Mediation und Konfliktmanagement

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Transkript:

K 992/856 Curriculum für das Aufbaustudium Mediation und Konfliktmanagement 1_AS_Mediation und Konfliktmanagement_Curriculum Seite 1 von 8 Inkrafttreten: 1.10.2015

Inhaltsverzeichnis 1 Zielsetzung...3 2 Zulassung...4 3 Aufbau und Gliederung...4 4 Pflichtfächer...5 5 Lehrveranstaltungen...6 6 Master Thesis...6 7 Prüfungsordnung...7 8 Akademischer Grad...7 9 Inkrafttreten...8 1_AS_Mediation und Konfliktmanagement_Curriculum Seite 2 von 8 Inkrafttreten: 1.10.2015

1 Zielsetzung (1) Mediatorische Konfliktlösung hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten auch im Europäischen Kulturraum große Verbreitung und Anerkennung gefunden. Mediation als außergerichtliches Verfahren der Konfliktbewältigung und Streitbeilegung hat sich im deutschen Sprachraum hinsichtlich Ausbildung und Anwendung etabliert und wurde in vielen Bereichen bereits institutionalisiert. Mediatorische Konfliktlösung wird bei Familien- und PartnerInnenkonflikten, bei Scheidungen, bei Wirtschaftskonflikten wie bei Konflikten im Schulalltag, bei Umweltkonflikten und bei internationalen Konflikten und Auseinandersetzungen erfolgreich praktiziert und stellt ein zukunftsweisendes Modell in der Konfliktkultur dar. (2) In der universitären Aus- und Weiterbildung spiegelt sich die praktische Bedeutung und gesellschaftspolitische Relevanz dieses wichtigen Berufsfeldes durch die Errichtung von Universitätslehrgängen wider. (3) Zahlreiche neue gesellschaftliche, wirtschaftliche, politische aber auch private Spannungsfelder und ein verändertes Verständnis der Aufgaben der Justiz in der aufgeklärten Demokratie eröffnen immer mehr Praxisfelder für mediatorische Konfliktlösungsmodelle, verlangen aber ebenso nach einem qualitativ hochwertigen, den vielfältigen Anforderungen der MediatorInnenrolle auch auf der persönlichen Ebene angepassten sowie den fachlich-wissenschaftlichen Standards entsprechenden Ausbildungsmodell. Der Gesetzgeber hat auf diese Anforderungen grundsätzlich mit den Regelungen der ZivMediat-AV 2004 (BGBl. II 47/2004) reagiert. (4) Der Universitätslehrgang Aufbaustudium Mediation und Konfliktmanagement bietet neben den in dieser Verordnung geregelten Basiskompetenzen zur standardisierten praktischen Ausübung der Mediation die Möglichkeit, sich auf universitärem Niveau mit den theoretischen und praktischen interdisziplinären Inhalten der Mediation auseinanderzusetzen und diese auch weiter zu entwickeln und lehrgangsbegleitend die persönlichen Handlungskompetenzen intensiv und prozessorientiert zu fördern. (5) Das Aufbaustudium Mediation und Konfliktmanagement vermittelt theoretische Inhalte und praktische Methoden durch international erfahrenes Lehrpersonal auf universitärem Niveau professionell und praxisrelevant, bietet mit seinen berufspraktisch orientierten Zusatzqualifikationen auf wissenschaftlichem Niveau eine zukunftsrelevante Ergänzung für viele facheinschlägige Studienrichtungen und wendet sich vor allem an 1. AbsolventInnen von Universitäten (vor allem der rechts-, sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Studienrichtungen), AbsolventInnen von Fachhochschulen, Pädagogischen Akademien sowie Pädagogischen Hochschulen; Führungskräfte aus Wirtschaft, Verwaltung und Politik; 1_AS_Mediation und Konfliktmanagement_Curriculum Seite 3 von 8 Inkrafttreten: 1.10.2015

