Einbringlichmachung von Abgaben- und Entgeltforderungen im Wege der gerichtlichen Zwangsvollstreckung. Dr. Hannes Seiser

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Transkript:

Einbringlichmachung von Abgaben- und Entgeltforderungen im Wege der gerichtlichen Zwangsvollstreckung Dr. Hannes Seiser

Abgrenzungen Exekutionstitel Exekutionsantrag Zuständigkeit Exekutionsmittel/-verfahren öffentliche Abgaben und Insolvenz Seiser,Zwangsvollstreckung 2

Exekution ist die Durchsetzung eines in förmlicher Weise festgestellten Anspruchs mit staatlicher Zwangsgewalt Seiser,Zwangsvollstreckung 3

Abgrenzung zum Erkenntnisverfahren Insolvenzverfahren politischer Exekution Seiser,Zwangsvollstreckung 4

Exekutionstitel ist die in einem förmlichen Verfahren ergangene Urkunde, die einem materiellen Anspruch Vollstreckbarkeit verleiht. Seiser,Zwangsvollstreckung 5

Exekutionstitel gerichtliche verwaltungsbehördliche nicht behördliche Seiser,Zwangsvollstreckung 6

Rückstandsausweise sind ihrem Wesen nach Auszüge aus den Büchern des betreibenden Gläubigers über Forderungen, die ihm gegen den Verpflichteten zustehen. Seiser,Zwangsvollstreckung 7

(Mindest)Inhalt : Namen und Anschrift des Abgabepflichtigen Betrag der Abgabenschuld Gliederung in Rechtsgrund und Zeitraum Vollstreckbarkeitsklausel Seiser,Zwangsvollstreckung 8

Gemeindeabgaben: AbfallwirtschaftsG BauG BestattungsG FeuerpolizeiOrdnung GemeindevergnügungssteuerG KanalisationsG KommunalsteuerG ParkabgabeG StraßenG TourismusG ZweitwohnsitzabgabeG Seiser,Zwangsvollstreckung 9

Exekutionsantrag genaue Parteienbezeichnung Angaben über Anspruch Exekutionstitel Exekutionsmittel Exekutionsobjekt Vollzugsort sonstige Angaben Seiser,Zwangsvollstreckung 10

Exekution zur Hereinbringung von Geldforderungen Immobiliarexekution zwangsweise Pfandrechtsbegründung Zwangsverwaltung Zwangsversteigerung Mobiliarexekution Fahrnisexekution Forderungsexekution Exekution auf andere Vermögensrechte Seiser,Zwangsvollstreckung 11

Seiser,Zwangsvollstreckung 12

Fahrnisexekution Bewilligung Auffindungs-und Zugriffsverfahren Pfändung Verwahrung Verwertung Verteilung Seiser,Zwangsvollstreckung 13

Forderungsexekution Exekutionsbewilligung Ev. Anfrage beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger Pfändung der Forderung durch Zustellung eines sog. Doppelverbots Drittschuldnererklärung Überweisung der Forderung an den betreibenden Gläubiger Seiser,Zwangsvollstreckung 14

Zwangsversteigerung Exekutionsbewilligung und Grundbuch Beschreibung und Schätzung der Liegenschaft Versteigerungsedikt Versteigerung und Zuschlag Berichtigung (=Bezahlung) des Meistbotes Meistbotsverteilungstagsatzung Meistbotsverteilungsbeschluss Grundbuchsbereinigung Seiser,Zwangsvollstreckung 15

170a EO : 3. Die Aufforderung an die öffentlichen Organe, die zur Vorschreibung und Eintreibung der von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern, Zuschläge und sonstigen öffentlichen Abgaben berufen sind, in Ansehung der bereits pfandrechtlich sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben sich nach Z2 über die Art der Berichtigung dieser Ansprüche zu erklären und überdies spätestens im Versteigerungstermin vor Beginn der Versteigerung die bis dahin rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden, durch bücherliche Eintragung noch nicht sichergestellten Steuern, Zuschläge, Gebühren und sonstigen öffentlichen Abgaben samt Zinsen und anderen Nebengebühren anzumelden,. Seiser,Zwangsvollstreckung 16

Bedeutung der Forderungsanmeldung Wahrung des Vorzugsrechtes Zustellung der Ladung zur Meistbotsverteilungstagsatzung Möglichkeit des Unterbleibens einer neuen Forderungsanmeldung Seiser,Zwangsvollstreckung 17

216 Abs1 : 2. Die aus den letzten drei Jahren vor dem Tage der Erteilung des Zuschlages rückständigen, von der Liegenschaft zu entrichtenden Steuern samt Zuschlägen, Vermögensübertragungsgebühren und sonstige von der Liegenschaft zu entrichtende öffentliche Abgaben, die nach den bestehenden Vorschriften ein gesetzliches Pfand-oder Vorzugsrecht genießen, sowie die nicht länger als drei Jahre rückständigen Verzugszinsen dieser Steuern und Abgaben Seiser,Zwangsvollstreckung 18

Beispiele: Grundsteuer Bodenwertabgabe Verpflichtung aus der Mitgliedschaft bei einer Wassergenossenschaft Entschädigungsbetrag für Einräumung eines Notweges Abfallgebühren Straßenverkehrsbeitrag Seiser,Zwangsvollstreckung 19

Nicht: Kommunalsteuer Grunderwerbssteuer Einkommensteuer, Körperschaftssteuer Getränkesteuer Hundesteuer Sozialversicherungsbeiträge Seiser,Zwangsvollstreckung 20

Insolvenzverfahren Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung Konkursverfahren Sanierungsplan mit 30% und Finanzplan Sanierungsplan mit 20% Zahlungsunfähigkeit Überschuldung Sanierungsverwalter Masseverwalter Masseverwalter 1.GV/BTS: 3 Wochen PTS/SPTS : 60-90 Tagen PTS BTS/SPTS : 60-90 Tagen PTS/BTS: 60-90Tagen

Masseforderungen sind Forderungen, welche in der Regel erst nach Insolvenzeröffnung entstehen und einen Anspruch auf vollständige und sofortige Befriedigung aus der gemeinschaftlichen Insolvenzmasse beinhalten. Seiser,Zwangsvollstreckung 22

Insolvenzforderungen sind Forderungen von Gläubigern, denen vermögensrechtliche Ansprüche an den Schuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zustehen. Seiser,Zwangsvollstreckung 23

Vielen Dank! Dr. Hannes Seiser hannes.seiser@justiz.gv.at