Holger Weidenmann Notar in Leonberg Die Vorsorgevollmacht aus Sicht des Notars
Notariat Leonberg Notar Holger Weidenmann General- (Vorsorge-) Vollmacht zur Vermeidung einer gesetzlichen Betreuung
I. Warum ist eine Vollmacht notwendig? 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB (Tatbestand) Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen (Rechtsfolge) erhält vom Betreuungsgericht einen Betreuer. Tipp: Wer nicht wünscht, daß im Falle der Gebrechlichkeit vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt wird, sollte rechtzeitig eine Vollmacht erteilen!!!
II. Welche Bereiche sind in einer Vollmacht zu regeln? Beispiel 1: Herr A. ist 59 Jahre und steht noch im Berufsleben. Nach einem Schlaganfall ist er auf Dauer gelähmt und pflegebedürftig. Die Ehefrau möchte folgende Rechtshandlungen für ihn vornehmen: a) Auswahl Pflegeheimplatz b) Heimvertrag c) Antrag auf Pflegegeld d) Auflösung des Arbeitsvertrages e) Rentenantrag f) Zustimmung zur Magensonde g) Verfügung über Sparguthaben Die Vollmacht sollte umfassen: Vermögensangelegenheiten einschließlich Rentenangelegenheiten Aufenthaltsbestimmung einschließlich freiheitsentziehende Maßnahmen Gesundheitsfürsorge unter Umständen einschließlich ärztliche Zwangsmaßnahmen
III. Was passiert, wenn keine Vollmacht erteilt worden ist? Es muß zunächst beim Betreuungsgericht eine Betreuerbestellung in die Wege geleitet werden. Dies erfordert fachärztliches Gutachten über den Gesundheitszustand Betreuungsrichter muß den Betroffenen persönlich anhören. eventuell Verfahrenspfleger Betreuungsbehörde schlägt Betreuer vor In Eilfällen: einstweilige Anordnung.
IV. Welche Nachteile entstehen für mich als Betroffenen und den Angehörigen wenn keine Vollmacht erteilt ist? Zeitaufwand wichtige Entscheidungen können solange nicht getroffen werden, kein Einfluss auf Auswahl des Betreuers mangels Verständigungsmöglichkeit Genehmigungserfordernis bei - Verfügung (Verkauf, Belastung) über Grundbesitz, - Auflösung von Sparguthaben, - Auflösung der Wohnung - Aufnahme von Darlehen Schenkungsverbot Verbot von Insichgeschäften
V. Welches Risiko ist für mich mit der Erteilung einer Vollmacht verbunden? keine gerichtliche Kontrolle Vollmacht setzt absolutes Vertrauen voraus. Strategien zur Eindämmung des Mißbrauchs der Vollmacht Erteilung nur an engste Angehörige eventuell Vier-Augen-Prinizip Gesetzliche Genehmigungserfordernisse durch das Betreuungsgericht bei - schweren Operationen, - ärztlichen Zwangsmaßnahmen freiheitsentziehende Maßnahmen Widerruflichkeit der Vollmacht Urschrift der Vollmachtsurkunde zurückfordern. Bei Weigerung Kraftloserklärung möglich. Bei Mißbrauchsgefahr: Gerichtlich bestellter Kontrollbetreuer möglich Wichtig zu wissen: Erteilung einer Vollmacht ist keine Selbstentmündigung.
VI. In welcher Form ist die Vollmacht zu erteilen? Mindestens die Schriftform ist erforderlich zur Vollmacht für freiheitsentziehende Maßnahmen und Gesundheitsfürsorge sowie zu Beweiszwecken Nachteile der schriftlichen Vollmacht: Keine Verfügung über Grundbesitz möglich sondern nur, wenn Vollmacht notariell beglaubigt oder beurkundet ist. Kein Nachweis über Identität und Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Empfehlung zur Notariellen Beurkundung der Notar beurkundet die Willenserklärungen berät den Vollmachtgeber bei der Gestaltung belehrt über die rechtliche Tragweite stellt sicher, daß der Wille des Vollmachtgebers unzweideutig in der Niederschrift festgehalten wird Zweifel an der Geschäftsfähigkeit des Erschienenen hat der Notar in der Niederschrift zum Ausdruck zu bringen Urschrift der notariell beurkundeten Vollmacht verbleibt beim Notar Notar kann auf Antrag beliebig viele Ausfertigungen erteilen Risiko des Verlustes der Vollmachtsurkunde ist ausgeschlossen.
VII. Wie stelle ich sicher, daß die Vollmacht im Ernstfall auch gefunden wird? Bevollmächtigten in Kenntnis setzen. Möglichkeit, die Vollmacht beim zentralen Register für Vorsorgevollmachten bei der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen.
VIII. Wann sollte eine Vollmacht erteilt werden? Tipp: Vollmachtgeber muss geschäftsfähig sein. Bevollmächtigte darf erst tätig werden, wenn er die Ausfertigung der Vollmachtsurkunde besitzt. Folge: Möglichkeit des Zurückhaltens der Vollmachtsurkunde Bedingung durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers wenig zweckmäßig, wegen Nachweisschwierigkeiten des Bedingungseintrittes
IX. Welche Kosten sind mit der Erteilung einer Vollmacht oder einer Betreuung verbunden? Die Beurkundung einer Generalvollmacht: volle Gebühr gem. KV-Nr. 21200 aus dem halben Wert des Aktivvermögens des Vollmachtgebers Bsp.: Gesamtwert des Vermögens Beurkundungsgebühr einmalig bis 10.000,- 60,- 50.000,- 115,- 100.000,- 165,- 200.000,- 273,- 1.000.000,- 935,- 2.000.000,- (Höchstwert) 1.735,- Bei Einschränkungen der Vollmacht für die Verwendbarkeit eventuell Abschläge Auswärtsgebühr: 50 zusätzlich. Schreibauslagen (pro Seite 0,15 ), Briefporto sowie die Umsatzsteuer (derzeit 19 vom Hundert).
X. Kosten bei gesetzlicher Betreuung: Jahresgebühr (BSP) Gesamtwert des Vermögens Gebühr jährlich bis 25.000,- 0,- 50.000,- 200,- 100.000,- 200,- 200.000,- 350,- 500.000,- 950,- 1.000.000,- 1.950,- 2.000.000,- 3.950,- Kein Höchstwert. Allerdings ist das selbstbewohnte Haus sog. Schonvermögen. Zusätzlich Auslagen für die ärztlichen Gutachten Vergütung des Betreuers bei Bestellung eines Berufsbetreuers. 12