B E R I C H T IMMOFINANZ AG

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Transkript:

B E R I C H T des Sachverständigen gemäß 13 ff Übernahmegesetz der IMMOFINANZ AG als Zielgesellschaft des freiwilligen öffentlichen Teilangebotes gem 4ff ÜbG der PHI Finanzbeteiligungs und Investment GmbH und der O1 Group Limited

153.227 Inhaltsverzeichnis Seite I. Auftrag und Auftragsdurchführung 1 II. Beurteilung des Angebots 3 1. Allgemeines 3 2. Überprüfung der erforderlichen Mindestangaben gem. 7 ÜbG 7 3. Angebotspreis 9 4. Zusammengefasste Beurteilung des Angebots 12 III. Beurteilung der Äußerung des Vorstandes und des Aufsichtsrates 13 IV. Zusammenfassende Beurteilung 15 Anlagen 1 Äußerung des Aufsichtsrates vom 6. April 2015 2 Äußerung des Vorstandes vom 6. April 2015 3 Freiwilliges öffentliches Teilangebot gem 4ff ÜbG der PHI Finanzbeteiligungs und Investment GmbH und der O1 Group Limited an die Aktionäre der IMMOFINANZ AG vom 24.März 2015 4 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe

Abkürzungsverzeichnis Abs AG CEO CFO COO EUR ff FH gem. GmbH isd ivm PLN ÜbG z.b. Absatz Aktiengesellschaft Chief Executive Officer Chief Financial Officer Chief Operation Officer EURO fortfolgende Fachhochschule gemäß Gesellschaft mit beschränkter Haftung im Sinne des in Verbindung mit Polnische Zloty Übernahmegesetz zum Beispiel

153.227-1 - I. Auftrag und Auftragsdurchführung Mit Schreiben vom 24. März 2015 wurden wir vom Vorstand der IMMOFINANZ AG ( IMMOFINANZ oder Zielgesellschaft ) beauftragt, als Sachverständige gemäß 13 ff Übernahmegesetz ( ÜbG ) tätig zu werden und demgemäß die Zielgesellschaft während des gesamten Übernahmeverfahrens zu beraten und die Äußerung der Verwaltungsorgane der IMMOFINANZ zu prüfen. Die diesbezügliche Zustimmung des Aufsichtsrates zur Bestellung des Sachverständigen, welche gemäß 13 letzter Satz ÜbG erforderlich ist, liegt vor. Unsere Gesellschaft ist gegenüber der Zielgesellschaft im Sinne der einschlägigen Vorschriften des ÜbG sowie der berufsrechtlichen Vorschriften unabhängig. Der gemäß 13 ivm 9 Abs 2 lit a ÜbG geforderte Versicherungsschutz liegt vor. Für die Durchführung des Auftrages wurden die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB, siehe Anlage 4) mit der Ergänzung, dass der im Punkt 8.1. der AABs vorgesehene Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit ausgenommen wurde, vereinbart. Für die ordnungsgemäße Durchführung dieses Auftrages ist Herr Mag. Friedrich Wiesmüllner, Wirtschaftsprüfer, verantwortlich. Gemäß 14 Abs 2 ÜbG hat der Sachverständige der Zielgesellschaft seine Beurteilung des Angebotes, der Äußerung des Vorstandes der Zielgesellschaft sowie der Äußerung des Aufsichtsrates der Zielgesellschaft schriftlich zu erstatten, wobei auch die Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit der Angebotsunterlagen zu beurteilen ist. Der Vorstand der IMMOFINANZ hat durch Unterfertigung einer Vollständigkeitserklärung bestätigt, dass er uns alle ihm zur Verfügung stehenden und für die Beurteilung der Vollständigkeit und Gesetzmäßigkeit des

153.227-2 - Angebots, der Äußerungen des Vorstandes und der Äußerung des Aufsichtsrates erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. Wir haben unsere Arbeiten vom 27. März 2015 bis 7. April 2015 in unserem Büro in Wien sowie in den Geschäftsräumlichkeiten der IMMOFINANZ in 1100 Wien, Wienerbergstrasse 11, durchgeführt. Im Rahmen der Auftragsdurchführung haben wir Gespräche mit den Vorstandsmitgliedern der Zielgesellschaft, den von ihnen benannten Auskunftspersonen und mit den vom Vorstand beauftragen externen Beratern geführt. Als Unterlagen für unsere Tätigkeit standen uns zur Verfügung: Freiwilliges öffentliches Teilangebot der PHI Finanzbeteiligungs und Investment GmbH, 1030 Wien, ( PHI ) und der O1 Group Limited, Limassol, ( O1 ) vom 24. März 2015 ( Angebot ; siehe Anlage 3) Die von VICTORIAPARTNERS GmbH, Frankfurt/Main, im Auftrag des Vorstandes der Zielgesellschaft erstellte Analyse zur Angemessenheit des Angebotspreises und die daraus abgeleitete Stellungnahme ( Fairness Opinion, datiert 3. April 2015) Veröffentlichungen der Zielgesellschaft auf Ihrer Homepage (Aktienbestände und -kurse, Jahres- und Quartalsabschlüsse, Ad-hoc Meldungen, etc.) Abfragen in Datenbanken (z.b. Bloomberg)

153.227-3 - II. Beurteilung des Angebots 1. Allgemeines Das Grundkapital der IMMOFINANZ am Tag der Veröffentlichung des freiwilligen Angebotes (25. März 2015) beträgt EUR 1.160.406.594,17 und ist in 1.117.728.000 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Gemäß Angebotsunterlage belief sich der Bestand an eigenen Aktien der IMMOFINANZ zum 25. März 2015 auf 111.772.800 Stück, was einem Anteil am Grundkapital von 10% entsprach. Da von diesem Bestand an Aktien 101.605.741 Stück Aktien im Rahmen von Finanzierunggeschäften übertragen waren, belief sich der Bestand an eigenen Aktien auf 10.167.059 Stück (rund 0,91% des Grundkapitals). Am 31. März 2015 hat die IMMOFINANZ bekanntgegeben, dass die Finanzierungsgeschäfte von IMMOFINANZ mit eigenen Aktien am 27. März 2015 rückgeführt und 101.605.741 Stück eigene Aktien an die IMMOFINANZ rückübertragen wurden. Von den rückübertragenen Aktien entfällt ein Anteil von 57.071.429 Stück Aktien auf IMBEA IMMOEAST Beteiligungsverwaltung GmbH ( IMBEA ; 100 % Tochtergesellschaft von IMMOFINANZ), der an IMBEA weiter übertragen wurde. Gemeinsam mit dem Bestand an IMMOFINANZ-Aktien aus dem Aktienrückkaufprogramm 2014-2015 hielt IMBEA per 27. März 2015 67.238.482 Stück IMMOFINANZ-Aktien. Die bei IMMOFINANZ verbliebenen 44.534.312 Stück IMMOFINANZ-Aktien sind mit Wirkung zum 27. März 2015 eingezogen worden. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt somit EUR 1.114.171.813,16, zerlegt in 1.073.193.688 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien.

