SWISS CYCLING KRITERIEN CLASSICS 2013

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Transkript:

SWISS CYCLING KRITERIEN CLASSICS 2013 Franziska Müller, November 2012

INHALTSVERZEICHNIS 1 CLASSICS KONZEPT... 3 2. KRITERIEN UND BEWERBUNG... 3 2.1 Minimal Kriterien für den Beitritt... 3 2.2 Bewerbung... 3 3. KALENDER UND TECHNISCHE DATEN... 4 3.1 Kalender... 4 3.2 Technische Daten... 5 3.3 Teilnahme an weiteren Serien... 6 4. KONTAKT... 6 Umweltbewusstsein bei Radsportanlässen... 7 Hilfsmittel in verschiedenen Organisationsphasen:... 7 Zentrale Empfehlungen... 7 1. ALLGEMEIN...7 2. ABFALL UND LITTERING...7 3. VERKEHR UND TRANSPORT...8 4. ENERGIE UND INFRASTRUKTUR...8 5. NATUR UND LANDSCHAFT...9 6. LEBENSMITTEL...9 7. LÄRM... 10 8. ETHIK UND SOZIALES... 10 2/10

SWISS CYCLING CLASSICS 1 CLASSICS KONZEPT Für Swiss Cycling ist es wichtig, dass es ein abwechslungsreiches Strassen und MTB Breitensportangebot für unsere engagierten Radfahrer und Biker gibt. Alt, jung, Mann, Frau, Familien und Anfänger, jeder soll mitmachen können. Nirgendwo sind die Möglichkeiten grösser als in der Schweiz, ein Radsportland mit einer langen Geschichte! Ein Land mit vielen `Classic` Rundfahrten. Anlässe mit Geschichte, für viel Spass und mit hoher Qualität. Seit 2007 bietet Swiss Cycling den Classics Veranstaltern eine Plattform für eine Zusammenarbeit; die Swiss Cycling Classics An den Classics kann und darf Jedermann, Frau teilnehmen. Eine Mitgliedschaft ist nicht zwingend. 2. KRITERIEN UND BEWERBUNG 2.1 MINIMAL KRITERIEN FÜR DEN BEITRITT Diese Kriterien gelten als Richtpunkte und müssen jeweils individuell besprochen werden. 1. Die Veranstaltung muss im nationalen Swiss Cycling Kalender registriert sein. 2. Die Veranstaltung muss mindestens etwa 300 Teilnehmer vorweisen können oder besondere Sportliche Bedeutung haben. 3. Die Veranstaltung muss mindestens zum 3. Mal organisiert sein. 4. Das Startgeld darf maximal etwa CHF 50. betragen. 5. Die Veranstaltung muss mindesten zwei aufgenommene Distanzen im Programm und Unterhaltungswert für Teilnehmer und Zuschauer haben. 6. Die Veranstaltung sollte in der Kommunikation mindestens zwei Sprachig sein. 7. Die Daten der Veranstaltung dürfen sich nicht mit anderen Daten von Swiss Cycling Classics überschneiden, bzw. müssen zwischen den Veranstalter abgesprochen werden, welcher Classic Veranstalter den Vorrang hat. 8. Der Veranstalter ist mit der jährlichen Classics Kalendergebühr einverstanden. 9. Der Veranstalter ist bereit 1 x pro Jahr kooperativ an den Classics Sitzungen teilzunehmen. 10. Der Veranstalter ist bereit und offen Infos & Erfahrungen mit den anderen Veranstaltern der Classics Serie zu teilen. Gemeinsame Werbeaktionen werden zusammen definiert. 11. Der Veranstalter hat einen sauberen, guten und umweltbewussten Auftritt (www.ecosport.ch / UCI recycling). 2.2 BEWERBUNG Jede Bewerbung wird von Swiss Cycling geprüft, auch wenn sie nicht alle Kriterien erfüllt. 1. Der Veranstalter muss dennoch möglichst alle Minimal Kriterien (siehe 2.1) erfüllen. 2. Der Veranstalter kann sich bei Swiss Cycling (Mail oder Post) an folgender Adresse bewerben: Swiss Cycling, Velodrome Suisse, Sportstrasse 44, 2540 Grenchen, E Mail: info@swisscycling.ch Deadline für Anmeldungen ist am 30. Oktober im gleichen Jahr für das nächste Jahr. 3. Während der Classics Sitzung im Oktober werden die neuen Classics Veranstalter vorgestellt. Die Entscheidung für oder gegen einen neuen Veranstalter kann Swiss Cycling aber alleine fällen. 3/10

