Offenlegungsbericht. der Sparkasse Staufen-Breisach



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Transkript:

Offenlegungsbericht der Sparkasse Staufen-Breisach Offenlegung gemäß CRR zum 31.12.2014 1

Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Informationen... 3 1.1. Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG)... 3 1.2 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR)... 3 2. Risikomanagement (Art. 435 CRR)... 3 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR)... 3 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR)... 3 3. Eigenmittel (Art. 437 CRR)... 5 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung... 5 3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente... 6 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente... 6 4. Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR)... 6 5. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR)... 7 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios... 7 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge... 10 6. Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR)... 13 7. Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR)... 14 8. Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR)... 15 9. Marktrisiko (Art. 445 CRR)... 16 10. Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR)... 16 11. Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR)... 17 12. Operationelles Risiko (Art. 446 CRR)... 18 13. Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)... 18 14. Vergütungspolitik (Art. 450 CRR)... 19 Anlagen... 20 2

1. Allgemeine Informationen Seit dem 1. Januar 2014 gelten in der gesamten Europäischen Union die Offenlegungsanforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR), die die bisherigen Vorgaben der Solvabilitätsverordnung (SolvV) ablösen. Gemäß Artikel 433 CRR müssen die nach Teil 8 CRR (Artikel 431 bis 455) erforderlichen Angaben mindestens einmal jährlich offen gelegt werden. Eine Prüfung anhand der in Artikel 433 Satz 3 CRR dargelegten Merkmale hat ergeben, dass bei der Sparkasse Staufen-Breisach eine jährliche Offenlegung ausreichend ist. Die offen zu legenden Informationen sind gemäß Artikel 434 CRR auf der Homepage der Sparkasse veröffentlicht worden. Dieser Offenlegungsbericht bleibt bis zur Veröffentlichung des folgenden Offenlegungsberichtes auf der Homepage der Sparkasse jederzeit zugänglich. Die enthaltenen quantitativen Angaben entsprechen grundsätzlich dem Stand des Meldestichtags zum Ultimo Dezember des Berichtsjahres. Davon abweichend erfolgen die Angaben zu den notleidenden und überfälligen Risikopositionen sowie zur Risikovorsorge auf Basis des festgestellten Jahresabschlusses 2014. Als weitere Medien der Offenlegung dienen der Lagebericht und der Jahresabschluss zum 31.12.2014. Der Lagebericht vermittelt die Sicht der Unternehmensleitung und bringt die Einschätzungen und Beurteilungen des Vorstandes zum Ausdruck. Die Unterlagen werden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht (siehe die Verweise im nachfolgenden Abschnitten). 1.1. Anwendungsbereich (Art. 431, 436 und 13 CRR, 26a KWG) Die Sparkasse ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Die Offenlegung erfolgt auf Einzelinstitutsebene. 1.2 Einschränkungen der Offenlegungspflicht (Art. 432 CRR) Die Sparkasse macht von den Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 432 CRR keinen Gebrauch. 2. Risikomanagement (Art. 435 CRR) 2.1 Angaben zum Risikomanagement und zum Risikoprofil (Art. 435 (1) CRR) Die Informationen gemäß Art. 435 (1) CRR hinsichtlich der Risikomanagementziele und -politik einschließlich der Risikomanagementverfahren und -systeme sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 offengelegt. 2.2 Angaben zur Unternehmensführung (Art. 435 (2) CRR) Informationen zu Mandaten des Leitungsorgans Anzahl der Leitungsfunktionen Anzahl der Aufsichtsfunktionen Ordentliche Mitglieder des Vorstands Keine Keine Ordentliche Mitglieder des Verwaltungsrats Keine Keine 3

