Staatliches Schulamt Biberach Informationsveranstaltung über die Bildungsgänge in den weiterführenden Schulen mit Schwerpunkt Gemeinschaftsschule Montag, 9. Dezember 2013, 19:00 Uhr Laupheim Staatliches Schulamt Biberach
Gliederung 1. Bildungswesen in Baden-Württemberg 2. Informationen zur Gemeinschaftsschule 3. Schulorganisatorische Modelle und deren Auswirkung 2
Berufliches Gymnasium 6 Jahre Aufbaugymnasium (mit Internat) Bildungswege in Baden-Württemberg (fachgebundene) Hochschulreife Berufsoberschule 2 Jahre mittlerer Bildungsabschluss Berufsaufbauschule 1 Jahr Fachhochschulreife Fachschule 1, 2 Jahre mittlerer Bildungsabschluss Fachhochschulreife Berufskolleg 1, 2, 3 Jahre mittlerer Bildungsabschluss Berufliches Gymnasium 3 Jahre Hochschulreife Sonderschule Die Sonderschulen des Landes halten Beratungs- und Unterstützungsangebote sowie Bildungsangebote an allgemeinen Schulen und an den eigenen Einrichtungen vor. Sie gliedern sich in unterschiedliche Sonderschultypen (siehe unter www.kultusportal-bw.de in der Rubrik Sonderschule ). Diese führen zum Teil die Bildungsgänge der allgemeinen Schulen. Damit sind die in der Grafik ausgewiesenen Bildungsabschlüsse an diesen Schulen möglich. Zusätzlich gibt es die Bildungsgänge Förderschule und Schule für Geistigbehinderte mit den entsprechenden Bildungsabschlüssen. Berufsschule + betriebliche Ausbildung 2-3½ Jahre Hauptschulabschluss Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Vorqualifizierungsjahr Arbeit / Beruf (VAB) ohne Abschluss 1-jährige Berufsfachschule Berufseinstiegsjahr (2 BEJ) Hauptschulabschluss 1,2,3-jährige Berufsfachschule + betriebliche Ausbildung 2-jährige Berufsfachschule (2 BFBS) Werkrealschule/ Hauptschule 6 bzw. 5 Jahre Realschule 6 Jahre Gemeinschaftsschule Gymnasium 8 Jahre * Ein Wechsel aus Sonderschulen an allgemeine Schulen und umgekehrt ist möglich. Übergänge werden individuell vorbereitet und begleitet. * Im Schuljahr 2012/2013 startete an 22 Gymnasien des Landes ein Schulversuch zum neunjährigen Bildungsgang (G9). Die Standorte der Gymnasien sind unter www.kultusportal-bw.de veröffentlicht. Zum Schuljahr 2013/2014 beginnen 22 weitere Gymnasien mit dem Schulversuch. An jeder Gemeinschaftsschule wird der gymnasiale Standard ab Klasse 5 umgesetzt. Grundschule und Sekundarstufe II soweit an der Gemeinschaftsschule am jeweiligen Standort vorhanden Allgemein bildende Schulen Wichtiger Hinweis: Für einige der Übergangsmöglichkeiten gelten zusätzliche Qualifikationen. Diese Grafik kann aus Vereinfachungsgründen nicht sämtliche Übergangsmöglichkeiten darstellen. Grundschule in der Regel 4 Jahre Berufliche Schulen Sonderschule 3 Staatliches Schulamt Biberach
Regionale Schulentwicklung Zwei-Säulen-Modell GMS HS Gymnasium Integrativer Bildungsweg RS WRS jetzt Ziel Staatliches Schulamt Biberach 4
Werkrealschule / Hauptschule Ziele Vermittelt eine grundlegende und eine erweiterte allgemeine Bildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten und Aufgabenstellungen orientiert Kompetenzen für den qualifizierten Berufseinstieg oder die schulische Weiterbildung Chancen durch praxisnahen Unterricht und Berufsorientierung Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder Klasse 10 Werkrealschulabschluss nach Klasse 10 5
Realschule Ziele Vermittelt eine erweiterte allgemeine Bildung, die sich an lebensnahen Sachverhalten orientiert und zu deren theoretischer Durchdringung und Zusammenschau führt Einstieg ins Berufsleben oder die weitere schulische Qualifizierung bis hin zur Hochschulreife Balance zwischen Wissenschaftsorientierung und praktischem Bezug Mittlerer Bildungsabschluss nach Klasse 10 6
