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Transkript:

Humboldt-Universität zu Berlin Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät Prüfungsbüro/Studienbüro Prüfungsbüro: Leiterin: Frau Kath (030) 2093-5928 Mitarbeiterinnen: Frau Protzek (030) 2093-5607 Frau Słota (030) 2093-5682 Spandauer Str. 1, Zimmer 10 Fax: (030) 2093 5881 E-mail: Homepage: pruefungsbuero-wiwi@hu-berlin.de http://www.wiwi.hu-berlin.de/studium/pa Studienbüro: Leiterin: Frau Bönisch studentische Beratung: Frau Hennig, Herr Jäschke Spandauer Str. 1, Zimmer 07 Telefon: (030) 2093-5608 Fax: (030) 2093-5881 E-mail: boenisch@wiwi.hu-berlin.de wiwi-studberatung@wiwi.hu-berlin.de Homepage: http://www.wiwi.hu-berlin.de/studium/studienbuero Sprechzeiten: Vorlesungszeit: vorlesungsfreie Zeit: Mo, Di, Do: 09-12 und Di, 13-15 Uhr Mo, Di, Do: 09-12 Uhr studentische Beratung: Mo, 10-12 Uhr; Di, Do: 09-12 und Di, 13-15 Uhr

Informationsservice des Studien- und Prüfungsbüros Bitte tragen Sie sich in unseren E-mail-Verteiler ein. Über diesen erhalten Sie Informationen aus dem Studien- und Prüfungsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät, z.b. über: die Veröffentlichung des Vorlesungsverzeichnisses die Bekanntgabe der Prüfungstermine das Ende der Anmeldefrist zu den Prüfungen Veranstaltungen, die ggf. für einen großen Teilnehmerkreis von Interesse sind und einiges mehr. Möchten Sie den Informationsservice abonnieren, dann senden Sie über die Startseite (http://www.wiwi.hu-berlin.de/studium/pa) unserer Homepage eine leere E-mail. Nach dem Absenden erhalten Sie eine Begrüßungsnachricht. Die Abbestellung des Informationsdienstes funktioniert auf dieselbe Weise - ebenfalls über diese Homepage. Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung. Die An- und Abmeldung ist jederzeit möglich.

Prüfungen Termine, Fristen und Prüfungsergebnisse Die Bekanntgabe der Prüfungstermine erfolgt in der Regel bis Ende November (Wintersemester) bzw. Ende Mai (Sommersemester) auf der Homepage des Prüfungsbüros. Zu allen Prüfungen ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmelde- und Rücktrittsfristen zu den Prüfungen werden im Prüfungsplan bekannt gegeben. Die An- und Abmeldung von Prüfungen erfolgt über das Internet: http://agnes.hu-berlin.de Für den Zugang sind ein Login und Passwort erforderlich, welche vom Computer- und Medienservice der HU (CMS) vergeben werden. Zusätzlich wird eine TAN-Liste benötigt, die vom CMS verschickt wird. Neue TAN-Listen können über das Internet generiert werden, dafür wird eine TAN-Nummer aus der vorherigen Liste benötigt. Bei Verlust der TAN-Liste wenden Sie sich an das Prüfungsbüro der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Die Abmeldung von Prüfungen ist bis zu den im Prüfungsplan veröffentlichten Rücktrittsfristen ohne Konsequenzen möglich danach nicht mehr!!! Nach Ablauf der Rücktrittsfrist erfolgt am nächsten Arbeitstag auf der Homepage des Prüfungsbüros http://www.wiwi.hu-berlin.de/studium/pa unter dem Link Zulassungslisten und Prüfungsräume die Veröffentlichung der prüfungsbezogenen Zulassungsliste. Sie sind verpflichtet, sich rechtzeitig vor der Prüfung über Ihren Klausurplatz zu informieren und damit auch noch einmal Ihre erfolgreiche Anmeldung zu kontrollieren. Ihre Prüfungsergebnisse erfahren Sie unter: http://agnes.hu-berlin.de Unter dem Link Notenstatistik und Prüfungseinsichtstermine werden auf der Homepage des Prüfungsbüros die Termine zur Klausureinsicht veröffentlicht, sofern die Lehrstühle diese mitgeteilt haben. Weiterhin wird über die Notenverteilung, die Durchschnittsnote und die Durchfallquote informiert.