In den Angaben sind die Mandate aufgeführt, für deren Wahrnehmung gemäß 25c und 25d KWG Beschränkungen bestehen. Die jeweiligen Leitungs- und Aufsichtsfunktionen im eigenen Institut sind nicht mitgezählt. Auswahl- und Diversitätsstrategie für die Mitglieder des Leitungsorgans (Art. 435 (2) Buchstaben b) und c) CRR) Die Regelungen für die Auswahl der Mitglieder des Vorstands sowie des Verwaltungsrats sind neben den gesetzlichen Regelungen im KWG und im Sparkassengesetz für Baden-Württemberg, in der Satzung der Sparkasse enthalten. Danach bestellt der Verwaltungsrat die Mitglieder des Vorstands in der Regel für sechs Jahre und bestimmt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Er kann auch die Abberufung der Mitglieder des Vorstands beschließen. Bei der Neubesetzung des Vorstands achtet der Verwaltungsrat darauf, dass die Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der Mitglieder des Vorstands ausgewogen sind. Darüber hinaus werden bei den Entscheidungen die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beachtet. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts für die Prüfung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern werden beachtet. Die Mitglieder des Vorstandes verfügen über eine langjährige Berufserfahrung sowie umfangreiche Fachkenntnisse und Fähigkeiten in der Kreditwirtschaft. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats ist der Vorsitzende der Versammlung der Träger. Träger der Sparkasse sind die Gemeinden Staufen, Breisach, Bad Krozingen, Ballrechten-Dottingen, Bollschweil, Ebringen, Ehrenkirchen, Eschbach, Gottenheim, Hartheim, Heitersheim, Ihringen, Merdingen, Münstertal, Pfaffenweiler, Sasbach, Sulzburg und Vogtsburg. Die elf weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse werden vom Hauptorgan des Trägers bestellt. Daneben werden sechs Mitglieder als Vertreter der Beschäftigten auf der Grundlage des Sparkassengesetzes für Baden-Württemberg durch die Arbeitnehmer gewählt. Die Mitglieder des Verwaltungsrats sind ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Schulungen durch Referenten des Sparkassenverbandes bzw. entsprechende Veranstaltungen an der Sparkassenakademie besucht bzw. verfügen über langjährige Berufserfahrung als Mitarbeiter der Sparkasse, so dass ausreichende Kenntnisse und Sachverstand für die Tätigkeit im Verwaltungsrat der Sparkasse vorhanden sind. Die Vorgaben des BaFin-Merkblatts zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen werden beachtet. Aufgrund dieser sparkassenrechtlichen Gegebenheiten ist die Festlegung und Umsetzung einer eigenständigen Diversitätsstrategie für den Verwaltungsrat nicht möglich. Angaben zum Risikoausschuss (Art. 435 (2) Buchstabe d) CRR) Aus Proportionalitätsgründen wurde kein separater Risikoausschuss i.s. von 25d Abs. 8 KWG gebildet. Die Informationen zum freiwillig gebildeten Risikoausschuss nach AT 4.2 Tz. 8 bzw. AT 4.3.2 Tz. 6 MaRisk sind im Lagebericht nach 289 HGB im Gliederungspunkt 4.1 offengelegt. Informationsfluss an das Leitungsorgan bei Fragen des Risikos (Art. 435 (2) Buchstabe e) CRR) Die Informationen zur Risikoberichterstattung an den Vorstand sowie den Verwaltungsrat sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.1 offengelegt. 4

3. Eigenmittel (Art. 437 CRR) 3.1 Eigenkapitalüberleitungsrechnung Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstabe a) CRR i. V.m. Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die in der CRR geforderte vollständige Abstimmung der aufsichtsrechtlichen Kapitalposten mit den relevanten Bilanzposten ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Handelsbilanz zum 31.12.2014 Überleitung Eigenmittel zum Meldestichtag 31.12.2014 Zusätzliches Kernkapital Passivposition Bilanzwert Hartes Kernkapital Ergänzungskapital Euro Euro Euro Euro Euro 9. Nachrangige Verbindlichkeiten 29.632.885,73 17.711.820,76 - - 11.921.065,00 10. Genussrechtskapital 518.085,00 404.219,85 - - 113.865,15 11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 15.800.000,00 4.800.000,00 11.000.000,00 - - 12. Eigenkapital - - - - - a) gezeichnetes Kapital 797.615,34 416.702,89-380.912,45 - b) Kapitalrücklage - - - - - c) Gewinnrücklagen - - - - - ca) Sicherheitsrücklage 63.088.392,05-63.088.392,05 - - cb) andere Rücklagen - - - - - d) Bilanzgewinn 2.103.050,49 2.103.050,49 - - - Sonstige Überleitungskorrekturen - - - Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (Art.62 c CRR) - - 7.000.000,00 Unternehmen der Finanzbranche (Art. 66 CRR) - - - Immaterielle Vermögensgegenstände (Art 4 (115), 36(1) Punkt (b) und 37 Punkt (a) der CRR) -18.131,02 - - Übergangsvorschriften (Art. 476 bis 478, 481 CRR) 14.504,82-14.504,82-74.084.765,85 366.407,63 19.034.930,15 Die Daten entstammen den Bilanzpositionen des geprüften Jahresabschlusses 2014 sowie den aufsichtsrechtlichen Meldungen zu den Eigenmitteln per 31.12.2014. 5

3.2 Hauptmerkmale sowie vollständige Bedingungen der begebenen Kapitalinstrumente Angaben gemäß Art. 437 (1) Buchstaben b) und c) CRR i. V. m. Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Die Sparkasse hat folgende Kapitalinstrumente begeben: Sparkassenkapitalbrief mit Nachrangabrede ohne außerordentliches Kündigungsrecht Schuldschein mit Nachrangabrede Stille Einlagen Genussscheine Die Hauptmerkmale und Vertragsbedingungen sind den Anlagen 1-8 zu entnehmen. 3.3 Art und Beträge der Eigenmittelelemente Angaben gemäß Artikel 437 (1) Buchstaben d) und e) CRR i. V. m. Anhang VI der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1423/2013 Eine detaillierte Aufstellung der Eigenmittelelemente ist der Anlage 9 zu entnehmen. Art. 437 (1) Buchstabe f) CRR findet keine Anwendung. 4. Eigenmittelanforderungen (Art. 438 CRR) Qualitative Angaben (Art. 438 Buchstabe a) und b) CRR) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter dem Punkt 2.3 wieder. Art. 438 (1) Buchstabe b) CRR findet keine Anwendung. Quantitative Angaben (Art. 438 Buchstaben c) bis f) CRR) Kreditrisiko Betrag per 31.12.2014 (Euro) Standardansatz 49.418.785,96 Zentralstaaten oder Zentralbanken - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 1.793,54 Öffentliche Stellen 3.026,94 Multilaterale Entwicklungsbanken - Internationale Organisationen - Institute 607.373,55 Unternehmen 14.794.814,01 6