2. VertreterInnen verschiedener Berufsfelder mit psychosozialer Grundausbildung (Sozialarbeit, Training, Coaching, Beratung) und/oder beratenden Aufgaben im wirtschaftlichen Bereich (Unternehmensberatung, Personal- und Organisationsentwicklung). (6) Der Universitätslehrgang Aufbaustudium Mediation und Konfliktmanagement bietet vielen Berufsgruppen durch das berufsbegleitende Modulsystem und die durchgehende entwicklungs- und prozessorientierte Gruppenbetreuung eine interessante und zukunftsorientierte Zusatzqualifikation und führt zur Eintragung in die MediatorInnenliste beim Bundesministerium für Justiz. 2 Zulassung (1) Für die Zulassung zum Universitätslehrgang ist der Abschluss eines Bachelor-, Master- oder Diplomstudiums oder eines gleichwertigen Studiums erforderlich. (2) Nach Maßgabe freier Studienplätze können in begründeten Ausnahmefällen auch solche Personen zum Aufbaustudium zugelassen werden, die die Voraussetzungen nach Abs. 1 nicht erfüllen, aber ausreichend facheinschlägige Berufserfahrung nachweisen können und aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer Erfahrungen und Leistungen (einschließlich nicht abgeschlossener Studien bzw. Weiterbildungsveranstaltungen geringerer Dauer) über eine vergleichbare Qualifikation verfügen. (3) Für zum Lehrgang zugelassene Personen gemäß Abs. 2 gilt, dass der Anteil dieser Personengruppe höchstens 50 % der GesamtteilnehmerInnenzahl betragen darf. (4) Die TeilnehmerInnenzahl wird auf höchstens 21 beschränkt. Die jeweils höher bzw. facheinschlägiger qualifizierten Personen werden bevorzugt aufgenommen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch den/die VizerektorIn für Lehre auf Vorschlag der Lehrgangsleitung. Bei der Auswahl der TeilnehmerInnen soll auf Vorqualifikationen, Erfahrungen und auch eine Mischung verschiedener Disziplinen geachtet werden. (5) Der Start eines neuen Lehrgangs erfordert eine ökonomisch relevante Mindestzahl von TeilnehmerInnen. Die Zulassung wird erst nach Erreichung dieser Mindestzahl rechtswirksam. 3 Aufbau und Gliederung (1) Der Universitätslehrgang Aufbaustudium Mediation und Konfliktmanagement dauert vier Semester und umfasst 90 ECTS-Punkte. Diese ECTS-Punkte verteilen sich auf folgende Studienmodule und Studienleistungen: 1_AS_Mediation und Konfliktmanagement_Curriculum Seite 4 von 8 Inkrafttreten: 1.10.2015

Bezeichnung ECTS Pflichtmodule 56 Master Thesis (inkl. Master Thesis Seminar) 22 Abschlussprüfung 12 Gesamt 90 (2) Der Universitätslehrgang ist berufsbegleitend konzipiert. Die Einteilung in Semester kann unabhängig von den Fristen gemäß 52 UG bzw. der Festlegung des Studienjahres durch den Senat erfolgen; durch die Einbeziehung von nach dem Gesetz lehrveranstaltungsfreien Zeiten kann somit die Zeitdauer für das Erreichen des Abschlusses verkürzt werden. 4 Pflichtfächer Es sind folgende Pflichtmodule zu absolvieren: Studienfach-/mo dulkennung 856PFLIGRU15 Bezeichnung Grundlagen der Mediation Orientierung und Entscheidung ECTS 3 856PFLIMUK15 Mediationsmodelle und Kommunikationstools 3 856PFLIPUK15 Persönlichkeitsmodelle und Konfliktanalyse 3 856PFLIVER15 Verhandlungs- und Interventionstechniken 3 856PFLIRDM15 Rechtsgrundlagen der Mediation 3 856PFLIWUR15 Wahrnehmungsmechanismen und Realitätskonstruktion 3 856PFLIFAM15 Familienmediation 3 856PFLIWIM15 Wirtschaftsmediation 3 856PFLIMOB15 Mediation im öffentlichen Bereich 3 856PFLIINT15 Interkulturelle Mediation Ethische Fragen der Mediation 3 856PFLIMER15 Mediationsrelevante Rechtsbereiche 3 856PFLIMIK15 Mediation im Internationalen Kontext 1 856PFLISUP15 Selbst- und Persönlichkeitsmanagement 3 1_AS_Mediation und Konfliktmanagement_Curriculum Seite 5 von 8 Inkrafttreten: 1.10.2015