153.227-4 - IMMOFINANZ sind im Zusammenhang mit der Beendigung der Finanzierungsgeschäfte mit eigenen Aktien die folgenden Veränderungen bei Stimmrechtsanteilen mitgeteilt worden: a) IMBEA hat gemäß 91 BörseG bekanntgeben, dass IMBEA mit 27. März 2015 einen relevanten Anteil von Stimmrechten an der IMMOFINANZ von 67.238.482 Stück IMMOFINANZ-Aktien hält, der einem Anteil an der Gesamtzahl der IMMOFINANZ- Aktien von rund 6,27 % entspricht und IMBEA die Anteilsschwellen gemäß 91 Abs 1 BörseG von 4 % und 5 % überschritten hat. b) JPMorgan Chase & Co. hat gemäß 91 BörseG mitgeteilt, dass von JPMorgan Chase & Co. gemeinsam mit kontrollierten Unternehmen am 27. März 2015 die meldepflichtigen Anteilsschwellen von 5 % und 4 % unterschritten wurden und derzeit ein relevanter Anteil hinsichtlich 3.567.339 Stück IMMOFINANZ-Aktien entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 0,33 % der Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien von IMMOFINANZ gehalten wird. Bis inkl. 2. April 2015 hat IMMOFINANZ im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2015 weitere 1.251.954 Stück Aktien rückgekauft. Per 2. April 2015 befinden sich somit 68.490.442 Stück eigene Aktien im Bestand der IMMOFINANZ, welche zu 68.490.436 Stück von der IMBEA gehalten werden. Die Bieterin PHI ist eine indirekte 100 %-ige Tochtergesellschaft der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft ( CA Immo ). CA Immo ist eine Aktiengesellschaft nach österreichischem Recht mit Sitz in Wien (FN 75895 k), welche über ihre 100 %igen Beteiligungen an der CA Immo RI Residential Property Holding GmbH (FN 248934 f) sowie der CA Immo International Holding GmbH (FN 248643 b) an der Bieterin PHI beteiligt ist. Im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Angebot sind isd 1 Z 6 ÜbG folgende konzernverbundene natürliche und juristische Personen als mit PHI gemeinsam vorgehende Rechtsträger zu qualifizieren: CA Immo RI Residential Property Holding GmbH CA Immo International Holding GmbH CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft

153.227-5 - Der Hauptaktionär der CA Immo ist die O1 Group, welche 25.690.167 Stückaktien bzw. rund 26 % des Grundkapitals der CA Immo hält. Im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Angebot sind isd 1 Z 6 ÜbG, abgesehen von den mit der Bieterin PHI gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern, folgende Personen als mit O1 gemeinsam vorgehende Rechtsträger zu qualifizieren: Vaulterra Trustees and Corporate Limited MFT Cyprus Trust Mallorn Limited Asfalot Limited MaplesFS Limited Mints Family Trust Mr Boris Mints sowie die in der Anlage./1 des Übernahmeangebotes angeführten Gesellschaften. Gemäß Bieterangaben hielt die PHI vor dem 16. März 2015 insgesamt 32.987.566 Aktien an der Zielgesellschaft. Dies entsprach einer Beteiligung von rund 2,95 % am damaligen Grundkapital der IMMOFINANZ. Nach dem Tag der Bekanntgabe der Angebotsabsicht erwarb O1 Group weitere Aktien an der Zielgesellschaft. Zum Stichtag 23.03.2015 verfügt die O1 Group über insgesamt 4.223.927 Stück Aktien an der IMMOFINANZ. Dies entsprach einem Anteil von 0,38 % am damaligen Grundkapital der IMMOFINANZ. Per 23. März 2015 verfügten damit die Bieterinnen und die mit ihnen gemeinsam vorgehenden Rechtsträger isd 1 Z 6 ÜbG über insgesamt 37.211.493 Stück Aktien der Zielgesellschaft, das waren 3,33 % des damaligen Grundkapitals der IMMOFINANZ. Auf Basis des oben beschriebenen Aktieneinzuges durch die IMMOFINANZ erhöht sich der Anteil am Grundkapital auf 3,47 %. Am 2. April 2014 wurde von IMMOFINANZ betreffend weiterer durch PHI und O1 (auch im Namen der gemeinsam vorgehenden Rechtsträger, siehe vorstehend) vorgenommener Aktienkäufe auf Basis einer Meldung gemäß 92a Abs 1 ivm 91 ff BörseG folgende Bekanntgabe gem. 92 Abs.2 BörseG vorgenommen: O1 hat am 30.03.2015 1.178.968 Aktien entsprechend einem Anteil von rund 0,11 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der IMMOFINANZ AG erworben. Bereits vor dem 30.03.2015 hat O1 8.782.073 Aktien, entsprechend einem Anteil von rund 0,82 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der IMMOFINANZ AG gehalten. Mit

153.227-6 - Ausnahme von O1 hält derzeit kein Mitglied der O1 Group Anteile an IMMOFINANZ AG. Daher hält O1 zum 30.03.2015 9.961.041 Aktien, entsprechend einem Anteil von rund 0,93 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der IMMOFINANZ AG Zum 30.03.2015 hält PHI direkt insgesamt 32.987.566 Aktien, entsprechend einem Anteil von rund 3,07 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der IMMOFINANZ AG. PHI ist eine indirekte 100 %-Tochtergesellschaft der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien ( CA Immo ). Daher hält CA Immo diese Aktien indirekt über ihre 100 %-Tochtergesellschaften Rl - Residential Property Holding GmbH (FN 248934 f), Wien, und CA Immo International Holding GmbH (FN 248643 b), Wien. Aufgrund des am 25.03.2015 veröffentlichten freiwilligen öffentlichen Teilangebots gemäß 4 ff ÜbG von O1 und PHI an die Aktionäre der IMMOFINANZ AG sind die von O1 und PHI gehaltenen Aktien bei der Feststellung der Stimmrechtsanteile gemäß 92 BörseG wechselseitig zuzurechnen. Zum 30.03.2015 halten daher jeweils O1, die übrigen Mitglieder der O1 Group und PHI, direkt oder aufgrund der oben erläuterten wechselseitigen Zurechnung, insgesamt 42.948.607 auf Inhaber lautende Aktien der IMMOFINANZ AG, entsprechend einem Anteil von rund 4,0019 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der IMMOFINANZ AG, wodurch jeder mit 30.03.2015 die relevante Meldeschwelle von 4 % gemäß 91 BörseG erreicht und überschritten hat. Per 30. März 2015 verfügten damit die Bieterinnen und die mit ihnen gemeinsam vorgehenden Rechtsträger isd 1 Z 6 ÜbG über insgesamt 42.948.607 Stück Aktien der Zielgesellschaft. Dies war, unter Berücksichtigung des oben dargestellten Aktieneinzuges durch die IMMOFINANZ, ein Anteil am Grundkapital von 4,0019 %. Das freiwillige öffentliche Angebot vom 25. März 2015 der PHI und O1 ( Bieterinnen ) richtet sich effektiv auf den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft (ISIN AT0000809058), die an der Wiener Börse und an der Börse Warschau zum amtlichen Handel im Marktsegment Prime Market bzw. Main Market zugelassen sind und sich nicht im Eigentum der Bieterinnen oder der mit ihnen gemeinsam vorgehenden Rechtsträger befinden. Das Angebot betrifft 150.893.280 Aktien (rund 14,06 % des Grundkapitals nach Aktieneinzug durch die IMMOFINANZ), die sich im Streubesitz befinden. Die Annahmefrist für das Angebot beträgt drei Wochen. Das Angebot kann daher von 25. März 2015 bis einschließlich 15. April 2015 angenommen werden. Die Bieterinnen behalten sich eine Verlängerung der Annahmefrist vor.