Kreditrisiko Betrag per 31.12.2014 (Euro) Mengengeschäft 15.000.329,30 Durch Immobilien besicherte Positionen 10.182.363,70 Ausgefallene Positionen 1.301.130,14 Mit besonders hohen Risiken verbundene Positionen - Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 370.103,29 Verbriefungspositionen - Institute und Unternehmen mit kurzfristiger Bonitätsbeurteilung - Investmentfonds (OGA-Fonds) 4.020.668,11 Beteiligungspositionen 2.387.828,73 Sonstige Posten 749.354,66 Marktrisiko des Handelsbuchs Standardansatz - Interner Modellansatz - Fremdwährungsrisiko Netto-Fremdwährungsposition 364.099,98 Abwicklungsrisiko Abwicklungs- / Lieferrisiko - Warenpositionsrisiko Laufzeitbandverfahren - Vereinfachtes Verfahren - Erweitertes Laufzeitbandverfahren - Operationelle Risiken Basisindikatoransatz 4.452.553,85 Standardansatz - Fortgeschrittener Messansatz (AMA) - 5. Kreditrisikoanpassungen (Art. 442 CRR) 5.1 Angaben zur Struktur des Kreditportfolios Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben c) bis f) CRR Gesamtbetrag der Risikopositionen Die Ermittlung des Gesamtbetrags der Risikopositionen erfolgt nach aufsichtlichen Vorgaben. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten (nach Abzug der Risikovorsorge und vor Kreditrisikominderung) gemäß Artikel 111 CRR ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. Der Gesamtbetrag der Risikopositionen zum Meldestichtag in Höhe von 1.550,06 Mio. Euro setzt sich aus sämtlichen Risikopositionsklassen gemäß Artikel 112 CRR mit Ausnahme der 7

Beteiligungs- und Verbriefungsrisikopositionen sowie den außerbilanziellen nicht derivativen Positionen wie unwiderruflichen Kreditzusagen und derivativen Positionen zusammen. Die nachfolgende Übersicht enthält den Gesamtbetrag der Risikopositionen aufgeschlüsselt nach den für den KSA vorgegebenen Risikopositionsklassen. Die Aufschlüsselung des Gesamtbetrags der Risikopositionen ist in Jahresdurchschnittswerten angegeben. 31.12.2014 Jahresdurchschnittsbetrag Mio. EUR der Risikopositionen Zentralstaaten oder Zentralbanken 12,06 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 102,05 Öffentliche Stellen 18,32 Multilaterale Entwicklungsbanken 16,72 Internationale Organisationen 13,10 Institute 157,14 Unternehmen 260,65 Mengengeschäft 447,12 Durch Immobilien besicherte Positionen 354,10 Ausgefallene Positionen 8,34 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 46,22 Investmentfonds (OGA-Fonds) 81,61 Sonstige Posten 21,43 Gesamt 1.538,86 Geografische Verteilung der Risikopositionen Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der weit überwiegende Anteil der Risikopositionen (95,7 %) auf Deutschland entfällt, wurde unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten auf eine geografische Aufgliederung (gemäß Art. 442 Buchstabe d) CRR) verzichtet. 8

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Hauptbranchen Die Sparkasse ordnet jedem Kunden eine Branche nach der Systematik der Wirtschaftszweige zu. Diese Branchen werden gruppiert und zu Hauptbranchen zusammengefasst offengelegt (Art. 442 Buchstabe e) CRR). 31.12.2014 Mio. EUR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Banken Offene Investmentvermögen (inkl. Geldmarktfonds Öffentliche Haushalte Privatpersonen Unternehmen u. wirtschaftlich selbstständige Personen: davon Land- u. Forstwirts., Fischerei Energie- u. Wasserversorgung, Entsorgung, Bergbau, Verarbeitendes Gewerbe Baugewerbe 8,33-3,22 - - - - - - - - - - - - - - 100,01 - - - - - - - - - 0,03 0,13 - Öffentliche Stellen 9,96-5,15 - - - - - - - 0,11-1,29 - - Multilaterale Entwicklungsbanken Internationale Organisationen 16,72 - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - 13,10 - - - - Institute 165,61 - - 0,04 - - - - - - - - - - - Unternehmen - - - 7,44 3,29 21,55 35,22 42,23 24,11 11,54 6,52 25,29 66,98 0,01-0,94 davon: KMU - - - 0,01 1,91 7,14 20,81 34,68 13,92 8,23 6,52 25,29 53,48 0,01 Mengengeschäft - - - 233,88 9,32 4,51 18,14 43,05 27,98 4,68 4,90 26,70 45,71 2,39 0,01 davon: KMU - - - 9,32 4,51 17,69 43,05 27,97 4,68 4,90 26,62 45,71 2,39 0,01 Durch Immobilien besicherte Positionen Ausgefallene Positionen Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen Investmentfonds (OGA-Fonds) - - - 309,44 4,23 0,22 6,34 13,46 8,10 2,17 3,74 16,29 34,78 - - - - - 3,19 0,90-0,57 2,07 1,62 0,08 0,29 0,61 3,37 - - 46,26 - - - - - - - - - - - - - - - 81,96 - - - - - - - - - - - - - Sonstige Posten - - - - - - - - - - - - - - 22,14 Handel, Instandhaltung v. KFZ Verkehr u. Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- u. Wohnungswesen Sonstige Dienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck Sonstige Gesamt 246,88 81,96 108,38 554,00 17,74 26,27 60,27 100,81 61,81 18,48 28,67 68,89 152,15 2,53 21,21 9

Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Restlaufzeiten Bei den Restlaufzeiten (Offenlegung gemäß Art. 442 Buchstabe f) CRR) handelt es sich um vertragliche Restlaufzeiten. 31.12.2014 Mio. EUR < 1 Jahr 1 Jahr bis 5 Jahre > 5 Jahre Zentralstaaten oder Zentralbanken 8,33 3,22 - Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 17,96 20,59 61,61 Öffentliche Stellen 5,19 9,96 1,37 Multilaterale Entwicklungsbanken 7,10-9,62 Internationale Organisationen 5,05 8,05 - Institute 29,53 79,06 57,06 Unternehmen 66,62 37,83 138,78 Mengengeschäft 164,19 50,27 206,80 Durch Immobilien besicherte Positionen 61,67 31,17 305,93 Ausgefallene Positionen 1,28 1,16 10,28 Positionen in Form von gedeckten Schuldverschreibungen 5,51 35,61 5,15 Investmentfonds (OGA-Fonds) - - 81,96 Sonstige Posten 12,78-9,37 Gesamt 385,21 276,92 887,93 5.2 Angaben zu überfälligen sowie notleidenden Positionen und zur Risikovorsorge Angaben gemäß Art. 442 Buchstaben a) und b) sowie g) bis i) CRR Definition überfälliger und notleidender Forderungen Eine Forderung gilt als überfällig, wenn Verbindlichkeiten eines Schuldners mehr als 90 aufeinander folgende Tage in Verzug sind. Dieser Verzug wird bei der Sparkasse nach Artikel 178 CRR für alle Risikopositionsklassen kreditnehmerbezogen ermittelt. Notleidende Kredite sind Forderungen, für die Maßnahmen der Risikovorsorge wie Wertberichtigungen oder Teilabschreibungen getroffen wurden bzw. die sich in Abwicklung befinden. Ansätze und Methoden zur Bestimmung der Risikovorsorge Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, diese zu steuern und zu bewerten sowie im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2014. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf, d. h. Bedarf an spezifischen Kreditrisikoanpassungen, besteht. Eine außerordentliche Überprüfung erfolgt, wenn der Sparkasse Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden spezifischen Kreditrisikoanpassungen orientiert sich zum einen an der Wahr- 10

scheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihren wahrscheinlichen Realisationswerten, um einschätzen zu können, welche Erlöse nach Eintritt von Leistungsstörungen noch zu erwarten sind. Die spezifischen Kreditanpassungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus erforderlicher Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers oder bei Kreditrückführung erfolgt eine Auflösung der spezifischen Kreditrisikoanpassungen. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen allgemeine Kreditrisikoanpassungen in Form von Vorsorgereserven für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Notleidende und überfällige Risikopositionen nach Branchen und nach geografischen Gebieten Die Nettozuführung zur Risikovorsorge im Kreditgeschäft betrug gemäß festgestelltem Jahresabschluss 2014 im Berichtszeitraum 0,8 Mio. Euro und setzt sich zusammen aus Zuführungen und Auflösungen. Direkt in die GuV übernommene Direktabschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 0,13 Mio. Euro, die Eingänge auf abgeschriebene Forderungen 0,08 Mio. EUR. 11

31.12.2014 Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB1 Bestand PWB2 Bestand Rückstellungen Aufwendungen für EWB, PWB3 und Rückstellungen Direktabschreibungen abzgl. Eingänge auf abgeschriebene Forderungen4 Gesamtbetrag überfälliger Forderungen 5 Privatpersonen 2,57 1,12 - - - 1,72 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur 0,67 0,13 - - - 0,22 Verarbeitendes Gewerbe 0,91 0,35 - - - - Baugewerbe 1,64 0,48 - - - 0,69 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 2,76 1,64 - - - 0,20 0,08 0,08 - - - - 0,62 0,27 - - - - 0,66 0,06 - - - - 3,50 1,43 - - - 0,58 Gesamt 13,43 5,56 0,85 - - 0,05 3,42 1) Inklusive pauschalierter EWB. Die Sparkasse bildet keine pauschalierten EWB. 2) PWB liegen nicht auf Einzelvertragsebene vor und werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben. 3) Nettozuführungen/Nettoauflösungen: Branchen enthalten EWB u. Rückstellungen. Zuführungen/Auflösungen bei PWB sind als Gesamtbetrag in der Spaltensumme berücksichtigt. 4) Verzicht auf Aufschlüsselung nach Branchen wegen unwesentlicher Gesamtsumme. 5) ohne Risikovorsorge 31.12.2014 Mio. EUR Gesamtbetrag notleidender Forderungen Bestand EWB Bestand an PWB1 Bestand Rückstellungen Gesamtbetrag überfälliger Forderungen Deutschland 13,30 5,44 - - 3,41 EWR 0,13 0,13 - - 0,01 Gesamt 13,43 5,56 0,85-3,42 1) PWB werden hier als Gesamtbetrag in der Spaltensumme angegeben. 12