856PFLISVG15 Steuerung von Gruppenprozessen 3 856PFLIOEK15 Ökonomische Theorie, Organisation und Marketing 3 856PFLIFAL15 Fallarbeit 6 856PFLISUP15 Supervision 1 856PFLIPEG15 Peergruppen 6 5 Lehrveranstaltungen (1) Die Lehrveranstaltungen werden in Form von Blocklehrveranstaltungen abgehalten. Die zeitliche Planung der Lehrveranstaltungen berücksichtigt in der Durchführung die Teilnahmemöglichkeit berufstätiger Personen. (2) Die geblockten Lehrveranstaltungen geben einen Überblick über das jeweilige Fachgebiet oder sie vertiefen Teilgebiete aus einzelnen Modulen. Den TeilnehmerInnen wird dabei ausreichend Möglichkeit eingeräumt, Fragen an den/die Vortragende/n zu stellen und zum Inhalt der Veranstaltung Stellung zu nehmen. (3) Als didaktische Mittel in den Blockveranstaltungen werden neben Vortrag, Mini-Fallstudien und Gruppenarbeiten eingesetzt. Hinzu kommen Fallstudien, Planspiele und Workshops zum Üben und Vertiefen der Lehrinhalte. (4) Die Bezeichnung und der Typ der einzelnen Lehrveranstaltungen der Studienmodule sowie deren Umfang in ECTS-Punkten und Semesterstunden sind dem Studienhandbuch der Johannes Kepler Universität Linz zu entnehmen. (5) Die verwendeten Lehrveranstaltungstypen sowie die dafür anzuwendenden Prüfungsregelungen sind in den 13 und 14 des Satzungsteiles Studienrecht der Johannes Kepler Universität Linz geregelt. 6 Master Thesis (1) Frühestens nach erfolgreicher Absolvierung von mindestens sieben Modulen kann mit der Anfertigung der Master Thesis (schriftliche Abschlussarbeit) begonnen werden. (2) Das Thema der Master Thesis ist den Pflichtmodulen gemäß 4 mit Ausnahme der Studienmodule Fallarbeit, Supervision und Peergruppen zu entnehmen. Modulübergreifende Arbeiten sind zugelassen. Begleitend zur Abfassung der Master Thesis ist das Master Thesis Seminar (2 ECTS) zu absolvieren. (3) Die Beurteilung der Master Thesis erfolgt anhand der schriftlichen Arbeit. 1_AS_Mediation und Konfliktmanagement_Curriculum Seite 6 von 8 Inkrafttreten: 1.10.2015

7 Prüfungsordnung (1) Die Prüfungsregelungen der Modulprüfungen sowie die Prüfungsmaßstäbe für Lehrveranstaltungsprüfungen sind dem Studienhandbuch der Johannes Kepler Universität Linz zu entnehmen. (2) Der Universitätslehrgang Aufbaustudium Mediation und Konfliktmanagement wird mit einer kommissionellen Abschlussprüfung abgeschlossen, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. (3) Die Studienmodule des schriftlichen Teils der Abschlussprüfung (5 ECTS) sind sämtliche Pflichtmodule gemäß 4 mit Ausnahme der Studienmodule Fallarbeit, Supervision und Peergruppen. (4) Voraussetzung für die Zulassung zum schriftlichen Teil der Abschlussprüfung ist die positive Absolvierung aller Modulprüfungen einschließlich der positiven Teilnahmebestätigungen für selbstorganisierte Einzelsupervision im Ausmaß von 10 Unterrichtseinheiten und für Peergruppen sowie die positive Beurteilung der Master Thesis und des Master Thesis Seminars. (5) Der mündliche Teil der kommissionellen Abschlussprüfung (7 ECTS) dient der Verteidigung der Master Thesis sowie der Präsentation der Fallarbeit und der Demonstration der praktischen mediatorischen Kompetenz im Rahmen einer Live- Mediation. (6) Für die Durchführung der Prüfungen gelten die Bestimmungen der 72 bis 79 UG in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Satzungsteiles Studienrecht der Johannes Kepler Universität Linz. (7) Die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen kann analog den Bestimmungen über die Anerkennung von Prüfungen ( 78 UG) durch den Nachweis gleichwertiger Kenntnisse ersetzt werden, wenn diese durch Prüfungszeugnisse anderer universitärer oder außeruniversitärer Einrichtungen zweifelsfrei nachgewiesen werden. Über entsprechende Anträge von Studierenden, denen eine Stellungnahme der Lehrgangsleitung beigefügt sein muss, ist durch das für studienrechtliche Angelegenheiten zuständige Organ durch Bescheid zu entscheiden. 8 Akademischer Grad An die AbsolventInnen des Universitätslehrgangs Aufbaustudium Mediation und Konfliktmanagement ist der akademische Grad "Professional Master of Mediation", abgekürzt "PMM", zu verleihen. 1_AS_Mediation und Konfliktmanagement_Curriculum Seite 7 von 8 Inkrafttreten: 1.10.2015

9 Inkrafttreten Dieses Curriculum tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft und gilt für alle Zulassungen zum Universitätslehrgang ab dem Wintersemester 2015/16. 1_AS_Mediation und Konfliktmanagement_Curriculum Seite 8 von 8 Inkrafttreten: 1.10.2015