153.227-7 - 2. Überprüfung der erforderlichen Mindestangaben gem. 7 ÜbG Als Sachverständiger der Zielgesellschaft haben wir zu beurteilen, ob das Angebot die erforderlichen Mindestangaben gem. 7 ÜbG enthält. Diesbezüglich haben wir keine Würdigung der Richtigkeit, Vollständigkeit bzw. Umsetzungsmöglichkeit der getätigten Aussagen vorgenommen, sondern lediglich überprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben im Angebot enthalten sind. Die vorgenommen Analyse lässt sich wie folgt darstellen, wobei bei der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung auf die entsprechende Stelle im Angebot Bezug genommen wird. Gesetzesbestimmung Regelungsinhalt Referenz im Angebot 7 Z.1 Angaben zum Inhalt des Angebots 4.1. Kaufgegenstand 7 Z.2 Angaben zum Bieter, insbesondere, wenn es sich um eine Gesellschaft handelt, Rechtsform, Firma und Sitz der 2.1. PHI Finanzbeteiligungs und Investment GmbH ("PHI") und diese kontrollierende Rechtsträger Gesellschaft; weiters Angaben über mittelbare und unmittelbare 2.2. O1 Group Limited ("O1 Group") und diese kontrollierende Beteiligungen am Bieter im Sinn der 91f BörseG und seine Rechtsträger Zugehörigkeit zu einem Konzern; 7 Z.3 Beteiligungspapiere, die Gegenstand des Angebots sind; 4.1. Kaufgegenstand 7 Z.4 Die für jedes Beteiligungspapier gebotene Gegenleistung 4.2. Angebotspreis sowie die bei der Bestimmung der Gegenleistung angewandte Bewertungsmethode, in den Fällen des 26 die Grundlagen der Berechnung; weiters Angaben über die Durchführung des Angebots, insbesondere über die zur Entgegennahme von Annahmeerklärungen und zur Erbringung der Gegenleistung beauftragten Stellen; 7 Z.5 Gegebenenfalls den prozentuellen Mindest- und Höchstanteil oder die Mindest- und Höchstzahl der Beteiligungspapiere, zu Keine Angaben im Angebot deren Erwerb sich der Bieter verpflichtet, sowie eine Darstellung 6.6. Zuteilung der Angebotsaktien der Zuteilungsregelung im Sinn des 20; 7 Z.6 Beteiligungspapiere der Zielgesellschaft, über die der Bieter und mit ihm gemeinsam vorgehende Rechtsträger bereits verfügen oder zu deren zukünftigem Erwerb sie berechtigt oder verpflichtet sind 2.3. Beteiligungsbesitz und Stimmrechte der Bieterinnen an der IMMOFINANZ 7 Z.7 Bedingungen und Rücktrittsvorbehalte, an die das Angebot gebunden ist; 5.1. Fusionskontrolle 5.2. Wesentliche Änderung der Umstände (MAC Klausel) 5.3. Verzicht auf aufschiebende Bedingungen 7 Z.8 Die Absichten des Bieters in Bezug auf die künftige 7.2. Zukünftige Unternehmenspolitik Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft und, soweit vom Angebot 7.3. Auswirkungen auf die Beschäftigungs- und betroffen, des Bieters, sowie in Bezug auf die Standortsituation Weiterbeschäftigung ihrer Arbeitnehmer und ihrer Geschäftsleitung einschließlich etwaiger wesentlicher Änderungen der Beschäftigungsbedingungen; dies betrifft insbesondere die strategische Planung des Bieters für diese Gesellschaften und deren voraussichtliche Auswirkungen auf Arbeitsplätze und Standorte;

153.227-8 - Gesetzesbestimmung Regelungsinhalt Referenz im Angebot 7 Z.9 Frist für die Annahme des Angebots und für die Erbringung der Gegenleistung; 7 Z.10 Im Fall einer Gegenleistung in Form von Wertpapieren Angaben zu diesen Wertpapieren gemäß 7 KMG und 74 ff BörseG 6.1. Annahmefrist 6.7. Zahlung des Kaufpreises und Übereignung ("Settlement") nicht anwendbar, da Barleistung vorgesehen 7 Z.11 Bedingungen der Finanzierung des Angebots durch den Bieter 8. Finanzierung des Angebotes 7 Z.12 Angaben zu den Rechtsträgern, die gemeinsam mit dem Bieter oder, soweit diesem bekannt, gemeinsam mit der 2.1.2. Mit PHI gemeinsam vorgehende Rechtsträger 2.2.2. Mit O1 Group gemeinsam vorgehende Rechtsträger Zielgesellschaft vorgehen, im Fall von Gesellschaften auch deren Rechtsform, Firma und Sitz sowie deren Verhältnis zum Bieter beziehungsweise zur Zielgesellschaft; Angaben über vom Bieter kontrollierte Rechtsträger ( 1 Z 6 zweiter Satz) können entfallen, wenn die kontrollierten Rechtsträger für die Entscheidung der Angebotsadressaten nicht von Bedeutung sind; 7 Z.13 Angaben über die gebotene Entschädigung, wenn Rechte nicht anwendbar aufgrund der Durchbrechung von Beschränkungen gemäß 27a entzogen werden, sowie Einzelheiten über die Art, in der die Entschädigung zu zahlen ist, und die Methode, nach der sie bestimmt wird; 7 Z.14 Angabe des nationalen Rechts, dem die Verträge unterliegen, die zwischen dem Bieter und den Inhabern der Beteiligungspapiere der Zielgesellschaft durch die Annahme des Angebots zustande kommen, sowie die Angabe des Gerichtsstands. 9.3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

153.227-9 - 3. Angebotspreis Der im öffentlichen freiwilligen Angebot enthaltene Angebotspreis beträgt EUR 2,80 je Stück Aktie cum Dividende 2014/2015. Cum Dividende 2014/2015 bedeutet, dass die annehmenden Aktionäre zusätzlich zum Angebotspreis keine Dividende für das Wirtschaftsjahr vom 1. Mai 2014 bis zum 30. April 2015 erhalten, sofern Dividenden ausgeschüttet werden. Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um ein freiwilliges Angebot gemäß 4 ff ÜbG. 26 ÜbG findet damit keine Anwendung. Die Bieterinnen sind hinsichtlich der Höhe des Angebotspreises an keine Mindestpreisregeln gebunden. Die Preisgestaltung liegt im Ermessen der Bieterinnen. Die Aktien der IMMOFINANZ werden an der Wiener Börse, Amtlicher Handel, Prime Market (ISIN AT0000809058) bzw. im Segment Main Market an der Börse Warschau gehandelt. Am 16. März 2015, dem Tag der Bekanntgabe der Angebotsabsicht, lag der Börsekurs der IMMOFINANZ an der Wiener Börse bei EUR 2,83 und bei EUR 2,81 (PLN 11,61) an der Börse Warschau. Der Angebotspreis liegt somit 1,06 % unter dem Schlusskurs für Aktien der Zielgesellschaft am 16. März 2015. Der nach dem gesamten Handelsvolumen gewichtete durchschnittliche Börsekurs während der letzten sechs Monate vor dem 16. März 2015 (Tag der Bekanntgabe der Angebotsabsicht) beträgt EUR 2,30 je Aktie. Der Angebotspreis von EUR 2,80 übersteigt somit diesen Kurs um EUR 0,50 oder 21,74 %. Am 23. Februar 2015, dem Tag vor Bekanntwerden der Überlegungen, ein Angebot zu stellen, lag der Börsekurs der IMMOFINANZ an der Wiener Börse bei EUR 2,417 und bei EUR 2,414 (PLN 10,10) an der Börse Warschau. Der Angebotspreis liegt somit rund 15,85 % über dem Schlusskurs für Aktien der Zielgesellschaft am 23. Februar 2015. Als Tag des Bekanntwerdens der Überlegungen wurde seitens der Bieterinnen der 23.2.2015 definiert. Dies könnte darin begründet sein, dass am 24.2.2015 am Nachmittag, kurz vor Börsenschluss, eine erste Pressemeldung zu Gerüchten um das Angebot erfolgte. Interpretiert man 26 Abs. 1 letzter Satz ÜbG ( demjenigen Tag, an dem die Absicht, ein Angebot abzugeben, bekanntgemacht wurde. ) als den Tag der Veröffentlichung einer entsprechenden Ad-Hoc-Meldung durch einen mit der Bieterin PHI gemeinsam vorgehenden Rechtsträger (CA Immobilien Anlagen AG), dann ist dies der 25.2.2015. Daraus ergäbe sich der 24.2.2015 als letzter Tag vor dem Bekanntwerden von