An der Classics Serie kann und darf Jedermann, Frau teilnehmen. Eine Mitgliedschaft bei Swiss Cycling ist nicht erforderlich, wird aber von Swiss Cycling angestrebt: Der Veranstalter stellt Swiss Cycling kostenlos einen Standplatz zur Verfügung. Integration des Swiss Cycling Classics Logos in Ihrer Kommunikation (Webseite, Broschüren / Flyer, Pressebericht, Startliste, Ranglisten, Streckenschilder, Inserate, etc.) + Online Verknüpfung zu den anderen Classics Teilnehmer obligatorisch. 3. KALENDER UND TECHNISCHE DATEN 3.1 KALENDER Die folgenden Veranstaltungen haben von Swiss Cycling diesen Organisationsführer erhalten. Der Classics Kalender sieht momentan folgendermassen aus: Classics Anlass Datum Ort Sprachgebiet/Region Classics seit Quer durch Mostindien 04. 05.05.2013 Arbon D St. Gallen 2009 Rund um de Zürisee 09.05.2013 Stäfa D Zürich 2012 Jura Derby 18.05 und 20.05.2013 Boningen D Solothurn 2010 Cyclotour du Léman 26.05.2013 Lausanne F Vaud 2009 Journée Lausannoise du Velo 01.06.2013 Lausanne F Vaud 2008 Mounty Bike Tour 02.06.2013 Schupfart D Aargau 2008 Schwarzbuebe Rundfahrt 08. 09.06.2013 Dornach D Solothurn 2009 Schwarzwald Rundfahrt 08. 09.06.2013 Kaisten D Aargau 2008 Rando des Blés 16.06.2013 Echallens F Vaud 2008 Appenzeller Voralpenbrevet TCS 22.06.2013 Herisau D Appenzell 2010 Brevet VTT Club Jura 23.06.2013 Courroux F Jura 2010 Trittico Alpino 23.06.2013 Biasca I Tessin 2010 4/10

Der Schweizer Radmarathon 28. 30.06.2013 Wiedlisbach D Bern 2008 Brevet VTT Franc Montagnard 14.07.2013 Les Bois F Jura 2010 Emmental Rundfahrt 20. 21.07.2013 Oeschberg b. Koppigen D Bern 2008 Tour du Canton de Genève 25.08.2013 Genève F Vaud 2009 Verbier La Romandie Classic 01.09.2013 Aigle F Vaud 2012 Alle Veranstalter werden informiert, falls ein Classics Anlass abgesagt wird. 3.2 TECHNISCHE DATEN Die Veranstalter der Swiss Cycling Classics müssen sich bis am 30. November bei Swiss Cycling angemeldet haben: 1. Schriftliche Classics Anmeldung 2. Eintrag im For All Kalender auf der Swiss Cycling Homepage Der Eintrag im For All Kalender muss folgende Angaben beinhalten: Veranstaltungsname Veranstaltungs Datum. Classics Veranstaltungen dürfen sich nicht überschneiden. Zwei Classics am gleichen Wochenende sind nicht möglich. Komplette Adressinformationen und Streckenplan. Der Streckenplan kann auf Google Maps Link eingezeichnet werden und wird dann übernommen. Programmheft als pdf sowie Bilder und Sponsoren die bis zu diesem Datum genannt werden können. Beschreibung des Anlasses. Komplette Kontaktinformationen des Veranstalters/Organisation/Verein mit Kontaktperson, Emailadresse und Webseite. Sportart: Radsport Disziplin: for all zwingend Klasse: Classic MTB, Classic Strasse oder Classic MTB/Strasse je nach ihren Disziplinen Kategorie: Ihre weiteren Kategorien z.b. Kinder, Militär, Zeitfahren 5/10

Swiss Cycling bietet neu ein Anmeldesystem an. Dazu gibt Ihnen unser Partner Elite Timing gerne detaillierte Auskunft. Der Veranstalter muss nicht zwingend Mitglied von Swiss Cycling sein. Wenn es sich um einen Anlass für Lizenzierte handelt, ist der Veranstalter reglementarisch verpflichtet Mitglied des Verbandes zu sein, im For All Bereich können wir es nur empfehlen. Die Registrierung im Kalender muss der Veranstalter selber machen. Sie gilt als Einverständnis zur Bezahlung der Classics Kalendergebühren. Der Veranstalter wird gebeten bis Ende März die Kalenderanmeldung als Ausschreibung zu ergänzen. Diese Details können mit ihren Zugangsdaten jederzeit nachgetragen werden. Anmeldeschluss und Informationen zum Anmeldeschluss Beschreibung zum Anlass Startgeld Preisverteilung Garderobe Startnummern Streckendetails 3.3 TEILNAHME AN WEITEREN SERIEN Das Ziel der Classics Serie ist Radtourismus, Breitensport auf beste Art und Weise zu präsentieren. Exklusivität ist nicht gefördert. Ein Veranstalter ist also frei und es ist erlaubt an anderen Serien teilzunehmen. National und international. Beispiele sind der Engadin Radmarathon an der Chiba Alpencup. 4. KONTAKT Für Fragen, Bemerkungen und Ideen: Swiss Cycling Velodrome Suisse Sportstrasse 44 2540 Grenchen Fabienne Putzi Mitarbeiterin Marketing & Breitensport fabienne.putzi@swiss cycling.ch 6/10

