Energiestrategie 2050: Fokus auf den Gebäudebereich

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Transkript:

Energiestrategie 2050: Fokus auf den Gebäudebereich Adrian Grossenbacher, Bundesamt für Energie COO.2207.110.3.32577

Energiestrategie 2050: Darum geht es Versorgungssicherheit Technische Sicherheit Umweltverträglichkeit Wirtschaftlichkeit 2

Die Herausforderungen Bevölkerungswachstum: Energie für immer mehr Menschen Infrastruktur: Kraftwerke und Netze sind jahrzehntealt, müssen unabhängig von neuer Energiestrategie erneuert und ausgebaut werden Versorgungssicherheit: Einbindung der Schweiz in internationale Kooperationen sichert Versorgung Strom, Gas, Öl Preise und Markt: Tendenziell steigende Preise für Energie, Sicherstellen der Lieferantenwahl, internationale Wettbewerbsfähigkeit CH-Wirtschaft erhalten Klimawandel: CO 2 -Emissionen unter Kontrolle und Auswirkungen beginnende Klimaerwärmung auf einheimische Energieproduktion (Wasserkraft) ab 2050 Obendrauf, als neue Herausforderung: Post-Fukushima. Dies alles gilt es bei gleichzeitigem, schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie zu erreichen! 3

Die Grundlagen Der Bund setzt Rahmenbedingungen gemäss Verfassung (Art 89.). Die Energieversorgung ist Sache der Energiewirtschaft (EnG, Art. 4 Abs.2). Am 25.5.2011 beschliesst der Bundesrat den Atomausstieg. Das Parlament folgt diesem Entscheid. Das BFE hat den Auftrag, eine neue Energiestrategie zu erarbeiten. 4

Energiestrategie 2050 1. Energieeffizienz verstärken 2. Erneuerbare Energien ausbauen Wasserkraft: + 3,2 TWh, (+ Pumpspeicher zur Integration der neuen Erneuerbaren) Neue Erneuerbare: Nutzung der nachhaltig nutzbaren Potentiale (24,2 TWh) 3. Restbedarf decken durch Fossile Stromproduktion (WKK und GuD) Importe 5

Stromerzeugung der neuen erneuerbaren Energien wird langfristig angegangen 25 TWh 20 15 10 5 (c) Prognos AG 2012 0 2000 2010 2020 2030 2040 2050 KVA (50 % EE-Anteil) ARA Deponiegas Biomasse (Holzgas) Biomasse (Holz) Biogas Photovoltaik Windenergie Geothermie 6

Zusammensetzung Stromangebot auf der Basis des Massnahmenpaketes ist realistisch TWh 110 100 90 80 70 60 50 40 30 (c) Prognos 2012 20 bestehende Wasserkraftwerke neue Wasserkraftwerke bestehende Kernkraftwerke bestehende fossile KW bestehende Bezugsrechte bestehende Erneuerbare* 10 neue fossile WKK neue Erneuerbare* neue Kombikraftwerke neue Kernkraftwerke neue Importe Bruttonachfrage 0 2000 2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 *) gekoppelt und ungekoppelt Elektrizitätsangebot Szenario Politische Massnahmen, Variante C&E Hydrologisches Jahr 7

Energieeffizienz ist das Kernstück der neuen Politik Massnahmenbereiche Gebäude: Mustervorschriften der Kantone (MuKEn), Gebäudeprogramm, Steuerrecht Industrie und Dienstleistungen: Zielvereinbarungen/Anreizmodelle, Wettbewerbliche Ausschreibungen Mobilität: CO 2 -Emissionsvorschriften, Schienenverkehr Elektrogeräte: Effizienzvorschriften, Gebrauchsvorschriften Energieversorgungsunternehmen: Verpflichtende Effizienzziele EnergieSchweiz: freiwillige Massnahmen zur Verstärkung der Vorschriften und Fördermassnahmen 8

Vertiefung Gebäude (gesetzliche Massnahmen): Ausgangslage: 1.64 Mio. Gebäude, 46% Gesamtenergieverbrauch 1. Stossrichtung Verschärfung der Mustervorschriften der Kantone (MuKEn) Erhöhung der Sanierungsquote (aktuell 0,9%; Altbauten) Verschärfung Vorschriften für Neubauten und Umbauten Verstärkte Anstrengungen Elektrizität Hochbau SIA 380/4 Einführung Pflicht Energieinspektion für Gebäudetechnik Einführung Pflicht Betriebsoptimierung Gebäude www.endk.ch 9