153.227-10 - Überlegungen. Der Börsekurs der IMMOFINANZ zum 24.2.2015 betrug in Wien EUR 2,510 sowie in Warschau 2,426 (PLN 10,09). Unter Zugrundelegung des Börsekurses vom 24. März 2015 als Vergleichswert, errechnet sich ein Aufschlag des Angebotspreises auf den Börsekurs von 11,55 %. Der nach dem gesamten Handelsvolumen gewichtete durchschnittliche Börsekurs während der letzten sechs Monate vor dem 23. Februar 2015 (Tag vor Bekanntwerden der Überlegungen, ein Angebot zu stellen) beträgt EUR 2,23 je Aktie. Der Angebotspreis von EUR 2,80 übersteigt somit diesen Kurs um EUR 0,57 oder 25,56 %. Die Bieterinnen haben zur Ermittlung des Angebotspreises keine unabhängige Unternehmensbewertung für die Zielgesellschaft erstellen lassen, sondern die über die Zielgesellschaft veröffentlichten Informationen analysiert und auf Grundlage der Erfahrungen der Bieterinnen im Immobiliensektor bewertet. Zur Ermittlung des Angebotspreises haben die Bieterinnen marktübliche Bewertungsmethoden angewendet (Ertragswertverfahren (DCF), Trading-Multiplikatoren vergleichbarer börsennotierter Unternehmen und Vergleich von Research Reports). Unter Abschnitt 4.3 4.5 des Angebots werden entsprechende Analysen zu Prämien/Abschlägen zu den Schlusskursen bei vergleichbaren Unternehmenstransaktionen, zu verfügbaren, von Investmentbanken zur Aktie verlautbarten Kurszielen und Empfehlungen, zu dem, nach jeweiligen Handelsvolumina gewichteten, Börsekurs (Durchschnittskurs; VWAP) für die letzten 1, 3, 6 sowie 12 Monate und zu den wesentlichen Finanzkennzahlen (auf Basis IFRS) der letzten drei Konzernjahresabschlüsse der Zielgesellschaft und den davon abgeleiteten Buchwerten pro Aktie dargestellt. Die Ergebnisse dieser Analysen können im Detail der Anlage 3 entnommen werden. Wir haben die zahlenmäßigen Angaben mit den uns zugänglichen Unterlagen überprüft und konnten diese Zahlenangaben nachvollziehen. Bei den Angaben zu Vergleichstransaktionen und erzielte Prämien/Abschläge zum Schlusskurs ergeben sich bei einzelnen Transaktionen auf Basis der von uns

153.227-11 - durchgeführten Analysen/Abfragen geringfügige Abweichungen (0,01-0,02 %-Punkte), welche auf den berechneten Durchschnitt (15,9 %) jedoch keine Auswirkung haben. Bei den Analysen des Angebotspreises in Relation zu historischen Kursen ergäben sich bei Definition eines anderen Datums des letzten Börsentages vor Bekanntwerden der Überlegungen (siehe Ausführungen oben) für die einzelnen Zeitbänder geringfügig höhere Durchschnittskurse (VWAPs) und damit geringfügig niedrigere %-Prämien. Im Bereich der Finanzkennzahlen und aktueller Geschäftsentwicklung der Zielgesellschaft ist im Jahr 2011/12 ein Buchwert je Aktie von EUR 5,05 ausgewiesen; gemäß Jahresfinanzbericht 2011/12 der IMMOFINANZ betrug dieser EUR 5,08 In Abschnitt 6.11 des Angebotes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieterinnen in der Angebotsunterlage eine nachträgliche Verbesserung des Angebots ausgeschlossen haben. Gemäß 15 Abs 1 ÜbG ist eine Verbesserung des Angebotspreises in diesem Fall nur dann zulässig, wenn ein konkurrierendes Angebot gestellt wird oder die Übernahmekommission eine Verbesserung gestattet.

153.227-12 - 4. Zusammengefasste Beurteilung des Angebots Als Sachverständiger der IMMOFINANZ gem. 13 ÜbG können wir die formale Vollständigkeit des Angebots bestätigen. Die im 7 ÜbG festgelegten Mindestangaben sind im Angebot enthalten. Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um ein freiwilliges Angebot gemäß 4 ff ÜbG. 26 ÜbG findet damit keine Anwendung. Die Bieterinnen sind hinsichtlich der Höhe des Angebotspreises an keine Mindestpreisregeln gebunden. Die Preisgestaltung liegt somit im Ermessen der Bieterinnen.

153.227-13 - III. Beurteilung der Äußerung des Vorstandes und des Aufsichtsrates Die Äußerungen des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Zielgesellschaft haben gemäß 14 Abs 1 ÜbG insbesondere zu enthalten: eine Beurteilung, ob die angebotene Gegenleistung und der sonstige Inhalt des Angebots dem Interesse aller Aktionäre angemessen Rechnung tragen eine Beurteilung, welche Auswirkung das Angebot auf die Zielgesellschaft, insbesondere die Arbeitnehmer, die Gläubiger und das öffentliche Interesse aufgrund der strategischen Planung des Bieters für die Zielgesellschaft voraussichtlich haben wird. Falls sich Vorstand und Aufsichtsrat nicht in der Lage sehen, abschließende Empfehlungen abzugeben, haben sie jedenfalls die Argumente für die Annahme und für die Ablehnung des Angebotes unter Betonung der wesentlichen Gesichtspunkte darzustellen. Der Vorstand der Zielgesellschaft setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Dr. Eduard Zehetner (CEO) Dr. Oliver Schumy (Mitglied des Vorstandes) Mag. Birgit Noggler (CFO) Mag. Dietmar Reindl (COO) Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich aus folgenden Personen zusammen: Dr. Michael Knap (Vorsitzender) Dr. Rudolf Fries (Stellvertreter Vorsitzender) Mag. Christian Böhm Nick J.M. van Ommen, MBA Mag. (FH) Philipp Amadeus Obermair Mag. Mark Anthony Held