BEILAGE 1: UMWELTBEWUSSTSEIN BEI RADSPORTANLÄSSEN Folgende Punkten sind basiert und teilweisse übernommen von Swiss Olympic Ecosport, WWF International One Planet Events und Kona Environmental Guidelines für Bikeparks. Bei Interesse an weiteren Informationen zu einem dieser drei Projekte, so steht Swiss Cycling gerne zur Verfügung. Zusätzliche Informationen auch unter: www.ecosport.ch www.wwf.ch www.cycling for all.ch > Cycling Tourismus > Radsport und Umwelt HILFSMITTEL IN VERSCHIEDENEN ORGANISATIONSPHASEN: 1. In der Planungsphase können Sportveranstalter mit Hilfe der empfohlenen Massnahmen den IST Zustand ihrer Veranstaltung überprüfen und ergänzend zur Planungs Checkliste anwenden. 2. In der Durchführungsphase dienen die Zentralen Empfehlungen als übersichtlicher Leitfaden, der bei der praktischen Umsetzung durch die detaillierten Arbeitshilfen konkretisiert wird. 3. In der Nachbearbeitungsphase dienen die Zentralen Empfehlungen als Monitoring Instrument zur Auswertung der getroffenen Massnahmen. Das ausgefüllte Formular kann z.b. gegenüber Bewilligungsbehörden, Sportämtern und Sponsoren als schriftlicher Nachweis für getätigte Anstrengungen im Bereich Umwelt verwendet werden. ZENTRALE EMPFEHLUNGEN Die «zentralen Empfehlungen» fassen die wichtigsten Massnahmen aus acht Themenbereichen zum schonenden Umgang mit natürlichen Ressourcen zusammen. Sie haben allgemeinen Charakter und können keine Spezialfälle abdecken. Für die Realisierung von Massnahmen sind Informationen zu finden unter: www.ecosport.ch. 1. ALLGEMEIN 1.1 Bestimmen Sie eine Person im OK, die für den Bereich Umwelt/Nachhaltigkeit verantwortlich ist. 1.2 Erstellen Sie für Ihre Sportveranstaltung ein Umwelt /Nachhaltigkeitskonzept. 1.3 Führen Sie Ihre Veranstaltung nach folgenden Prioritäten durch: 1. Vermeiden (z.b. Einsatz von Mehrwegbechern); 2. Vermindern (z.b. Anreise mit öffentlichem Verkehr fördern); 3. Kompensieren (z.b. CO2 Ausstoss kompensieren). 1.4 Informieren und instruieren Sie Ihre Mitarbeitenden, Mitorganisatoren, Teilnehmenden und Zuschauerinnen über die Umweltmassnahmen und leiten Sie sie bei der Umsetzung der Massnahmen an. 2. ABFALL UND LITTERING 2.1 Setzen Sie Mehrweggebinde ein (mit Pfandsystem). 7/10

