 119 120 121 122 Querprofil-Nummer
Variante 2: Längsdamm Instandstellung und / oder Erhöhung Abflusskapazität kann erhöht werden Auch Landwirtschaftsland wird geschützt Variante zum Bauprojekt ausarbeiten Zu schützende Wohngebiete (Heute besteht Schutzdeffizit) Variante 1: Retention mit Querdamm Landwirtschaftsland wird nicht geschützt Keinen positiven Einfluss auf Gefahrenkarte Unsicher, da bei Hochwasser eher lange Ereignisse massgebend sind Variante verworfen
Bauprojekt - Schutzziele Definierte Schutzziele in Absprache mit Schwellenkorporation und Kanton HQ100 HQ30 Kein Schutzziel definiert
Bauprojekt - Massnahmen Keine Massnahmen am rechten Ufer Schutzziel erreicht, bzw. als Überlastfallkorridor Massnahme 4: Bestockung Massnahme 5: Ausbaggern/Absaugen Massnahme 1: Erhöhung Damm auf HQ100 (inkl. Freibord) und Ertüchtigung mit Dichtungskern Massnahme 2 und 3: Erhöhung Langlaufbrücke und Brücke bei QP 122
Bauprojekt - Massnahmen bei Brücken Massnahme 2: Anhebung Brücken bei QP118 und 119: Kapazität knapp erreicht. Brücken bilden immer ein Risiko. Braucht es beide Brücken? Kann eine aufgehoben werden? Welche? Massnahme 3: Anhebung
Bauprojekt - Massnahmen Flache Böschung (1:7) für bestmögliche Bewirtschaftung Stellenweise Bestockung: Beschattung des Gewässers weniger Bewuchs und Verlandung Erhöhung Damm Schutz vor HQ100 Schutzkote 30 cm WSP HQ100 20 cm Einbau Dichtungskern Durchsickern von Wasser wird verhindert
Bauprojekt - Massnahmen Bodendepots (temporär während dem Bau) Terrain nach Bau Gewässerabstand nach BR, 6m Dammkrone, 3m WSP 18.11.2014 Platz für Bodendepots, 4.2 m Dichtungskern
Bauprojekt Beanspruchte Flächen Damm: 1900 m 2 Ca. 10 m Temporär beanspruchte Fläche: 1300 m 2 Gewässerabstand nach Baureglement (6 m) Fläche für Zufahrt und Installationsplatz: 800 m 2
Massnahme Bauprojekt Definierte Schutzziele in Absprache mit Schwellenkorporation und Kanton 1: Erhöhung und Instandstellung Damm 167 000 CHF 2: Erhöhung Langlaufbrücke 19 000 CHF 3: Erhöhung Brücke QP 122 12 000 CHF 4: Bestockung 4 000 CHF 5: Ausbaggern / Absaugen 30 000 CHF Total (exkl. MWST) 232 000 CHF
Bauprojekt Verfahren Vorschlag (in Absprache mit Kanton): Instandstellungsprojekt (Wasserbaubewilligungsverfahren) Möglichst schlanke und rasche Umsetzung des Projektes Subventionsanteil maximal 60%, ohne Mehrleistungen Einwilligung aller betroffener Grundeigentümer notwendig
heute Mai 2016 Juli 2016 November 2016 Dezember 2016
Bauprojekt weitere Vorgehen Bereinigung der Projektpläne aufgrund der heutigen Ausarbeitung Bauprojekt (technischer Bericht, Pläne) Einwilligung Grundeigentümer (vor öffentlicher Auflage) Weitere Schritte gem. Wasserbaubewilligungsverfahren
Fragen zum Bauprojekt? Bedenken, Anregungen
VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Kontakt bei Fragen zum Projekt Lena Bösch (Kissling + Zbinden AG) 033 650 71 79 lena.boesch@kzag.ch