153.227-14 - Der Vorstand hat zum öffentlichen freiwilligen Angebot der Bieterinnen am 6. April 2015 eine Äußerung gemäß 14 Abs 1 ÜbG ( Äußerung ) abgegeben, der sich der Aufsichtsrat mit gleichem Datum in seiner Äußerung inhaltlich voll angeschlossen hat. Diese Äußerungen sind diesem Bericht als Anlage 1 und 2 angeschlossen. In der Äußerung des Vorstandes wird zu den laut 14 Abs 1 ÜbG insbesondere vorzunehmenden Beurteilungen Stellung genommen. Der Vorstand hat eine abschließende Empfehlung gegen die Annahme des Angebots abgegeben, der sich der Aufsichtsrat angeschlossen hat. Die Argumente für die Ablehnung des Angebotes sind in der Äußerung des Vorstandes im Punkt 9 dargelegt. Der Vorstand der IMMOFINANZ hat zur Beurteilung der Angemessenheit des Angebotspreises ein externes Beratungsunternehmen (VICTORIAPARTNERS GmbH, Frankfurt/Main) beauftragt eine Stellungnahme zur finanziellen Angemessenheit des Angebotspreises abzugeben. Zu diesem Zweck hat VICTORIAPARTNERS GmbH eine stand-alone Bewertung der Zielgesellschaft auf Basis international gebräuchlicher und unter Finanzberatern üblicherweise herangezogener Bewertungsmethoden durchgeführt. In der Beurteilung kommt VICTORIAPARTNERS GmbH zum Ergebnis, dass der Angebotspreis von EUR 2,80 je IMMMOFINANZ Aktie nicht angemessen ist ( Fairness Opinion ). Wir haben mit dem Vorstand und dem involvierten externen Berater die dargestellten Argumente für die Empfehlung zur Ablehnung des Angebotes unter Berücksichtigung der wesentlichen Gesichtspunkte besprochen und uns hierfür Nachweise und Aufklärungen beschafft. Wir haben im Rahmen unserer Tätigkeit als Sachverständiger gemäß 13 ÜbG die vorliegenden Äußerungen des Vorstandes und Aufsichtsrates der Zielgesellschaft analysiert. Die Äußerung des Vorstandes enthält die in 14 ÜbG vorgesehenen Bestandteile. Die vorgebrachten Argumente versetzen die Aktionäre der Zielgesellschaft in die Lage, eine eigenständige Einschätzung der Sachlage im Hinblick auf die Annahme oder Ablehnung des vorliegenden Angebotes vornehmen zu können.

153.227-15 - IV. Zusammenfassende Beurteilung Als Sachverständiger der Zielgesellschaft gemäß 13 ff Übernahmegesetz erstatten wir zum öffentlichen freiwilligen Angebot gemäß 4 ff Übernahmegesetz der PHI Finanzbeteiligungs und Investment GmbH sowie der O1 Group Limited vom 24. März 2015 und zu den vom Vorstand und vom Aufsichtsrat der IMMOFINANZ dazu vorgelegten Äußerungen vom 6. April 2015 folgende abschließende Beurteilung: Wir können die formale Vollständigkeit des Angebots bestätigen. Die im 7 ÜbG festgelegten Mindestangaben sind im Angebot enthalten. Bei dem vorliegenden Angebot handelt es sich um ein freiwilliges Angebot gemäß 4 ff ÜbG. 26 ÜbG findet damit keine Anwendung. Die Bieterinnen sind hinsichtlich der Höhe des Angebotspreises an keine Mindestpreisregeln gebunden. Die Preisgestaltung liegt somit im Ermessen der Bieterinnen. Der Vorstand der Zielgesellschaft hat eine abschließende Empfehlung zur Ablehnung des Angebotes abgegeben und stellt die wesentlichen Argumente für die Ablehnung des Angebotes in seiner Äußerung dar. Die Äußerung des Vorstandes enthält die in 14 ÜbG vorgesehenen Bestandteile. Die vorgebrachten Argumente versetzen die Aktionäre der Zielgesellschaft in die Lage, eine eigenständige Einschätzung der Sachlage im Hinblick auf die Annahme oder Ablehnung des vorliegenden Angebotes vornehmen zu können. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Äußerung der Beurteilung des Vorstandes vollinhaltlich angeschlossen. Wien, am 7. April 2015 Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Mag. Friedrich WIESMÜLLNER Wirtschaftsprüfer Mag. Nikolaus SCHAFFER Wirtschaftsprüfer

Anlage 1 Äußerung des Aufsichtsrats der IMMOFINANZ AG zum freiwilligen öffentlichen Teilangebot ( 4 ff Übernahmegesetz) der PHI Finanzbeteiligungs und Investment GmbH und O1 Group Limited

PHI Finanzbeteiligungs und Investment GmbH (im Folgenden auch PHI ) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Mechelgasse 1, 1030 Wien, FN 426754 f. PHI ist eine mittelbare 100%-Tochtergesellschaft der CA Immobilien Anlagen AG. O1 Group Limited (im Folgenden auch O1 ) ist eine Kapitalgesellschaft (company limited by shares) nach zypriotischem Recht, mit dem Sitz in Limassol, Zypern, und der Geschäftsanschrift Arch. Makariou III, 155 Proteas House, 5th floor, 3026 Limassol, Zypern, eingetragen im Handelsregister des Ministeriums für Handel, Industrie und Tourismus der Republik Zypern, Referat Handelsregister und Konkursverwaltung, unter der Registernummer HE 267038. PHI und O1 (im Folgenden gemeinsam auch die Bieterinnen ), haben am 25.03.2015 an die Aktionäre der IMMOFINANZ AG mit Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, FN 114425 y (im Folgenden auch IMMOFINANZ oder Zielgesellschaft ) ein gemeinsames freiwilliges öffentliches Teilangebot gemäß 4 ff Übernahmegesetz ( ÜbG ) für den Erwerb von bis zu 150.893.280 auf Inhaber lautende Stückaktien der IMMOFINANZ (ISIN AT0000809058) (das Angebot ) erstattet. Dazu haben die Bieterinnen am 25.03.2015 eine Angebotsunterlage veröffentlicht. Das Angebot richtet sich an alle Aktionäre der IMMOFINANZ, umfasst aber nur den Erwerb von bis zu 150.893.280 Stück Aktien der IMMOFINANZ (Teilangebot gemäß 4 ÜbG). Gemäß 14 Abs 1 ÜbG sind Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft verpflichtet, innerhalb von zehn Börsetagen ab Veröffentlichung der Angebotsunterlage, spätestens aber fünf Börsetage vor Ablauf der Annahmefrist, begründete Äußerungen zum erstatteten Angebot zu verfassen. Die Äußerung hat insbesondere eine Beurteilung darüber zu enthalten, ob die angebotene Gegenleistung und der sonstige Inhalt des Angebots im Interesse aller Aktionäre und sonstigen Inhabern von Beteiligungspapieren angemessen Rechnung tragen und welche Auswirkungen das Angebot auf die Zielgesellschaft, insbesondere deren Arbeitnehmer (betreffend die Arbeitsplätze, die Beschäftigungsbedingungen und das Schicksal von Standorten), die Gläubiger und das öffentliche Interesse aufgrund der strategischen Planungen des Bieters für die Zielgesellschaft voraussichtlich haben wird. Falls sich Vorstand oder Aufsichtsrat nicht in der Lage sehen, abschließende Empfehlungen abzugeben, haben sie jedenfalls die Argumente für die Annahme und für die Ablehnung des Angebots unter Betonung der wesentlichen Gesichtspunkte darzustellen. Von den Mitgliedern des Aufsichtsrats der IMMOFINANZ werden zum Zeitpunkt dieser Äußerung IMMO- FINANZ-Aktien wie folgt gehalten bzw zugerechnet: Dr. Michael Knap 1.250 Stück Dr. Rudolf Fries* 69.781.813 Stück Nick J.M. van Ommen MBA 60.000 Stück * Bestand der Fries-Gruppe, worunter die FRIES Familien-Privatstiftung, die Dr. Rudolf FRIES Familien- Privatstiftung und Mitglieder der Familie Fries zu verstehen sind. Das Angebot wird hinsichtlich des von den Aufsichtsratsmitgliedern gehaltenen oder zugerechneten Aktienbesitzes nicht angenommen. Seite 2 von 3

Der Vorstand der IMMOFINANZ hat eine Äußerung gemäß 14 Abs 1 ÜbG verfasst. Diese Äußerung des Vorstands der IMMOFINANZ wurde dem Aufsichtsrat zur Kenntnis gebracht. Der Aufsichtsrat der IMMOFINANZ stimmt mit der erstatteten Äußerung des Vorstands überein und schließt sich dieser an. Wien, am Für den Aufsichtsrat der IMMOFINANZ AG Dr. Michael Knap Vorsitzender des Aufsichtsrats Seite 3 von 3