Getränke in Mehrwegbechern, Gläsern oder Porzellantassen. Esswaren in abwaschbarem Geschirr. 2.2 Schenken Sie Getränke aus, die aus Grossbehältern in Mehrwegbecher abgefüllt oder von Konzentrat aufgemischt sind (Zapfsystem). 2.3 Führen Sie ein Pfandsystem ein, falls der Rücklauf von PET Flaschen nicht gesichert ist. 2.4 Für Verpflegungsstände ohne Sitzgelegenheiten respektive Verkauf über die Gasse geben Sie Esswaren zum Mitnehmen nach dem System «Pack s ins Brot» ab. 2.5 Verzichten Sie auf Wegwerfprodukte, beispielsweise bei der Dekoration. 2.6 Minimieren Sie die Verteilung von Drucksachen. Vereinbaren Sie mit Ihren Sponsoren, dass auf das Verteilen von Gratismustern und Flyern in grossem Umfang verzichtet wird. 2.7 Stellen Sie im Publikumsbereich genügend Abfallbehälter auf. Sorgen Sie dafür, dass die Abfallbehälter regelmässig geleert werden und dass während des Anlasses das Reinigungspersonal präsent ist. Faustregel: Abfallbehälter im Abstand von 25 Metern aufstellen. 2.8 Abfalltrennung im Publikumsbereich funktioniert selten. Sammeln Sie die Abfälle stattdessen im Backstage Bereich (also hinter der Theke) getrennt nach PET, Glas, Aluminiumdosen, organischen Abfällen, Restmüll, etc. und sorgen Sie für eine korrekte Entsorgung bzw. ein korrektes Recycling der gesammelten Materialien. 3. VERKEHR UND TRANSPORT 3.1 Wählen Sie Veranstaltungsorte so aus, dass sie von der nächsten Haltestelle des öffentlichen Verkehrs in Fussdistanz (max. 500m) erreichbar sind oder organisieren Sie einen Shuttle Dienst. 3.2 Stimmen Sie den Beginn und das Ende der Veranstaltung zeitlich auf die Fahrpläne der öffentlichen Verkehrsmittel ab. Informieren Sie die Transportunternehmen des öffentlichen Verkehrs über Ihren Anlass und die erwartete Anzahl Teilnehmende und Besucher. 3.3 Informieren Sie die Teilnehmenden umfassend über Fahrpläne und Wege zu den Haltestellen in den Ausschreibungsunterlagen, auf Ihrer Website und vor Ort. 3.4 Bieten Sie ein Kombiticket (Eintritts /Startgeld und ÖV Ticket) an. 3.5 Fördern Sie den Langsamverkehr, indem Sie an möglichst attraktiver Lage genügend und deutlich gekennzeichnete Abstellplätze für Fahrräder zur Verfügung stellen und die Wege für Fussgänger und Radfahrer gut sichtbar markieren. 3.6 Bieten Sie nur Parkplätze an, wenn dies unbedingt nötig ist. Bewirtschaften Sie die Parkplätze, d.h. verlangen Sie eine Parkgebühr. Gestalten Sie die Tarife in Abhängigkeit der Fahrzeugbelegung. 3.7 Bevorzugen Sie für Material und Personentransporte verbrauchs und schadstoffarme Fahrzeuge. 4. ENERGIE UND INFRASTRUKTUR 4.1 Nutzen Sie bestehende Gebäude, Parkplätze, Routen, Parcours und Pisten. 4.2 Wählen Sie wenn immer möglich Standorte, die an das Stromnetz angeschlossen sind. 4.3 Wählen Sie die nötige Gebäudeinfrastruktur nach dem effizientesten Energie und Wasserverbrauch aus. 8/10

4.4 Gehen Sie sparsam mit Energie um. Verwenden Sie energieeffiziente Geräte und Stromsparlampen, lassen Sie Licht (auch Flutlichtanlagen) und Geräte nicht unnötig laufen und überheizen Sie die Räume nicht. 4.5 Decken Sie den Strombedarf für die Veranstaltung wenn immer möglich mit zertifiziertem Strom aus erneuerbaren Energien (Gütesiegel «naturemade star»). 4.6 Falls der Einsatz von Dieselgeneratoren nötig ist, verwenden Sie Dieselgeneratoren, welche mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind. 4.7 Sorgen Sie dafür, dass das Abwasser aus den sanitären Anlagen über die Kanalisation oder mit Tankwagen wie gesetzlich vorgeschrieben in der Abwasserreinigungsanlage entsorgt wird. 4.8 Stellen Sie genügend Toiletten zur Verfügung (mindestens 1 pro 150 Personen). Achten Sie darauf, dass die sanitären Anlagen während des ganzen Anlasses sauber sind und genügend Toilettenpapier vorhanden ist. 4.9 Stellen Sie sämtliche Infrastruktur (Start /Zielgelände, Tribünen, Parkplätze, mobile sanitäre Anlagen, etc.) wenn möglich auf versiegelten Untergrund. Falls die Infrastruktur auf unversiegeltem Untergrund (Wiese, Feld, Waldweg usw.) aufgebaut werden muss, beachten Sie das Merkblatt «Freizeitveranstaltungen auf der grünen Wiese» auf www.ecosport.ch. 4.10 Sorgen Sie für die Wiederherstellung des Geländes nach der Veranstaltung und planen Sie die dafür notwendigen Finanzen ein. Dies gilt insbesondere bei Provisorien und Ergänzungsbauten. 4.11 Achten Sie auf möglichst kurze Transportwege für gemietetes oder gekauftes Material. Berücksichtigen Sie Anbieter aus Ihrer Region. 4.12 Bringen Sie Teilnehmende und BesucherInnen in Unterkünften in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsschwerpunkt unter oder organisieren Sie einen Transportdienst. 4.13 Kompensieren Sie die CO2 Emissionen der Veranstaltung durch Unterstützung eines Klimaschutzprojekts. 5. NATUR UND LANDSCHAFT 5.1 Sorgen Sie dafür, dass sämtliche behördliche Bewilligungen und Einwilligungen von Grundeigentümern für die Durchführung Ihrer Sportveranstaltung im Aussenbereich schriftlich vorliegen. 5.2 Schonen Sie empfindliche Gebiete wie Fluss, Bach und Seeufer oder Moore vor Publikumszutritt. Meiden Sie die Schutzgebiete. 5.3 Passen Sie die Streckenführung und die Zuschauerbereiche so an, dass geschützte und störempfindliche Gebiete gemieden und keine Gewässer verunreinigt werden. 5.4 Sorgen Sie dafür, dass nach dem Anlass alle Materialien (z.b. Becher oder Abschrankungen) aus dem Veranstaltungsareal entfernt und korrekt entsorgt werden. Planen Sie dafür die nötigen Helfer ein. 5.5 Verzichten Sie für die Präparierung von Skipisten oder Loipen auf die Verwendung von Hilfsstoffen. 6. LEBENSMITTEL 6.1 Vereinbaren Sie mit den Standbetreibern, dass saisongerechte, regionale Produkte angeboten werden. 9/10

