Musterantrag Blühende Landschaft

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Transkript:

An den/die (Ober)Bürgermeister/in / Landrat/rätin der Stadt/Gemeinde/ des Kreises. Musterstraße...... Musterstadt..., Datum Antrag zum Anlegen von Blühstreifen bzw. Blühflächen auf städtischen/kommunalen Grünflächen in... Sehr geehrte Frau (Ober)Bürgermeisterin/Landrätin.., Sehr geehrter Herr (Ober)Bürgermeister/Landrat..., die Grüne Fraktion beantragt die Anlegung von Blühstreifen bzw. Blühflächen auf städtischen/kommunalen Grünflächen sowie die Erstellung eines komplementären Maßnahmenkonzeptes zum Schutz von Insekten. 1. Anlegung von Blühflächen und Blühstreifen Die Möglichkeit zur Anlegung von Blühflächen und Blühstreifen sollte (nach Möglichkeit) auf folgenden Flächen erfolgen: - auf Kreisverkehren - an Straßenrändern und Straßenbanketten - an Fahrradwegen - an Ortseingangsbereichen - in Teilbereichen der Parke. - auf ökologischen Ausgleichsflächen - auf Ackerrändern - auf sonstigen ungenutzten öffentlichen Grünflächen Hierbei sollte je nach ökologischer Wertigkeit der Fläche zwischen verschiedenen Saatmischungen ausgewählt werden. Besonders vielblütige Saatmischungen sollten insbesondere auf Kreisverkehren oder an Ortseingangsbereichen verwendet werden. Zudem sollten einheimische Saatmischungen bevorzugt werden, weil deren Pflegeaufwand gering ist und somit langfristig Pflegekosten eingespart werden können. 2. Insektenfreundliche Gestaltung und Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen Durch folgende Maßnahmen sollte eine insektenfreundliche Gestaltung und Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen erfolgen:

Schaffung von Nistmöglichkeiten durch die Belassung von Totholz, Einsaat einheimischer Wildblumen (Blumenwiesen), Kräuter, Büsche und Bäume, die den Tieren als Nahrungsquelle dienen, maßvolles und zeitlich versetztes Mähen, immer nur max. die halbe Fläche (als Rückzugsgebiets- und Nahrungsgrundlagenerhalt) 3. Teilnahme an Förderprojekten Landwirtinnen und Landwirte sollen direkt von der Stadt/der Kommune/dem Kreis. zur Teilnahme an Förderprojekten, die dem Naturschutz zweckdienlich sind, angeregt werden. Die Landwirtschaftskammer empfiehlt beispielsweise folgende Förderprogramme: Förderung von Blühstreifen oder Blühflächen im Rahmen der markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung; Vertragsnaturschutz Begründung: Durch die negative Entwicklung unserer Kulturlandschaften durch die intensivierte Landwirtschaft haben sich die Lebensbedingungen der Blüten bestäubenden Insekten in den letzten Jahrzehnten dramatisch verschlechtert. Überdeutlich ist dies an den hohen Verlusten der Honigbienenvölker in den letzten Jahren zu erkennen. Rund 30 % der Bienenvölker starben alleine im Jahr 2002/03 (mehr als 300.000). Im Frühjahr 2008 starben in Deutschland zum Beispiel im Frühjahr 2008 zehntausende Bienenvölker am Oberrhein in Baden-Württemberg. Im Jahr 2009/10 starben erneut ca. 20 % der Völker. 1 Noch dramatischer ist die Situation bei den Wildbienen. Von den etwa 550 Wildbienenarten stehen 52% auf der roten Liste, 39 Arten gelten bereits als ausgestorben oder verschollen. Aus der zunehmend intensiver bewirtschafteten Agrarlandschaft verschwinden die Wildbienen mit hohem Tempo. Das gilt natürlich nicht nur für die Biene, sondern auch für andere (Insekten-) Arten. Neben dem mangelnden Nahrungsangebot (Wildblumen und -kräuter) ist hierbei auch das Verschwinden der Nistmöglichkeiten verantwortlich für den Rückgang dieser Arten. Die Umsetzung der o.g. Maßnahmen soll ein erster Schritt sein, um dieser negativen Entwicklung Einhalt zu gebieten. Bei Blühstreifen handelt es sich um streifenförmige Einsaat von (einheimischen) Wildkräutern und -blumen. Naturschutzfachliches Ziel ist es, durch die Vernetzung von Blühstreifen die Strukturvielfalt dauerhaft zu erhöhen. So können wieder Lebensräume und Nahrungsquellen für Insekten und weitere Arten geschaffen werden. Darüber hinaus haben Blühstreifen eine wichtige Bedeutung für die Bereicherung und Aufwertung des Landschaftsbildes. Dies trägt auch dazu bei, dass in einer breiten Öffentlichkeit die Akzeptanz gegenüber Naturschutzmaßnahmen verbessert wird. Deutlich wird dies an dem Beispiel der Blumenstadt Mössingen 2, die auf vielen öffentlichen Flächen und Straßenrändern Blühstreifen angelegt hat und dadurch neben einem hohen Bekanntheitsgrad auch schon im Jahr 2001 eine Goldmedaille beim Bundeswettbewerb der Entente Florale gewann. 1 DLR Fachzentrum Bienen und Imkerei Mayen, Dr. Otten, www. dlv.de/imker 2 www.blumenstadt.eu