Anlage 2 Äußerung des Vorstandes der IMMOFINANZ AG zum freiwilligen öffentlichen Teilangebot ( 4 ff Übernahmegesetz) der PHI Finanzbeteiligungs und Investment GmbH und O1 Group Limited

Inhaltsübersicht 1. Ausgangslage... 4 1.1 Angaben zur IMMOFINANZ AG... 4 1.2 Grundkapital, Aktien und Aktionärsstruktur der IMMOFINANZ... 5 1.3 Eigene Aktien, Aktienrückkaufprogramm 2015... 5 1.3.1 Bestand an eigenen Aktien... 5 1.3.2 Aktienrückkaufprogramm 2015... 6 1.4 Weitere Beteiligungspapiere: Wandelschuldverschreibungen... 6 1.5 Die Bieterinnen und gemeinsam vorgehende Rechtsträger... 7 1.5.1 PHI Finanzbeteiligungs und Investment GmbH... 7 1.5.2 O1 Group Limited... 7 1.5.3 Mit den Bieterinnen gemeinsam vorgehende Rechtsträger... 8 1.6 Rechts- und Organbeziehungen zwischen den Bieterinnen... 8 1.7 Aktienbestand von PHI... 9 1.8 Aktienbestand von O1... 9 1.9 Gemeinsamer Aktienbestand der Bieterinnen; mögliche weitere Aktienerwerbe durch die Bieterinnen... 9 1.9.1 Weitere Aktienerwerbe durch die Bieterinnen... 10 2. Angebot von PHI und O1... 10 2.1 Kaufgegenstand... 10 2.2 Angebotspreis... 10 2.3 Abwicklungsspesen und Steuern... 11 2.4 Aufschiebende Bedingungen für das Angebot... 11 2.4.1 Fusionskontrolle... 11 2.4.2 Wesentliche Änderung der Umstände (MAC-Klausel)... 11 2.4.3 Verzicht, Eintritt bzw. Nichteintritt der aufschiebenden Bedingungen... 11 2.5 Annahmefrist, Annahme und Abwicklung des Angebots... 12 2.6 Rücktrittsrecht bei Konkurrenzangeboten... 12 3. Beurteilung des Angebotspreises... 12 3.1 Angebotspreis in Relation zu durchschnittlichen Börsekursen... 13 3.2 Angebotspreis in Relation zu Buchwert und EPRA NAV... 14 3.3 Angebotspreis in Relation zu ausgewählten europäischen Unternehmenstransaktionen... 14 3.4 Analystenbewertungen der IMMOFINANZ-Aktie... 15 3.5 Bewertung von IMMOFINANZ... 15 4. Darstellung der Interessen von IMMOFINANZ und deren Stakeholder... 16 4.1 Gründe der Bieterinnen für das Angebot... 16 4.2 Geschäftspolitische Ziele und Absichten der Bieterinnen betreffend IMMOFINANZ... 16 4.3 Auswirkungen auf IMMOFINANZ und die Aktionärsstruktur... 17 4.3.1 Erlangung einer Sperrminorität... 17 4.3.2 Gefahr einer faktischen Kontrollerlangung ohne übernahmerechtliche Angebotspflicht... 17 4.3.3 Negative Auswirkungen auf die Positionierung von IMMOFINANZ am Kapitalmarkt... 18 4.4 Auswirkungen auf Beschäftigung und Standortfragen... 18 4.5 Auswirkungen auf Gläubiger und das öffentliche Interesse... 18 5. Sachverständige gemäß 13 ÜbG... 18 6. Berater der IMMOFINANZ... 18 7. Weitere Auskünfte... 18 8. Interessenlage von Mitgliedern des Vorstands der IMMOFINANZ... 19 9. Position des Vorstands der IMMOFINANZ zum Angebot... 19 9.1 Unangemessenheit des Angebotspreises... 19 9.2 Mit der Zuteilungsbeschränkung des Teilangebots verbundene Risiken... 20 9.3 Zusammenfassende Beurteilung und Empfehlung des Vorstands... 21 Seite 2 von 21

Vorbemerkung PHI Finanzbeteiligungs und Investment GmbH (im Folgenden auch PHI ) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Mechelgasse 1, 1030 Wien, FN 426754 f. PHI ist eine mittelbare 100%-Tochtergesellschaft der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft (im Folgenden auch CA Immo ). O1 Group Limited (im Folgenden auch O1 ) ist eine Kapitalgesellschaft (company limited by shares) nach zypriotischem Recht, mit dem Sitz in Limassol, Zypern, und der Geschäftsanschrift Arch. Makariou III Ave, 155 Proteas House, 5th floor, 3026 Limassol, Zypern, eingetragen im Handelsregister des Ministeriums für Handel, Industrie und Tourismus der Republik Zypern, Referat Handelsregister und Konkursverwaltung, unter der Registernummer HE 267038. PHI und O1 (im Folgenden gemeinsam auch die Bieterinnen ), haben am 25.03.2015 an die Aktionäre der IMMOFINANZ AG mit Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, FN 114425 y (im Folgenden auch IMMOFINANZ oder Zielgesellschaft ) ein gemeinsames freiwilliges öffentliches Teilangebot gemäß 4 ff Übernahmegesetz ( ÜbG ) für den Erwerb von bis zu 150.893.280 auf Inhaber lautende Stückaktien der IMMOFINANZ (ISIN AT0000809058) (das Angebot ) erstattet. Dazu haben die Bieterinnen am 25.03.2015 eine Angebotsunterlage veröffentlicht (die Angebotsunterlage ). Das Angebot richtet sich an alle Aktionäre der IMMOFINANZ, umfasst aber nur den Erwerb von bis zu 150.893.280 Stück Aktien der IMMOFINANZ (Teilangebot gemäß 4 ff ÜbG). Die Anzahl der vom Angebot der Bieterinnen umfassten Aktien entspricht rund 14,06% des derzeitigen Grundkapitals der IMMOFINANZ. Unter Zugrundelegung des Grundkapitals berechnet gemäß 22 Abs 6 ÜbG, das heißt ohne Berücksichtigung der Stimmrechte aus eigenen Aktien (Stand zum 02.04.2015), entspricht der vom Angebot umfasste Anteil rund 15,02%. Durch Rückerwerbe von IMMOFINANZ-Aktien (eigene Aktien) im Zuge des laufenden Aktienrückkaufprogramms 2015 (siehe Punkt 1.3.2) kann sich dieser Anteil noch erhöhen. Gemäß 14 Abs 1 ÜbG ist der Vorstand der IMMOFINANZ verpflichtet, unverzüglich nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage, jedenfalls binnen 10 Börsetagen ab Angebotsveröffentlichung und 5 Börsetage vor Ende der Annahmefrist, eine begründete Äußerung zum Angebot zu verfassen. Diese Äußerung hat insbesondere eine Beurteilung darüber zu enthalten, ob die angebotene Gegenleistung und der sonstige Inhalt des Angebotes dem Interesse aller Aktionäre und sonstigen Inhabern von Beteiligungspapieren angemessen Rechnung tragen und welche Auswirkungen das Angebot auf die IMMOFINANZ, insbesondere auf die Arbeitnehmer (betreffend Arbeitsplätze, Beschäftigungsbedingungen, Standortfragen), die Gläubiger und das öffentliche Interesse aufgrund der strategischen Planung der Bieterinnen für die IMMOFINANZ voraussichtlich haben wird. Falls sich der Vorstand nicht in der Lage sieht, eine abschließende Empfehlung abzugeben, hat der Vorstand jedenfalls die Argumente für die Annahme und für die Ablehnung des Angebots unter Betonung der wesentlichen Gesichtspunkte darzustellen. Einschätzungen des Vorstands in dieser Äußerung über den Angebotspreis oder Entwicklungen der IMMOFINANZ beziehen sich großteils auf zukünftige Entwicklungen und basieren auf Prognosen, die naturgemäß mit Beurteilungsunsicherheiten verbunden sind. Für deren Zutreffen wird keine Haftung übernommen. Im Zusammenhang mit Rechtsfragen ist zu beachten, dass die österreichische Übernahmekommission und andere Entscheidungsinstanzen zu anderen Beurteilungen gelangen können. Seite 3 von 21