Entwicklung der Risikovorsorge 31.12.2014 Anfangsbestand1 Mio. EUR Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Wechselkursbedingte und sonstige Veränderung Endbestand Einzelwertberichtigungen 5,17 1,70 0,88 - - 5,56 Rückstellungen - - - - - - Pauschalwertberichtigungen 0,94-0,09 - - 0,85 Summe spezifische Kreditrisikoanpassungen Allgemeine Kreditrisikoanpassungen (als Ergänzungskapital angerechnete Vorsorgereserven nach 340f HGB) 1 Anfangsbestand der Allgemeinen Risikoanpassungen zum 02.01.2014 6,10 1,70 0,97 - - 6,41 - - 6. Inanspruchnahme von ECAI und ECA (Art. 444 CRR) Zur Berechnung der regulatorischen Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko verwendet die Sparkasse die in der CRR für den KSA vorgegebenen Risikogewichte. Dabei dürfen für die Bestimmung der Risikogewichte Bonitätsbeurteilungen externer Ratingagenturen herangezogen werden. Die folgende Übersicht enthält die benannten, aufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagenturen sowie die Risikopositionsklassen, für welche die Agenturen in Anspruch genommen werden. Risikopositionsklasse nach Artikel 112 CRR Zentralstaaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften Multilaterale Entwicklungsbanken Öffentliche Stellen Benannte Ratingagenturen Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Standard & Poor s, Moody s Die Übertragung der Bonitätsbeurteilung einer Emission auf die Forderung erfolgt auf Basis eines systemtechnisch unterstützten Ableitungssystems, das mit den Anforderungen nach Artikel 139 CRR übereinstimmt. Grundsätzlich wird so jeder Forderung ein Emissionsrating oder sofern dieses nicht vorhanden ist ein Emittentenrating übertragen. Falls kein Rating zugeordnet werden kann, wird die Forderung wie eine unbeurteilte Risikoposition (mit pauschalen Risikoanrechnungssätzen) behandelt. Das für die jeweilige Forderung anzuwendende Risikogewicht wird anhand der in der CRR vorgegebenen Bonitätsstufen ermittelt. Die Zuordnung der externen Bonitätsbeurteilungen zu den Bonitätsstufen erfolgt auf Basis der von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA veröffentlichten Standardzuordnung. 13

Risikopositionswerte vor und nach Berücksichtigung von Kreditrisikominderung Der Risikopositionswert bildet die Grundlage für die Bestimmung der Eigenmittelanforderungen für das Kreditrisiko. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Risikopositionswerte aufgeschlüsselt nach Risikogewichten vor und nach im KSA angerechneten Sicherheiten. Vorhandene Investmentfonds sind im Risikogewicht 35% und 100% enthalten. 31.12.214 Risikogewicht in % Positionswerte vor Kreditrisikominderung Mio. EUR Positionswerte nach Kreditrisikominderung Mio. EUR 0 281,64 300,75 10 46,26 46,26 20 40,17 43,34 35 457,60 457,60 50 - - 70 - - 75 295,86 279,94 100 239,18 233,02 150 8,25 8,05 250 4,89 4,89 370 - - 1250 - - Kapitalabzug 1.373,85 1.373,85 7. Beteiligungen im Anlagebuch (Art. 447 CRR) Die Beteiligungen der Sparkasse, sowohl direkte als auch indirekte Beteiligungen, wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen- Finanzgruppe zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Institutionen in der Region zu ermöglichen und nachhaltig die regionalen Wirtschaftsräume zu fördern. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrags durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Grundsätzlich gliedert die Sparkasse ihre Beteiligungen in kreditnahe und strategische Beteiligungen. Letztere wiederrum sind unterteilt in Verbund- und sonstige strategische Beteiligungen. Nach dieser Gliederung hat die Sparkasse nur strategische Beteiligungen im Bestand. Zu den Bewertungsmethoden wird auf die Angaben im Abschnitt B im Anhang verwiesen. Die Bewertung der Beteiligungen in der Rechnungslegung erfolgt nach den Vorschriften des HGB. Die Beteiligungen werden nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß 253 Absätze 1 und 3 HGB bewertet. Die Wertansätze werden in regelmäßigen Abständen überprüft. Die Bewertung der Beteiligungen erfolgt zu Anschaffungskosten gemäß HGB. Dauerhafte Wertminderungen auf Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Positionen betreffen die direkten und indirekten Beteiligungspositionen der Sparkasse. Bei den Wertansätzen wird der in der Bilanz ausgewiesene Buchwert ausgewiesen. Eine exakte Ermittlung des über dem Buchwert liegenden beizulegenden 14