Vertiefung Gebäude (gesetzliche Massnahmen): Das Gebäudeprogramm (www.dasgebaeudeprogramm.ch) Verstärkung des Gebäudeprogramms 2. Stossrichtung Aufstockung Gesamtmittel Bund und Kantone auf 600 Mio. pro Jahr Einführung GEAK Plus für Förderbeiträge aus dem Gebäudeprogramm sowie bei Handänderung von Gebäuden Ausnutzungsziffer-Bonus beim Erreichen von energetischen Minimalstandards Anreize für den Ersatz fossiler Feuerungen Beiträge aus dem Gebäudeprogramm auch für energieeffiziente Ersatzbauten statt ausschliesslich Sanierung Förderprogramm zum Ersatz von Elektroheizungen und Elektroboilern Aufstockung Globalbeiträge des Bundes an kantonale Förderprogramme Förderung der Umstellung auf erneuerbare Energien im Sanierungsbereich Förderung von Nah- und Fernwärmenetzen sowie Anschlüssen 10

Vertiefung Gebäude (gesetzliche Massnahmen): Steuerrecht 3. Stossrichtung Anpassung Steuerrecht Steuerabzüge für energetische Massnahmen bei Gebäuden bei Nachweisung gewisser Kriterien (Kriterien: z.b. MINERGIE, GEAK-Klasse) Steuerabzugsberechtigung der Gesamtkosten von Gesamtsanierungen über mehrere Jahre 11

Vertiefung Gebäude-Technik (gesetzliche Massnahmen) Die Verschärfung und der Ausbau der MuKEn sind zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele im Gebäudebereich zentral. Durch Vorschriften und gesetzliche Anreize soll erreicht werden, dass: sich bei Neubauten der Energieverbrauch zur Deckung des Wärmebedarfs deutlich reduziert, die Quote der energetischen Sanierungen erhöht werden kann, Strom nicht mehr für elektrische Widerstandsheizungen und Elektroboiler verwendet wird, im Gebäudebereich verstärkt erneuerbare Energien zu Heizzwecken (Wärmebedarf und Warmwasseraufbereitung) und zur Stromproduktion eingesetzt werden. 12

Vertiefung Gebäude-Technik (gesetzliche Massnahmen) Die Konferenz kantonaler Energiedirektoren (EnDK) beabsichtigt, die MuKEn bis 2014 zu revidieren. Zudem sollen bis 2015 Voraussetzungen geschaffen werden, um Solaranlagen rasch in vereinfachten Verfahren zu bewilligen. Der Bund fordert die Kantone auf, zusätzliche Massnahmen ins Pflichtmodul der MuKEn 2014 aufzunehmen. 3 Massnahmen, welche besonders die Gebäudetechnikbranche betreffen, sind in den folgenden Folien beschrieben. Achtung: Diese Massnahmen wurden zwar mit den Kantonen diskutiert, deren genaue Umsetzung ist aber noch nicht beschlossen! 13

Vertiefung Gebäude-Technik (gesetzliche Massnahmen): M1.2 Elektrische Energie im Hochbau SIA 380/4) (I) Durch verschärfte energetische Anforderungen an gebäudetechnische Anlagen soll der Stromverbrauch im Gebäudebereich reduziert werden. Die Anforderungen umfassen vier Verschärfungsstufen und basieren im Wesentlichen auf der Norm SIA 380/4 Elektrizität im Hochbau. Die Norm SIA 380/4 macht Vorgaben für den Stromverbrauch von Gebäudetechnik-Anwendungen wie Pumpen, Beleuchtung und Lüftung/Klimatisierung. Sie ist in die aktuelle MuKEn (Modul 3) integriert und kommt für Neubauten, Umbauten und Umnutzungen ab 1 000m 2 Energiebezugsfläche (EBF) zur Anwendung. 14

