Richtlinien über Entschädigungen und Bussen FC Oberdiessbach

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Auszug Version Webseite 8. September 2016 Richtlinien über Entschädigungen und Bussen FC Oberdiessbach Alle männlichen Bezeichnungen gelten auch für das weibliche Geschlecht. Dieses Reglement bestimmt für nachfolgend genannte Funktionen und Tätigkeiten die Beträge für Entschädigungen, Honorare und Spesen. Dieses Reglement ist jährlich durch den Vorstand zu überprüfen und zu genehmigen. Es wurde an der Vorstandssitzung vom 18. August 2014 sowie 8. September 2016 genehmigt. Allgemeine Bestimmungen Gültigkeit Diese Richtlinien gelten für sämtliche Funktionäre, Mitglieder und Personen, welche für den FC Oberdiessbach tätig sind. Verantwortlich für die Einhaltung ist der Vorstand, das Controlling obliegt dem Finanzchef. Grundsatz Die Trainer und Funktionäre werden angehalten, die notwendigen Mitteilungen/ Unterlagen elektronisch zu versenden. Ohne ausdrückliche Zustimmung durch den Vorstand dürfen Funktionäre, Mitglieder und Personen, welche für den FC Oberdiessbach tätig sind, keine Waren und/oder Dienstleistungen gegen Rechnungen im Namen des FC Oberdiessbach beziehen. Rechnungen / Quittungen Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vorstandes dürfen keine Waren und Dienstleistungen gegen Rechnungen bezogen werden. Die Rechnungen/Quittungen müssen durch das zuständige Vorstandsmitglied mitunterzeichnet werden. Rückerstattungen werden nur gegen Quittungen ausbezahlt. Ohne Visum durch das Vorstandsmitglied erfolgt keine Bezahlung der Rechnung. Auszahlung Wir vergüten nur die effektiven Kosten, die im Zusammenhang mit dem FC Oberdiessbach entstehen. Für die entstanden Auslagen müssen dem Kassier die Originalbelege eingereicht werden. Alle Entschädigungen werden grundsätzlich rückwirkend ausbezahlt, dies jeweils auf Ende Vor- oder Rückrunde (per 30. Juni / 15. Dezember)

ENTSCHÄDIGUNGEN Vorstand Pauschalspesen Pro Jahr stehen dem Vorstand die folgenden Pauschalspesen zu: Präsident CHF ---.-- Vizepräsident CHF ---.-- Finanzchef CHF ---.-- Juniorenobmann CHF ---.-- Eventverantwortlicher CHF ---.-- Sponsoring Verantwortlicher CHF ---.-- Spiko CHF ---.-- Sekretariat CHF ---. Beisitzer CHF ---. Webmaster CHF ---. Mit vorliegender Pauschalspesen-Entschädigung sind sämtliche Leistungen, welche die Vorstandsmitglieder zu Gunsten des FCO erbringen, abgegolten (z.b. Telefon, Büromaterial, KM-Entschädigungen, usw.). Mannschaften/Team s Turnierbeteiligungen Bei Turnierbeteiligungen werden einmal pro Jahr und Mannschaft die Gebühren des Veranstalters (keine Verpflegung) von der Vereinskasse gegen Quittung entschädigt. Trainingslager Jede Mannschaft erhält maximal einmal pro Saison einen Trainingslagerbeitrag: Senioren CHF 500.-- Veteranen CHF 500. 1. Mannschaft CHF 1000.-- 2. Mannschaft CHF 1000. Damen CHF 500.-- A-Junioren CHF 500. B-Junioren CHF 400. C-Junioren CHF 400. D-Junioren CHF 300. E-Junioren CHF 300. F-Junioren CHF 200. G-Junioren CHF 200. Sind in einer Kategorie mehrere Mannschaften, hat jede Mannschaft auf den obgenannten Betrag Anspruch. Torhüter Torhüter erhalten für den Kauf von 1 Paar Torhüterhandschuhen, gegen Kassenbeleg, eine Rückerstattung der effektiven Kosten (max. CHF 100.- pro Jahr). Der Torhüter ist verpflichtet die Handschuhe beim jeweiligen Ausrüstungs-Sponsor zu beziehen. Verlässt der Torhüter vor Saisonende den Verein, ist er verpflichtet den Betrag von max. CHF 100. dem Verein zurück zu zahlen.