Zeitwerts erfolgt weder für externe noch für interne Zwecke. Sämtliche Positionen werden aus strategischen Gründen gehalten. 31.12.2014 Mio. EUR Buchwert Verbundbeteiligungen -nicht börsennotiert-¹ 12,57 Sonstige strategische Beteiligungen -nicht börsennotiert- 0,94 Gesamt 13,51 ¹Ohne Zusagen und mit anteiligen Zinsen Im harten Kernkapital sind keine Beträge gemäß Artikel 447 Buchstabe e CRR aus Beteiligungspositionen des Anlagebuchs enthalten. 8. Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453 CRR) Zur angemessenen Reduzierung der Adressenausfallrisiken können bestimmte Kreditrisikominderungstechniken eingesetzt werden. Hierzu zählen die Hereinnahme von Sicherheiten sowie bilanzwirksame und außerbilanzielle Aufrechnungen. Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen macht die Sparkasse keinen Gebrauch. Die Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Bei der Hereinnahme und der Bewertung von Sicherheiten werden sowohl quantitativen als auch qualitativen Aspekten unter Berücksichtigung rechtlicher Erfordernisse Rechnung getragen. Die entsprechenden Verfahren sind in den Organisationsanweisungen der Sparkasse verankert. Die Beleihungsgrundsätze bilden den Rahmen für Art und Umfang der zugelassenen Sicherheiten und geben die anzuwendenden Kriterien für die Beurteilung der Werthaltigkeit der Sicherheiten vor. Der Ansatz, die Prüfung und die regelmäßige Bewertung der Sicherheiten liegen im Verantwortungsbereich der Marktfolge. Die Wertansätze der Sicherheiten werden in Abhängigkeit von ihrer Art in regelmäßiger Folge überprüft und aktualisiert. Die implementierten Prozesse zur Risikosteuerung geben die regelmäßige vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten vor. Zur laufenden Gewährleistung der juristischen Durchsetzbarkeit werden standardisierte Verträge eingesetzt. Die Entscheidung über die Anerkennung und Anwendung eines Sicherheiteninstruments zur Kreditrisikominderung trifft die Sparkasse im Kontext ihrer Geschäftsstrategie und der Kreditrisikostrategie. Die Sparkasse nutzt zur Absicherung von privaten und gewerblichen Immobilienfinanzierungen Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im KSA nicht als Kreditrisikominderung, sondern als eigenständige Risikopositionsklasse berücksichtigt und unter Artikel 442 CRR offengelegt. Die Bewertung der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen der Artikel 125 und 126 CRR in Verbindung mit Artikel 208 CRR. Bei der Ermittlung der Sicherheitenwerte werden die Vorgaben der Beleihungsgrundsätze des Landes Baden- Württemberg sowie der Beleihungswertermittlungsverordnung zu Grunde gelegt. 15

Daneben werden die folgenden Hauptarten von Sicherheiten für aufsichtsrechtliche Zwecke als Sicherheiteninstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: Finanzielle Sicherheiten: Bargeld, Bareinlagen bei der Sparkasse. Gewährleistungen und Garantien: Garantien und Bürgschaften anerkennungsfähiger Sicherungsgeber (z. B. öffentliche Stellen und inländische Kreditinstitute). Bei den Gewährleistungsgebern für die von der Sparkasse angerechneten Gewährleistungen handelt es sich hauptsächlich um örtliche Gebietskörperschaften und inländische Kreditinstitute. Kreditderivate werden von der Sparkasse im Rahmen der aufsichtsrechtlich anerkannten Besicherung nicht genutzt. Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen innerhalb der Kreditrisikominderung kommen bei der Sparkasse nicht vor. Für die einzelnen Risikopositionsklassen ergeben sich die folgenden Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten. 31.12.2014 Finanzielle Sicherheiten Mio. EUR Gewährleistungen und Kreditderivate Öffentliche Stellen - 1,29 Unternehmen 1,46 4,67 Mengengeschäft 5,67 10,25 Ausgefallene Positionen 0,08 0,15 Gesamt 7,21 16,35 9. Marktrisiko (Art. 445 CRR) Zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für das Marktrisiko verwendet die Sparkasse die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Eigene interne Modelle i. S. von Art. 363 CRR kommen nicht zur Anwendung. Für die zum Stichtag vorliegenden Marktrisiken ergibt sich für das Fremdwährungsrisiko eine Eigenmittelanforderung in Höhe von 0,36 Mio. Euro. Eigenmittelanforderungen für weitere Marktpreisrisiken bestehen zum Stichtag nicht. 10. Zinsrisiko im Anlagebuch (Art. 448 CRR) Qualitative Angaben (Art. 448 Buchstabe a) CRR) Hinsichtlich der Zinsänderungsrisiken verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht des Lageberichts. 16