Vertiefung Gebäude-Technik (gesetzliche Massnahmen): M1.2 Elektrische Energie im Hochbau SIA 380/4) (II) Die Norm SIA 380/4 soll verbindlich vorgeschrieben werden und wie folgt verschärft werden: a) Anwendung der Norm für Neubauten, Umbauten und Umnutzungen ab 0 m 2 (bzw. Verzicht auf einen Schwellenwert) oder bei wesentlichen Erneuerungen der Anlagen, b) Verschärfung der Grenzwerte (bzw. Mindestanforderungen) der Norm SIA 380/4, c) und d) Erhöhte Anforderungen an Anlagen, die einen erhöhten Komfort bieten, aber nicht zwingend sind (z.b. vollständige Abdeckung durch Strom aus erneuerbaren Energien): c) Klimatisierung zu Komfortzwecken, d) Weitere Anlagen wie Whirlpools, Sauna und Anwendungen im Freien. Im Rahmen der MuKEn 2014 sollen alle Verschärfungsstufen umgesetzt werden mit Priorität auf die Stufen a) und b). 15

Vertiefung Gebäude-Technik (gesetzliche Massnahmen): M1.3 Pflicht Energieinspektion Gebäudetechnik (I) Durch die Vorschrift zur Energieinspektion Gebäudetechnik sollen die energierelevanten Grundfunktionalitäten der geprüften Gebäudetechnikanlagen sichergestellt werden. Damit wird die Grundvoraussetzung geschaffen, dass die Betriebsoptimierung durchgeführt und die Anlagen auf dem jeweils aktuellsten Stand der höchsten Energieeffizienz betrieben werden können. 16

Vertiefung Gebäude-Technik (gesetzliche Massnahmen): M1.3 Pflicht Energieinspektion Gebäudetechnik (II) Ein Experte führt periodisch Energieinspektionen für sämtliche Gebäudetechnikanlagen des betreffenden Gebäudes durch. Neuanlagen werden nach der Inbetriebnahme (danach alle 10 Jahre), bestehende Anlagen alle 10 Jahre geprüft. Nach grösseren Eingriffen, Anpassungen, Umnutzungen oder Erweiterungen von Anlagen oder Anlageteilen ist ebenfalls eine Prüfung durchzuführen. Die Massnahme betrifft sämtliche Gebäudekategorien gemäss SIA. Die Inspektion umfasst die Gewerke Heizung, Lüftung, Klima, Kälte, Sanitär, Elektro und Gebäudeautomation, jedoch nicht die Gebäudehülle. Damit werden die Verbräuche Elektrizität, Wärme und Wasser optimiert. 17

Vertiefung Gebäude-Technik (gesetzliche Massnahmen): M1.3 Pflicht Energieinspektion Gebäudetechnik (III) Gebäude bzw. Eigentümer, die als Grossverbraucher eine Zielvereinbarung abgeschlossen haben, im KMU-Modell integriert sind, oder Gebäude, für die bereits umfassende Betriebsoptimierungsmassnahmen bestehen (z.b. Abonnement mit energo), sollen von der Energieinspektion befreit sein. Der Experte erarbeitet Optimierungsmassnahmen. Massnahmen mit Priorität 1 müssen rasch (z.b. innerhalb von 2 Monaten) umgesetzt werden. Gebäude, welche die Massnahmen mit Priorität 1 umgesetzt haben, erhalten ein Zertifikat. 18

Vertiefung Gebäude-Technik (gesetzliche Massnahmen): M1.4 Pflicht Betriebsoptimierung Gebäude (I) Durch die Vorschrift zur Betriebsoptimierung in bestehenden Gebäuden sollen die Gebäudetechnikanlagen auf dem jeweils aktuellsten Stand der höchsten Energieeffizienz betrieben werden. Die Betriebsoptimierung adaptiert kontinuierlich die Gebäudetechnik an die Bedürfnisse der Nutzer und umfasst die Gewerke Heizung, Lüftung, Klima, Kälte, Sanitär, Elektro und Gebäudeautomation (HLKKSE + GA). Die Gebäudehülle ist nicht Teil der Betrachtung. 19