Dress waschen Dress waschen pro Spiel 1. Mannschaft CHF 35--- 2. Mannschaft CHF 35. Senioren CHF 35. Veteranen CHF 35. Damen CHF 35.-- Junioren A bis C CHF 30. Junioren D bis G CHF 20. Flickarbeiten werden nach Aufwand erstattet. Trainer Trainerentschädigungen gelten immer pro Jahr und Mannschaft. Zusätzlichen Helfer werden nur direkt vom Verein entschädigt, wenn dies vor Beginn der Saison schriftlich vereinbart wurde. Aktive Grundsätzlich erhalten alle Trainer von Aktivmannschaften eine Entschädigung. Das Honorar und eventuell eine Erfolgsprämie müssen vor dem Amtsantritt oder vor Beginn der Saison (1. Juli) durch einen separaten Vertrag festgelegt werden. 1. Mannschaft Trainerentschädigung (Haupttrainer) gemäss Vertrag Trainerentschädigung (Assistent) gemäss Vertrag Torwart-Trainer Aktive CHF ---. Masseurin CHF ---.-- 2. Mannschaft Trainerentschädigung (Haupttrainer) CHF ---. Aktive Damen Trainerentschädigung (Haupttrainer) CHF ---. Senioren/Veteranen Ohne schriftliche Abmachung werden folgende Entschädigungspauschalen bezahlt. Senioren Trainerentschädigung CHF ---. Veteranen Trainerentschädigung CHF ---. Junioren Für die Ausbildung von Junioren im Alter von 5 bis 20 Jahren durch Trainer, welche über ein gültiges J+S-Diplom verfügen, erhält der FC Oberdiessbach J+S-Beiträge. Die J+S-Entschädigungen werden dem Trainer ausbezahlt. Der Verein zahlt diesen Trainern nur den Differenzbetrag aus. Junioren Trainerentschädigung Junioren A CHF ---. Junioren B CHF ---. Junioren C CHF ---. Junioren D CHF ---. Junioren E a CHF ---. Junioren E b CHF ---. Junioren F a CHF ---. Junioren F b CHF ---. Junioren G CHF ---. Lauftraining CHF ---. Mental-Training CHF ---. Torwart-Trainer CHF ---.

Entschädigung Assistenztrainer Jeder Haupttrainer der nachfolgend genannten Mannschaften erhält für seinen Assistenztrainer pro halbes Jahr CHF ---. (Junioren G und F) oder CHF ---. (Aktive Damen und 2. Mannschaft, Juniorenkategorien E bis A). Die Entschädigungen werden nur ausbezahlt, wenn der Haupttrainer einen Assistenten hat, sind es mehrere Assistenten wird die genannte Entschädigung aufgeteilt. Die Verteilung von zusätzlichen Entschädigungen auf seine allfälligen Assistenztrainer ist dem Haupttrainer überlassen. Schiedsrichter und Spielleiter KIFU Verbandsschiedsrichter Verbandsschiedsrichter, welche ihre Tätigkeit für den FC Oberdiessbach ausüben, erhalten CHF 600. pro Jahr (mind. 12 Spiele, gemäss Anrechnung FVBJ). Zudem werden beim Einstieg in das Schiedsrichteramt (Neuanmeldung) die vollen Kosten für das 1. Dress gegen Vorweisen des Kassenbeleges entschädigt. Wird die Tätigkeit als Schiedsrichter vor der 2. Saison beendet sind die halben Dresskosten rückzahlbar. Bussen und Gebühren (FVBJ oder SFV) resultierend aus Spielrückgaben und anderen fehlbaren Handlungen des Schiedsrichters, welche dem FC Oberdiessbach belastet werden, sind vom bestraften Schiedsrichter zu bezahlen. Spielleiter KIFU Spielleiter KIFU erhalten CHF 20. pro Spiel. Administration / Spielbetrieb Spielbetrieb Die Tätigkeiten für den Spielbetrieb werden wie folgt entschädigt: Platzzeichner Der Platzzeichner erhält für das Bereitstellen der Spielfelder und deren Unterhalt CHF ---. pro Jahr. Materialchef Der Materialchef erhält für das Pflegen und Bereitstellen des Material CHF ---. pro Jahr. Büromaterial Grössere Einkäufe und Bestellungen müssen koordiniert und mit dem Vorstand abgesprochen werden und entsprechend entschädigt. Klubwirt Entschädigung gemäss separatem Vertrag.