Quantitative Angaben (Art. 448 Buchstabe b) CRR) Nachfolgende Übersicht enthält die Barwertveränderung des Zinsbuches bei dem von der Aufsicht für externe Zwecke vorgegebenen Zinsschock von +/- 200 Basispunkten. 31.12.2014 berechnete Barwertänderung Zinsschock + 200 Basispunkte Zinsschock - 200 Basispunkte Mio. Euro -18,10-3,09 Tabelle: Zinsänderungsrisiko 11. Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439 CRR) Qualitative Angaben (Art. 439 Buchstaben a) bis d) CRR) Die Sparkasse schließt derivative Finanzgeschäfte in Form von Zinsswaps zur Steuerung und Begrenzung von Zinsänderungsrisiken ab. Ein Handel zur Erzielung von Gewinnen aus Preisdifferenzen in diesen Instrumenten wird nicht betrieben. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für derivative Positionen erfolgt auf Basis der aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Die Anrechnungsbeträge für derivative Positionen werden zusammen mit den weiteren Kreditisikobehafteten Positionen bei der Ermittlung der Risikopositionen (Exposures) berücksichtigt. Zinsswaps werden ausschließlich mit Banken guter Bonität im Rahmen des Haftungsverbundes außerbörslich abgeschlossen. Für jeden Kontrahenten besteht zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses ein Limit zur Geschäfts- und Risikobegrenzung. Bei der Sparkasse werden keine Sicherheiten für Derivate hereingenommen. Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen Grundsätze des HGB. Die zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen und waren somit nicht gesondert zu bewerten. Im Rahmen der Steuerung derivativer Adressenausfallrisikopositionen werden die Risikobeiträge von Markt- und Kontrahentenrisiken additiv behandelt. Es erfolgt daher keine Betrachtung von Korrelationen dieser Risiken. Die Sparkasse hat individuell ausgehandelte Rahmenverträge mit ihren Vertragspartnern abgeschlossen. Bei der Sparkasse bestehen keine Verträge, die die Sparkasse im Falle einer Herabstufung ihres Ratings zur Leistung von Sicherheiten bzw. zum Nachschuss von Sicherheiten verpflichten. Quantitative Angaben (Art. 439 Buchstaben e) bis h) CRR) Bei den Zinsderivaten bestehen keine positiven Wiederbeschaffungswerte. 17

12. Operationelles Risiko (Art. 446 CRR) Das operationelle Risiko ist die Gefahr von Verlusten, die durch Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder aufgrund von externen Ereignissen, einschließlich Rechtsrisiken, eintreten. Diese Begriffsbestimmung schließt die aufsichtsrechtliche Definition gemäß der CRR ein. Die Bestimmung der regulatorischen Eigenkapitalunterlegung für operationelle Risiken basiert auf dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315 und 316 CRR. 13. Belastete und unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) Belastete Vermögenswerte sind grundsätzlich bilanzielle und außerbilanzielle Vermögensgegenstände, die bei besicherten Refinanzierungsgeschäften und sonstigen besicherten Verbindlichkeiten als Sicherheit eingesetzt werden und die nicht uneingeschränkt genutzt werden können. Die Belastung von Vermögenswerten bei der Sparkasse resultiert in erster Linie aus den Weiterleitungsdarlehen. Die Sparkasse hat mit allen Gegenparteien der Geschäfte, aus denen belastete Vermögenswerte resultieren, Besicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte stehen zweckgebunden spezifischen Verbindlichkeiten gegenüber. Die Höhe der als Sicherheiten genutzten Vermögenswerte richtet sich nach der Höhe der zu besichernden Verbindlichkeit, wobei die Sicherheiten einem festgelegten Bewertungsabschlag unterworfen sind. Übersteigt der Wert einer Sicherheit den Betrag der gesicherten Verbindlichkeit (Übersicherung), werden Sicherheiten freigegeben. Das Vorliegen einer Übersicherung wird bei jeder Bewertung des Geschäfts, in der Regel täglich, geprüft. Der Sicherheitennehmer erwirbt bei Sicherheitenübertragungen das unbedingte Sicherungseigentum. Die Wiederverwendung von Sicherheiten wird regelmäßig nicht ausgeschlossen. Bei Verpfändungen erwirbt der Sicherheitennehmer ein Pfandrecht und kann nicht frei über die verpfändeten Vermögenswerte verfügen. Sicherheiten können mit der Maßgabe einer bestimmten Zweckbestimmung hinterlegt werden. Die als Sicherheiten hinterlegten Vermögenswerte können in einem geregelten Verfahren ausgetauscht werden, das gilt auch bei Vorliegen einer Wiederverwendungsbefugnis. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Vermögenswerte sowie deren Belastung dar. Von den bilanziellen Vermögenswerten der Sparkasse waren zum Berichtsstichtag 84,6 Mio. EUR belastet. Angaben zur Entwicklung der belasteten Vermögenswerte im Berichtszeitraum sind im Rahmen dieses Berichts noch nicht möglich, da die Meldung per 31.12.2014 erstmalig erfolgt ist. 18

Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht der gesamten Bilanzaktiva, angegeben in Stichtagswerten, unterteilt nach belasteten und unbelasteten Vermögenswerten: 31.12.2014 Buchwert belasteter Vermögenswerte Mio. EUR Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Marktwert belasteter Vermögenswerte Buchwert unbelasteter Vermögenswerte Marktwert unbelasteter Vermögenswerte - - 88,4 88,5 Anleihen und Schuldverschreibungen - - 226 232,6 Sonstige Vermögenswerte 84,6 843,7 Summe Vermögenswerte 84,6 1.158,10 Die nachfolgende Übersicht enthält die Stichtagswerte der Verbindlichkeiten (Geschäfte der Passivseite und das Derivategeschäft), die die Belastung der Vermögenswerte erzeugen, also die Quellen der Belastung darstellen. 31.12.2014 Mio. EUR Zugehörige Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten und Wertpapierleihe Belastete Vermögenswerte, Sicherheiten und begebene eigene Schuldverschreibungen ohne gedeckte Schuldverschreibungen und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 84,1 84,6 14. Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) Als im Sinne des 17 der Instituts-Vergütungsverordnung nicht als bedeutend einzustufendes Institut besteht für die Sparkasse Staufen-Breisach gemäß Artikel 450 (2) CRR keine Verpflichtung, Angaben zur Vergütungspolitik öffentlich zugänglich zu machen. 19

