Übersicht über den Geltungsbereich der DATENSCHUTZ- ORDNUNG



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Transkript:

Name der Freien evangelischen Gemeinde, der Einrichtung oder des Werkes, die diesen Antrag stellt Freie evangelische Gemeinde Musterort Anschrift ( Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) der oben genannten Einrichtung Musterstraße 1 Anlage 1 Übersicht über den Geltungsbereich der DATENSCHUTZ- ORDNUNG des Bundes Freier evangelischer Gemeinden KdöR nach 1, Abs. 4 und 8, Abs. 3 DSO 1. Name des Werkes oder der Einrichtung Freie evangelische Gemeinde Musterort 2. Anschrift von 1. Musterstraße 1 (Tabulator= Strg+ Tabulator) (Zeilenumbruch= Umschalt+Eingabe) 3. Rechtsform von 1. KdöR 4. Aufgabenstellung von 1. kirchliche Zwecke 5. Verantwortlicher Betriebsbeauftragter i. S. v. 16 DSO (soweit vorhanden) Name, Vorname, Anschrift 6. Leiter der EDV- Abteilung/ des Rechnungswesens Name, Vorname Mustermann, EDV Mustermann Rechnungswesen Anschrift Musterstr.2 Musterstr. 3

Durchführung der automatischen Datenverarbeitung nach 8 Abs. 1 DSO Anlage 2 Werden personenbezogene Daten automatisch verarbeitet, sind zur Ausführung der Vorschriften dieses Gesetzes Maßnahmen zu treffen, die je nach Art der zu schützenden personenbezogenen Daten geeignet sind, 1. Unbefugten den Zugang zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, zu verwehren (Zugangskontrolle ), 2. Personen, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätig sind, daran zu hindern, dass sie Datenträger unbefugt entfernen (Abgangskontrolle ), 3. die unbefugte Eingabe in den Speicher sowie die unbefugte Kenntnisnahme, Veränderung oder Löschung gespeicherter personenbezogener Daten zu verhindern (Speicherkontrolle ), 4. die Benutzung von Datenverarbeitungssystemen, aus denen oder in die personenbezogene Daten durch selbsttätige Einrichtungen übermittelt werden, durch unbefugte Personen zu verhindern (Benutzerkontrolle ), 5. zu gewährleisten, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten durch selbsttätige Einrichtungen ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden personenbezogenen Daten zugreifen können (Zugriffskontrolle ), 6. zu gewährleisten, dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen personenbezogene Daten durch selbsttätige Einrichtungen übermittelt werden können (Übermittlungskontrolle ), 7. zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, welche personenbezogenen Daten zu welcher Zeit von wem in Datenverarbeitungssysteme eingegeben worden sind (Eingabekontrolle), 8. zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können (Auftragskontrolle), 9. zu gewährleisten, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten sowie beim Transport entsprechender Datenträger diese nicht unbefugt gelesen, verändert oder gelöscht werden können (Transportkontrolle ), 10. die innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird (Organisationskontrolle).

Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach 8, Abs. 4 DS Anlage 3 Herr/ Frau Vorname, Name Mustermann EDV wird unter Aushändigung der Datenschutzordnung des Bundes Freier evangelischer Gemeinden KdöR wie folgt auf das Datengeheimnis verpflichtet und auf die Strafbarkeit von Verstößen hingewiesen: Es ist Ihnen untersagt, geschützte personenbezogene Daten zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Verpflichtung auf das Datengeheimnis besteht nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fort. Nach staatlichen Gesetzesvorschriften können Verstöße gegen das Datengeheimnis mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet. Ort, Datum Musterort, 01.01.2010 Unterschrift Mustermann EDV Vorname Name des Verpflichtenden Mustermann Verpflichtender Unterschrift Mustermann Verpflichtender Beendigung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Mitarbeiter am Datum Vorname, Name des Verantwortlichen der kirchlichen Stelle Unterschrift des Verantwortlichen der kirchlichen Stelle Bei mehreren zu verpflichtenden Personen, Anlage 3 für jeweils jede Person ausfüllen!

Dateienregister nach 8 Abs. 2 und 5 DSO Speichernde Stelle: Bezeichnung und Anschrift ggf. zusätzlich abweichender Standort der Datei bzw. ihrer Kopien Kasse bei Mustermann Kasse Musterstraße 1 1. Bezeichnung der Datei und des Dateiinhaltes: Kassendaten Anlage 4 2. Betroffener Personenkreis Spender 3. Arten der gespeicherten personenbezogenen Daten, die über 6, Abs. 2 DSO hinausgehen: 4. Aufgaben, zu deren Erfüllung die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist: Kassenführung 5. Stellen, an die personenbezogene Daten regelmäßig übermittelt werden: 6. Arten der zu übermittelnden Daten und Zwecke, zu deren Erfüllung die Übermittlung der Daten jeweils erforderlich ist. Abrechnungen Spenden 7. Welche Ziffern in Anlage 2 der DSO werden erfüllt: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8, 9, 10 8. Verzeichnis über Betriebssystem, verarbeitendes Programm und Speichermedium: Microsoft Office, Optigem, Lotus, Open-Office, Notebook Festplatte Sicherung USB- Festplatte Datum, Unterschrift des Verantwortlichen der kirchlichen Stelle Stempel Datum, Unterschrift Für jede speichernde Stelle 1 Anlage 4 ausfüllen z.b. Kasse, Gemeindekartei

Dateienregister nach 8 Abs. 2 und 5 DSO Speichernde Stelle: Bezeichnung und Anschrift ggf. zusätzlich abweichender Standort der Datei bzw. ihrer Kopien Gemeindekartei bei Mustermann Gemeindekartei (Gemeindebüro) Anlage 4 Musterstr. 12 1. Bezeichnung der Datei und des Dateiinhaltes: Gemeindekartei, personenbezogene Daten, Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschfirt, Telefon, Mobil, E-Mailadresse, Taufe, Mitarbeit, Taufbibelspruch etc 2. Betroffener Personenkreis Gemeindeglieder Freunde der Gemeinde 3. Arten der gespeicherten personenbezogenen Daten, die über 6, Abs. 2 DSO hinausgehen: Familienstand, Beruf, Konfession etc 4. Aufgaben, zu deren Erfüllung die Kenntnis dieser Daten erforderlich ist: Gemeindearbeit, Statistik, Schlüsselliste etc.. 5. Stellen, an die personenbezogene Daten regelmäßig übermittelt werden: alle Stellen, die nicht FeG sind hier auflisten.z. B. Stadt Musterort 6. Arten der zu übermittelnden Daten und Zwecke, zu deren Erfüllung die Übermittlung der Daten jeweils erforderlich ist. bezieht sich auf die Frage 5, nur ausfüllen, wenn dort Einträge sind. 7. Welche Ziffern in Anlage 2 der DSO werden erfüllt: z.b. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 8. Verzeichnis über Betriebssystem, verarbeitendes Programm und Speichermedium: Microsoft Windows, MS Access, MS Excel, Optigem. Tower Fujitsu SiemensSicherung externe Festplatte, Sicherung auf DVD, CD Datum, Unterschrift des Verantwortlichen der kirchlichen Stelle Stempel Datum, Unterschrift