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Transkript:

5 Hörgeräte Hörgeräte Informationsblatt, Stand: 01.01.2017 Allgemeine Definition Schwerhörigkeit ist eine Minderung des normalen Hörvermögens. Diese Minderung des Hörvermögens kann in den meisten Fällen durch ein Hörgerät verbessert werden. Die Auswahl eines geeigneten Hörgerätes ist von vielen Faktoren abhängig und sollte in Zusammenarbeit mit der/ dem Hörgeräteakustikerin/-akustiker erfolgen. Die Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) stellt Hörgeräte mit modernster Technologie (volldigital) gegen vorherige Bewilligung zur Verfügung. Für Versorgungen mit Hörgeräten für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr ist keine Bewilligung erforderlich. Vor Bezug eines Hörgerätes beachten Sie bitte folgende Bestimmungen: Vor erstmaliger Inanspruchnahme eines Hörgerätes Eine Hals-Nasen-Ohren-Fachärztin oder ein Hals-Nasen-Ohren-Facharzt muss feststellen, ob die Schwerhörigkeit durch ein Hörgerät ausgeglichen werden kann. Für ein Hörgerät muss die Fachärztin oder der Facharzt eine Verordnung für Heilbehelfe und Hilfsmittel ausstellen. Achtung! Achten Sie bitte darauf, dass die Daten der Patientin oder des Patienten bzw. die Daten der oder des Versicherten (Familienname, Vorname und Versicherungsnummer) auf dem Verordnungsschein genau wie auf Ihrer e-card angegeben sind! Bezug des Hörgerätes Vor dem Bewilligungsansuchen bei der Wiener Gebietskrankenkasse müssen Sie den Verordnungsschein einer /einem Hörgeräteakustikerin/-akustiker Ihrer Wahl vorlegen (siehe Auflistung Vertragspartnerinnen und Vertragspartner am Ende dieses Informationsblattes). Nach erfolgter Beratung, Messung des Hörverlustes mithilfe eines Ton- und Sprachaudiogramms, Anpassung und Einschulung stellt Ihnen die/der Hörgeräteakustikerin/-akustiker das ausgewählte Hörgerät für mindestens 14 Tage probeweise zur Verfügung. Während der Probezeit können Sie das ausgewählte Hörgerät testen und von Ihrer/Ihrem Hörgeräteakustikerin/-akustiker durch wiederholte Kontrollen optimal einstellen lassen. Die Hörgeräteakustikerinnen/-akustiker sind verpflichtet, den Erfolg der Hörgeräteversorgung durch Messungen zu dokumentieren (Anpassbericht). Unterschreiben Sie den Anpassbericht bitte erst, wenn Sie mit dem Hörgerät zufrieden sind! Folgeversorgung Benötigen Sie nach Ablauf von fünf Jahren neuerlich ein Hörgerät, da Ihres nicht mehr funktionstüchtig ist, kann Ihre/Ihr Hörgeräteakustikerin/-akustiker ein neues Gerät ohne vorherige fachärztliche Verordnung mit dem Anpassbericht und einem Ton- und Sprachaudiogramm sowie allenfalls einem Kostenvoranschlag der WGKK zur Bewilligung vorlegen. Für das Bewilligungsansuchen benötigen Sie folgende Unterlagen: Den vollständig ausgefüllten Verordnungsschein für Heilbehelfe und Hilfsmittel (ausgenommen Folgeversorgungen). Ein Ton- und ein Sprachaudiogramm von einer/ einem Hörgeräteakustikerin/-akustiker. Es wird die Hörschwelle, d.h. der leiseste hör- 72/160. 17.01.2017. DVR: 0023957