Säumnis Erscheinen Sie trotz Anmeldung und Zulassung nicht zu einem Prüfungstermin bzw. überschreiten Sie die Bearbeitungszeit (z.b. Hausarbeit, Seminararbeit, Studienabschlussarbeit), ist die Prüfung nicht bestanden. Im Falle von Krankheit muss beim Prüfungsbüro ein ärztliches Attest eingereicht werden. Grundlage des Attestes muss eine unverzügliche Untersuchung, spätestens am Tag der Prüfung sein. Sollte Ihre Arztpraxis an diesem Tag geschlossen sein, müssen Sie in einer anderen Arztpraxis, beim Ärztlichen Bereitschaftsdienst oder in der Notaufnahme eines Krankenhauses vorstellig werden. Der Krankenschein muss spätestens am dritten Werktag nach dem Prüfungstermin im Prüfungsbüro vorliegen. Bei Zusendung mit der Post gilt der Poststempel. Anderenfalls wird die Prüfung mit der Note 5,0 bewertet. Vermerken Sie auf dem Nachweis Ihre Matrikel-Nr. und die Prüfung, für die Sie sich krank melden.

1. und 2. Prüfungsabschnitt In jedem Semester werden 2 Prüfungsabschnitte angeboten: Der erste Prüfungsabschnitt dauert in der Regel 2 Wochen und beginnt unmittelbar nach Beendigung des Semesters, jedoch finden auch Prüfungen während der Vorlesungszeit statt. Der zweite Prüfungsabschnitt findet in der Regel 2 Wochen vor Beginn des nächsten Semesters statt. Es gibt zunächst einen Anmeldezeitraum für den 1. und den 2. Prüfungsabschnitt. Bis zum Ende der Anmeldefrist (bis ca. Ende Januar für das Wintersemester bzw. Juni für das Sommersemester) können Sie frei entscheiden, ob Sie den ersten oder zweiten Klausurtermin wählen. Bis zum Ablauf der Anmeldefrist sind jederzeit Ummeldungen vom 1. auf den 2. Termin bzw. umgekehrt möglich. Nach Ablauf der Anmeldefrist ist aus Kapazitätsgründen keine Ummeldung mehr möglich. Erneute Anmeldungen zum 2. Prüfungsabschnitt sind dann nur möglich nach Nichtbestehen der Klausur im ersten Prüfungsabschnitt bzw. bei Krankheit am Prüfungstermin des ersten Prüfungsabschnitts. Die Anmeldefrist zum zweiten Termin ist identisch mit der Rücktrittsfrist für die entsprechende Prüfung. Wollen Sie aus den o.g. Gründen an einer Prüfung im zweiten Prüfungsabschnitt teilnehmen, sind Sie verpflichtet, sich erneut selbständig anzumelden. Es erfolgt keine automatische Anmeldung durch das Prüfungsbüro. Es besteht keine Pflicht, die Prüfung im 2. Prüfungsabschnitt zu wiederholen, die nächste Wiederholungsmöglichkeit besteht dann jedoch frühestens nach einem Jahr. Ggf. müssen Sie damit rechnen, dass sich die Inhalte in den Lehrveranstaltungen gegenüber dem Vorjahr ändern können.

Überfachlicher Wahlpflichtbereich in den Monobachelorstudiengängen BWL und VWL 25 LP müssen im Rahmen des Überfachlichen Wahlpflichtbereichs (ÜWP) absolviert werden. Hierzu gehören nicht die Veranstaltungen und Prüfungen, die Sie an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät absolvieren. Die Berücksichtigung dieser Leistungen erfolgt unbenotet, ggf. erteilte Noten fließen nicht in die Gesamtnote ein. Gewählt werden kann aus dem folgenden Angebot: ÜWP anderer Fakultäten der HU (hier gelten die Bestimmungen des jeweiligen Faches) fachliche/fachfremde Kurse aus anderen Hochschulen / Auslandssemestern (Prüfung muss bestanden worden sein, keine Sitzscheine ) Sprachkurse, die an Hochschulen absolviert wurden Kurse des Career-Centers berufsbezogenes Vollzeit-Praktikum (10 LP, 6 Wochen oder kaufmännische Ausbildung beachten Sie die Hinweise auf der folgenden Seite) Nicht anerkannt werden im ÜWP Kurse und Prüfungen der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der HU Sprachkurse in der jeweiligen Muttersprache bzw. Amtssprache des Heimatlandes Deutschkurse für Ausländer unter C1-Nivau GER sowie Kurse, die bereits für einen anderen Studienabschluss berücksichtigt worden sind.