6.2 Verwenden Sie Produkte aus fairem Handel (z.b. Max Havelaar) und biologischem Anbau (z.b. Knospe). 6.3 Bieten Sie auch vegetarische Menüs an. 6.4 Bevorzugen Sie lokale Firmen für den gesamten Verpflegungsbereich. 7. LÄRM 7.1 Prüfen Sie, ob sich die Lautsprecheranlagen auf Innenräume beschränken lassen. 7.2 Achten Sie bei der Beschallung von Aussenräumen darauf, dass diese konzentriert erfolgt. 7.3 Verzichten Sie in lärmempfindlichen Gebieten (in Wohngebieten, in der Nähe von Schutzgebieten und im Wald) auf die unterhaltungsmässige Beschallung mit Musik. Richten Sie Lautsprecherboxen und Bühne so aus, dass Nachbarn so wenig wie möglich beschallt werden; limitieren Sie die Lautstärke oder schränken Sie den Betrieb zeitlich ein. 7.4 Informieren Sie die Anwohner über die Art der Veranstaltung und die Dauer. 7.5 Achten Sie bei Auf und Abbauarbeiten darauf, dass diese nicht zwischen 22.00 und 07.00 Uhr durchgeführt werden, damit die Anwohner in der lärmempfindlichen Nachtzeit geschützt sind. 8. ETHIK UND SOZIALES 8.1 Etablieren Sie ein Rauchverbot in allen Indoor Räumen und sorgen Sie für rauchfreie Wettkampf und Zuschauerplätze. 8.2 Halten Sie den gesetzlich vorgeschriebenen Jugendschutz beim Verkauf von alkoholischen Getränken strikte ein. Falls Sie alkoholische Getränke ausschenken, reichen Sie dazu ein Jugendschutzkonzept ein. 8.3 Verkaufen Sie Mineralwasser stets günstiger als alkoholische Getränke. 8.4 Vermeiden Sie Werbung und Sponsoring durch die Tabak und Alkoholindustrie, insbesondere bei Veranstaltungen für unter 16 Jährige. 8.5 Bestimmen Sie einen Sicherheitsverantwortlichen und erstellen Sie ein Sicherheitskonzept. 8.6 Weisen Sie in der Ausschreibung Ihrer Sportveranstaltung auf die Dopingbekämpfung hin und unterstützen Sie Antidoping Schweiz in der Ausübung ihrer Arbeit. 8.7 Wählen Sie Produkte (Give Aways, Textilien, Merchandising Artikel, Drucksachen, Beschilderungen etc.) nach sozialen und ökologischen Aspekten aus. 8.8 Achten Sie auf Behindertentauglichkeit und Geschlechterneutralität. Links zu weiteren Informationen, Beratung, Konzeptvorlagen und kostenlose Materialien finden Sie unter www.ecosport.ch und direkt in der elektronischen Version der «zentralen Empfehlungen». Falls Sie ein Umweltkonzept ausgearbeitet haben, schicken Sie es bitte Swiss Cycling! Dies ist wichtig für die Top Tour Excellence Bewertung und EcoSport.ch! 10/10