Vertiefung Gebäude-Technik (gesetzliche Massnahmen): M1.4 Pflicht Betriebsoptimierung Gebäude (II) Die Massnahme betrifft sämtliche Gebäudekategorien gemäss SIA mit Ausnahme der Ein- und Mehrfamilienhäuser. Gebäude bzw. Eigentümer, die als Grossverbraucher eine Zielvereinbarung abgeschlossen haben oder im KMU-Modell integriert sind, sollen von der Pflicht Betriebsoptimierung Gebäude befreit sein. Sofern zusätzlich finanzielle Mittel für Optimierungsmassnahmen eingesetzt werden, zahlen sich diese in der Regel innerhalb von zwei Jahren aufgrund tieferer Energiekosten aus. 20

Vertiefung EnergieSchweiz (freiwillige Massnahmen): Integraler Bestandteil der Energiestrategie 2050 Sämtliche freiwilligen bzw. unterstützenden Massnahmen zu Energieeffizienz und erneuerbaren Energien der Energiestrategie 2050 werden unter das Dach von EnergieSchweiz gestellt. EnergieSchweiz ist die zentrale Plattform zur Vernetzung aller Partner aus Wirtschaft, Umwelt, Konsum und der öffentlichen Hand (Kantone, Städte, Gemeinden). Fokus liegt bei Sensibilisierung, Information, Beratung, Aus- und Weiterbildung (Bildungsinitiative), und Qualitätssicherung. Die acht Themenschwerpunkte des Programms werden deshalb verstärkt (von 26 auf 55 Mio. CHF pro Jahr): Mobilität, Elektrogeräte, Industrie und Dienstleistungen, Gebäude, Erneuerbare Energien, Städte und Gemeinden, Aus- und Weiterbildung, Kommunikation 21

Vertiefung EnergieSchweiz (freiwillige Massnahmen): Gebäudebereich Die energiepolitischen Massnahmen der Kantone (u.a. MuKEn 2014) gezielt verstärken (z.b. Grundlagen, GEAK www.geak.ch, Betriebsoptimierung www.energo.ch); Die Zusammenarbeit mit den Kantonen intensivieren; Gebäudestandards weiter entwickeln; Das Bewusstsein der Bevölkerung verbessern (Benutzerverhalten); Die Kantone bei der Förderung unterstützen (Grundlagen, Wirkungsanalyse, Gebäudeprogramm, Globalbeiträge); Die Zusammenarbeit mit Verbänden und Normenvereinigungen verstärken. www.energieschweiz.ch 22

Energiestrategie 2050: Der aktuelle Fahrplan Energiestrategie 2050: Massnahmenpaket I 2012 2013 2014 2015 B B VL B Parlament Fak. Ref. In Kraft Aktionsplan Koordinierte Energieforschung Schweiz 2012 2013 2014 2015 B Parlament In Kraft Detailkonzept Strategie Stromnetze 2012 2013 2014 2015 B B ab Frühjahr 2013: Umsetzung & Gesetzesanpassungen Legende: B = Bundesrat; VL = Vernehmlassung; Fak. Ref. = Fakultatives Referendum 23

Energiestrategie 2050: So geht es weiter Variante Ökologische Steuerreform Ab 2020 Energieabgabe; Förderprogramme laufen allmählich aus (Vom Fördersystem zum Lenkungssystem) Jetzt Massnahmenpaket I Effizienz Erneuerbare Fossile / Importe etc. Netze Forschung 24

Bitte bedienen Sie sich! Technologien und Instrumente sind verfügbar und erprobt Gute Beispiele zeigen, wie es geht und dass es geht Warten Sie nicht auf Vorschriften oder Förderprogramme 25

Tun Sie es! Bauherren & Auftraggeber: Verlangen Sie Best Practice für alle Ihre Projekte Schreiben Sie gleichzeitig mit dem Bauwerk auch dessen energieeffizienten Betrieb aus Planer & Architekten: Kalkulieren Sie mit den Lebenszykluskosten Integrieren Sie Gebäudetechnik und Energiemanagement von Beginn an FM-Dienstleister & Gebäudebetreiber: Demonstrieren Sie, wie Sie durch professionelles Energiemanagement die Energieeffizienz steigern und die Kosten reduzieren 26

Energiestrategie 2050 Dieser Weg ist gangbar und realisierbar! Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit www.energiestrategie2050.ch www.bfe.admin.ch Kontakt für Gebäudethemen: adrian.grossenbacher@bfe.admin.ch 27