Der Vorstand weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Äußerung auch Angaben der Bieterinnen aus dem Angebot enthält, die der Vorstand nicht umfassend auf ihre Richtigkeit überprüfen kann und dies auch nicht getan hat. Der Aufsichtsrat der IMMOFINANZ wird gemäß 14 ÜbG ebenfalls eine Äußerung zu dem Angebot erstatten. 1. Ausgangslage 1.1 Angaben zur IMMOFINANZ AG IMMOFINANZ ist eine nach österreichischem Recht errichtete Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Wienerbergstraße 11, 1100 Wien, eingetragen im Firmenbuch unter FN 114425 y. IMMOFINANZ ist ein führender gewerblicher Immobilieninvestor und -entwickler in Zentral- und Osteuropa. Das Immobilienportfolio umfasst derzeit mehr als 470 Immobilien mit einem Buchwert von rund EUR 6,8 Mrd. IMMOFINANZ konzentriert ihre Aktivitäten auf die Assetklassen Einzelhandel, Büro und Logistik. Der geografische Fokus liegt auf den acht Kernländern Österreich, Deutschland, Polen, Tschechien, Slowakei, Rumänien, Ungarn und Russland. Die drei Kerngeschäftsbereiche sind: Entwicklung nachhaltiger, maßgeschneiderter Topimmobilien in Premiumlagen (Development), die Bewirtschaftung der Objekte (Asset Management) und zyklusoptimierte Verkäufe (Trade). Durch das aktive und dezentrale Asset Management soll eine Steigerung der Mieterträge und gleichzeitig eine Reduktion von Leerständen erreicht werden. Die aus den Verkäufen erwirtschafteten liquiden Mittel werden in neue Entwicklungsprojekte reinvestiert. Dadurch soll Profitabilität entlang der gesamten Wertschöpfungskette generiert werden. Nach dem Spin-off der BUWOG-Group im Geschäftsjahr 2013/14 hat sich die geografische Ausrichtung noch stärker nach Osteuropa verschoben. Weiters hat IMMOFINANZ ihr Profil als ein führender Spezialist für Büro-, Einzelhandels- und Logistikimmobilien in Zentral- und Osteuropa geschärft. Das IMMOFINANZ-Portfolio liegt nunmehr zu rund zwei Drittel in CEE und Russland und zu einem Drittel in Westeuropa (Aufteilung gemäß Buchwerten). IMMOFINANZ hält eine Beteiligung von rund 49% der Aktien der BUWOG AG ( BUWOG ). BUWOG ist eine börsenotierte Immobiliengesellschaft mit Sitz in Wien. Die Aktien der BUWOG (ISIN AT00BUWOG001) sind zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse, zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse sowie zum Main Market (rynek podstawowy) an der Warschauer Börse zugelassen. BUWOG ist ein führender deutsch-österreichischer Komplettanbieter im Wohnimmobilienbereich. Das Immobilienportfolio umfasst rund 52.000 Bestandseinheiten und verteilt sich je zur Hälfte auf Österreich und Deutschland. Neben dem Asset Management (Vermietungs- und Bestandsbewirtschaftung) wird mit den Geschäftsbereichen Property Sales (Verkauf von Einzelwohnungen sowie von Objekten und Portfolios) und Property Development (Planung und Errichtung von Neubauten) die gesamte Wertschöpfungskette des Wohnungssektors abgedeckt. Seite 4 von 21

1.2 Grundkapital, Aktien und Aktionärsstruktur der IMMOFINANZ Das Grundkapital der IMMOFINANZ beträgt EUR 1.114.171.813,16 und ist in 1.073.193.688 auf den Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Der anteilige Betrag am Grundkapital je Aktie beträgt rund EUR 1,04. Die Aktien der IMMOFINANZ (ISIN AT0000809058) sind zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse zugelassen und notieren im Segment Prime Market. Die Aktien der IMMOFINANZ sind auch im Main Market (rynek podstawowy) an der Warschauer Börse zugelassen. Die Marktkapitalisierung beträgt rund EUR 2,96 Mrd (Schlusskurs EUR 2,76 an der Wiener Börse vom 02.04.2015). Die in der Angebotsunterlage vom 24.03.2015 angeführten prozentuellen Anteile am Grundkapital der IMMOFINANZ wurden auf Grundlage des Grundkapitals der IMMOFINANZ zu diesem Stichtag ermittelt. Mit Wirkung zum 27.03.2015 erfolgte eine Einziehung von 44.534.312 Stück eigenen Aktien der IMMOFINANZ. Dadurch wurde das Grundkapital herabgesetzt. Die in der Angebotsunterlage angeführten prozentuellen Anteile am Grundkapital weichen aus diesem Grund teilweise von den in dieser Äußerung angeführten Anteilen ab. Die Aktionärsstruktur der IMMOFINANZ gemäß Stimmrechtsmitteilungen nach Börsegesetz ( BörseG ) und Directors Dealings Meldungen stellt sich wie folgt dar: Aktionär Anzahl der Aktien Anteil am Grundkapital in % rund Fries-Gruppe *) 69.781.813 6,50 PHI und O1 (siehe Punkt 1.9) 42.948.607 4,00 Eigene Aktien (Stand 02.04.2015) 68.490.442 6,38 Streubesitz 891.972.826 83,11 Summe 1.073.193.688 100,00 *) FRIES Familien-Privatstiftung, Dr. Rudolf FRIES Familien-Privatstiftung und Mitglieder der Familie Fries (zusammen Fries-Gruppe ). 1.3 Eigene Aktien, Aktienrückkaufprogramm 2015 1.3.1 Bestand an eigenen Aktien Der Bestand an eigenen Aktien beträgt 68.490.442 (Stand 02.04.2015). Davon werden 68.490.436 Stück von IMBEA IMMOEAST Beteiligungsverwaltung GmbH, einer 100% Tochtergesellschaft der IMMOFINANZ, gehalten, entsprechend einem Anteil am Grundkapital der IMMOFINANZ von rund 6,38%. Weitere sechs Stück IMMOFINANZ-Aktien hält Aviso Zeta AG (mittelbare 100%- Tochtergesellschaft der IMMOFINANZ). Zur Klarstellung zu den Angaben in der Angebotsunterlage betreffend eigene Aktien (Punkt 3.2 Angebotsunterlage) wird festgehalten: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage (25.03.2015) haben Gesellschaften der IMMOFINANZ-Gruppe insgesamt 10.167.059 Stück eigene Aktien (rund 0,91% des Grundkapitals zum Stichtag 25.03.2015) gehalten; und nicht wie in der Angebotsunterlage angegeben 111.772.800 Stück (rund 10% des Grundkapitals). Dieser Unterschied ergibt sich daraus, dass 101.605.741 Stück Aktien der IMMOFINANZ (rund 9% des Grundkapitals) im Rahmen von Finanzierungsgeschäften unter Verwendung eigener Aktien veräußert waren. Diese Finanzierungsgeschäfte wurden am 27.03.2015 rückgeführt und die 101.605.741 Stück IMMOFINANZ- Aktien rückerworben. Am 27.03.2015 hat IMMOFINANZ 44.534.312 Stück eigene Aktien eingezogen. Seite 5 von 21