Aber nicht nur die ökologische Bedeutsamkeit der Blühstreifen oder ihr schöner Anblick spricht für diese Maßnahmen. Die Anlage von Blühstreifen hat auch eine wirtschaftliche Komponente. Der Pflegeaufwand der Blühstreifen ist - je nach verwendeter Samenmischung (einjährige oder mehrjährige Mischungen) - deutlich geringer als der von Grünstreifen. Alle Flächen sollten zum Jahresende, nach dem Abblühen, nur einmal abgemäht werden. Die Flächen mit einjährigen Mischungen müssen solange bis genügend Samen im Boden sind (ein paar Jahre) jedes Jahr umgebrochen und eingesät werden nach ein paar Jahren ist nur noch ein Umbrechen nötig. Die Flächen mit mehrjährigen Mischungen müssen alle 3-5 Jahre umgebrochen und neu eingesät werden, bis auch hier genügend Samen im Boden sind dann müssen sie nur noch umgebrochen werden. Einfache Grünflächen müssen hingegen häufiger gemäht werden. Zusätzliches kostenintensives Düngen oder Bewässern der Blumenwiesen ist nicht notwendig. Düngen wäre in diesem Fall sogar kontraproduktiv, weil das die Blumen zurückdrängen und die Gräser bevorzugen würde. Es existieren unterschiedliche Saatmischungen für jegliche Umgebungsformen (z.b. für Verkehrsinseln, Böschungen, salzverträgliche Straßenbankettmischungen usw.). 3 Dass diese Vorgehensweise mit Kosteneinsparungen für die Stadt/Kommune verbunden sein kann, zeigte eine groß angelegte Referenzuntersuchung aus Mössingen aus dem Jahr 2005 (siehe Anhang). Hierbei bestätigte sich, dass Blumenwiesen grundsätzlich preisgünstiger zu pflegen sind, als konventionelle Rasenflächen. Aber nicht nur die Stadt/die Kommune soll einen Beitrag zum Naturschutz leisten, auch Landwirtinnen und Landwirte sollen motiviert werden, Naturschutz stärker in ihre Arbeit zu integrieren. Es existieren bereits einige Förderprojekte des Bundes und des Landes, welche den LandwirtInnen beispielsweise Fördergelder für die Anlegung von Blühflächen bzw. Blühstreifen auf den Seitenrändern oder die naturnahe Nutzung ihrer Ackerflächen anbieten. Diese Maßnahmen sollten den LandwirtInnen, aufgrund der bereits genannten Gründe, von der Stadt/Kommune ausdrücklich empfohlen werden. Insgesamt sollte ein komplementäres Maßnahmenkonzept entwickelt werden, um den Schutz von Insekten zu verbessern und der Entwicklung des Artensterbens in. Einhalt zu gebieten. Hierbei sind die fachkundigen Imker/innen der Stadt/der Kommune/des Kreises zu beteiligen. Mit freundlichen Grüßen. (Fraktionsvorsitzende/r) 3 Siehe z.b. www.rieger-hofmann.de

Anhang Referenzuntersuchung aus Mössingen aus dem Jahr 2005 www.blumenstadt.eu/infos/downloads/moessinger_referenzuntersuchung.pdf Weitere Informationen können eingeholt werden: - Bienenzuchtverein Würselen (www.euregiobiene.de) - Netzwerk Blühende Landschaften (www.bluehende-landschaft.de) - Blumenstadt Mössingen (www.blumenstadt.eu) Gebietsheimische Wildblumen und Wildgräser: Rieger-Hofmann GmbH In den Wildblumen 7 74572 Blaufelden-Raboldshausen Telefon: 07952-5682 Fax: 07952-6509 info@rieger-hofmann.de www.rieger-hofmann.de Mössinger-Mischung oder Nützlingswiese Samen-Fetzer Lichtensteingasse 74 72770 Reutlingen Telefon: 07072-91 27 20 Telefax: 07072-91 27 40 E-Mail: info@samen-fetzer.de www.samen-fetzer.de Landwirtschaftskammer NRW Anlage von Blühstreifen oder Blühflächen Förderung einer markt- und standortangepassten Landbewirtschaftung - Anlage von Blühstreifen oder Blühflächen http://www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/50.htm Vertragsnaturschutz Weitere Informationen: Stiftung Rheinische Kulturlandschaft Rochusstraße18 53123 Bonn Fon 0228-90 90 721-0 Fax 0228-90 90 721-9 D.I.B. Deutscher Imkerbund Geschäftsstelle mit Honiguntersuchungs- und Pressestelle: Postanschrift: Villiper Hauptstraße 3, 53343 Wachtberg Haus des Imkers Villiper Hauptstraße 3, 53343 Wachtberg-Villip Tel.: 0228/932920 Versand: 0228/9329215 und 9329216 Fax: 0228/321009 Internet: www.deutscherimkerbund.de E-Mail: deutscherimkerbund@t-online.de Niedersächsisches Landesinstitut für Bienenkunde

Leitung: Dr. Werner von der Ohe Herzogin-Eleonore-Allee 5, 29221 Celle Tel.: 05141/9050340, Fax: 05141/9050344 Internet: www.bieneninstitut.de E-Mail: info@bieneninstitut.de Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen Leitung: Dr. D. Brasse Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig Tel.: 0531/299-4525, Fax: 0531/299-3008 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Aufgabengebiet Bienenkunde Dr. Werner Mühlen Nevinghoff 40, 48147 Münster Tel.: 0251/2376-662, Fax: 0251/2376-551 Internet: www.landwirtschaftskammer.com/bienenkunde E-Mail: werner.muehlen@lk-wl.nrw.de Institut für Landwirtschaftliche Zoologie und Bienenkunde Prof. Dr. D. Wittmann Melbweg 42, 53127 Bonn Tel.: 0228/910190, Fax: 0228/91019-30 E-Mail: zoo.bee@uni-bonn.de Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Fachzentrum Bienen Leitung: Dr. D. Mautz An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim Tel.: 0931/98010, Fax: 0931/9801350 E-Mail: poststelle@lwg.bayern.de