Anlagen Anlage 1: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief ohne außerordentliches Kündigungsrecht begeben bis 31.05.2011 Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief ohne außerordentliches Kündigungsrecht, begeben bis 31.05.2011 1 Emittent Sparkasse Staufen-Breisach 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für k. A. Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief mit Nachrangabrede 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, 4,8 Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 20.677.523,86 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 04.04.2005-31.12.2011 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 04.01.2015-11.12.2019 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Nein 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Nein Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Von 1,60 bis 5,05% p.a. 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Zwingend Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 20

28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 30 Herabschreibungsmerkmale k. A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k. A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k. A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument k. A. nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k. A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. Bei diesen Sparkassenkapitalbriefen liegt eine Vielzahl kleinteiliger Emissionen vor. Diese weichen nur im Zinssatz, Betrag und der Laufzeit ab und werden deshalb zusammengefasst dargestellt. Anlage 2: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Schuldschein mit Nachrangabrede Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Schuldschein mit Nachrangabrede 1 Emittent Sparkasse Staufen-Breisach 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für k. A. Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen k. A. 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Schuldschein mit Nachrangabrede 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, 3,00 Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 3.000.000,00 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 10.10.2014 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 10.10.2024 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Bei regulatorischem Ereignis jederzeit zu Pari 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 3,00 % p.a. 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 21

20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Zwingend Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung Drohende Insolvenz / Liquidation ( gesetzliche Regelung ) 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise Ganz oder teilweise 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 30 Herabschreibungsmerkmale Drohende Insolvenz / Liquidation ( gesetzliche Regelung ) 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k. A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k. A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument k. A. nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k. A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. Anlage 3: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief mit Nachrangabrede Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief mit Nachrangabrede 1 Emittent Sparkasse Staufen-Breisach 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für k. A. Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen k. A. 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Sparkassenkapitalbrief mit Nachrangabrede 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, 4,1 Mio Stand letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 4.061.500,00 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum Ab 20.10.2014 22

12 Unbefristet oder mit Verfallstermin Mit Verfalltermin 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 22.10.2010 30.12.2024 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Nein 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Nein Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex Von 1,25% bis 2,00% p.a. 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Zwingend Betrag) 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 30 Herabschreibungsmerkmale k. A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k. A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k. A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument k. A. nennen) 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k. A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. Bei diesen Sparkassenkapitalbriefen liegt eine Vielzahl kleinteiliger Emissionen vor. Diese weichen nur im Zinssatz, Betrag und der Laufzeit ab und werden deshalb zusammengefasst dargestellt. 23

Anlage 4: Produktinformationsblatt des Kapitalinstruments Sparkassenkapitalbrief mit Nachrangabrede 24

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Anlage 5: Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Stille Einlagen Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Stille Einlagen 1 Emittent Sparkasse Staufen- Breisach 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für k. A. Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Zusätzliches Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit k. A. 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Stille Vermögenseinlage 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand 0,4 letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 0,4 9a Ausgabepreis 100 % 9b Tilgungspreis 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 08.12.98 / 10.12.99 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 31.12.16 / 31.12.16 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin k. A. 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k. A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k. A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fester Zinssatz 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 5,66 % / 5,63 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 30 Herabschreibungsmerkmale k. A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k. A. 26

32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k. A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k. A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k. A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen 27

Anlage 6: Vertragsbedingungen Stille Einlagen 28

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Anlage 7: Hauptmerkmale Genussscheine Hauptmerkmale des Kapitalinstruments Genussscheine 1 Emittent Sparkasse Staufen- Breisach 2 Einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN und Bloomberg-Kennung für k.a. Privatplatzierung) 3 Für das Instrument geltendes Recht Bundesrepublik Deutschland Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach Übergangszeit Nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene 0,1 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) 0,5 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand 0,5 letzter Meldestichtag) 9 Nennwert des Instruments 0,5 9a Ausgabepreis 100 % 9b Tilgungspreis 100 % 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum 15.12.2008 15.12.2009 15.12.2010 15.12.2011 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin 15.12.2014 15.12.2015 15.12.2016 15.12.2017 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin 15.12.2014 15.12.2015 15.12.2016 15.12.2017 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht Nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k. A. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k. A. Coupons/Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen Fester Zinssatz 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex 4,10 % 3,14 % 2,39 % 2,23 % 19 Bestehen eines Dividenden-Stopps" Nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) Zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) Zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes Nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ Nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar Nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k. A. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k. A. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k. A. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k. A. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 33

29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k. A. 30 Herabschreibungsmerkmale k. A. 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k. A. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k. A. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k. A. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k. A. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) k. A. 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente k. A. 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k. A. Bei diesen Genussscheinen liegt eine Vielzahl kleinteiliger Emissionen vor. Diese weichen nur im Zinssatz, Betrag und der Laufzeit ab, und werden deshalb zusammengefasst dargestellt. 34

Anlage 8: Vertragsbedingungen Genussscheine 35