Gemeinschaftsschule Staatliches Schulamt Biberach 7
Wie sieht eine Gemeinschaftsschule aus? Aufbau und Abschlüsse: RS HS nach 9 HS nach 10 Abitur GS 1 4 Sekundarstufe I 5 10 zwei- oder mehrzügig, (im Einzelfall einzügig) Ganztagsschule; alle 3 Bildungsstandards Sek. II 11 13 falls 60 Schüler pro Jahrgang Staatliches Schulamt Biberach 8
04/2012 09/2012 09/2013 10/2013 06/2014 Zeitplan Änderung Schulgesetz 2 Starterschulen beginnen 11 weitere Schulen beginnen Stichtag für Anträge Schuljahr 2014/15 Stichtag für Anträge Schuljahr 2015/16 2015 Staatliches Schulamt Biberach 9
Antrag auf Gemeinschaftsschule Beantragung einer neuen Schule o d e r alle weiterführenden allgemein bildenden Schulen können sich zur GMS entwickeln Fusion von Schulen/Schularten möglich Staatliches Schulamt Biberach 10
Antrag auf Gemeinschaftsschule Bauliche Voraussetzungen Infrastruktur für Ganztagsangebote - Mensa Fachräume Veränderte Lernräume Dauerhafte Zweizügigkeit Prognose für Schülerzahlentwicklung Besonderheiten in der Region Staatliches Schulamt Biberach 11
Antrag auf Gemeinschaftsschule Pädagogisches Konzept Einschätzung der Qualität des gesamten anspruchsvollen pädagogischen Konzeptes in der Visitation durch Staatliche Schulämter mit Blick auf Umgang mit der Verschiedenartigkeit der Lernvoraussetzungen Individuelle und kooperative Lehr- und Lernformen Bedeutung von Selbständigkeit und Eigenverantwortung Weiterentwicklung der Lehr- und Lernkultur Leistungs- und Kompetenzorientierung Zieldifferentes Lehren und Lernen mit Blick auf» Mögliche Abschlüsse» Unterschiedliche Ziele und Niveaus in verschiedenen Fächern» Zeitpunkt der Zielerreichung 12
Antrag auf Gemeinschaftsschule Veränderungen bei der Leistungsmessung und Leistungsbewertung Noten Veränderte Lehrerrolle Weiter entwickelte Zusammenarbeit Schule Eltern Bedeutung von inklusiven Bildungsangeboten und der Zusammenarbeit mit Sonderschulen Rhythmisierte gebundene Ganztagsangebote Lernzeit Hausaufgabenerledigung Staatliches Schulamt Biberach 13
Option 1 WRS GMS RS gebundene Ganztagesschule teilgebundenes Ganztagsangebot 14
Option 2 RS WRS GMS Ganztagsangebote gebundene Ganztagesschule 15
Option 3 WRS RS Fusion GMS gebundene Ganztagesschule 16
Option 4 WRS Schulverbund nach 16 und Verwaltungsvorschrift vom 15.04.2013 organisatorisch eine Schule eine Schulleitung (ggf. 2 Konrektoren) zwei Schularten, Bildungspläne verschiedene Abschlüsse GMS mindestens 3-zügig RS mindestens 2-zügig gebundene Ganztagesschule teilgebundenes Ganztagsangebot 17
Option 5 RS Schulverbund nach 16 und Verwaltungsvorschrift vom 15.04.2013 GMS mindestens 3-zügig WRS mindestens 2-zügig gebundene Ganztagesschule Ganztagsangebote 18
Option 6 Schulverbund nach 16 und Verwaltungsvorschrift vom 15.04.2013 neu beantragte GMS mindestens 3-zügig RS mindestens 2-zügig WRS gebundene Ganztagesschule teilgebundenes Ganztagsangebot Ganztagsangebote Staatliches Schulamt Biberach 19
Option 7 Schulverbund nach 16 und Verwaltungsvorschrift vom 15.04.2013 neu beantragte GMS mindestens 3-zügig WRS mindestens 2-zügig RS gebundene Ganztagesschule Ganztagsangebote teilgebundenes Ganztagsangebot 20
Option 8 Schulverbund nach 16 und Verwaltungsvorschrift vom 15.04.2013 RS mindestens 2-zügig neu beantragte GMS mindestens 3-zügig WRS mindestens 2-zügig teilgebundenes Ganztagsangebot gebundene Ganztagesschule Ganztagsangebote 21
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Staatliches Schulamt Biberach 22