bare Ton gemessen. Das Tonaudiogramm ist die in einem international genormten Koordinatensystem eingetragene Hörschwellenkurve. Beim Sprachaudiogramm wird die Sprachverständlichkeit des jeweiligen Ohres gemessen. Erst anhand des Sprachaudiogrammes kann man erkennen, ob eine einoder beidohrige Versorgung für Sie sinnvoll ist. Den Anpassbericht der/des Hörgeräteakustikerin/-akustikers. Ein Kostenvoranschlag ist nur beizulegen bei ð CROS, BICROS oder Knochenleitungs - hörgeräten, ð einer Kinderversorgung oder ð einer Versorgung, die aus beruflichen Gründen bestimmten Anforderungen entspre chen muss (Arbeitsplatzbeschreibung des Dienstgebers bei Sonderversorgung KL III). So können Sie die Unterlagen für das Bewilligungsansuchen einreichen: durch die/den Hörgeräteakustikerin/- akustiker Achtung! Um Ihnen eine einfachere Abwicklung zu ermöglichen, haben wir mit den Hörgeräteakustikerinnen/-akustikern vereinbart, dass diese die Übermittlung der erforderlichen Unterlagen für das Bewilligungsansuchen übernehmen können! persönlich: ð Gruppe Leistungserbringung: Zentrale, Wienerbergstraße 15 19, 1100 Wien, Erdgeschoß ð In allen Bezirksstellen und Kundencentern (Adressen unter www.wgkk.at oder im WGKK-Ratgeber) per Post: Wiener Gebietskrankenkasse, Gruppe Leistungserbringung, Wienerbergstraße 15 19, 1100 Wien per Fax: +43 1 601 22 3550 Achtung! Die Faxbewilligung ist der Originalverordnung in jedem Fall beizulegen. Höhe des Kostenanteils: Falls Sie ein tarifliches Hörgerät in Anspruch genommen haben, entstehen Ihnen keine Kosten. Medizinisch nicht erforderliche oder vertraglich nicht geregelte Hörgeräte, die vom Medizinischen Dienst nicht genehmigt werden, und Sonderwünsche wie z.b. Fernbedienung müssen grundsätzlich selbst bezahlt werden. Bitte beachten Sie: Ist die/der von Ihnen gewählte Hörgeräteakustikerin/-akustiker nicht Vertragspartnerin/Vertragspartner der Wiener Gebietskrankenkasse, sind die Kosten für das Hörgerät von Ihnen selbst zu bezahlen. Mit der saldierten Rechnung (Vermerk über die erfolgte Zahlung), der fachärztlichen Verordnung sowie dem entsprechenden Ton- und Sprachaudiogramm können Sie bei der Wiener Gebietskrankenkasse um Kostenerstattung einreichen. Bei Bewilligung des Hörgerätes erhalten Sie eine Kostenerstattung in Höhe des Vertragstarifes des Hörgerätes. Sollte das Hörgerät defekt sein, wenden Sie sich bitte an die/den Hörgeräteakustikerin/-akustiker, bei der/ dem Sie das Gerät bezogen haben. Reparaturkosten von Hörgeräten werden übernommen, wenn die Gebrauchsunfähigkeit nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Sollten Sie bei der Hörgeräteversorgung eine Zuzahlung geleistet haben, können auch bei der Reparatur zusätzliche Kosten anfallen. Bei Verlust eines Hörgerätes leistet die Wiener Gebietskrankenkasse keinen Ersatz. Sollten im Zusammenhang mit dem Hörgerät Probleme auftauchen, welche die Akustikerin/der Akustiker nicht lösen kann, wenden Sie sich an Ihre Fachärztin oder Ihren Facharzt. Jedenfalls sollten Sie eine regelmäßige medizinische Kontrolle einmal pro Jahr bei der HNO-Fachärztin/dem HNO-Facharzt durchführen lassen. Während der Tragedauer sollen Sie einmal jährlich eine 2

Funktionssicherungskontrolle bei der/ dem Hörgeräte akustikerin/-akustiker in Anspruch nehmen. Diese Kontrolle ist für Sie kostenlos. Die Funktionssicherungskontrolle umfasst z.b. ð Funktionskontrollen und, wenn nötig, Nacheinstellungen von Verstärkung, Frequenzgang, Lautstärke und Dynamik ð Gerätereinigung außen, Reinigung der Otoplastik ð Überprüfung der Passform der Otoplastik ð Nachschulungen der/des Anspruchsberechtigten hinsichtlich Anwendung, Aufbewahrung und Pflege des Hörgerätes Ungefähr alle drei Monate sollten Sie zur längeren und besseren Funktionstüchtigkeit des Hörgerätes Folgendes durchführen lassen: ð Reinigung des Cerumenschutzes ð Tauschen des statischen Cerumenschutzes ð Tauschen des HdO-Schlauches Achtung! Die Kosten für Hörgerätebatterien werden von der Wiener Gebietskrankenkasse nicht übernommen. Weitere Informationen zur Hörgeräteversorgung: Tel.-Nr.: +43 1 601 22 2810 Gruppe Leistungserbringung Website: www.wgkk.at/heilbehelfe Kundenbetreuungszeiten: der Zentrale und der Kundencenter: Montag Freitag 07.00 14.30 Uhr Anmerkungen der/des verordnenden HNO-Fachärztin/-arztes: Achtung: Dieses Informationsblatt wird nur einmal zu Jahresbeginn neu aufgelegt. Wir ersuchen Sie höflichst um Verständnis, dass Änderungen während des laufenden Jahres nicht berücksichtigt werden können! 3