1.3.2 Aktienrückkaufprogramm 2015 Am 13.03.2015 haben Vorstand und Aufsichtsrat der IMMOFINANZ beschlossen, auf Grundlage der Ermächtigungsbeschlüsse der Hauptversammlung vom 30.09.2014 gemäß 65 Abs 1 Z 8 AktG ab 01.04.2015 ein Rückkaufprogramm für eigene Aktien durchzuführen ( Aktienrückkaufprogramm 2015 ). Der Aktienrückkauf hat am 01.04.2015 begonnen. Das Volumen des Aktienrückkaufprogramms 2015 umfasst bis zu 30.000.000 Stück Aktien, entsprechend rund 2,80% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft. Preisobergrenze je Aktie (höchster Gegenwert) beträgt (kumulativ) (i) 15% über dem durchschnittlichen nach den jeweiligen Handelsvolumina gewichteten Tages-Schlusskurs der Aktien der vorangegangenen zehn Handelstage an der Wiener Börse; und (ii) EUR 3,20. Für die Durchführung des Aktienrückkaufprogramms wurde ein Kreditinstitut beauftragt, das im Rahmen der Bedingungen des Aktienrückkaufprogramms allein die Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs von IMMOFINANZ-Aktien trifft (sogenanntes händlergesteuertes Rückkaufprogramm im Sinne von 48e BörseG und Artikel 6 Abs 3 Verordnung (EG) 2273/2003). Der Rückkauf von IMMOFINANZ-Aktien erfolgt ausschließlich über die Wiener Börse und unter Einhaltung der Preisgrenzen gemäß Artikel 5 Abs 1 der Verordnung (EG) 2273/2003, nach denen der Preis nicht über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf den Handelsplätzen, auf denen der Kauf stattfindet, liegen darf. Am 01.04.2015 und am 02.04.2015 wurden insgesamt 1.251.954 Stück Aktien rückgekauft. Veröffentlichungen und Details zum Aktienrückkaufprogramm 2015, insbesondere durchgeführte Transaktionen, werden auf der Website der IMMOFINANZ (http:/www.immofinanz.com/de/investorrelations/aktie/aktienrueckkaufprogramm/) veröffentlicht. 1.4 Weitere Beteiligungspapiere: Wandelschuldverschreibungen IMMOFINANZ hat derzeit zwei Wandelschuldverschreibungen begeben, die zum Umtausch in Inhaberaktien der IMMOFINANZ berechtigen: 1 2 3 ISIN Fälligkeit Verzinsung in % Nominale per 31. Jänner 2015 in TEUR Wandelschuldverschreibungen XS0332046043 19.11.2017 3,75% 2 21.400,00 2007-2017 3 Wandelschuldverschreibungen XS0592528870 08.03.2016 1 2011-2018 3 4,25% 508.453,71 Put-Option für Inhaber. Bis zur Erstfälligkeit (Kupon 1,25%). 1 Stück der Wandelschuldverschreibung 2018 (Nominale EUR 4,12) berechtigt zur Wandlung in 1,1573 IMMOFINANZ- Aktien und 0,0606 BUWOG-Aktien. 1 Stück der Wandelschuldverschreibung 2017 (Nominale EUR 100.000) berechtigt zur Wandlung in 12.547,05 IMMOFINANZ-Aktien und 660,95 BUWOG-Aktien. Wandelschuldverschreibungen sind gemäß 1 Z 4 ÜbG als Beteiligungspapiere zu qualifizieren. Das gegenständliche Angebot ist ein Teilangebot gemäß 4 ff ÜbG. Das Angebot muss sich als Seite 6 von 21

Teilangebot anders als ein Pflichtangebot oder ein freiwilliges Angebot zur Kontrollerlangung nicht auf den Erwerb sämtlicher Beteiligungspapiere beziehen. Das Angebot bezieht sich nicht auf die IMMOFINANZ-Wandelschuldverschreibungen. 1.5 Die Bieterinnen und gemeinsam vorgehende Rechtsträger 1.5.1 PHI Finanzbeteiligungs und Investment GmbH PHI ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach österreichischem Recht mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift Mechelgasse 1, 1030 Wien, eingetragen im Firmenbuch unter FN 426754 f. Das Stammkapital der PHI beträgt EUR 35.000. Mittelbare Alleingesellschafterin der PHI, und zwar über die 100%ige Beteiligung an der CA Immo International Holding GmbH, FN 248643 b, und der CA Immo RI Residential Property Holding GmbH, FN 248934 f, ist die CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, FN 75895 k ( CA Immo ). Das Grundkapital der CA Immo beträgt EUR 718.336.602,72 und ist in vier (4) auf Namen lautende Stückaktien und 98.808.332 auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt. Die Inhaberaktien sind zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse im Segment Prime Market zugelassen. Die Marktkapitalisierung beträgt rund EUR 1,75 Mrd (Schlusskurs EUR 17,70 an der Wiener Börse vom 02.04.2015). Gemäß Angebotsunterlage hält O1 rund 26% des Grundkapitals der CA Immo sowie die vier auf Namen lautenden Stückaktien, die das Recht auf Entsendung von insgesamt vier (4) Kapitalvertretern in den Aufsichtsrat verbriefen. O1 hat gemäß Angebotsunterlage diese Entsendungsrechte bisher nicht ausgeübt. Die verbleibenden Aktien der CA Immo entsprechen rund 74% des Grundkapitals und befinden sich im Streubesitz von institutionellen und privaten Investoren. Laut eigenen Angaben liegt die Kernkompetenz von CA Immo in der Entwicklung und Bewirtschaftung moderner, großflächiger Büroimmobilien in Zentral- und Osteuropa. Kernregion sind die Länder Österreich, Deutschland, Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei und Rumänien. In Deutschland konzentriert sich die Geschäftstätigkeit der CA Immo auf die Städte München, Frankfurt und Berlin; der strategische Fokus in den übrigen Ländern liegt primär auf den jeweiligen Hauptstädten. CA Immo bewirtschaftet gemäß Angaben in der Angebotsunterlage ein Immobilienportfolio im Wert von rund EUR 3,6 Mrd, davon entfallen 38% auf Deutschland, 20% auf Österreich und 42% auf Zentral- und Osteuropa. Rund 76% des Gesamt-Immobilienportfolios entfallen auf Büroimmobilien. 1.5.2 O1 Group Limited Die O1 ist eine Kapitalgesellschaft (company limited by shares) nach zypriotischem Recht und wurde am 06.05.2010 gegründet. Das Stammkapital der O1 beträgt EUR 12.000. Die Gesellschafterstruktur der O1 umfasst Holdinggesellschaften und Trusts mit Sitz in Zypern und auf den Caymaninseln. Die Kette stellt sich im Überblick wie folgt dar: Alleingesellschafterin von O1 ist Vaulterra Trustees and Corporate Limited. Diese hält die Beteiligung an O1 als Treuhänder für den MFT Cyprus Trust und ist im Sinne des ÜbG den beiden Gesellschaften Mallorn Limited und Asfalot Limited, jeweils mit Sitz auf den Caymaninseln, zuzurechnen. Alleingesellschafterin der Mallorn Limited und Asfalot Limited ist MaplesFS Limited, mit Sitz auf den Caymaninseln. Diese wiederum hält die Beteiligungen an Mallorn Limited und Asfalot Limited als Treuhänder für den Mints Family Trust, nach dem Recht der Caymaninseln. Dieser ist Herrn Boris Mints, geboren 1958, im Sinne des ÜbG Seite 7 von 21