BUSSEN Nachstehend werden die Beteiligung fehlbarer Mitglieder, Spieler, Trainer oder anderer Funktionäre des FC Oberdiessbach an die vom Fussballverband oder intern des FC Oberdiessbach ausgesprochenen Bussen geregelt. Es dient zur Förderung der Fairness und Sportlichkeit der Mitglieder des FC Oberdiessbach. Auch werden nach Möglichkeit die Zuschauer zu fairem Verhalten gegenüber der Mannschaften sowie Schiedsrichter/Spielleiter angehalten. Bussen aus Vereinsspielen Aktivmitglieder/Veteranen/Senioren/Damen und über 18-jährige Junioren sowie Trainer und Funktionäre des FCO, die wegen Reklamierens oder unsportlichen Verhaltens vor, während oder nach dem Spiel gemäss nachstehender Liste ein Verwarnung oder eine rote Karte erhalten, haben sich an der vom Fussballverband ausgesprochenen Busse wie folgt zu beteiligen bzw. zu übernehmen. Als Reklamieren oder unsportliches Verhalten im Sinne der vorliegenden Richtlinien gilt was folgt: - Reklamieren gegen SR/SR-Assistent (Spieler) - Wegschlagen oder wegtragen des Balls als Ausdruck seiner Unzufriedenheit - Spielfeld betreten ohne Erlaubnis des Schiedsrichters - Austeilen von Kraftausdrücken - Spielfeld verlassen - Unfaires Verhalten gegenüber dem Schiedsrichter (lachen, klatschen, usw). - Anspucken - Ball anwerfen - Beleidigung durch Worte und Gesten - Drohungen - Um- und Wegstossen - Unsportliches Verhalten - Reklamieren - Reklamieren gegen SR/SR-Assistent (Trainer/Funktionär/Zuschauer) - Reklamieren gegen SR/SR-Assistent mit Platzverweis (Trainer/Funktionär/Zuschauer) - Etc. Dem fehlbaren Mitglied/Trainer/Funktionär wird die Busse zuzüglich der Gebühren (gemäss Rechnungsstellung des Verbandes) bei Eintreten eines der vorgenannten Ereignisse in Rechnung gestellt. Derselbe Betrag wird auch im Wiederholungsfalle in Rechnung gestellt. Nicht geahndet werden Verwarnungen wegen grobem Spiel und Strafen wegen Vereiteln von Torchancen. Bei einer roten Karten wegen Reklamierens oder unsportlichem Verhalten (gemäss vorstehender Auflistung) werden dem betroffenen Mitglied/Trainer/Funktionär die vom Verband dafür ausgesprochene Busse in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt im Wiederholungsfall. Ergibt sich die rote Karte aus zwei Verwarnungen, werden die Gründe für die beiden gelben Karten gemäss vorstehender Auflistung geprüft und entsprechend in Rechnung gestellt. In schwerwiegenden Fällen kann der Vorstand, nach Gewährung einer Anhörung, den Fehlbaren auf unbestimmte Zeit vom Spielbetrieb ausschliessen. Auch kann eine angemessene Busse dem Fehlbaren in Rechnung gestellt werden.