Vertragspartnerinnen/-partner (Hörgeräteakustikerinnen/-akustiker) der Wiener Gebietskrankenkasse 1. Bezirk AUDILOGIK GesmbH Hörzentrum, Annagasse 5 Tel.: +43 1 512 60 60 Hoher Markt 5 Tel.: +43 1 533 75 12 IHR OHR, Postgasse 13, Tel.: +43 1 533 65 85 2. Bezirk Praterstraße 58, Tel.: +43 1 212 58 36 Taborstraße 18, Tel.: +43 1 212 60 10 NEUROTH AG, Praterstraße 74, Tel.: +43 1 212 50 34 NEUROTH AG, Taborstraße 18, Tel.: +43 1 218 68 00 3. Bezirk Landstraßer Hauptstraße 35, Tel.: +43 1 714 99 84 NEUROTH AG, Invalidenstraße 13, Tel.: +43 1 712 22 05 NEUROTH AG, Rochusgasse 1, Tel.: +43 1 710 93 79 4. Bezirk Favoritenstraße 27 27A, Tel.: +43 1 505 53 62 HLAVINKA Oliver Gerhard, Paulanergasse 7, Tel.: +43 1 585 63 63 5. Bezirk HANSATON, Akustische Geräte GesmbH, Reinprechtsdorfer Straße 44, Tel.: +43 1 907 62 45 SICHTBAR GesmbH., Pilgramgasse 8, Tel.: +43 1 587 07 38 WEIHS Ing. Heinrich, Schönbrunner Straße 94, Tel.: +43 1 606 16 16 6. Bezirk Mariahilfer Straße 61, Tel.: +43 1 581 04 38 NEUROTH AG, Mariahilfer Straße 1d, Tel.: +43 1 586 77 05 7. Bezirk Zieglergasse 6, Tel.: +43 1 523 15 57 8. Bezirk Josefstädter Straße 66-68, Tel.: +43 1 494 88 66 Hörtechnik HINRICHS, Skodagasse 21, Tel.: +43 1 924 93 02 9. Bezirk HANSATON, Akustische Geräte GesmbH, Währinger Straße 9, Tel.: +43 1 403 55 78 NEUROTH AG, Währinger Straße 51, Tel.: +43 1 405 44 24 PACHMANN Hörgeräte GesmbH, Währinger Straße 5 7, Tel.: +43 1 407 31 33 10. Bezirk Favoritenstraße 79, Tel.: +43 1 505 18 65 Favoritenstraße 126, Tel.: +43 1 600 11 02 KARALL Walter, Leebgasse 88, Tel.: +43 1 600 66 57 NEUROTH AG, Favoritenstraße 109, Tel.: +43 1 604 23 77 11. Bezirk Grillgasse 8 10, Tel.: +43 1 749 52 00 Simmeringer Hauptstraße 96a/Top 123, Tel.: +43 1 743 73 72 4

