Beachten Sie dazu bitte den "Studienführer zum Lehramtsstudium - Allgemein", besonders die speziellen Zugangsvoraussetzungen und beschränkungen.

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Transkript:

1. VERTIEFT STUDIERTES FACH: RUSSISCH an Gymnasien Beachten Sie dazu bitte den "Studienführer zum Lehramtsstudium - Allgemein", besonders die speziellen Zugangsvoraussetzungen und beschränkungen. 2. REGELSTUDIENZEIT: 9 Semester STUDIENUMFANG: 72 Semesterwochenstunden (SWS) STUDIENBEGINN FÜR STUDIENANFÄNGER: Winter- und Sommersemester 3. STUDIENVORAUSSETZUNGEN: Die Zulassung zum Studium setzt die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis voraus. 4. AUSBILDUNGSINHALT: Das Studium vermittelt Grund- und Spezialkenntnisse auf dem Gebiet der Sprachwissenschaft, der Literaturwissenschaft, der Kulturstudien sowie des Spracherwerbs, die durch einen mindestens dreimonatigen Aufenthalt im russischen Sprachgebiet zu ergänzen sind. Erworbene studienspezifische Leistungsnachweise können anerkannt werden. Während des Studiums ermöglicht ein breites Angebot wahlobligatorischer und fakultativer Lehrveranstaltungen eine interessenorientierte Spezialisierung. Eine spezifische Komponente des Studiums bildet die Fachdidaktik des Russischunterrichts. 5. STUNDENTAFEL UND PRÜFUNGSÜBERSICHT: Grundstudium Das Grundstudium wird für die Lehramtsbewerber an Gymnasien und Mittelschulen nach einem einheitlichen Stundenplan gestaltet. Die Entscheidung für einen der beiden Studiengänge kann deshalb noch bis Ende des 4. Semesters getroffen werden.

Bereiche und Lehrgebiete Lehrveran- Nachweise staltungen (L=Leistungsnachweis) (in SWS) Sprachwissenschaft: - Einführung in die (ost-)slavische Sprachwissenschaft 2 - Russische Phonetik und Phonologie 2 - Einführung in die russische Grammatik 2 L - Russische Lexikologie 2 - Russische historische Phonetik und Morphologie 2 Literaturwissenschaft: - Einführung in die Literaturwissenschaft 2 L - Einführung in die russische Literatur und Kultur des 19. Jh. 2 - Einführung in die russische Literatur und Kultur des 20. Jh. 2 Kulturstudien - Ausgewählte Themen zu Geschichte, Kulturgeschichte und Regionen Russlands 4 L Sprachpraxis: - Initialkurs Russisch 5 - Grundkurse Russisch I - III 5 L - Spezialkurse Russisch 5 Fachdidaktik: - Fremdsprachendidaktisches Propädeutikum 1 Nach dem 4. Semester der Regelstudienzeit legen die Studenten die Zwischenprüfung ab. Voraussetzung für die Zulassung bilden die entsprechenden Nachweise des Grundstudiums. Die Zwischenprüfung umfasst mit Ausnahme der Fachdidaktik alle Lehrgebiete und besteht aus einer Klausur in Sprachpraxis und einer Klausur wahlweise in Literaturwissenschaft, Sprachwissenschaft oder Kulturstudien sowie aus einer mündlichen Prüfung wahlweise in Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft oder Kulturstudien, wobei das Gebiet, das Gegenstand der 2. Klausur war, entfällt.

Hauptstudium Bereiche und Lehrgebiete Lehrveran- Nachweise staltungen (L=Leistungsnachweis) (in SWS) Sprachwissenschaft (Diachronie): - Ausgewählte Themen der russischen Sprachgeschichte 1 - Altkirchenslavisch } - Altrussisch } 2 Sprachwissenschaft (Synchronie): - Ausgewählte sprachwissenschaftliche Themen zur russischen Sprache der Gegenwart 6 L Literaturwissenschaft: - Geschichte der ostslavischen bzw. russischen Literatur vom 11. 18. Jh. 2 - Geschichte der russischen Literatur des 19. Jh. 2 } - Geschichte der russischen Literatur des 20. Jh. 2 } L - Ausgewählte Themen der russischen } Literaturwissenschaft und Kulturgeschichte 3 } Kulturstudien: - Ausgewählte Themen zu Geschichte, Kulturgeschichte und Regionen Russlands 2 L Sprachpraxis: - Übersetzen Deutsch-Russisch 2 - Russische Konversation 2 - Praktische russische Funktionalstilistik 2 - Spezialkurse Russisch 3 Fachdidaktik: - Grundkurs Fachdidaktik (Russisch) 4 } - Spezifika der gymnasialen Oberstufe 1 } L - Unterrichtspraktische Übungen 2 - vierwöchiges Blockpraktikum nach Absolvierung der fachdidaktischen LV des Hauptstudiums Im 9. Semester der Regelstudienzeit wird die Erste Staatsprüfung abgelegt. Zulassungsvoraussetzung sind die bestandene Zwischenprüfung sowie die entsprechenden Nachweise des Hauptstudiums. Die Prüfung besteht aus folgenden Teilen: - Wissenschaftliche Hausarbeit; - Klausur: Übersetzung Deutsch Russisch; - Klausur: literatur-, kultur- oder sprachwissenschaftliche Interpretation eines russischen

Textes; - mündliche Prüfung zu Gebieten der Sprachwissenschaft, Literaturwissenschaft oder Kulturstudien ohne das Gebiet, das Gegenstand der schriftlichen Prüfung war; mündliche Prüfung zur Fachdidaktik. Stand: März 2005 STAND: JAN. 2005