Hinweise zum Praktikum Ein sechswöchiges Vollzeit-Praktikum mit Bezug zum aktuellen Studium wird mit 10 LP angerechnet. Das Praktikum soll in der Regel während des Studiums in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Voraussetzung für die Anrechnung: mindestens 6 Wochen Vollzeit Bezug zum Studienfach muss vorhanden sein Danach sind beim Prüfungsbüro einzureichen: Vom Arbeitgeber: Arbeitszeugnis dieses muss mindestens enthalten: o Dauer des Praktikums o Bestätigung der Arbeitszeit o Arbeitsaufgaben Vom Studierenden: Praktikumsbericht im Umfang von 2 A4-Seiten. Der Praktikumsbericht soll eine kritische Reflexion des Gebrauchswertes der im Studium erlernten Kompetenzen in Bezug auf eine künftige Berufspraxis wiedergeben. Ebenfalls als Praktikum können angerechnet werden: eine abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung (Nachweis des Ausbildungszeugnisses, kein Praktikumsbericht erforderlich) eine zumindest zweijährige studienfachbezogene Tätigkeit in einem Unternehmen studienfachbezogene Werkverträge mit mind. 240 h Arbeitszeit

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt nach den geltenden Regeln der Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang, in dem die Einschreibung erfolgt ist. Ausführliche Hinweise zum Verfahren zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen erhalten Sie auf der Homepage des Prüfungsbüros http://www.wiwi.hu-berlin.de/studium/pa unter dem Link: Informationen der Prüfungsausschüsse

Zulassung zur Bachelorarbeit (Mono-BA BWL und VWL) Die Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt, wenn im Studiengang BWL alle Modulabschlussprüfungen des Pflichtbereichs bestanden worden sind (Module siehe 5 Studienordnung) Studiengang VWL alle Modulabschlussprüfungen des Pflichtbereichs sowie die Modulabschlussprüfungen des fachlichen Wahlpflichtbereichs B im Umfang von 18 LP bestanden worden sind (Module siehe 5 Studienordnung)

Studienabschluss und Berechnung der Abschlussnote Alle Pflichtmodule müssen spätestens im dritten Versuch bestanden werden, anderenfalls kann das Studium nicht erfolgreich beendet werden. Vor dem dritten Prüfungsversuch wird durch die Lehrenden eine fachliche Beratung angeboten. Die Bachelorarbeit kann nur einmal wiederholt werden. Das Bachelorstudium ist abgeschlossen, wenn alle Studien- und Prüfungsleistungen gemäß 5 der Studienordnung erfolgreich bestanden wurden und wenn die Bachelorarbeit mindestens mit der Note 4,0 ( ausreichend ) benotet worden ist. Die Abschlussnote in den Monobachelorstudiengängen BWL und VWL wird aus den Noten der Modulabschlussprüfungen und der Note der Bachelorarbeit, gewichtet nach den Leistungspunkten der Module und der Bachelorarbeit berechnet. Dabei werden zur Berechnung der Abschlussnote im Pflichtbereich des Monobachelorstudienganges BWL 72 LP Monobachelorstudienganges VWL 48 LP der bestbenoteten Module sowie die Note der Bachelorarbeit berücksichtigt. Die Abschlussnote der Zweitfächer BWL und VWL wird aus den Noten der Modulabschlussprüfungen, gewichtet nach den Leistungspunkten der Module berechnet. Dabei werden zur Berechnung der Abschlussnote im Pflichtbereich des Zweitfaches BWL 24 LP Zweitfaches VWL 12 LP der bestbenoteten Module berücksichtigt. Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Studienverlauf!