NEUROTH AG, Simmeringer Hauptstraße 94, Tel.: +43 1 748 54 82 12. Bezirk Meidlinger Hauptstraße 62, Tel.: +43 1 815 85 28 NEUROTH AG, Meidlinger Hauptstraße 11, Tel.: +43 1 815 10 46 NEUROTH AG, Meidlinger Hauptstraße 60, Tel.: +43 1 907 82 21 PFLEGER Dr. in Annemarie GesmbH & Co KG, Meidlinger Hauptstraße 54, Tel.: +43 1 812 45 50 13. Bezirk Hietzinger Hauptstraße 18, Tel.: +43 1 879 79 58 HÖRSTUDIO FISCHER, Hietzinger Hauptstraße 36A, Tel.: +43 1 966 36 31 NEUROTH AG, Hietzinger Hauptstraße 3, Tel.: +43 1 904 21 90 PFLEGER Dr. in Annemarie GesmbH & Co KG, Hietzinger Hauptstraße 22 (EKZ), Tel.: +43 1 877 10 37 PRIOR OPTIK GesmbH, Auhofstraße 142, Tel.: +43 1 877 45 45 Optik Akustik Haller, St. Veit Gasse 65, Tel.: +43 1 876 06 48 14. Bezirk Hütteldorfer Straße 94, Tel.: +43 1 904 21 00 Hütteldorfer Straße 100, Tel.: +43 1 982 51 32 Hörgerätestudio Wien-West, M. Czwecsko OG, Linzer Straße 408, Tel.: +43 1 419 92 73 NEUROTH AG, Hütteldorfer Straße 104, Tel.: +43 1 786 27 39 SICHTBAR GesmbH., Linzer Straße 253 255, Tel.: +43 1 914 51 65 15. Bezirk Hörgeräte LOLEY, Hütteldorfer Straße 34, Tel.: +43 1 789 88 80 PACHMANN HÖRGERÄTE GesmbH, Mariahilfer Straße 132, Tel.: +43 1 897 36 30 NEUROTH AG, Gablenzgasse 11, Tel.: +43 1 904 33 14 16. Bezirk AUDIOWELT Hörgeräteakustik e.u., Wendgasse 1/2, (Thaliastr.70) Tel.: +43 1 484 13 84 NEUROTH AG, Thaliastraße 4, Tel.: +43 1 403 66 58 17. Bezirk Elterleinplatz 12 (EKZ Hernals), Tel.: +43 1 908 90 90 NEUROTH AG, Elterleinplatz 8, Tel.: +43 1 907 30 07 18. Bezirk Währinger Straße 120, Tel.: +43 1 479 68 05 KIND Hörgeräte GesmbH, Währinger Straße 87, Tel.: +43 1 403 85 50 19. Bezirk Döblinger Hauptstraße 72/1, Tel.: +43 1 907 21 72 Döblinger Hauptstraße 49, Tel.: +43 1 368 11 34 HöR-AKUSTiK DöBLiNG e.u., Sonnbergplatz 9, (Ströck s Schanigarten nebenan) Tel.: +43 1 320 09 81 NEUROTH AG, Döblinger Hauptstraße 21, Tel.: +43 1 999 09 91 20. Bezirk Wallensteinplatz 2, Tel.: +43 1 332 53 32 Wallensteinplatz 2, Tel.: +43 1 374 32 18 NEUROTH AG, Wallensteinstraße 31, Tel.: +43 1 332 26 88 5

21. Bezirk GUTSTEIN-OPTIK GesmbH, Donaufelder Straße 8, Tel.: +43 1 278 51 50 Am Spitz 10, Tel.: +43 1 271 41 20 Brünner Straße 13, Tel.: +43 1 278 27 88 Ignaz-Köck-Straße 1, Shopping-Center-Nord, Top 16b Tel.: +43 1 271 08 52 NEUROTH AG, Franz-Jonas-Platz 5, Tel.: +43 1 270 63 00 22. Bezirk HANSATON, Akustische Geräte GesmbH, Doningasse 12, Tel.: +43 1 203 78 52 Wagramer Straße 94, Donauzentrum, Top 705a, Tel.: +43 1 202 33 11 HÖRGERÄTE PACHMANN GesmbH, Wagramer Straße 133, Tel.: +43 1 202 36 35 NEUROTH AG, Donaufelder Straße 254, Tel.: +43 1 917 52 10 NEUROTH AG, Stadlauer Str. 62/Makebag. 1, Tel.: +43 1 904 92 91 NEUROTH AG, Wagramer Straße 81, Donauzentrum, Top 112, Tel.: +43 1 203 49 91 23. Bezirk KIND Hörgeräte GesmbH, Anton-Baumgartner-Str.44/T24, Tel.: +43 1 533 98 21 NEUROTH AG, Breitenfurter Straße 368, Tel.: +43 1 409 25 66 6

Notizen 7

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